HE:Landesparteitage/2014.1/Dringlichkeitsanträge
< HE:Landesparteitage | 2014.1
Version vom 7. September 2014, 13:38 Uhr von K-nut (Diskussion | Beiträge) (→Dringlichkeitsanträge)
Weitere Anträge
Satzungsänderungsanträge | Programmanträge | Änderungsanträge | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Dringlichkeitsanträge | Antragsbesprechung
Inhaltsverzeichnis
Dringlichkeitsanträge
DS-001
(DS-001:Programmüberführung)
Text
(Der Landesparteitag möge beschließen, sein bislang statisches Programm in eine evolutionäre Form zu überführen. Hierzu wird eine maximale Gültigkeitsdauer von Programmanträgen beschlossen. Eine mögliche Streichung von erstellten Programmpunkten mit der 2/3 Mehrheit auf nachfolgenden Parteitagen bleibt von dieser Regelung unberührt.)
Begründung
(Damit wir beschlossene Programmpunkte einfacher aktualisieren können oder damit sich Widersprüche in den Programmpunkten mit der Zeit selbst auflösen, sollten wir Programmpunkte mit einer maximalen Gültigkeitsdauer versehen. Wir ersparen uns die zeitintensive Konsensfindung einer 2/3 Mehrheit für die Löschung eines Programmpunktes. Gleichzeitig wird eine Entwicklung innerhalb des Programmes für politisch interessierte Mitbürger sichtbar.)
Antragsteller
DS-001-1
(DS-001 Modul 1:Gültigkeitsdauer bestehendes Programm)
Text
(Der Ablauf der Gültigkeitsdauer bislang zeitlich unbefristeter Programmpunkte wird auf den 31.12.2015 festgelegt.)
Begründung
(Dieser Zeitpunkt verhindert, das wir ab dem 1.1.2015 kein hessisches Programm mehr haben oder das wir auf dem ersten LPT 2015 unter Druck stehen, ein möglichst komplettes Programm beschließen müssen.)
Antragsteller
DS-001-2A
(DS-002 Modul 2A:Gültigkeitsdauer neue Programmanträge)
Text
(Die maximale Gültigkeitsdauer für zukünftige Programmanträge umfasst das laufende Jahr in dem der Programmpunkt beschlossen worden ist und zwei nachfolgende Kalenderjahre. Zukünftige Programmanträge können aber auch kürzere Gültigkeitsdauern beinhalten.)
Begründung
(Die durchschnittliche „Haltbarkeit“ von Programmpunkten beträgt dann zweieinhalb Jahre. Das ist einerseits lange genug um uns nicht ständig unter Zugzwang zu setzen etwas Neues erarbeiten zu müssen, andererseits kurz genug, damit der Punkt unter einer Patina des Vergessens sich nicht im Programm festsetzt.)
Antragsteller
DS-001-2B
(DS-002 Modul 2B:Gültigkeitsdauer neue Programmanträge)
Text
(Die Gültigkeitsdauer für zukünftige Programmanträge umfasst das laufende Jahr in dem der Programmpunkt beschlossen worden ist und der von der Versammlung bestimmten Anzahl X an nachfolgenden Kalenderjahren. Zukünftige Programmanträge können aber auch kürzere Gültigkeitsdauern beinhalten.)
Begründung
(Falls die Versammlung den Antrag grundsätzlich befürwortet aber eine andere maximale Gültigkeitsdauer als die von mir vorgeschlagene für besser hält, sollte die Möglichkeit bestehen, ohne großen Versammlungsformalfoo die vorgeschlagene Dauer abzuändern.)
Antragsteller
Weitere Anträge