HE:Landesparteitage/2012.3/Anträge

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Inhaltsverzeichnis

Programmanträge

PA-001: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

PA-1A: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

Text

Wir fordern eine Trennung der Banken in Geschäfts- und Investmentbanken. Geschäftsbanken sollen die reale Wirtschaft mit Krediten versorgen, während Investmentbanken die Aufgabe haben, Geld anzulegen, mit Wertpapieren zu handeln und an der Börse zu spekulieren.

Investmentbanking ist mit hohem Risiko verbunden. Dieses Risiko darf nicht auf Geschäftsbanken übertragen werden, da die Versorgung mit Krediten eine essentielle Funktion unseres Wirtschaftssystems bildet. Eine Vermischung beider Geschäftsmodelle lehnen wir daher ab.

Nur die Geschäftsbanken sollen sich billiges Geld von der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen können. Dieses preiswerte Geld soll zweckgebunden sein und dazu dienen, die Privatwirtschaft und private Kunden mit Krediten zu versorgen.

Staatliche Hilfen für das Geschäftsmodell des Investmentbankings sollte es nicht geben, da ansonsten Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.

Es darf keine Geldtransfers, Beteiligungen oder Abhängigkeiten zwischen den beiden Geschäftsmodellen geben, um eine Subvention des Investmentbankings zu verhindern.

Begründung

Aktuell ist es so, dass, wenn ein Privatkunde bei einer Bank ein Wertpapier für einen Betrag x kauft, die Bank von der EZB den vierzehnfachen Betrag von x geliehen bekommt, um damit die Realwirtschaft mit Krediten zu versorgen. In der Praxis ist es aber oft so, dass von dem Geld keine Kredite gewährt werden, sondern mit dem Geld spekuliert wird. (Wenn eine Bank dieses Geld nun wiederum in Wertpapiere anlegt, bekommt wiederum jemand von der EZB den vierzehnfachen Betrag geliehen) Das wollen wir mit diesem Antrag verhindern.

Billiges Geld zu verleihen, um den Markt mit Krediten zu versorgen, macht durchaus Sinn, aber nur wenn das Geld zweckgebunden verleiht wird und nicht damit spekuliert wird.

Generell sollten Spekulanten das Risiko ihrer Spekulation selbst tragen. Dies lässt sich in unseren Augen aber nur durch eine strikte Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken realisieren, da sonst auch die Kreditvergabe-Funktion einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt ist und vom Staat bei einer Insolvenz der Bank nicht ausschließlich die Kreditvergabe-Funktion gerettet werden kann, sondern immer auch die Spekulanten mit gerettet und ihre Verluste sozialisiert werden.

Eine der häufigsten Einstiegsfragen an Infoständen, die wir zu hören bekommen, ist: "Wie wollt ihr die Eurokrise lösen?".

Mit diesem Text in unserem Programm haben wir zumindest einen Vorschlag, um solche Krisen in der Zukunft zu verhindern.

Antragsteller

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PA-1B Konkurriender Antrag: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

Text

1.) Das Geschäftsmodell der Banken zur Versorgung der realen Wirtschaft muss vom Investmentbanking getrennt werden, um die hohen Risiken des Investmentbanking nicht mit den Risiken des erstgenannten Geschäftsmodells zu vermischen.

2.) Es darf keine Geldtransfers, Beteiligungen und Abhängigkeiten zwischen den beiden Geschäftsmodellen zulässig sein um eine Subvention des Investmentbanking zu ermöglichen.

3.) Staatliche Hilfen für das Geschäftsmodell des Investmentbanking sollte es nicht geben, da ansonsten Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.

4.) nur die Geschäftsbanken dürfen sich billiges Geld von der EZB leihen. Dieses preiswerte Geld ist zweckgebunden und dient der Versorgung der Privatwirtschaft und den privaten Kunden mit Krediten

5.) Durch eine konsequente Trennung zwischen Geschäfts- und Investmentbanken ist es möglich, für reine Geschäftsbanken die aufsichtsrechtlichen Forderungen (u.a. gemäß MaRisk und MaComp) praxisnah zu lockern.

Begründung

Siehe Antrag A

Antragsteller

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PA-1C Konkurriender Antrag: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken

Text

Durch Risikogeschäfte von Banken die zum Teil global agieren ist unser Finanzsystem und die daraus resultierende Stabilität ins Wanken geraden. Um ein funktionierendes Zusammenspiel von Realwirtschaft und Finanzsystem zu ermöglichen setzten wir uns für folgende Punkte ein.

Die Einführung eines zweigliedrigen Bankensystems mit Investmentbanken auf der einen und Wirtschaftsbanken auf der anderen Seite. Die Gliederung hat zur Folge, dass die Wirtschaftsbanken die Aufgaben Kreditvergabe und risikoarme Sparanlagen übernehmen während den Investmentbanken das Spekulationsgeschäft mit Aktien und riskohohen Anlagen obliegt.

Zur sauberen Trennung ist gesetzlich geregelt, dass ein Geldtransfer zwischen zwei Banken unterschiedlicher Gliederung ausgeschlossen wird. Staatliche Hilfen - so sie denn noch nötig sind - werden rein den Wirtschaftsbanken gewährt. (Um ehrlich zu sein würde ich staatliche Hilfen für keine der beiden Banken erlauben. Die Wirtschaftsbanken sollten diese in unserem System ja gar nicht nötig haben).

Unter oben genannten Bedingungen ist eine Versorgung der Realwirtschaft mit Kapital gewährleistet und eine Sozialisierung der Verluste aus dem Investment- und Hypothekengeschäft der Banken ausgeschlossen.

Weiterhin setzen wir uns für die Abschaffung übermäßig hoher Regularien und Vorschriften ein, die an eine Kreditvergabe gekoppelt sind und kleineren Banken den Zugang zum Markt erschweren bzw unmöglich machen.

Begründung

Siehe Antrag A

Antragsteller

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PA-002: Bildungsprogramm

PA-002A: Redaktionelle Überarbeitung des Bildungsprogramms

Bildungsprogramm konsolidieren

Text

Bildung

Der Zweck von Bildung

Die gesellschaftliche Grundlage und das Ziel pädagogischer Arbeit muss der mündige Bürger sein, der in der Lage ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.

Bildung soll - entsprechend den Ideen eines humanistischen Menschenbildes - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Menschen dienen. Wir gehen davon aus, dass alle Menschen von Natur aus nach Wissen und Erkenntnis streben. Folglich hat Bildung die Prozesse der Selbstbildung und Aufklärung zu unterstützen. Auf der Basis von Interesse und Neugier soll Bildung Reflexionsfähigkeit und eigenes Urteilsvermögen - im Sinne von Mündigkeit, kritischer Abwägung von Einsichten und Argumenten, sowie dem Überprüfen von Hypothesen und langfristiger Folgen - fördern.

Bildung, wie wir sie uns als Piraten vorstellen, mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit.

Die Rolle des Staates

Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes. Privaten Trägern, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.

Eine unangemessene Beeinflussung durch Lobbyisten ist in Schulen jeder Trägerschaft auszuschließen.

Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien lehnen wir grundsätzlich ab.

Bildung muss vom Staat bezahlt werden und darf nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen sein. Alle Bildungseinrichtungen unter staatlicher Verantwortung müssen allen Lernenden kostenfrei zugängig sein.

Frühkindliche Sozialisation

Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde. Sie benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Dafür müssen sie in einer geeigneten Umgebung gefördert werden.

Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist. Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich bestmöglich entwickeln zu können.

Erziehungsmaßnahmen und -stile müssen sich sich an den Bedürfnissen des Kindes orientieren und das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung fördern.

Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) müssen gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert werden. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich ein.

Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und muss für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet werden.

Wir wünschen uns eine Vielfalt von Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten, da diese zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten eng zusammenarbeiten.

Hierfür hat der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und für kostenfreie Zugänge zu sorgen.

Jedes Kind soll mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung haben. Das Land muss verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind ein Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.

Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes soll den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv angeboten werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass das Land Anreize schafft, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und für seine Vorteile wirbt. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld lehnt die Piratenpartei Hessen ab.

Schulbildung

Wir als Piratenpartei Hessen stehen für ein gebührenfreies Schulangebot. Das bedeutet für uns auch, dass es keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä. geben darf.

Bildung steht über Copyright und Urheberrecht. Im Rahmen des Unterrichts sollen Kopierbarkeit und Einsatz jedweden Materials prinzipiell kostenfrei und rechtlich sicher gewährleistet sein.

Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, soll das Schulamt ein Auswahlverfahren festlegen, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.

Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so sollen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen dürfen.

Die Schulen, staatliche wie solche in freier Trägerschaft, sollen die staatliche Zuweisungen an Lehrerstellen bzw. Finanzmitteln auf der Basis einer Lerngruppenstärke von 20 Schülern erhalten.

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Regelgrundschulzeit von 6 Jahren ein.

Schulen sollen ein ganztägig geöffnet sein (ausgenommen berufliche Schulen). Die Schulen sollen die erweiterten Öffnungszeiten für geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) oder der Einrichtung von Spätmorgen-Schulklassen nutzen. Dieser Ausbau des Schulangebots muss mit ausreichend Personal unterstützt werden, wofür auch entsprechende Stellen geschaffen werden müssen.

Die Piraten machen sich für die sofortige Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention (BRK) stark, die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung müssen das Recht auf den Besuch einer Regelschule haben (Inklusion). Alle Regelschulen müssen Inklusionsklassen anbieten können. Jede Klasse soll hierbei bis zu drei beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse muss durchgängig durch einen Förderlehrer unterstützt werden.

Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler

  • Schul-Sozialpädagogen
  • Schul-Psychologen,
  • Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
  • sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit

mit mindestens je einem Tag pro Woche eingesetzt werden.

Lernende mit Lernproblemen sollen Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte bekommen.

Die Piratenpartei Hessen strebt die Überwindung des veralteten mehrgliedrigen Schulsystems an. Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens soll sich der sechsjährigen Grundschule eine vierjährige Gemeinschaftsschule anschließen. Hier soll zunächst im gemischten Klassenverband, mit fortschreitendem Alter zunehmend in Interessens-spezifischen sowie Förderungs-orientierten Kursen gelernt werden. Das schließt für uns die Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte innerhalb einer Schule ein.

Schule hat überwachungsfreier Raum zu sein. Die Piraten lehnen jede Form von Überwachung von Schülern, egal ob durch Schultrojaner, überwachte Internet-Anbindungen oder in audio-visueller Form, ab.

Hochschulen

Die Einführung der Studiengebühren zur Erhöhung der Effizienz in Hochschulen und Universitäten verfehlte klar ihr Ziel. Mit ihrer Rücknahme ist ein erster Schritt getan. Jetzt sind Finanzierungsmodelle umzusetzen, die eine Benachteiligung sozial und finanziell schwächer gestellter Studenten ausschließen.

Die freie und uneingeschränkte Zugänglichkeit von Wissen und Werken, die in Hochschulen erarbeitet wurden, muss für alle öffentlichen Einrichtungen gewährleistet sein. Erlöse aus der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen sollen in den Ausbau von Bildungseinrichtungen fließen.

Demokratisierung in der Bildung

Die Piratenpartei Hessen will Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum ihrer Teilnehmer gestalten und die Lernenden zu Hauptakteuren machen.

Beschäftigungsverhältnisse

Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern muss qualitativ hochwertig bleiben und ihre Arbeit entsprechend dotiert werden. Pädagogisches Personal muss Beratung und Supervision als Unterstützung seiner Arbeit erhalten.

Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte

Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf in unseren Augen dringend einer Veränderung.

Ziele der Piratenpartei Hessen sind hier:

  • Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
  • Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
  • In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
  • Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs-und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
  • Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
Weiterbildungen, Schul- und Fachwechsel und Auszeiten sollen erleichtert und positiv unterstützt werden.

Begründung

Wir haben in Gernsheim intensiv um unser Bildungsprogramm und die Anträge des AK Bildung gerungen. Es ist ein Grundgerüst für ein Bildungsprogramm verabschiedet worden und dieses ist ausbaubar. Allerdings müssen wir erst einmal das, was wir haben, aufräumen:

  • Da die Anträge von unterschiedlichen Personen erstellt wurden, passten sie sprachlich teilweise nicht gut zusammen.
  • Der Großteil der Anträge wurde in einer faktischen "Ist"-Form geschrieben, die von vielen Piraten bemängelt wurde.
  • Wir haben die alten 2009er-Inhalte aus dem Bildungsbereich im Gernsheimer Abstimmungsmarathon komplett übergangen, weswegen sie immer noch offiziell Bildungsprogramm der hessischen Piraten sind.

Dieser Text stellt eine sprachliche Überarbeitung der abgestimmten Anträge des AK Bildung dar. Der Absatz Hochschule ist aus unserem 2009-Programm. Der Absatz Demokratisierung ist aus einem in Rüsselsheim 2011 verabschiedeten Antrag entnommen.

Um Euch einfacher ein Bild der Änderungen zu machen, könnt Ihr in dem verlinkten Dokument Vorher/Nachher direkt miteinander vergleichen.

Antragsteller

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PA-002A-x*

PA-002A-x1

Änderungsantrag zu PA-002a - mündige Bürger

Text

"Die gesellschaftliche Grundlage und das Ziel pädagogischer Arbeit muss der mündige Bürger sein, der in der Lage ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen." werde ersetzt durch: "Bildung muss jedem ermöglichen, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen."

Begründung

  • nicht nur "pädagogische Arbeit" hat dieses Ziel.
  • die Formulierung ist unnötig verklausuliert.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x2

Änderungsantrag zu PA-002a - auch Methoden gehören überprüft

Text

"sowie dem Überprüfen von Hypothesen und langfristiger Folgen" werde ersetzt durch "sowie dem Überprüfen von Methoden, Hypothesen und langfristigen Folgen"

Begründung

Nicht nur Hypothesen und Folgen sind zu untersuchen, auch Methoden müssen kritisch Untersucht werden. Methoden, die unreflektiert eingesetzt werden, laufen Gefahr, zur Kopfgeburt zu verkommen.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x3

Änderungsantrag zu PA-002a - bewusste Mündigung

Text

Der Satz "Bildung, wie wir sie uns als Piraten vorstellen, mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit." werde gestrichen.

Begründung

  • Teilweise inhaltliche Wiederholung des Satzes "Die gesellschaftliche Grundlage und das Ziel pädagogischer Arbeit muss der mündige Bürger sein, der in der Lage ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.".
  • Auf Schulen angewendet, ergibt der Satz anscheinend keinen Sinn. Schulen münden in Lähmung und Gehorsam - Stichwort Bundeswehr-Werbung an Schulen.
  • (ergänzt durch Scromexc)Sprachlich schlechter Satz. Die Aneignung von Bildung endet nicht mit dem Ende der Schulzeit sondern ist ein lebenslanger Prozess. Wenn sie darin "mündet" sich seines Verstandes zu bedienen, würde Bildung entweder bei Erreichen dieses Zustandes enden (das wäre im allgemeinen recht früh) oder die Verstandesbedienung erst mit dem Tod erreicht werden können.
By the way, wie definiert sich Bedienen-des-Verstandes?

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x4

Änderungsantrag zu PA-002a - betroffene Demokraten

Text

"Er hat die demokratische Mitwirkung von Experten, Eltern und Betroffenen in allen Bereichen zu gewährleisten." werde ersetzt durch: "Er hat die demokratische Teilhabe von Schülern, Studierenden, Eltern, Lehrern und anderen Mitwirkenden dieser Formen der Bildung zu gewährleisten."

Begründung

  • Die "Experten" an erster Stelle zu nennen, ist eine Überheblichkeit ersten Ranges. In einer Demokratie geht das Volk voran.
  • "Betroffene" scheint als falsche Wortwahl. Betroffen bin ich von Fukushima und vom Elend des Deutschen Schulunwesens. Meine Bildung habe ich mir durch Mitwirkung erarbeitet, die zufällig teilweise an Institutionen passiert ist.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x5 Version A

Änderungsantrag zu PA-002a - Privatisierung

Text

Der Satz "Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt unserer Ansicht nach das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von der Piratenpartei Hessen abgelehnt." werde gestrichen.

Begründung

  • Art. 7 Abs. 4 GG sichert die Möglichkeit zur Gründung von Privatschulen zu
  • über den "gesellschaftlichen Wert" von Bildung in einzelnen Formen pauschal zu entscheiden, steht uns nicht zu.
  • Es besteht kein Anlaß zu der Befürchtung, dass z.B. die Übernahme einer Schule in ein genossenschaftliches Modell, das in diesem Sinne eine "Privatisierung" wäre, die oft mit "Privatisierung" verknüpften negativen Konsequenzen trägt. Der Satz geht daher zu weit.
  • "Sudbury-Schulen" (selbstverwaltete Schulen) sind in diesem Sinne z.B. privat. Eine "öffentliche" Schule in eine Sudbury-Schule umzuwandeln wäre gemäß diesem Satz unerwünscht.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x5 Version B

Änderungsantrag zu PA-002a - Privatisierung

Text

Der Abschnitt "Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden - hier ist durch die staatliche Aufsicht der bildungspolitischen Verantwortung genüge getan. Eine Einflussnahme von Lobbyisten findet nicht statt."
werde ersetzt durch den Text:
"Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes. Privaten Trägern, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.

Eine unangemessene Beeinflussung durch Lobbyisten ist in Schulen jeder Trägerschaft auszuschließen."

Begründung

  • Dieser Abschnitt stellt keine Konsolidierung der bestehenden Beschlüsse dar, sondern eine inhaltliche Veränderung. Er war wortgleich als Antrag PA31- Variante A in Gernsheim abgelehnt worden und steht daher nicht im Programm. Derzeit im Programm steht der in Gernsheim angenommen PA-31 Variante B

Der vorgeschlagene Text entspricht dem in Gernsheim angenommenen. Zur Überprüfung dieser Behauptung:

https://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/Landesparteitag_2012-1/Protokoll#PA-031:_Bildung:_Rolle_des_Staates_.282.29

Antragsteller

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PA-002A-x6

Änderungsantrag zu PA-002a - Lobbyarbeit

Text

Der Satz "Eine undemokratische Einflussnahme von Lobbyisten im Schulsystem zugunsten Einzelner darf nicht stattfinden." werde gestrichen.

Begründung

  • Es ist nicht erkennbar und nicht entscheidbar, welche "Einflussnahme" von "Lobbyisten" erfolgt. Stichwort "Bertelsmann"
  • "zugunsten Einzelner" ist in diesem Zusammenhang äußerst unklar.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x7

Änderungsantrag zu PA-002a - nicht-institutionelle Bildung

Text

Der Absatz "Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien lehnen wir grundsätzlich ab." werde ergänzt durch "Es ist eine Möglichkeit zu schaffen, nicht-institutionelle Bildung als gleichwertigen Ersatz anerkennen zu lassen."

Begründung

Dieser Inhalt scheint zu fehlen.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x8

Änderungsantrag zu PA-002a - Drittmittel

Text

Der Absatz "Bildung muss vom Staat bezahlt werden und darf nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen sein." werde gestrichen

Begründung

  • Was bitte ist "Die Wirtschaft"?
  • Wie unterscheiden wir, ob z.B. der massenhafte Ankauf von Schulbüchern des Bertelsmann-Verlags eine "Finanzierung" darstellt, wenn dieser eine "Querfinanzierung" betreibt, also beispielsweise das ungeliebte Philosophiebuch billiger verkauft, weil das Politikbuch in Millionenauflage hergestellt werden kann und so Gewinn einfährt?
  • Was bedeutet dieser Satz für universitäre Abschlüsse, die "unter Drittmitteln" erworben wurden?

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x9

Änderungsantrag zu PA-002a - Frühkindliche Bildung (*)

Text

Der Absatz "Frühkindliche Sozialisation" werde gestrichen.

Begründung

  • Behörden, die sich weiter als unbedingt nötig (etwa: Gesundheitsfürsorge) in das Leben eines Kleinkinds einmischen, begehen Frevel an der Freiheit der Person des Kindes. Dieser Absatz preist die hier praktizierte intensive Zwangssozialisation als das Mittel der Wahl an.
  • Der ganze Absatz versucht, Eltern beizubringen, wie sie ihre Kinder "zu sozialisieren haben".

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}
- Antrag gestellt

PA-002A-x10

Änderungsantrag zu PA-002a - Gefühle

Text

Die Worte "Gefühl der Zugehörigkeit" werden gestrichen.

Begründung

  • Dieses "Bildungsziel" spricht den vorigen Forderungen Hohn. Ein Gefühl der Zugehörigkeit ergibt sich aus den vorigen Zielen, wenn diese Umgesetzt wurden. Es kann nicht mit Ansage erzeugt werden.
  • Es ist unklar, wozu sich die Kinder, die den geforderten Verhältnissen zum Opfer fallen, zugehörig fühlen sollen. Zum "Staat"? Zur "Gesellschaft"? Wie soll man sich zu Behörden "zugehörig fühlen", die Kinder nach ideologischer Vorgabe erziehen wollen?

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x11

Änderungsantrag zu PA-002a - Maßnahmen

Text

Der Satz "Erziehungsmaßnahmen und -stile müssen sich sich an den Bedürfnissen des Kindes orientieren und das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung fördern." werde ersetzt durch: "Die Arbeit mit Kindern muss sich an den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes orientieren und jedes Kind im Sinne seiner eigenen Entwicklung fördern."

Begründung

  • "Erziehungsmaßnahmen" ist ein sehr schlecht gewählter Begriff.
  • "ganzheitlich" ist ein esoterischer und vielschichtig diskutierter Begriff. Wir wollen klare Sprache verwenden.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}
- Antrag gestellt

PA-002A-x12

Änderungsantrag zu PA-002a - Personal

Text

Der Satz "Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und muss für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet werden." werde ersetzt durch: "Personen, die in pädagogischen Einrichtungen arbeiten, müssen für diese Aufgabe dem Wert ihrer Arbeit entsprechend ausgebildet werden."

Begründung

1. "pädagogisches Personal" ist unnötig verdruckst

2. Wenn überhaupt, SOLLEN diese Menschen Betreuer, Erzieher und Vorbild SEIN. Ob sie es SIND, ist häufig fraglich. Sie werden es nicht dadurch, dass wir dergleichen in unser Programm schreiben.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x13

Änderungsantrag zu PA-002a - Ausbildung

Text

Der Satz "Die Piraten lehnen deshalb die geplante Verkürzung der Erzieher-Ausbildung ab." werde gestrichen.

Begründung

Wer so etwas freiwillig unter den heutigen Umständen macht, ist selber Schuld, wenn er denkt, er habe überhaupt jemals "ausgelernt".

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x14

Änderungsantrag zu PA-002a - Erziehungsgeld

Text

Der Satz "Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld lehnt die Piratenpartei Hessen ab." werde gestrichen

Begründung

Ideologie, verbrämt als wissenschaftlich begründete Tatsache!

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x15

Änderungsantrag zu PA-002a - Erziehungsgeld II

Text

Der Satz "Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld lehnt die Piratenpartei Hessen ab." werde ersetzt durch "Ein Erziehungsgeld lehnt die Piratenpartei Hessen ab."

Begründung

(konkurrent zum vorigen Antrag, Begründung identisch)

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x16

Änderungsantrag zu PA-002a - Vielfalt

Text

Der Absatz: "Wir wünschen uns eine Vielfalt von Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten, da diese zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten eng zusammenarbeiten." werde gestrichen.

Begründung

  • Dieser Absatz spricht der Realität Hohn, in der das Angebot "Bildung" fast immer darin besteht, dass man genau die eine dafür vorgesehene Planstelle (Kindergartenplatz, Schüler, Student etc.) einnimmt und bei Zweifeln oder Verbesserungsvorschlägen von den Behörden bestraft wird.
  • "Enge Zusammenarbeit" bewirkt in diesem Zusammenhang Überwachung und Kontrolle

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x17

Änderungsantrag zu PA-002a - enge Zusammenarbeit

Text

Der Satz: "Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten eng zusammenarbeiten." werde gestrichen.

Begründung

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x18

Änderungsantrag zu PA-002a - Nachfrage und Angebot

Text

Der Absatz: "Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, soll das Schulamt ein Auswahlverfahren festlegen, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt." werde ersetzt durch: "Der Landtag legt ein Auswahlverfahren fest, das sicherstellt, dass die Vergabe von Schülerplätzen ohne Berücksichtigung der Person erfolgt."

Begründung

  • "objektive und pädagogische Kriterien" gibt es anscheinend keine verwendbaren. Ideologie, verbrämt als Wissenschaft.
  • Der eigentliche Träger der Hoheit ist der Landtag. "Das Schulamt" (in Hessen gibt es mehrere) sollte ausgekoppelt und letztendlich abgeschafft werden. Es handelt sich um eine hoheitliche Frage, die irrtümlich auf die Schulämter abgewälzt wurde!

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x19

Änderungsantrag zu PA-002a - "freie Schulen"

Text

Der Satz "Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so sollen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen dürfen." werde gestrichen.

Begründung

Widerspricht dem Satz: "Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden."

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x20

Änderungsantrag zu PA-002a - Jährigkeit

Text

Der Satz "Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Regelgrundschulzeit von 6 Jahren ein." werde gestrichen.

Begründung

Es ist kein Zusammenhang zwischen "Regelgrundschulzeit" und irgendeiner Meßgröße für den Erfolg von Schulen festzustellen. In Bundesländern, in denen die 6-jährige Grundschule eingerichtet wurde, wurde die Bildungsmisere folgerichtig nicht beseitigt. Die Maßnahme ist erkennbar unsinnig.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x21

Änderungsantrag zu PA-002a - Begrenzung

Text

Der Absatz "Schulen sollen als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr organisiert werden (ausgenommen berufliche Schulen). Die Schulen sollen die erweiterten Öffnungszeiten für geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) oder der Einrichtung von Spätmorgen-Schulklassen nutzen." werde ergänzt durch den Satz:

"Dabei dürfen aber Anwesenheitspflichten und Arbeitspflichten für keinen Schüler das Maß von 35 Stunden in der Woche überschreiten. Weitergehende Arbeit und Anwesenheit muss freiwillig bleiben, sich also nicht auf den bescheinigten 'Schulerfolg' auswirken."

Begründung

"Angebot" heißt im Kontext Bildung oft "Pflicht". Man darf von Kindern nicht die hemmungslose Selbstausbeutung fordern.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x22

Änderungsantrag zu PA-002a - Inklusion

Text

Der Abschnitt "Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung müssen das Recht auf den Besuch einer Regelschule haben (Inklusion). Alle Regelschulen müssen Inklusionsklassen anbieten können. Jede Klasse soll hierbei bis zu drei beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse muss durchgängig durch einen Förderlehrer unterstützt werden." werde gestrichen.

Begründung

  • Lobbyarbeit für "Förderlehrer". Wenn diese erforderlich sind, sollten die Schulen sie entsprechend einteilen, nicht per Ordre du Mufti dazu verdonnert werden.
  • Ich halte es für genauso falsch, "Inklusionsklassen" einzurichten, wie ich es für falsch halte, "Klassen" anzubieten.
  • Eine "Behindertenquote" ist genauso falsch wie eine "Frauenquote". Wenn Schulen nicht in der Lage sind, "behinderte" Kinder aufzunehmen, sind detaillierte Instruktionen zur Durchführung fehl am Platze.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x23

Änderungsantrag zu PA-002a - Behandlung von Notfällen

Text

Der Abschnitt "Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler • Schul-Sozialpädagogen • Schul-Psychologen, • Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben • sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit mit mindestens je einem Tag pro Woche eingesetzt werden."

wird ersetzt durch:

"Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler • ein Schul-Sozialpädagoge • ein Schul-Psychologe, • eine Speziallehrkraft, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des sogenannten Förderns absolviert haben • eine Fachkraft mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit

in Vollzeit eingesetzt werden"

Begründung

  • Kommt dem realen Bedarf wohl eher entgegen.
  • Ihr wißt alle genau, was passiert, wenn jeder in der Schule weiß, dass Montags der "Schulpsychologe" anwesend ist, und Dennis Montags in der Mathestunde 10 Minuten zu spät kommt.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x24

Änderungsantrag zu PA-002a - Gliedrigkeit

Text

Der Satz "Die Piratenpartei Hessen strebt die Überwindung des veralteten mehrgliedrigen Schulsystems an." werde ersetzt durch "Die Piratenpartei Hessen strebt die Überwindung des bisherigen Schulsystems an."

Begründung

In der Sache korrekt, im Mittel falsch: Die Gliedrigkeit ist genausowenig das Problem wie die Jährigkeit, und es gibt darüber hinaus noch andere Probleme. Der Satz erweckt einen falschen Eindruck und entspricht zufällig genau demjenigen, was Lehrer immer fordern, wenn ihnen nichts besseres mehr Einfällt.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x25

Änderungsantrag zu PA-002a - Ideologie

Text

Der Abschitt "Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens soll sich der sechsjährigen Grundschule eine vierjährige Gemeinschaftsschule anschließen. Hier soll zunächst im gemischten Klassenverband, mit fortschreitendem Alter zunehmend in Interessens-spezifischen sowie Förderungs-orientierten Kursen gelernt werden. Das schließt für uns die Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte innerhalb einer Schule ein." werde gestrichen.

Begründung

Ideologiedurchsetzt. Wiederholung eines vorigen Satzes zur "sechsjährigen Grundschule".

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002A-x26

Änderungsantrag zu PA-002a - Überwachung?

Text

Der Abschnitt: "Schule hat überwachungsfreier Raum zu sein. Die Piraten lehnen jede Form von Überwachung von Schülern, egal ob durch Lehrer, Eltern, Mitschüler oder durch überwachte Internet-Anbindungen oder Computer oder in audio-visueller Form ab." werde gestrichen.

Begründung

Schüler werden in einer Schule permanent überwacht ("Betreuung", "Erziehung"). Diese Überwachung "der Technik" zuzuschreiben, geht fehl.

Antragsteller

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- Antrag gestellt

PA-002B Konkurrierender Antrag: Grundsatzprogramm Bildung

Grundsatzprogramm Bildung

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, die derzeit existierenden Programmpunkte Bildung aus dem Programm zu streichen und stattdessen folgendes Kapitel Grundsatzprogramm Bildung an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:

Grundsatzprogramm Bildung

Für die Piraten ist Bildung ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, in dem der Mensch seine Fähigkeiten ganzheitlich erweitert. Dies umfasst den Erwerb geistiger, kreativer, kultureller, sozialer und praktischer Kompetenzen. Bildungseinrichtungen sollen ein echter Lern- und Lebensraum sein, der neben Bildungs- und Freizeitangeboten auch Beratung und Hilfestellung bietet. Sie müssen es den Lernenden ermöglichen, sich an den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft orientiert zu bilden.

Recht auf Bildung


Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung.
Demokratie lebt von der Teilhabe der Menschen. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs sowie am demokratischen Prozess teilhaben.
Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts, auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

Bildung in der Informationsgesellschaft


Der Aufbruch in die global vernetzte Informationsgesellschaft ist gekennzeichnet durch eine selbstbeschleunigende Vermehrung der zugänglichen Informationen. In ihr entwickeln sich neue Formen der Informationsverarbeitung, der Kommunikation und der Kollaboration. Inhaltliche Standards verlieren an Bedeutung gegenüber der Fähigkeit des Lernenden, Informationen zu finden, auszuwählen und zu bewerten. Menschen bilden sich inzwischen dezentral und asynchron. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss sich diesen neuen Herausforderungen stellen und die damit einhergehenden Chancen erkennen und nutzen.

Vielfalt und Wahlfreiheit


Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Bildung soll den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie soll befähigen, sich Werte eigenständig anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Wir begrüßen den Pluralismus der Begabungen und Fähigkeiten. Heterogenität ist ein Reichtum, den wir würdigen und unterstützen.
Ein Bildungssystem kann der Vielfalt an individuellen Fähigkeiten und Lebensplänen nur dann gerecht werden, wenn es selbst eine Vielfalt an Bildungsangeboten und Bildungsformen bereit hält. Es muss insbesondere vielfältig genug sein, um den Lernenden zu ermöglichen, ihren eigenen, individuellen Bildungsinteressen selbstbestimmt zu folgen. Um eine freie und informierte Gestaltung des eigenen Bildungswegs zu unterstützen, müssen Lernenden ausreichend Betreuungs- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen, die von Beginn an aktiv auf die Lernenden und ihre Familien zugehen und zur Nutzung des Bildungsangebots in seiner ganzen Bandbreite motivieren.
Ein Bildungssystem kann nur dann gerecht sein, wenn Wahlfreiheit herrscht: Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lernende nicht aufgrund ihrer finanziellen Situation gehindert sind, ihren gewünschten Bildungsweg zu verfolgen. Ein Bildungssystem muss so finanziert werden, dass es dabei nicht zu Wartezeiten kommt.
In einer freiheitlichen Gesellschaft braucht Bildung nicht allein Staatsaufgabe zu sein: Alternative Bildungseinrichtungen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern lassen Menschen selbst Verantwortung für Bildung übernehmen. Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von Institutionen erworben werden kann. Neben herkömmlich erworbenen Abschlüssen muss es alternative Möglichkeiten geben, Zugang zu jeder Art von weiterführender Bildung zu erlangen.

Demokratisierung von Bildungseinrichtungen


Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft, muss auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage stellen. Für die Lernenden sind Bildungseinrichtungen ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Deshalb müssen Bildungseinrichtungen mit originärem Bildungsauftrag demokratisch verfasst und transparent organisiert sein. Sie sind als Lebensraum der Lernenden und Lehrenden zu begreifen, dessen Mitgestaltung und Nutzung ihnen auch bezüglich der Lerninhalte offen stehen muss.
Die Entwicklung einer mündigen, kritischen und selbstständigen Persönlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt von Bildung, der durch die Demokratisierung von Bildungseinrichtungen unterstützt und gefördert wird; demokratische Werte werden dabei nicht nur vermittelt, sondern auch gelebt.

Öffentliche Schulen als Vorbild: Gemeinschaft und Individualität vereinen


Der Staat hat nicht bloß gesetzgeberische Funktion, sondern ist auch Träger öffentlicher Schulen. Als solcher hat er ein öffentliches Schulsystem zu gestalten, das mit gutem Beispiel voran geht und dafür Sorge zu tragen, dass die oben gestellten Anforderungen in vorbildlicher Weise umgesetzt werden.
In jeder öffentlichen Schule sollen die Lernenden ihre Laufbahn flexibel und individuell planen und absolvieren können. Durch individuell unterstützende Strukturen und Angebote sollen Schulen den unterschiedlichen Interessen und Lerngeschwindigkeiten Rechnung tragen. Ein vorgeschrieben einheitliches Lerntempo lehnen wir ab, da es den individuellen Bedürfnissen der Lernenden nicht gerecht wird. Durch individuelles Lernen verbunden mit intensiver bedarfsorientierter Unterstützung der Lernenden sollen Schulen gerechter werden. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden. Wir begrüßen die Entwicklung hin zu Gemeinschaftsschulen, da diese Schulform unseren Ansprüchen am ehesten genügt. Im öffentlichen Schulwesen soll Raum sein für alternative Schulkonzepte wie zum Beispiel Demokratische Schulen, reformpädagogische Schulen, mehrsprachige und internationale Schulen.
Schulen sollen den Lernenden zu Erfolgserlebnissen und nicht zur Erfahrung des Scheiterns verhelfen. Bewertungen von Lernenden müssen diese als Individuen würdigen und ihre Leistungen als Bestandteil und Ergebnis eines Entwicklungsprozesses unter verschiedenen Aspekten in den Blick nehmen. Sie sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit.

Wir setzen uns für eine ganztätige Öffnung der Schulen und für ein breitgefächertes schulisches Angebot von Aktivitäten ein, die gebührenfrei sind und allen Lernenden offenstehen.

Begründung

Der Antrag versteht sich konkurrierend zu PA001A. Die Konsolidierung der Bildungsbeschlüsse reicht nicht aus, da ihnen in weiten Teilen ein fremdbestimmt formendes Menschenbild zugrundeliegt und sie grundsätzliche Programmpunkte und konkrete Forderungen vermischen. Vorschlag: Gliederung in die zwei Bereiche Grundsatzprogramm und Maßnahmen /Forderungsprogramm. Dabei sollte in einem ersten Schritt das Grundsatzprogramm verabschiedet werden. Darauf aufbauende Anträge zu den konkreten Forderungen sollten auf einem weiteren Parteitag erörtert werden. Dabei benötigt Hessen eigenständige landesbezuge Maßnahmen, die grundsätzlichen Erwägungen zur Bildung dürfen oder sollten bundeseinheitlich sein.Das hier zur Abstimmung gestellte Grundsatzprogramm ist das der Berliner Piraten.

Antragsteller

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PA-002C Konkurrierender Antrag: Programmpunkte Bildung löschen

Programmpunkte Bildung löschen

Text

Falls und nur falls PA-002B nicht angenommen wird, möge der Landesparteitag beschließen, die derzeit existierenden Programmpunkte Bildung aus dem Programm zu streichen.

Begründung

Der Antrag versteht sich konkurrierend zu PA002A. Eine reine Konsolidierung der Bildungsbeschlüsse reicht nicht aus, da ihnen in Teilen ein fremdbestimmt-formendes Menschenbild zugrundeliegt. Im Bereich Bildung sollte ein Neustart erfolgen. Dabei soll in einem ersten Schritt ein Grundsatzprogramm erarbeitet werden auf dem aufbauende konkreten Forderungen erarbeitet werden können.
Der derzeitige Programmstand ist durch den lehrerbezogenen Ansatz nicht für die bevorstehenden Wahlen geeignet.
Zum Vergleich ein Auszug aus dem SPD Programm der letzten LTW in 2009:
"Wir gehen davon aus, dass alle Kinder und Jugendlichen bildungsfähig und bildungswillig sind. Es kommt darauf an, ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal zu fördern. Wir wollen eine Schule, in der die unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebensbedingungen das pädagogische Konzept bestimmen. Nicht die Kinder müssen den Institutionen angepasst werden, sondern die Institutionen müssen sich der Unterschiedlichkeit der Kinder anpassen. Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf qualifizierte Bildungsbeteiligung und ein hohes Leistungsniveau der einzelnen Schulen."

Sollte PA-002B angenommen werden, gilt dieser Antrag als zurückgezogen.

Antragsteller

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PA-002D Programmantrag: Grundsatzprogramm Bildung

Das Verhältnis von Kindern, Heranwachsenden  und dem Staat im Bereich Bildung (Die Rolle des Staates)

Text

Für Kinder und Heranwachsende in Hessen wird eine Bildungspflicht und ein Bildungsrecht nach dem individuellen Entwicklungsstand eingeführt.   Die Bildungsfortschritte der Kinder und Heranwachsenden, die nicht in eine Schule gehen, werden in zeitlichen Abständen überprüft. 

Die notwendigen Regelungen werden in einem hessischen Bildungsgesetz erlassen, welches das hessische Schulgesetz ersetzt.

Sollte zur Einführung der Bildungspflicht und des Bildungsrechts eine Änderung des Verfassungstextes in Artikel 56 hessische Verfassung notwendig sein, wird eine Volksabstimmung gemäß Artikel 123 hessische Verfassung angestrebt.

Die Bildungspflicht und das Bildungsrecht mit den notwendigen gesetzlichen Ausgestaltungen werden den hessischen Wählern/-innen in einem Volksentscheid oder Volksbegehren gemäß Artikel 124 der hessischen Verfassung in Verbindung mit dem Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid zur Abstimmung gestellt.

Begründung

Der Landesparteitag soll entscheiden, die derzeit existierende Schulpflicht in Hessen zu einem Bildungsrecht und einer Bildungspflicht weiterzuentwickeln. Obiger Antrag definiert das Verhältnis Staat und Schüler/in bzw. Heranwachsende im Bereich Bildung neu.   Zukünftig werden die Bildungsempfänger Lerner genannt.  Mit obigen Grundsatz wird die Schulpflicht aus Artikel 56 der Hessischen Verfassung erweitert.   Sollte hierzu eine Volksabstimmung nach Artikel 123 Absatz 2 der hessischen Verfassung notwendig sein, entspricht dies den basisdemokratischen Forderungen der Piratenpartei. 

Der Staat erklärt nicht mehr die Schule als alleinigen Weg zur Bildung, sondern eröffnet einen selbstbestimmten Weg zu Bildung und zum Bildungsabschluss.   Die Bildungsfortschritte der Nicht-Schulgänger werden in Zeitabständen überprüft.  Ergänzend verweise ich auf ein Meinungsbild / Beschlussvorlage 896 der Berliner Piraten.


Links zu Meinungsbild Berliner Piraten, hessichen Verfassung und zum Schulgesetz:

Meinungsbild Beschlussvorlage 896 der Berliner Piraten - https://lqpp.de/be/initiative/show/2081.html


Artikel 56 hessische Verfassung - http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1lof/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1u&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VerfHEpArt56&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Artikel 123 hessische Verfassung - http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1lh2/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=3y&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VerfHEpArt123&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint 


Artikel 124 Hessische Verfassung -  http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1le4/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=3z&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VerfHEpArt124&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint 

Hessisches Schulgesetz -   http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2br4/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGHE2005rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint

Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid - http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/158y/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VoBegGHE1950pP1&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint


Etherpad

Zum Pad - http://piratenpad.de/p/BildungsrechtButzbach

Antragsteller

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PA-03: Hessische Filmförderung: Werke unter CC-Lizenz freigeben

Hessische Filmförderung: Werke unter CC-Lizenz freigeben

Text

Wer Mittel der Hessische Filmförderung beantragt, verpflichtet sich, bei erfolgter Bewilligung der Förderung, sein Werk 5 Jahre nach der ersten kommerziellen Veröffentlichung unter der Creative Commons Lizenz "Nichtkommerziell mit Namensnennung" (CC-NC-BY) freizugeben.

Begründung

Die finanziellen Mittel der Hessischen Filmförderung bestehen aus Rundfunkgebühren und Steuergeldern. Wenn das Geld vom Bürger kommt, soll dieser nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren auch die Möglichkeit bekommen, kostenlos darauf zugreifen zu können.

Die Frist von 5 Jahren dient dazu, den Film vorzubereiten, zu drehen und zu vermarkten. Gerade kleinere Filme benötigen viel Zeit zur Vermarktung, 5 Jahre sind ein fairer Abgleich zwischen Vermarktung und freier Nutzung durch jeden.

Antragsteller

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PA-004: Geschlechtergleichstellung

Geschlechtergleichstellung

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderungen zur Gleichstellung aller Geschlechter beschließen.

Die hessischen Piraten streben eine strukturelle Veränderung der deutschen Sprache in Richtung Geschlechtsneutralität an.

Insbesondere sind geschlechtlich zugeordnete Oberbegriffe abzuwandeln. Als Beispiel dient: "der Mensch, der Mann, die Frau" sollte abgewandelt werden in "das Mensch, der Mann, die Frau"

Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass Pflichtangaben auf Dokumenten die das Geschlecht eines Menschen betreffen, abzuschaffen sind und gegebenenfalls auch unter Strafe gestellt werden sollen.

Begründung

Sprachstrukturen und Denkstrukturen haben eine wechselseitige Wirkung aufeinander. Wenn wir in der Gesellschaft eine Geschlechtergleichstellung erreichen wollen, müssen wir dem ständig betonten Unterschied der Geschlechtlichkeit in unseren Denkmustern entfliehen können.

Solange uns unsere Sprache den meisten Dingen eine Geschlechtlichkeit zuordnen lässt, ist dies jedoch nicht möglich. Kommunikationsmuster die beide Geschlechter mitnehmen möchten, wie BinnenIs oder die Floskel „Sehr geehrte Damen und Herren“. vergrößern die Trennung in den Denkmustern nur und schließen weitere Geschlechter aus. Hier hat sich wieder mal gezeigt:

"Gut gemeint" ist nicht gleich "Gut gemacht"!

Antragsteller

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PA-005: Kinderrechte als spezifische Menschenrechte

Kinderrechte als spezifische Menschenrechte

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise auf Kinder und deren Rechte beschließen.

Kinder sind Menschen und daher mit Menschenrechten sowie Menschenwürde von Geburt ab ausgestattet.

Kinder sind hilfsbedürftige Menschen deren Hilfsbedürftigkeit sich mit der Zeit auf Null reduzieren sollte. Dies stellt ein Gegensatz zu den meisten anderen Personengruppen mit Hilfsbedürftigkeit dar.

Die Verantwortung für diese hilfsbedürftigen Menschen teilen sich die Eltern und der Staat. Hierbei besteht eine gegenseitige Aufsichtspflicht, in der die Eltern den Staat und der Staat die Eltern kontrollieren sollen. Alle Verantwortlichen sind zur Hilfestellung verpflichtet, damit der Reifungsprozess des Kindes optimal verlaufen kann. Die Umsetzung und Erfolg dieser jeweiligen Hilfestellungen muss von den Verantwortlichen kontrolliert werden und begründete Verbesserungsvorschläge sollten umgesetzt werden.

Ziel ist die Erziehung des Kindes zu einem selbstbestimmten und unabhängigen Individuum, welches sich in unserer Gesellschaft zurechtfinden kann ohne mit den Gesetzen in Konflikt zu kommen.

Da Kinder Menschen sind, können Kinder kein Besitz oder Eigentum sein, außer von sich selbst. Sie gehören damit weder dem Staat noch den Eltern; Sie sind ein Teil der Gesellschaft welcher die gesellschaftliche Zukunft verkörpert. Ihre Erziehung und Ausbildung obliegt somit keinesfalls alleinig den Eltern oder dem Staat.

Ergänzungsmodul 1 spezielles Kinderrecht: Kinder haben ein Recht auf ein Leben, welches nicht von den für das Kind Verantwortlichen übermäßig oder irreversibel zu Gunsten von ökonomischen, religiösen, ideologischen oder anderen persönlichen Interessen der Verantwortlichen eingeschränkt werden darf.

Ergänzungsmodul 2 allgemeine Kinderrechte: Kinder haben das Recht auf eine möglichst uneingeschränkte Förderung ihrer Entwicklung. Hierzu zählt insbesondere das Recht des Kindes, dass Kinder ausreichend spielen dürfen. Spielen vertieft gelerntes Wissen und Erfahrungen.

Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen gleichaltrigen Kindern.

Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern und Menschen auf gleicher körperlicher Entwicklungsstufe.

Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern und Menschen auf gleicher geistiger Entwicklungsstufe.

Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern die andersartige soziale oder kulturelle Hintergründe haben.

Begründung

Da Kinder in unserer Gesellschaft immer seltener werden und ich erkennen kann, dass die Menschenrechte in Bezug auf Kinder eingeschränkt sind, möchte ich gerne oben genannte Forderungen als hessische Parteimeinung feststellen lassen.

Weiterhin sollte mit dieser Forderung (Ergänzungsmodul 1) die Unversehrtheit des Kindes bei der Beschneidungsproblematik in einer allgemeineren Sichtweise begründet werden.

Antragsteller

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PA-006: Allgemeines Verständnis von Wirtschafts- und Finanzpolitik

Allgemeines Verständnis von Wirtschafts- und Finanzpolitik

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf unser Allgemeines Verständnis von Wirtschafts- und Finanzpolitik beschließen.

Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik

Die Piraten begreifen die existierende arbeitsteilige Wirtschafts- und Finanzwelt als Verbund von verschiedenen Infrastruktursystemen zur Erschaffung und Tausch von Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen. Diese Infrastruktursysteme sind auf verschiedenen Ebenen regional, national, europäisch und weltweit miteinander verwoben.

Die Aufgabe dieser Infrastruktur-Systeme besteht darin sicherzustellen, dass alle Menschen mindestens ausreichend mit Waren, Erzeugnissen, und Dienstleistungen versorgt werden, die in einer Gesellschaft, welche Arbeitsteilung praktiziert, geschaffen werden. Diese Infrastruktur-Systeme haben der menschlichen Gemeinschaft und somit den Menschen zu dienen und sind kein Selbstzweck.

Wenn, wie viele von uns zur Zeit wahrnehmen, diese Aufgabe nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllt wird, müssen wir, die Piraten, mit qualifizierten Systemänderungen die Erfüllung dieser Aufgabe wieder möglich machen.

Politische Ideologien sind an dieser Stelle eher hinderlich als Hilfreich.


Ergänzungsmodul 1

Aufgrund der Komplexität dieser Infrastruktur-Systeme sind die Folgen von Systemänderungen im normalen Kausalzusammenhang von Ursache und Wirkung nicht mit letzter Sicherheit darstellbar. Deshalb schließen wir zur Findung von qualifizierten Systemänderungen das Sandboxprinzip nicht aus.


Ergänzungsmodul 2

Um mögliche menschliche Härten aufgrund von Fehlern in diesen Infrastruktursystemen von Wirtschaft und Finanzordnung abzumildern setzt sich die Piratenpartei dafür ein, rechtliche Grundlagen für parallel existente Währungen zu erarbeiten.

Diese Währungen sollen sowohl Tauschbörsen und Tauschringe als auch Regional- und Sektionalwährungen umfassen.

Begründung

Dieser Antrag soll unser Verständnis darlegen, dass Wirtschafts- und Finanzpolitik kein Selbstzweck ist, sondern das sie allen Menschen in dieser Gesellschaft dienen muss.

Mit diesem Antrag möchte ich diese grundsätzlichen Ziele ins Bewußtsein bringen.

Antragsteller

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PA-007: Wirtschaftspolitik II – Handelsbilanzen

Wirtschaftspolitik II – Handelsbilanzen

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf unser allgemeines Verständnis von Handelsbilanzen beschließen.

Die hessischen Piraten erkennen das Handelsbilanzdifferenzen sowohl auf nationaler Ebene, als auch auf den regionalen Ebenen für alle Gesellschaften nicht erstrebenswert sind.

Überschüsse bei den einen führen zu einem niedrigeren Lebensstandard als nötig und zwingen die Gesellschaften mit Defiziten in Abhängigkeiten durch noch abzuleistende Schuld, sofern diese nicht im Rahmen eines Ausgleichs erlassen wird.

Begründung

Investitionen in die Kriegsindustrie oder Kriege belasten grundsätzlich eine Volkswirtschaft und führen zu einem niedrigeren Lebensstandard als er sein könnte. Ob Ausgaben für Rüstungsgüter oder einen Krieg gesellschaftlich sinnvoll sind, muss eine Gesellschaft für sich selber entscheiden.

Handelsbilanzüberschüsse sind hierzu analog zu betrachten. Auf der einen Seite existiert ein niedrigeren Lebensstandard als nötig.

Auf der anderen Seite, in einer Gesellschaft mit Handelsbilanzdefizit, kann man beobachten (zur Zeit am Beispiel Griechenland), welches Leid auf Dauer, nach einer kurzfristigen angenehmen Phase, der Bevölkerung zugefügt wird. Dieses Leiden geschieht dauerhaft weil unter anderem als Begleiterscheinung des anhaltenden Handelsbilanzdefizits, die einheimischen Produktionskapazitäten zerschlagen wurden.

Antragsteller

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PA-008: Steuerpolitik

Steuerpolitik

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf ein anzustrebendes Steuersystem beschließen.

Grundmodul Die Piraten begreifen Steuerpolitik nicht nur als Möglichkeit zur Finanzierung der für das Funktionieren der Gesellschaft nötigen Staatsgewalten, sondern sie erkennen auch die Möglichkeit richtungsweisend, also steuernd, auf die Gesellschaft einzuwirken ohne die Menschen restriktiv mit Vorschriften zu bevormunden.

Aufbaumodule Einleitung (soll nur angenommene Steuermodule enthalten)

Es sollte drei primäre Steuerarten geben.

  • a. Die Gewinn- oder Einkommenssteuer je nach Art der Person.(Juristisch./nicht Juristisch)
  • b. Die Verbrauchssteuern
  • c. Die Bodennutzungssteuer

Weitere Steuerarten können sein

  • Die Einfuhrumsatzsteuer
  • Die Ausfuhrumsatzsteuer

Begründung

Eine Ausfuhrumsatzsteuer soll verhindern das durch Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen unter dem hiesigen Produktionskosten oder dem hiesigen Marktpreis, Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden.

Weiterhin können in Deutschland mit Subventionen erzeugten Waren, Produkte und Dienstleistungen für den Exportmarkt auf den Realpreis angepasst werden.

Antragsteller

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PA-008a: Steuerpolitik Modul 1

Steuerpolitik Modul 1

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Einkommens- oder Gewinnsteuer beschließen. Steuermodul 1

Die Einkommens- oder Gewinnsteuer:

Zur Festlegung einer Einkommens- oder Gewinnsteuer sollten vorab gesellschaftlich drei Fragen geklärt werden.

Wie hoch ist der Finanzbedarf einer Grundsicherung für ein minimalistisches Überleben? Das wäre die Grundsicherung.

Um welchen Faktor höher ist der Finanzbedarf für eine bescheidene Existenz mit Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben? Dies wäre die Höhe eines steuerfreien Einkommens.

Welchen Faktor der Einkommensspreizung zwischen dem Einkommen für eine bescheidene Existenz und der Höhe an dem ein Einkommen anfängt unanständig hoch zu werden, wollen wir zulassen? Dies sollte die Grenze sein an der ein maximaler Steuersatz auf jedes zusätzlich erzieltes Einkommen erhoben wird.

Wird die numerische Differenz in X gleiche Abschnitte geteilt, wobei X der maximale Steuerprozentsatz ist, kann eine einfach nachvollziehbare Steuerprogressionskurve gebildet werden. Hierbei wird der erste Abschnitt des Einkommens, der über das steuerfreie Einkommen hinausgeht, mit einem Prozent besteuert, der zweite mit zwei Prozent und so weiter bis wir an einem maximalen Steuersatz angekommen sind. Wenn man von einem maximalen Steuersatz von 90% ausgeht wird ein Einkommen an der Maximalgrenze des Anständigen im Schnitt mit ca. 42% besteuert. Zusätzliche weitere Einkünfte werden weiterhin mit 90% versteuert und lassen den Schnitt selbstverständlich weiter ansteigen. Dies ist zwar nicht attraktiv aber so sind weitere Einkünfte nicht verboten. Das Ego einiger Spitzenverdiener kann mit dieser Methode befriedigt werden und die Gesellschaft profitiert davon.

Werden bei diesem System keine Ausnahmen zugelassen und die Steuern von einem kontoführenden Institut, welches vom Steuerpflichtigen referenziert worden ist, einbehalten und von diesem Institut abgeführt, so ist dies durchaus eine Vereinfachung für die Finanzämter.

Begründung

Dieses System ist so einfach wie möglich und so differenziert wie nötig. Weiterhin ist mit diesem Steuersystem auch ein unterfinanziertes BGE, also eine Sozialdividende ohne menschliche Verwerfungen machbar.

In unserem jetzigen System lässt die Grundsicherung einen steuerfreien Hinzuverdienst von ca.100 Euro zu. Von jedem weiter verdienten Euro bleiben nur knapp 10% übrig wenn man dies mit der Transferleistung und den ersten 100 Euro Hinzuverdienst vergleicht. Durch eine Spreizung zwischen Grundsicherung und Grenze des steuerfreien Einkommens wird auch der Anreiz erhöht sich keiner Schwarzarbeit zuzuwenden.

Antragsteller

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PA-008b: Steuerpolitik Modul 2

Steuerpolitik Modul 2

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf Verbrauchssteuern beschließen.

Steuermodul 2

Die Verbrauchssteuern

Verbrauchssteuern sind auf alle Waren, Produkte und Dienstleistungen zu erheben und sind vom Verkäufer (Firmen) an die Finanzämter abzuführen.

Diese Steuern sind von allen Endverbrauchern also auch von Firmen, wenn sie als Endverbraucher agieren, zu tragen. Befinden sich die Dinge auf einer Zwischenstation in einer Wertschöpfungskette so ist nach dem jetzigen Mehrwertsteuerprinzip zu verfahren.

Begründung

Prinzipiell ist diese Art von Steuer nicht sinnvoll, da sie den allgemeinen Lebensstandard reduziert und insbesondere Menschen mit geringem Einkommen belastet. Dennoch können gerade mit dieser Steuerart Produkte oder Dienstleistungen welche als nicht vorteilhaft für die Gesellschaft einzustufen sind, unattraktiver gemacht werden ohne sie gänzlich zu verbieten. Die Höhe dieser Steuern sollte sich anteilig an der Gesundheits-, Umwelt- und Gesellschaftsschädlichkeit orientieren und sollte in verschiedenen Klassen pro Kriterium eingestuft werden.

Details benötigen differenzierterer Ausarbeitungen.

Antragsteller

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PA-008c: Steuerpolitik Modul 3

Steuerpolitik Modul 3

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Bodennutzungssteuer beschließen.

Steuermodul 3

Die Bodennutzungssteuer

Eigentum verpflichtet und eine Bodennutzungssteuer mit Freibetrag und Progression für Bodeneigentümer soll verhindern, dass ein natürlich knappes Gut nicht im Sinne der Allgemeinheit eingesetzt wird.

Begründung

Der private Besitz von Boden, wenn er über normalen Wohnraum und Schrebergarten hinausgeht, soll hiermit für Spekulanten unattraktiv gemacht werden und nicht dazu geeignet sein Realvermögen ohne Abgaben an die Gesellschaft zu bewahren.

Details benötigen differenzierterer Ausarbeitungen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-008d: Steuerpolitik Modul 4

Steuerpolitik Modul 4

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Einfuhrumsatzsteuer beschließen.

Steuermodul 4

Die Einfuhrumsatzsteuer

Diese Steuer richtet sich grundsätzlich ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie die Verbrauchssteuern.

Es sollen hiermit aber auch die von unseren gesellschaftlichen Standards abweichenden Produktionsbedingungen der ausländischen Produktionsstätten mit berücksichtigt und ausgeglichen werden.

Begründung

Kinderarbeit, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen, et cetera verlieren hierdurch in den Produktionsländern die Verkaufsvorteile

Weiterhin kann mit dieser Steuer verhindert werden, dass durch überteuerten Einkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-008e: Steuerpolitik Modul 5

Steuerpolitik Modul 5

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Ausfuhrumsatzsteuer beschließen.

Steuermodul 5

Die Ausfuhrumsatzsteuer

Es soll die Grundlage für eine mögliche Ausfuhrumsatzsteuer geschaffen werden.

Begründung

Eine Ausfuhrumsatzsteuer soll verhindern das durch Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen unter dem hiesigen Produktionskosten oder dem hiesigen Marktpreis, Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden. Weiterhin können in Deutschland mit Subventionen erzeugten Waren, Produkte und Dienstleistungen für den Exportmarkt auf den Realpreis angepasst werden.

Allgemeine Erläuterung: Handelsbilanzüberschüsse sind nicht erstrebenswert da diese für andere Länder Handelsbilanzdefizite und Abhängigkeit bedeuten.

Ehegattensplitting, Verrechnung von Kindergeld mit Einkommensteuer und alle anderen gut gemeinten Verkomplexisirungen des Steuersystems sehe ich weder als sinnvoll, noch als dem Ziel der Steuergerechtigkeit dienend an.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-009-: Einschränkungen für den Finanzmarkt in unserer Gesellschaft

Einschränkungen für den Finanzmarkt in unserer Gesellschaft

Text

Der Landesparteitag möge bitte nachfolgende Forderungen zum Thema "Finanzmarkt", welche modular aufgebaut sind, als allgemeine hessische Landesmeinung, beschließen.

Die hessischen Piraten erachten es für sinnvoll das eine Gesellschaft das Recht und die Pflicht hat, ihrer Wirtschaft und dem in ihr existierenden Finanzmarkt Beschränkungen aufzuerlegen, um möglichen Schäden an ihr entgegenzuwirken.

Begründung

Auch wenn "der Finanzmarkt" eine globale Wirkungsweise hat, so hat eine Gesellschaft dennoch das Recht und die Pflicht darauf zu achten welche Marktmechanismen für die Gesellschaft schädlich sind und diese Gesellschaft muss entsprechend agieren damit sie Schaden von sich abwendet. Weiterhin möchte ich an dieser Stelle erinnern, das Geld als Tauschmittel ein Infrastruktursystem ist, für welches eine Gesellschaft die Verantwortungshoheit hat. Wenn dieses System Fehler aufweist so ist liegt es ebenfalls in der Verantwortung der Gesellschaft hieran Veränderungen vorzunehmen die der Gesellschaft dienlich sind.

Antragsteller

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PA-009-A: Begrenzung der Größe von Banken

Begrenzung der Größe von Banken

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung in Bezug auf Firmen mit einer Banklizenz beschließen.

Die Größe einer Bank soll zukünftig durch eine Obergrenze in Ihrer Bilanz begrenzt werden.

Die aktuelle Forderung in der Bilanzobergrenze beträgt 100 Milliarden Euro (100.000.000.000,00€).

Begründung

Um zu verhindern das Banken eine systemrelevante Größe erreichen können und ihrer Verluste vom Steuerzahler getragen werden müssen wenn ihnen die Pleite droht, schlage ich die oben gemachte Forderung vor, um Schäden von unserer Volkswirtschaft abzuwenden. (zum Vergleich: die Bilanzsumme der Deutschen Bank beläuft sich auf über 2 Billionen Euro)

Das bei der Umsetzung darauf geachtet werden muss, dass die Banken nicht so ineinander verflochten sind, dass der zu verhindernde Vorgang dennoch stattfinden muss, ist klar. Es ist eine Voraussetzung für den Erfolg bei der Umsetzung dieser Forderung. Ein Gesetzentwurf hat aber in einem Parteiprogramm nichts zu suchen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


PA-009-B: Auftrennung von Finanzinstituten in voneinander unabhängige Firmen welche durch ihre Tätigkeitsfelder definiert werden

Auftrennung von Finanzinstituten in voneinander unabhängige Firmen welche durch ihre Tätigkeitsfelder definiert werden

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung in Bezug auf Banken, Hedgefonds und ähnliches beschließen.

Finanzinstitute sollen in Geschäftsbanken, Investmentbanken und bankähnliche Finanzinstitute (Schattenbanken) aufgeteilt werden.

Geschäftsbanken tätigen das Depositen- und Kreditgeschäft im Realsektor. Hierzu gehören die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Einlagen, Sparangebote und Kreditvergabe. Es gehört auch der An- und Verkauf von Wertpapieren (Finanzmarktprodukten) im Auftrag und Verantwortung ihrer Kunden dazu. Die Erschaffung eigener Finanzmarktprodukte wird für Geschäftsbanken ausgeschlossen. Der Verkauf von Spar- oder Kreditverträgen zwischen Kunde und Geschäftsbank ist Geschäftsbanken untersagt. Regional oder sektional tätige Geschäftsbanken sind anzustreben.

Institute mit Banklizenz welche andere als oben genannte Tätigkeitsfelder bedienen, sind als Investmentbanken zu bezeichnen. Einer Investmentbank ist die Tätigkeit einer Geschäftsbank untersagt.

Alle anderen Finanzinstitute ohne Banklizenz werden als bankähnliche Finanzistitute bezeichnet.

Institutionell gehaltene Eigentumsanteile an Geschäftsbanken dürfen bei einer gleichzeitigen Beteiligung an Nichtgeschäftsbanken oder bankähnlichen Finanzinstituten einem Umfang von 10% der jeweiligen Geschäftsbank nicht übersteigen. Dies gilt sowohl auf direkten Wege als auch auf indirektem Wege (Verflechtungen).

Begründung

Mit dieser Forderung sollen derjenige Teil der Menschen geschützt werden welche in gutem Glauben an die abgesicherte Verwahrung ihrer Ersparnisse diese einer (Geschäfts)Bank übergeben. Durch eine Betätigung im Investmentsektor entstehen ungleich höhere Risiken welche ohne oben genannte Trennung im Falle einer Bankinsolvenz auch auf einfache Sparer Auswirkungen hätte, wenn der Staat die Bank nicht auffängt.

Die vielgepriesenen Einlagensicherungssysteme sind dermaßen unterdimensioniert, dass der Glauben an ihre Wirksamkeit dem verzweifelten Versuch ähneln würde, an der Bugleine der Titanic einen Rettungsring zu befestigen, um das Schiff vor dem Untergang zu retten.

Antragsteller

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PA-009-C: Eigenkapitalerhöhung von Finanzinstituten

Eigenkapitalerhöhung von Finanzinstituten

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung nach einer Eigenkapitalerhöhung von Finanzinstituten beschließen.

Alle Finanzinstitute, das bedeutet Geschäftsbanken, Investmentbanken und bankähnliche Finanzinstitute, welche in unserer Gesellschaft tätig sein wollen, müssen eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 25% aufweisen.

Eine Risikogewichtung wie beispielsweise bei Basel III darf nicht stattfinden.

Begründung

Stabile und solide Bankfinanzen sind das Ziel. Banken zu erpressen damit Staatsanleihen platziert werden können, ist ein politischer Missbrauch und vernebelt sowohl den kritischen Zustand einiger Banken als auch den kritischen Zustand einiger Staatshaushalte.

Der Verlierer ist hierbei im Zweifelsfall wieder das gemeine Volk.

Antragsteller

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PA-009-D: Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten

Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung nach einer zusätzlichen Gewinnsteuer auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten beschließen.

Die Piraten unterstützen eine Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten.

Diese Steuer fällt nur beim gewinnbringenden Verkauf von Finanzmarktprodukten an. Wie hoch diese Steuer ausfällt bestimmt die Zeit die ein Marktteilnehmer dieses Finanzmarktprodukt in seinem Besitz hält. Hierbei ist ein Verkauf in der Mindesthaltefrist zwar möglich, aber ein Gewinn wird zu 100% versteuert. Nach dieser Mindesthaltefrist soll die prozentuale Höhe der Besteuerung eine fallende Kurve auf einer Zeitachse sein, an deren Nullpunkt die Besteuerungsfrist endet.

Vorschlag für eine Mindesthaltepflicht 3 Stunden

Vorschlag für ein Fristende der Besteuerung

1 Jahr

Begründung

Eine Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten soll dazu dienen den Hochfrequenzhandel, welcher sowohl Hochspekulativ, als auch Marktmanipulativ ist, einzudämmen und zu entschleunigen. Das normale Menschen (natürliche Personen) sich in Form von Aktien oder Unternehmensanteilen an Firmen beteiligen ist ein positiv zu bewertender Aspekt, da hierbei Geld nicht als Sparguthaben dem Geldkreislauf entzogen wird. Lediglich spekulativer Handel mit diesen Anteilen schadet diesem System der Firmenbeteiligungen.

Im Gegensatz zur Tobin- oder Finanztransaktionssteuer behindert die Haltedauerbesteuerung nicht schwächere Marktteilnehmer und ist in der realen Durchführung auch praktikabler.

Antragsteller

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PA-009-E: Leerverkaufsverbot und weitere Einschränkungen

Leerverkaufsverbot & weitere Einschränkungen

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderungen nach Verboten und Einschränkungen im Finanzhandel beschließen.

Wir fordern eine Untersagung von Leerverkäufe im Finanzhandel.

Wir fordern ebenfalls eine Untersagung des Handels mit Kreditausfallversicherungen (CDS = Credit Default Swaps)

Wir fordern weiterhin, dass nicht über Börsen oder andere Plattformen abgewickelte Finanzmarktgeschäfte, sogenannte OTC-Transaktionen nicht rechtlich wirksam sind und auch nicht eingeklagt werden können. Reallieferungen stellen eine Ausnahme dar, erfordern aber einen Belegnachweis.

Als letztes stellen wir die Forderung nach Hinterlegungsmargen von mindestens 30% bei Derivatgeschäften.

Begründung

Ziel ist es wertlose und marktmanipulative Handlungen einzuschränken oder zu verhindern.

Transparenter und nachvollziehbarer Handel bei Finanzprodukten die eine Realbezug aufweisen sind hier das Ziel.

Antragsteller

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PA-009-F: Verkaufsverbot an Privatpersonen und Kleinanleger

Verkaufsverbot an Privatpersonen und Kleinanleger

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung nach einem Verkaufsverbot an Privatpersonen und Kleinanleger beschließen.

Der Verkauf von undurchsichtigen Finanzprodukten wie zum Beispiel sogenannte Garantiezertifikate an Privatpersonen und Kleinanleger sollen untersagt werden.

Begründung

Der Verkauf eines Finanzmarktproduktes dessen Wertermittlung zu komplex ist um einfach nachvollzogen zu werden gehört so wenig in ein Portfolio eines Kleinanlegers oder einer Privatperson, wie eine Schusswaffe in die Hand eines Kindes.

Antragsteller

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PA-010-: Ideen für eine Reform der Geldordnung, der Finanzwirtschaft und der Staatsfinanzierung

Ideen für eine Reform der Geldordnung, der Finanzwirtschaft und der Staatsfinanzierung

Text

Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung beschließen.

Die nachfolgend dargelegten Ideen sollen durch unabhängige Spezialisten in Bezug auf ihre wahrscheinlichen Wirkweisen ergebnisoffen bewertet werden. Sollten sich hierbei Vorteile für ein Großteil der Menschen in unserer Gesellschaft erkennen lassen, so werden die Piraten in einem zweiten Schritt die Umsetzung dieser Ideen einfordern.

Begründung

Die Forderungen zur Einschränkung der Finanzwirtschaft sollten die schlimmsten Auswirkungen für einen großen Bevölkerungsanteil verhindern. Die nachfolgend gemachten Ideen für eine Reform der Geldordnung, der Finanzwirtschaft, der Staatsfinanzierung und der Gesellschaft im Allgemeinen sollen langfristig das Ziel eines besseren, harmonischeren und zufriedeneren Zusammenlebens aller Menschen in dieser Gesellschaft dienen.

Antragsteller

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PA-010-A: Abschaffung der Bilanzverlängerung durch Banken.

Abschaffung der Bilanzverlängerung durch Banken

Text

Der Landesparteitag möge bitte beschließen, dass nachfolgende Idee es Wert wäre in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesellschaft bewertet zu werden.

Die Mitwirkung an der Geldschöpfung durch andere Banken außer der Zentralbank und einer oder mehrerer Förderbanken (Vorbild KfW), welche sich im gesamtgesellschaftlichen Besitz befinden sollten, wird abgeschafft. Im der Umsetzung soll die Sonderregelung der Bilanzverlängerung und Verkürzung in der Bilanzierung von Banken abgeschafft werden. Banken können sich zukünftig kein Geld mehr von der Zentralbank leihen. Die Zentralbank kann Geldschöpfung nur durch Zahlungen an öffentliche Haushalte oder Förderbanken betreiben. Die Förderbanken verleihen Geld zinsfrei oder zu ermäßigten Zinsen an Wirtschaftsakteure die innovative, gesellschaftlich förderungswürdige Projekte umsetzen.

Die Zentralbank hat außerdem das Recht Geld aus Steuern bis in einer Höhe von 12% des Haushaltsvorjahres aus den öffentlichen Haushalten einzufordern und zu vernichten wenn es der Geldwertstabilität dienlich ist.

Begründung

Im jetzigen System werden alle Banken, insbesondere aber die Großbanken, am Geldschöpfungsgewinn beteiligt. Die Gesellschaft geht bis auf 1% Zinsenabgaben an die Zentralbank leer aus. Diese entgangenen Geldschöpfungsgewinne fehlen in den öffentlichen Haushalten. Die Zinsen welche durch die Banken fast unbegrenzt mit aus dem Nichts geschaffenen Geld erwirtschaftet werden, blähen die Gesamtgeldmenge unkontrolliert auf. Dies führt zu einem Tanz der Gesellschaft auf des Messers Scheide bei der die privaten Finanzjongleure das Heft des Messers in der Hand halten. Dies soll umgekehrt werden.

Die Gesellschaft soll die Richtung vorgeben nach der die Banken sich zu richten haben. Eine Geldvernichtung oder Geldmengenreduzierung war bislang nicht üblich, eine solche Möglchkeit ist aber sinnvoll um die Regelung der Geldwertstabilität zu gewährleisten.

Antragsteller

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PA-010-B: Volle Deckungspflicht bei Giralguthaben

Volle Deckungspflicht bei Giralguthaben

Text

Der Landesparteitag möge bitte beschließen, dass nachfolgende Idee es Wert wäre in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesellschaft bewertet zu werden.

(Geschäfts)Banken sollen neben der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ihren Kunden Spar- und Kreditangebote machen. Hierbei soll allseits die volle Deckungspflicht gelten. Das heißt, dass der Betrag des Girokontos von der Bank selber oder als Guthaben bei der Zentralbank vorgehalten werden muss. Kredite können nur vergeben werden wenn Spareinlagen in entsprechender Höhe vorhanden sind. Hierbei sind die Fristigkeiten ebenfalls zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass eine Kreditvergabe nur erfolgen kann, wenn Sicherheiten in ausreichender monetarisierbarer Höhe beim Schuldner vorhanden sind.

Unterstützenswerte Geschäftsideen oder sinnhafte Privatausgaben ohne entsprechende Sicherheiten sind über die Förderbanken abzuwickeln.

Begründung

Es soll sichergestellt werden das Banken als Dienstleister und Mittler für ihre Kunden sind ohne selber manipulativ in den Markt von Angebot und Nachfrage einzugreifen.

Antragsteller

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PA-010-C: Deckungspflicht für Versicherungsleistungen

Deckungspflicht für Versicherungsleistungen

Text

Der Landesparteitag möge bitte beschließen, dass nachfolgende Idee es Wert wäre in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesellschaft bewertet zu werden.

Versicherungen müssen die Deckungssumme eines Versicherungsvertrages vollständig vorhalten. Hierbei muss die Hälfte der Deckungssumme sofort verfügbar sein, der Rest in jährlichen 10% Schritten während der nächsten 5 Jahre.

Sollten durch gehäufte Schadensfälle unvorhersehbare Schieflagen auftreten welche durch normale Bankkredite an die Versicherung nicht aufgefangen werden können, so hätten die Geschädigten unter Forderungsabtretung die Möglichkeit Förderbanken in Anspruch zu nehmen.

Begründung

Auch Versicherungen beteiligen sich an der Vermehrung von imaginären Werten, da sie bislang nicht in der Lage sind die versprochenen Leistungen bei einem gleichzeitigen Schadenseintritt zu erbringen. Dies soll hiermit verhindert werden.

Antragsteller

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PA-011: Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz

Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz

Text

Der Landesparteitag möge als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:

Die Piratenpartei Hessen strebt die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz an. Dessen Aufgabenbereiche der Spionageabwehr sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz zuzuweisen, im übrigen können und sollen die Aufgaben von den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der hessischen Polizei übernommen werden.

Begründung

Die Verfassungschutzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen keiner hinreichenden Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium auf Bundesebene und die vergleichbaren Einrichtungen der Länderparlamente sind weder personell noch organisatorisch in der Lage, eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes zu gewährleisten. Ansonsten unterliegt die Arbeit dieser Behörden keinerlei wirksamer Überwachung, insbesondere nicht durch die Justiz. Dies führt zu weitgehender Intransparanz und begünstigt die Gefahr, dass sich Verfassungsschutzämter nicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden fühlen und ihre - ohnehin schon extrem weitreichenden - Kompetenzen überschreiten. Die Skandale der Vergangenheit, wovon der Fall NSU nur der letzte in der Reihe ist, belegen, wie schädlich die fehlende Kontrolle über den Verfassungsschutz für den Rechtsstaat ist. Die Kernaufgaben des Verfassungsschutzes erfordern weder Intransparenz noch fehlende justizielle Kontrolle. Vielmehr sind diese Aufgaben tatsächlich schon heute weitgehend deckungsgleich mit jenen, welche etwa die Staatsschutzabteilungen der Polizeibehörden erfüllen. Es gibt grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Arbeit im Deliktsbereich politische Straftaten geheimdienstlich auszugestalten. Das gilt sowohl für den präventiven wie den repressiven Bereich. Im Gegenteil gibt es im Rechtsstaat die Notwendigkeit, gerade die Verhütung und Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität auch juristisch überprüfen zu können. Wohl kaum eine staatliche Tätigkeit ist so anfällig für Fehlbewertungen und Machtmissbrauch wie die des bisherigen Verfassungsschutzes. Es ist auch nicht ersichtlich, wieso etwa die bisherige Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes dadurch behindert würde, dass diese der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Notwendigkeit geheimdienstlicher Organisation kann allenfalls bei der Spionageabwehr gesehen werden. Diese Tätigkeit könnte anderen Geheimdiensten übertragen werden, etwa dem Bundesnachrichtendienst. So bleibt auch die - rechtsstaatlich erforderliche - Trennung zwischen Geheim- und Polizeidiensten erhalten.

Ergänzende Anmerkung: Dieser Antrag wird das BfV betreffend auch auf dem BPT in Bochum gestellt werden und wurde in Zusammenarbeit mit Udo Vetter und Thumay entwickelt.

Antragsteller

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PA-012: Ablehnung des Einsatzes sog. "Staatstrojaner"

Keine Quellen-TKÜ

Text

Der Landesparteitag möge als Programmpunkt an geeigneter Stelle, hilfsweise als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:

Die hessischen Piraten lehnen einen Einsatz von Software zur so genannten Quellen-TKÜ grundsätzlich ab. Der Einsatz solcher Software hat bislang in wiederholten Fällen zu erheblichen Gesetzesverletzungen durch die Ermittlungsbehörden geführt. Demgegenüber erkennen die hessischen Piraten keinen Anlass, zu solchen Ermittlungsmethoden zu greifen.

Begründung

Die Ermittlungsbehörden behaupten eine angebliche Notwendigkeit solcher "Schnüffelprogramme" vor allem damit, dass insbesondere Provider wie Skype einen Zugang der Ermittlungsbehörde zu den verschlüsselten Gesprächen nicht ermöglichen würden. Aufgrund der Verschlüsselung müssten die Zugriffe auf den Rechnern der Teilnehmer daher jeweils vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung und damit auf den Rechnern verdächtigter Personen erfolgen. Tatsächlich aber hat Skype offiziell ausdrücklich auch deutschen Behörden mitgeteilt, beim Vorliegen eines entsprechenden richterlichen Beschlusses Zugriff auf die begehrten Telefonate zu gewähren. Es ist sodann neben der bisher schon praktizierten Telekommunikationsüberwachung kein Bedarf an einer Infiltrierung von Rechnern ersichtlich. Zudem hat die Praxis gezeigt, dass auf diesem Weg Programme zum Einsatz kamen, die weit über die reine Telekommunikationsüberwachung hinaus eine verfassungswidrige Online-Durchsuchung ermöglicht hat und zu diesem Zweck eingesetzt wurde.

Antragsteller

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PA-013: Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe

Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe

Text

Der Landesparteitag möge als Programmpunkt an geeigneter Stelle, hilfsweise als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:

Die hessischen Piraten streben die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stelle ist der Generalstaatsanwaltschaft anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichtet. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst des jeweiligen Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, also stattdessen etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes gewonnen werden. Die Beschwerdestelle soll auch für interne Verfahren zuständig sein, wie Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.

Begründung

Die Ermittlungen nach Berichten über Polizeigewalt bleiben derzeit unbefriedigend. Interne Ermittlungen der Polizei selbst begegnen dem Vorwurf, die ermittelnden Beamten könnten befangen oder einem Corpsgeist unterworfen sein. Amnesty International hatte über 15 Fälle von Polizeigewalt berichtet und kritisiert, dass oftmals nicht unabhängig und objektiv bei Vorwürfen gegen Polizeigewalt ermittelt würde.

Die Aufgaben der Polizei sind vielfältig und schwierig. Polizeiliches Handeln ist situationsbezogen und kann teilweise im Nachhinein nur schwer rekonstruiert werden. Das gilt umso mehr, wenn in der Bürgerschaft der Eindruck entsteht, die Polizei sei damit überfordert, Fällen von Polizeigewalt wirksam entgegenzutreten. Eine unabhängige Beschwerdestelle zu schaffen, ist kein Generalverdacht gegen die Polizei, sie dient vor allem dazu, eine wirksame Aufklärung zu leisten in Fällen, in denen vom Staat Fehler gemacht werden. Sie kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, die von Gesetzes wegen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, weiter erhöhen.

Die Initiative greift die Initiative von Amnesty International auf und entwickelt sie weiter. In Erweiterung zur Ausgangs-Initiative (#104) siedelt sie die Ermittlungs-Aufgaben in der Exekutive an, legt aber Wert darauf, dass ein anderes Ministerium (Justiz) die Hoheit über die Stelle hat. Sie entspricht damit besser den Grundvoraussetzungen der Gewaltenteilung.

Die Position von Amnesty International sagt leider nicht, aufgrund welcher demokratischer Legitimation die Untersuchungskommission innerhalb der durch die Gewaltenteilung gegliederten Institutionen tätig werden soll. Es hat sich erwiesen, dass eine interne Untersuchung innerhalb der Polizei die Aufgabe nicht erfüllen kann. Deshalb ist die Zuordnung zu einem anderen Ministerium erforderlich. Die Beschwerdestelle hat exekutive Funktionen wie strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, deshalb ist ihre Zuordnung zur Staatsanwaltschaft sinnvoll. Um die Aufgaben erfüllen zu können muss die Beschwerdestelle um eine Task Force ergänzt werden, die ohne Anbindung an die Polizei die polizeilichen Ermittlungen überrnehmen kann. Es ist Aufgabe des Justizministeriums durch organisatorische Maßnahmen die Unabhängigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft zu sichern. Die Ahndung erwiesener Straftaten obliegt den Gerichten. Die Staatsanwaltschaft ist kraft ihrer Aufgabe die sinnvolle Institution, um die Aufgabe zu übernehmen. Ihre Arbeit unterliegt dann natürlich auch der parlamentarischen Kontrolle.

Der Antrag beruht auf einer Initiative, die im Berliner Landesverband erfolgreich war. Sie ist hier erweitert worden und in der Begründung ergänzt worden. Damit greift sie die Anregungen von Amnesty International auf. Sie ist imstande die "sieben guten Gründe" Amnestys innerhalb des Systems gewaltenteiliger Strukturen zu realisieren. Aus dem Positionspapier von Amnesty International: Sieben gute Gründe ... 1. Unabhängige Untersuchungskommissionen können über den Einzelfall hinaus strukturelle Vorschläge zur Verbesserung der Polizeiarbeit machen, die gegebenenfalls bei den politisch Verantwortlichen einen höheren Stellenwert erhalten würden, als gleich lautende Vorschläge aus der Polizeiorganisation oder von den Berufsvertretungen. So bereitet die Kommission in England in regelmäßigen Abständen „lessons learned“ zu bestimmten Fragen der Polizei auf. 2. Durch die Möglichkeit, auch auf eigene Initiative hin Ermittlungen über sich abzeichnende Muster von Rechtsverletzungen durchführen zu können, entfalten unabhängige Untersuchungskommissionen eine präventive und "befriedende" Wirkung. 3. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten der Polizei die Möglichkeit, Vorwürfen oder dem Argwohn entgegenzuwirken, bei Auseinandersetzungen um polizeiliches Fehlverhalten würden intern Ermittlungen behindert oder Übergriffe vertuscht und gedeckt werden. 4. Eine allgemein anerkannte neutrale Kontrollinstanz kann die Position solcher Beamtinnen und Beamten stärken, die zu Unrecht polizeilichen Fehlverhaltens beschuldigt werden. 5. Unabhängige Untersuchungskommissionen fördern die Transparenz polizeilichen Handelns, verstärken mittelbar den Dialog zwischen Polizei und (polizeikritischen) Bürgerinnen und Bürger und erhöhen damit die "Bürgernähe". 6. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten PolizistInnen die Chance, außerhalb ihrer eigenen Dienststelle mögliches Fehlverhalten von KollegInnen anzuzeigen, ohne dabei unter Druck zu geraten. 7. Unabhängige Untersuchungskommissionen können präventiv gegen Übergriffe schützen, da sie Transparenz fördern und Straflosigkeit für rechtswidrige Gewalt entgegenwirken. So werden insbesondere die Rechte der Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt geschützt.

Die Umformulierung dient dazu, den politischen Forderungscharakter besser herauszuarbeiten und verändert die Zuständigkeit hin zur Generalstaatsanwaltschaft, um eine noch etwas größere Unabhängigkeit sicherzustellen.

Antragsteller

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PA-014 Verbesserung der Transparenz in den Gremien des Hessischen Rundfunks

PA-014 Verbesserung der Transparenz in den Gremien des Hessischen Rundfunks

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Absätze an das bestehende Kapitel 1.6 Öffentlicher Rundfunk anzufügen.

1. Die Parteipartei Hessen setzt für eine Novelle des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" ein.

Die Sitzungen des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein und per Stream, sowie im Hessischen Fernsehprogramm übertragen werden.

Neuer §7 Abs. 4:

Der Rundfunkrat tagt öffentlich. Die Sitzungen sind live im Fernsehprogramm des hessischen Rundfunks und im Internet zu übertragen.

Streichung von §8 Nr. 5 (Aufhebung der Ermächtigung der Regelung der Öffentlichkeit der Sitzungen über vom Rundfunkrat selbst erlassende Satzung).

Neuer §15 bs. 4:

Der Verwaltungsrat tagt öffentlich. Die Sitzungen sind live im Fernsehprogramm des hessischen Rundfunks und im Internet zu übertragen.

2. Die Piratenpartei Hessen strebt eine Reform des §5 Abs. 2 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk an. Es soll eine transparente Zusammenstellung des Rundunkrates stattfinden. Die bisherige Festlegung von Organisationen ohne demokratische Legitimation ist abzuschaffen.

Begründung

Transparenz in einem zentralen Punkt des öffentlichen hessischen Lebens

Der HR ist der größte Rundfunk- und Fernsehanbieter in Hessen. Er ist eine „öffentlich-rechtliche“ Rundfunkanstalt. Somit sollten auch die Sitzungen der Gremien öffentlich sein.

Finanzielle Kontrolle durch Transparenz

Die öffentlichen Sitzungen führen zu einer Kontrolle und Information für alle Gebührenzahler (Bürger). Der HR hat ein enormes Budget (Jahr 2010 rd. 466 Mio. EUR.) die Verwendung dieser Mittel muß öffentlicher Kontrolle unterliegen. Der beste Weg hierfür sind öffentliche Sitzungen und deren Übertragung.

Vergleichszahlen:

Haushalt Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 512 Mio. EUR

Haushalt Hessisches Ministerium Sozialministerium 652,8 Mio. EUR

Zusammensetzung des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat setzt sich aus Kirchen, Gewerkschaften und vielen anderen Verbänden zusammen. Hierzu gehören auch die Landfrauen, der Landesmusikrat, der Museumsverband, der Bund der Vertriebenen, die Handwerkskammer. Diese Zusammenstellung ist völlig willkürlich und sollte in dieser Form abgeschafft werden.

Quellen:

Gesetz über den hessischen Rundfunk

http://www.hr-online.de/servlet/de.hr.cms.servlet.File/2010_hr-Gesetz_neu_07072010_1?enc=d3M9aHJteXNxbCZibG9iSWQ9MTE3MDQ0MTYmaWQ9Mzk2MDAyNzMmZm9yY2VEb3dubG9hZD0x

Satzung des HR-Rundfunkrates

http://www.hr-online.de/servlet/de.hr.cms.servlet.File/hr-satzung_2006?enc=d3M9aHJteXNxbCZibG9iSWQ9NjMxMjYzOCZpZD0zMzY2NDQzOCZmb3JjZURvd25sb2FkPTE_

Haushalt Land Hessen 2011 Übersicht :

http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/e86/e864ec66-0dce-d21f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true

Antragsteller

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PA-015: Programm-Bestätigungs-Antrag (noch nicht fertig/final)

PA-015: Programm-Bestätigungs-Antrag (noch nicht fertig/final)

Text

Der Landesparteitag möge den derzeitigen Programm-Entwurf als aktuell gültiges Programm beschließen, damit dieser allen folgenden Programmänderungsanträgen als Grundlage dient.

Begründung

  • Der Entwurf enthält alle neuen Ergänzungen vom letzten LPT in Frankenberg
  • Ein Beschluss schafft die notwendige Klarheit, damit das Programm fortlaufend weiterentwickelt werden kann

Antragsteller

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PA-016(-X) Zusammenfassen der Kapitel "Mehr Demokratie" und "Direkte Demokratie" zum Kapitel "Mehr und direktere Demokratie"

Sollte der Blockantrag nicht angenommen werden, stehen die Einzelanträge alternativ zur Abstimmung. Die Frage der Platzierung im Programm gilt für beide Fälle.

PA-016 Blockantrag "Mehr und direktere Demokratie"

PA-016 Zusammenfassen der Kapitel "Mehr Demokratie" und "Direkte Demokratie" zum Kapitel "Mehr und direktere Demokratie"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, die beiden bestehenden Kapitel "Mehr Demokratie" und "Direkte Demokratie" mit dem folgende Kapitel "Mehr und direktere Demokratie" zu ersetzen.

Mehr und direktere Demokratie
  • Ziel jeder gut funktionierenden Demokratie muss es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen als auch im gesamten Bundesgebiet nicht ausreichend statt. Wichtige Entscheidungen werden nicht per Volks- oder Bürgerentscheid getroffen, sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt mit zu einer zunehmenden Parteienverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
  • Wir Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
  • Aber in den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert, noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlechter da.
Direkte Demokratie
  • Wir hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken. Auf der kommunalen Ebene (Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage) sind die bisherigen Möglichkeiten des Bürgerbegehrens, der Bürgerentscheide, sowie des Petitionsrechts überhaupt erst einmal gleichberechtigt einführen. Bei den Regierungsbezirken wollen wir eine Einführung prüfen.
  • Als neues Element soll das sogenannte Ratsbegehren den Vertretern auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürger- bzw. Volksentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürger- bzw. Volksbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.
  • Ergänzend sind die direktdemokratischen Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher in ihrer organisatorischen Handhabung zu gestalten. Auch muss es ermöglicht werden, Petitionen, Begehren und Entscheide online unter Einhaltung des Datenschutzes mitzuzeichnen.
  • Einschränkungen der thematischen Gegenstände sind abzubauen, solange sie nicht demokratischen Grundwerten entgegen stehen und der Minderheitenschutz gewährleistet bleibt.
  • Weiterführend sollen überregionale Begehren und Entscheide ermöglicht werden. Diese sind auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten durchzuführen. Voraussetzung ist jeweils eine gemeinsame Betroffenheit, wie es beispielsweise bei größeren Infrastrukturprojekten gegeben ist. Die Grenzen von Regierungsbezirken können dabei überquert werden, die von Bundesländern ist zu prüfen.
Mehr Teilhabe (Anmerkung: Übernahme des aktuellen Unterkapitels)
  • Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 16 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
  • Das Wahlrecht soll allen Einwohnern offen stehen. Wir werden deshalb alle nötigen Schritte unternehmen, einschließlich der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetze.
Weniger Hürden
  • Wir Piraten setzen uns für die Abschaffung der 5%-Hürde zur Landtagswahl ein, damit diese undemokratische Abgrenzung entfällt. Auf kommunaler und europäischer Ebene ist dies bereits geltendes Recht.
  • Die Möglichkeit einen Fraktionsstatus zu erlangen ist derzeit noch essentiell, um alle parlamentarischen Rechte zu erlangen. Deswegen möchten wir Piraten die Eintrittshöhe im Land und den Kommunen absenken und festschreiben.
Wahlcomputer (Anmerkung: Übernahme des aktuellen Unterkapitels)
  • Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in der Vergangenheit eingesetzt wurden.
  • Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
  • Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.

Begründung

  • Mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sind unsere Grundüberzeugung und dafür werden wir teilweise auch gefürchtet.
  • Ein erneuertes Demokratieverständnis ist unser Antrieb.
  • Der Politiker ist wieder seiner ursprünglichen Rolle als Abgeordneter des Souveräns zurückzuführen.
  • Dieser Kapitelentwurf ist ein Versuch das bestehende Programm zu einem Kapitel zu fusionieren.
  • Zusätzlich sind kommunalpolitischer Alltag und Ideen aus der Veranstaltungsreihe Hessen Camp Us eingeflossen.

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Zur eingereichten Revision 6

Antragsteller

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PA-016-X Einzelanträge "Mehr und direktere Demokratie"

PA-016-X Zusammenfassen der Kapitel "Mehr Demokratie" und "Direkte Demokratie" zum Kapitel "Mehr und direktere Demokratie"

Text

Der Landesparteitag möge über die einzelnen Anträge beschließen, um die beiden bestehenden Kapitel "Mehr Demokratie" und "Direkte Demokratie" mit dem neuen Kapitel "Mehr und direktere Demokratie" zu ersetzen, welches durch die angenommenen Anträge der PA-016-X-Serie aufgespannt wird.

PA-016-A Mehr und direktere Demokratie
  • Ziel jeder gut funktionierenden Demokratie muss es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen als auch im gesamten Bundesgebiet nicht ausreichend statt. Wichtige Entscheidungen werden nicht per Volks- oder Bürgerentscheid getroffen, sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt mit zu einer zunehmenden Parteienverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
  • Wir Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
  • Aber in den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert, noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlechter da.
PA-016-B Direkte Demokratie
  • Wir hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken. Auf der kommunalen Ebene (Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage) sind die bisherigen Möglichkeiten des Bürgerbegehrens, der Bürgerentscheide, sowie des Petitionsrechts überhaupt erst einmal gleichberechtigt einführen.
PA-016-B-1 Direkte Demokratie (Zusatz zu PA-016-B)
  • Bei den Regierungsbezirken wollen wir eine Einführung prüfen.
PA-016-B-2 Direkte Demokratie (Weiterer Absatz)
  • Als neues Element soll das sogenannte Ratsbegehren den Vertretern auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürger- bzw. Volksentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürger- bzw. Volksbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.
PA-016-B-3 Direkte Demokratie (Weiterer Absatz)
  • Ergänzend sind die direktdemokratischen Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher in ihrer organisatorischen Handhabung zu gestalten. Auch muss es ermöglicht werden, Petitionen, Begehren und Entscheide online unter Einhaltung des Datenschutzes mitzuzeichnen.
PA-016-B-4 Direkte Demokratie (Weiterer Absatz)
  • Einschränkungen der thematischen Gegenstände sind abzubauen, solange sie nicht demokratischen Grundwerten entgegen stehen und der Minderheitenschutz gewährleistet bleibt.
PA-016-B-5 Direkte Demokratie (Weiterer Absatz)
  • Weiterführend sollen überregionale Begehren und Entscheide ermöglicht werden. Diese sind auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten durchzuführen. Voraussetzung ist jeweils eine gemeinsame Betroffenheit, wie es beispielsweise bei größeren Infrastrukturprojekten gegeben ist. Die Grenzen von Regierungsbezirken können dabei überquert werden.
PA-016-B-6 Direkte Demokratie (Zusatz zu PA-016-B-5)
  • , die von Bundesländern ist zu prüfen.
PA-016-C Mehr Teilhabe (Anmerkung: Übernahme des aktuellen Unterkapitels)
  • Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 16 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
  • Das Wahlrecht soll allen Einwohnern offen stehen. Wir werden deshalb alle nötigen Schritte unternehmen, einschließlich der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetze.
PA-016-D Weniger Hürden
  • Wir Piraten setzen uns für die Abschaffung der 5%-Hürde zur Landtagswahl ein, damit diese undemokratische Abgrenzung entfällt. Auf kommunaler und europäischer Ebene ist dies bereits geltendes Recht.
PA-016-D-1 Weniger Hürden (Weiterer Absatz)
  • Die Möglichkeit einen Fraktionsstatus zu erlangen ist derzeit noch essentiell, um alle parlamentarischen Rechte zu erlangen. Deswegen möchten wir Piraten die Eintrittshöhe im Land und den Kommunen absenken und festschreiben.
PA-016-E Wahlcomputer (Anmerkung: Übernahme des aktuellen Unterkapitels)
  • Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in der Vergangenheit eingesetzt wurden.
  • Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
  • Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.

Begründung

  • Mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sind unsere Grundüberzeugung und dafür werden wir teilweise auch gefürchtet.
  • Ein erneuertes Demokratieverständnis ist unser Antrieb.
  • Der Politiker ist wieder seiner ursprünglichen Rolle als Abgeordneter des Souveräns zurückzuführen.
  • Dieser Kapitelentwurf ist ein Versuch das bestehende Programm zu einem Kapitel zu fusionieren.
  • Zusätzlich sind kommunalpolitischer Alltag und Ideen aus der Veranstaltungsreihe Hessen Camp Us eingeflossen.

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PA-016-Z: Platzierung von "Mehr und direkterer Demokratie" im Programm

PA-016-Z: Platzierung von "Mehr und direkterer Demokratie" im Programm

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass das Kapitel "Mehr und direkterer Demokratie" nach der Präambel gestellt wird oder im Falle der Annahme des Kapitels "Politikstil" danach.

Begründung

  • Neben einem allgemeinen Verständnis über die Piraten, ist unserer Sicht der Demokratie und Beteiligung der Bürger unser zentralstes Anliegen, mit dem wir jede politische Fragestellung bearbeiten können.

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PA-017(-X) Transformieren des Kapitels "Informationsfreiheit und Transparenz" in das erweiterte Kapitel "Transparenter Staat"

Sollte der Blockantrag nicht angenommen werden, stehen die Einzelanträge alternativ zur Abstimmung. Die Frage der Platzierung im Programm gilt für beide Fälle.

PA-017 Blockantrag "Transparenter Staat"

PA-017 Transformieren des Kapitels "Informationsfreiheit und Transparenz" in das erweiterte Kapitel "Transparenter Staat"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, das bestehende Kapitel "Informationsfreiheit und Transparenz" mit dem folgenden Kapitel "Transparenter Staat" zu ersetzen, welches "Informationsfreiheit und Transparenz" integriert.

Transparenter Staat (Anmerkung: Teilweise Übernahme von "Informationsfreiheit und Transparenz")
  • Ein wesentlicher Teil der Politik der Piraten stellt die Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit politischer Vorgänge dar. Genauso wie parlamentarische Abstimmungen in aller Regel offen und für jedermann nachvollziehbar sind, müssen politische Entscheidungen für den Bürger als Souverän des Staates offen und nachvollziehbar sein.
  • Sowohl für Parlamentarier als auch für Regierende und Ausführende muss eine größtmögliche Auskunftspflicht bestehen, die allerdings jederzeit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen muss. Hierzu zählt auch die umfassende Offenlegung der Einkommensverhältnisse aller an der politischen Entscheidungsfindung Beteiligten. Eine ausreichende Alimentierung ist Voraussetzung für unabhängige und effektive Arbeit. Einem Verdacht auf Vorteilsnahme durch Regierende und Parlamentarier kann auf diese Weise effektiv begegnet werden.
Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz (Anmerkung: Übernahme des Beschlusses aus Frankenberg)
  • Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat und wo es auch noch kaum Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene gibt. Dies gilt es mit der Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes auf Basis der Informationsfreiheitsmustersatzung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes für die Landes- und Kommunalebene zu korrigieren. Gleichzeitig sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten aufzuwerten.
  • Die Informationsfreiheit legt jedoch nur die Basis für ein Auskunftsrecht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist aber die Notwendigkeit zur mehr Transparenz eine Bringpflicht. Dieser Umstand kann nur mit der Einführung eines hessischen Transparenzgesetzes auf Basis des Hamburger Gesetzentwurfes rechtlich verankert werden.
Öffentlichkeitsprinzip
  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für das generell geltende Prinzip der Öffentlichkeit ein. Dies betrifft sowohl die öffentliche Verwaltung als auch alle parlamentarischen Gremien. Das Öffentlichkeitsprinzip soll grundsätzlich Vorrang vor der nichtöffentlichen Arbeit der Verwaltung oder des parlamentarischen Betriebs haben.
  • Gesetze, Verordnungen, Satzungen und andere Rechtsnormen, die das Prinzip der Nichtöffentlichkeit festschreiben, bedürfen der Änderung.
  • In begründeten Fällen kann die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.
Korruptionsbekämpfung
  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine verbesserte Korruptionsbekämpfung auch in hessischen Parlamenten ein. Das UN-Abkommen UNCAC (United Nations Convention against Corruption) ist in Hessen umzusetzen und eine weite Auslegung des Korruptionsbegriffs ist gesetzlich festzuschreiben. Für Korruption im strafrechtlichen Betrieb sind harte strafrechtliche Konsequenzen zu definieren.
  • Zusätzlich streben die hessischen Piraten eine Bundesratsinitiative Hessens zur Novellierung von § 108e StGB an.
Lobbyismus (Anmerkung: Teilweise Übernahme von "Informationsfreiheit und Transparenz")
  • Lobbyarbeit kann einerseits die Wissensbasis zur Entscheidungsfindung erweitern, birgt aber andererseits die Gefahr der gewollten oder ungewollten Beeinflussung. Deshalb ist die Arbeit von und mit Interessensvertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen jederzeit offen zu legen und zu dokumentieren.
Lobbyistenregister (Anmerkung: Unterkapitel von Lobbyismus)
  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Schaffung eines Lobbyistenregisters für das Land Hessen ein. Das Register wirkt inklusiv, nur wer sich eintragen lässt, genießt die damit verbundenen Rechte und Pflichten als Lobbyist. Interessengruppen müssen ihre Vertreter namentlich benennen, um daran teilnehmen zu können.
  • Lobbyist soll zur Berufsbezeichnung für natürliche Personen werden. Mit dem Berufsstand sind besondere Rechte rund um den parlamentarischen Betrieb sowie Pflichten im Dienst der staatlichen Transparenz verbunden.
  • Die Transparenzpflichten und die Rechte der Lobbyisten sind detailliert auszuarbeiten und bindend. Ein Verstoß soll mit einer permanenten Streichung aus dem Register geahndet werden können.
  • Das Register soll möglichst niedrige Eintrittshürden aufweisen, so dass die Gesellschaft in größtmöglicher Breite im parlamentarischen Umfeld repräsentiert wird. Eine Aufnahme soll für alle gesellschaftlichen Interessengruppen der Normalfall sein, eine Ablehnung der Aufnahme muss begründet werden.
Legislativer Fußabdruck (Anmerkung: Unterkapitel von Lobbyismus)
  • Vorlagen, Berichte und Anträge zu Rechtsnormen, wie beispielsweise Gesetze, Verordnungen oder Satzungen, sind mit einem „legislativen Fußabdruck“ zu versehen, genauso wie die daraus resultierenden Rechtsnormen selbst.
  • Darin sind alle Lobbyisten oder Beauftragte aufzulisten, die mit Abgeordneten oder der Verwaltung bei ihrer Arbeit an einer Rechtsnorm in Kontakt waren und welche Änderungen dies zur Folge hatte.

Begründung

Allgemein
  • Das aktuelle Kapitel "Informationsfreiheit und Transparenz" ist teilweise noch nicht wirklich tiefgründig und teilweise auch redundant. Dieser Vorschlag soll dies durch Übernahme der einleitenden Worte, des Beschlusses aus Frankenberg und durch Ergänzungen aus den letzten Brainstorm-Programm-Telcos ergänzen.
Öffentlichkeitsprinzip
  • Die parlamentarische Arbeit unterliegt bereits dem Öffentlichkeitsprinzip. Der Landtag und seine Ausschüsse sowie die Gremien der kommunalen Selbstverwaltung (Stadt- und Gemeindeparlamente) stehen der Öffentlichkeit offen.
  • Demgegenüber schreibt das geltende Recht des Landes Hessen vor, dass die Gremien der öffentlichen Verwaltungen "regelmäßig nichtöffentlich" arbeiten (z.B. §67 HGO, §42 HKO). Dies widerspricht dem Prinzip der Transparenz staatlichen Handelns gegenüber den Bürgern.
  • Ist im Rahmen der Tätigkeit von Gremien der öffentlichen Verwaltung die nichtöffentliche Behandlung geboten, kann vom Öffentlichkeitsprinzip im Einzelfall begründet abgewichen werden. Eventuelle Hemmnisse zur Veröffentlichung müssen abgebaut werden.
Korruptionsbekämpfung
  • Korruption ist zwar in Deutschland bereits für alle Amtsträger strikt reguliert und steht unter Strafe, allerdings richten sich die Regelungen nur an Angestellte des öffentlichen Dienstes und Behörden, nicht aber an Abgeordnete.
  • Der §108e des Strafgesetzbuchs sieht Abgeordnetenbestechung ausschließlich beim Stimmenkauf vor. Somit wäre sonst alles andere erlaubt. Dieser Umstand wird sogar vom Europarat kritisiert, denn unter den gegebenen Umständen stehen vielseitigsten Formen der illegitimen Beeinflussung Tür und Tor offen. Selbst international tätige Konzerne bemängeln dies mittlerweile als Wettbewerbsnachteil.
  • Das UN-Strafrechtsübereinkommen über Korruption, welches schärfere Regelungen nach sich zöge, wurde zwar auch von Deutschland vor gut 10 Jahren unterzeichnet, jedoch noch nicht vom Bundestag ratifiziert. Interessanterweise hatte der zuständige Ausschuss die öffentliche Behandlung einer Petition, die sich mit dem Thema beschäftigt, abgelehnt.
  • Eine Umsetzung des UN-Abkommens UNCAC würde einen großen Beitrag zum Abbau der Parteienverdrossenheit beitragen, da Abgeordnete sich nicht ständig einem pauschalen Korruptionsverdacht ausgesetzt sähen.
  • Siehe hierzu auch die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des dt. Bundestages aus dem Jahr 2008:
  • Das Abkommen ist nachlesbar unter
Lobbyistenregister
  • Ziel ist es doch ein inklusives Register ein möglichst faires Spielfeld für alle Interessengruppen - von Wirtschaftsverbänden bis Bürgerinitiativen - im Land zu generieren.
  • Parlamentarische Entscheidungsprozesse sollen möglichst von allen gesellschaftlichen Gruppen konstruktiv begleitet werden können. Hierzu ist sowohl die Festlegung der Rechte wie auch der Pflichten dieser Gruppen erforderlich. Gleichzeitig dient das Lobbyregister der transparenten Information der Gesellschaft, welche Interessensvertretungen in die Prozesse involviert sind bzw. sein müssen.
  • Eine öffentliche Diskussionsmöglichkeiten zum Beispiel in Form offizieller Foren analog zum Petitionsforum des verantwortlichen Bundestagsausschusses sollen zeitnahe Reaktionen der Zivilgesellschaft auf legislative Prozesse gewährleisten und über den parlamentarischen Diskurs informieren.
  • Das Recht der Bürger, mit den Abgeordneten zur Wahrnehmung individueller Interessen in Kontakt zu treten, ist davon natürlich unberührt.
  • Der Antrag basiert auf einer Studie der Otto-Brenner Stiftung:
  • Ein paar Beispiele für Rechte und Pflichten:
    • Zu den Rechten können beispielsweise Hausausweise für den Landtag gehören oder die Möglichkeit, in spezifischen Szenarien Gesprächstermine mit Abgeordneten zu veranstalten.
    • Die Pflichten sollen einen erweiterten legislativen Fußabdruck umfassen, Dokumentationspflichten zu Auftraggebern der Lobbyisten sowie die vorgebrachten Argumenten bezüglich Gesetzestexte.
    • In einem erweiterten legislativen Fußabdruck, der schon während der Entstehungsphase von Gesetzen wirksam ist, wird festgehalten, welche Organisationen und Unternehmen welche Argumente und Vorschläge zu welchen Gesetzen beitragen. Diese sollen, zusammen mit den chronologisch geordneten Gesetzesentwürfen, verständlich und übersichtlich an zentraler Stelle öffentlich einsehbar aufgeführt werden.
Legislativer Fußabdruck
  • Der legislative Fußabdruck ermöglicht in Ergänzung zum Lobbyistenregister mehr Transparenz durch Auflistung aller Beteiligten, welche über die Vor- und Nachteile von gesetzlichen Regelungen bzw. ihrem Ausbleiben informiert haben und an der Entstehung beteiligt waren.
  • Er ermöglicht jedem nachzuvollziehen, wer auf den Inhalt einer Rechtsnorm Einfluss genommen hat. Zudem wird klar, ob wirklich alle relevanten Gruppen zu dem jeweiligen Thema angehört wurden und im Zusammenhang mit dem Lobbyistenregister, wie groß der Einfluss der einzelnen Gruppen war.
  • Abbildbar wäre der „legislativen Fußabdruck“ mittels eines öffentlich zugänglichen Dokumentenmanagementsystems oder eines Versionskontrollsystems.
  • Basiert auf einem Vorschlag von Transparency International

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PA-017-X Einzelanträge "Transparenter Staat"

PA-017-X Transformieren des Kapitels "Informationsfreiheit und Transparenz" in das erweiterte Kapitel "Transparenter Staat"

Text

Der Landesparteitag möge über die einzelnen Anträge beschließen, um das bestehende Kapitel "Informationsfreiheit und Transparenz" in das neue Kapitel "Transparenter Staat" zu überführen, welches durch die angenommenen Anträge der PA-017-X-Serie aufgespannt wird.

PA-017-A Transparenter Staat (Anmerkung: Teilweise Übernahme von "Informationsfreiheit und Transparenz")
  • Ein wesentlicher Teil der Politik der Piraten stellt die Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit politischer Vorgänge dar. Genauso wie parlamentarische Abstimmungen in aller Regel offen und für jedermann nachvollziehbar sind, müssen politische Entscheidungen für den Bürger als Souverän des Staates offen und nachvollziehbar sein.
  • Sowohl für Parlamentarier als auch für Regierende und Ausführende muss eine größtmögliche Auskunftspflicht bestehen, die allerdings jederzeit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen muss. Hierzu zählt auch die umfassende Offenlegung der Einkommensverhältnisse aller an der politischen Entscheidungsfindung Beteiligten. Eine ausreichende Alimentierung ist Voraussetzung für unabhängige und effektive Arbeit. Einem Verdacht auf Vorteilsnahme durch Regierende und Parlamentarier kann auf diese Weise effektiv begegnet werden.
PA-017-B Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz (Anmerkung: Übernahme des Beschlusses aus Frankenberg)
  • Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat und wo es auch noch kaum Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene gibt. Dies gilt es mit der Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes auf Basis der Informationsfreiheitsmustersatzung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes für die Landes- und Kommunalebene zu korrigieren. Gleichzeitig sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten aufzuwerten.
  • Die Informationsfreiheit legt jedoch nur die Basis für ein Auskunftsrecht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist aber die Notwendigkeit zur mehr Transparenz eine Bringpflicht. Dieser Umstand kann nur mit der Einführung eines hessischen Transparenzgesetzes auf Basis des Hamburger Gesetzentwurfes rechtlich verankert werden.
PA-017-C Öffentlichkeitsprinzip
  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für das generell geltende Prinzip der Öffentlichkeit ein. Dies betrifft sowohl die öffentliche Verwaltung als auch alle parlamentarischen Gremien. Das Öffentlichkeitsprinzip soll grundsätzlich Vorrang vor der nichtöffentlichen Arbeit der Verwaltung oder des parlamentarischen Betriebs haben.
  • Gesetze, Verordnungen, Satzungen und andere Rechtsnormen, die das Prinzip der Nichtöffentlichkeit festschreiben, bedürfen der Änderung.
  • In begründeten Fällen kann die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.
PA-017-D Korruptionsbekämpfung
  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine verbesserte Korruptionsbekämpfung auch in hessischen Parlamenten ein. Das UN-Abkommen UNCAC (United Nations Convention against Corruption) ist in Hessen umzusetzen und eine weite Auslegung des Korruptionsbegriffs ist gesetzlich festzuschreiben. Für Korruption im strafrechtlichen Betrieb sind harte strafrechtliche Konsequenzen zu definieren.
  • Zusätzlich streben die hessischen Piraten eine Bundesratsinitiative Hessens zur Novellierung von § 108e StGB an.
PA-017-E Lobbyismus (Anmerkung: Teilweise Übernahme von "Informationsfreiheit und Transparenz")
  • Lobbyarbeit kann einerseits die Wissensbasis zur Entscheidungsfindung erweitern, birgt aber andererseits die Gefahr der gewollten oder ungewollten Beeinflussung. Deshalb ist die Arbeit von und mit Interessensvertretern der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen jederzeit offen zu legen und zu dokumentieren.
PA-017-E-1 Lobbyistenregister (Anmerkung: Unterkapitel von Lobbyismus)
  • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Schaffung eines Lobbyistenregisters für das Land Hessen ein. Das Register wirkt inklusiv, nur wer sich eintragen lässt, genießt die damit verbundenen Rechte und Pflichten als Lobbyist. Interessengruppen müssen ihre Vertreter namentlich benennen, um daran teilnehmen zu können.
  • Lobbyist soll zur Berufsbezeichnung für natürliche Personen werden. Mit dem Berufsstand sind besondere Rechte rund um den parlamentarischen Betrieb sowie Pflichten im Dienst der staatlichen Transparenz verbunden.
  • Die Transparenzpflichten und die Rechte der Lobbyisten sind detailliert auszuarbeiten und bindend. Ein Verstoß soll mit einer permanenten Streichung aus dem Register geahndet werden können.
  • Das Register soll möglichst niedrige Eintrittshürden aufweisen, so dass die Gesellschaft in größtmöglicher Breite im parlamentarischen Umfeld repräsentiert wird. Eine Aufnahme soll für alle gesellschaftlichen Interessengruppen der Normalfall sein, eine Ablehnung der Aufnahme muss begründet werden.
PA-017-E-2 Legislativer Fußabdruck (Anmerkung: Unterkapitel von Lobbyismus)
  • Vorlagen, Berichte und Anträge zu Rechtsnormen, wie beispielsweise Gesetze, Verordnungen oder Satzungen, sind mit einem „legislativen Fußabdruck“ zu versehen, genauso wie die daraus resultierenden Rechtsnormen selbst.
  • Darin sind alle Lobbyisten oder Beauftragte aufzulisten, die mit Abgeordneten oder der Verwaltung bei ihrer Arbeit an einer Rechtsnorm in Kontakt waren und welche Änderungen dies zur Folge hatte.

Begründung

Allgemein
  • Das aktuelle Kapitel "Informationsfreiheit und Transparenz" ist teilweise noch nicht wirklich tiefgründig und teilweise auch redundant. Dieser Vorschlag soll dies durch Übernahme der einleitenden Worte, des Beschlusses aus Frankenberg und durch Ergänzungen aus den letzten Brainstorm-Programm-Telcos ergänzen.
Öffentlichkeitsprinzip
  • Die parlamentarische Arbeit unterliegt bereits dem Öffentlichkeitsprinzip. Der Landtag und seine Ausschüsse sowie die Gremien der kommunalen Selbstverwaltung (Stadt- und Gemeindeparlamente) stehen der Öffentlichkeit offen.
  • Demgegenüber schreibt das geltende Recht des Landes Hessen vor, dass die Gremien der öffentlichen Verwaltungen "regelmäßig nichtöffentlich" arbeiten (z.B. §67 HGO, §42 HKO). Dies widerspricht dem Prinzip der Transparenz staatlichen Handelns gegenüber den Bürgern.
  • Ist im Rahmen der Tätigkeit von Gremien der öffentlichen Verwaltung die nichtöffentliche Behandlung geboten, kann vom Öffentlichkeitsprinzip im Einzelfall begründet abgewichen werden. Eventuelle Hemmnisse zur Veröffentlichung müssen abgebaut werden.
Korruptionsbekämpfung
  • Korruption ist zwar in Deutschland bereits für alle Amtsträger strikt reguliert und steht unter Strafe, allerdings richten sich die Regelungen nur an Angestellte des öffentlichen Dienstes und Behörden, nicht aber an Abgeordnete.
  • Der §108e des Strafgesetzbuchs sieht Abgeordnetenbestechung ausschließlich beim Stimmenkauf vor. Somit wäre sonst alles andere erlaubt. Dieser Umstand wird sogar vom Europarat kritisiert, denn unter den gegebenen Umständen stehen vielseitigsten Formen der illegitimen Beeinflussung Tür und Tor offen. Selbst international tätige Konzerne bemängeln dies mittlerweile als Wettbewerbsnachteil.
  • Das UN-Strafrechtsübereinkommen über Korruption, welches schärfere Regelungen nach sich zöge, wurde zwar auch von Deutschland vor gut 10 Jahren unterzeichnet, jedoch noch nicht vom Bundestag ratifiziert. Interessanterweise hatte der zuständige Ausschuss die öffentliche Behandlung einer Petition, die sich mit dem Thema beschäftigt, abgelehnt.
  • Eine Umsetzung des UN-Abkommens UNCAC würde einen großen Beitrag zum Abbau der Parteienverdrossenheit beitragen, da Abgeordnete sich nicht ständig einem pauschalen Korruptionsverdacht ausgesetzt sähen.
  • Siehe hierzu auch die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des dt. Bundestages aus dem Jahr 2008:
  • Das Abkommen ist nachlesbar unter
Lobbyistenregister
  • Ziel ist es doch ein inklusives Register ein möglichst faires Spielfeld für alle Interessengruppen - von Wirtschaftsverbänden bis Bürgerinitiativen - im Land zu generieren.
  • Parlamentarische Entscheidungsprozesse sollen möglichst von allen gesellschaftlichen Gruppen konstruktiv begleitet werden können. Hierzu ist sowohl die Festlegung der Rechte wie auch der Pflichten dieser Gruppen erforderlich. Gleichzeitig dient das Lobbyregister der transparenten Information der Gesellschaft, welche Interessensvertretungen in die Prozesse involviert sind bzw. sein müssen.
  • Eine öffentliche Diskussionsmöglichkeiten zum Beispiel in Form offizieller Foren analog zum Petitionsforum des verantwortlichen Bundestagsausschusses sollen zeitnahe Reaktionen der Zivilgesellschaft auf legislative Prozesse gewährleisten und über den parlamentarischen Diskurs informieren.
  • Das Recht der Bürger, mit den Abgeordneten zur Wahrnehmung individueller Interessen in Kontakt zu treten, ist davon natürlich unberührt.
  • Der Antrag basiert auf einer Studie der Otto-Brenner Stiftung:
  • Ein paar Beispiele für Rechte und Pflichten:
    • Zu den Rechten können beispielsweise Hausausweise für den Landtag gehören oder die Möglichkeit, in spezifischen Szenarien Gesprächstermine mit Abgeordneten zu veranstalten.
    • Die Pflichten sollen einen erweiterten legislativen Fußabdruck umfassen, Dokumentationspflichten zu Auftraggebern der Lobbyisten sowie die vorgebrachten Argumenten bezüglich Gesetzestexte.
    • In einem erweiterten legislativen Fußabdruck, der schon während der Entstehungsphase von Gesetzen wirksam ist, wird festgehalten, welche Organisationen und Unternehmen welche Argumente und Vorschläge zu welchen Gesetzen beitragen. Diese sollen, zusammen mit den chronologisch geordneten Gesetzesentwürfen, verständlich und übersichtlich an zentraler Stelle öffentlich einsehbar aufgeführt werden.
Legislativer Fußabdruck
  • Der legislative Fußabdruck ermöglicht in Ergänzung zum Lobbyistenregister mehr Transparenz durch Auflistung aller Beteiligten, welche über die Vor- und Nachteile von gesetzlichen Regelungen bzw. ihrem Ausbleiben informiert haben und an der Entstehung beteiligt waren.
  • Er ermöglicht jedem nachzuvollziehen, wer auf den Inhalt einer Rechtsnorm Einfluss genommen hat. Zudem wird klar, ob wirklich alle relevanten Gruppen zu dem jeweiligen Thema angehört wurden und im Zusammenhang mit dem Lobbyistenregister, wie groß der Einfluss der einzelnen Gruppen war.
  • Abbildbar wäre der „legislativen Fußabdruck“ mittels eines öffentlich zugänglichen Dokumentenmanagementsystems oder eines Versionskontrollsystems.
  • Basiert auf einem Vorschlag von Transparency International

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PA-017-Z: Platzierung von "Transparenter Staat" im Programm

PA-017-Z: Platzierung von "Transparenter Staat" im Programm

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass das Kapitel "Transparenter Staat" nach dem Kapitel "Mehr und direkterer Demokratie" gestellt wird.

Begründung

  • Nach unserer Sicht von Demokratie und Beteiligung der Bürger ist die Transparenz eine unserer weiteren schärfsten Punkte.

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PA-018 Breitbandausbau

PA-018 Breitbandausbau

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Breitbandausbau an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:

Breitbandausbau

  • Das 21. Jahrhundert ist geprägt durch das Internet. Seit dem Buchdruck ist dieses weltweite Netzwerk eine der bedeutendsten Erfindungen. Jedem ist es dadurch möglich, eigene Inhalte weltweit zu publizieren, was bisher den Kirchen, dem Staat, den Verlagen oder den Medienkonzernen vorbehalten war. Außerdem sind viele gesellschaftliche Bereiche ohne das Internet nur noch schwer vorstellbar, dies gilt für Bürger und Firmen gleichermaßen. Beispielhaft seien hier nur E-Mails, Online-Einkäufe, Bewerbungen, Wohnungssuche, Bildung, Kultur, Spiele, soziale Netzwerke, aber auch Politik und Informationen zu Wahlen genannt. Die gesamte digitale Beteiligung, gerade am interaktiven sogenannten Web 2.0, ist allerdings erst mit Flatrate-Tarifen und schnellen Internetzugängen im vollen Umfang sinnvoll nutzbar. In der Arbeitswelt ergeben sich durch Breitband-Anschlüsse neue familiäre und ökologische Perspektiven, wie zum Beispiel die nun realisierbare Telearbeit von zu Hause aus.
  • Firmen haben beim Breitbandausbau allerdings höhere Anforderungen an ihre Internet-Zugänge. Diese müssen in beide Richtungen, für das Empfangen und das Senden, ausreichend schnell sein. Insbesondere für den Austausch großer Datenmengen, E-Mail-Verkehr, Telefonkonferenzen bis hin zur Telearbeit und Anbindung von freien Mitarbeitern. Fehlende Breitband-Zugänge werden für Städte und Gemeinden zunehmenden zum Standort-Nachteil, den es zu beheben gilt. Die Piraten Hessen lehnen pauschale Forderungen nach definierten Geschwindigkeiten und Technologien beim Breitbandausbau ab. Versorgungslücken müssen geschlossen werden, in Städten wie auch im ländlichen Raum. Bürger und Firmen müssen ein großes Angebot im Wettbewerb vorfinden. Die Piraten Hessen fordern und fördern kreative Lösungen, sowohl von Firmen als auch von Kommunen oder Einzelpersonen.
  • Als ersten Schritt in die richtige Richtung sind weitere europäische Markterkundungsverfahren in den restlichen Landkreisen einzuleiten, um ein Marktversagen nachzuweisen. Erst danach darf die öffentliche Hand - aufgrund von gesetzlichen Regelungen - geschäftlich tätig werden, um eine Breitbandversorgung nach dem Modell der Landkreise Odenwald oder Main-Kinzig mit einer Landesbürgschaft anzugehen. Wünschenswert ist dabei auch eine Beteiligung der Bürger zum Beispiel in Form von Bürgergesellschaften - als modernes Pendant einer Genossenschaft.

Begründung

  • Der Zugang zum Breitband-Internet ist für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts essentiell.
  • Nach unseren Überlegungen ist die Gewährleistung und Bereitstellung von Infrastruktur Aufgabe der Politik

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https://github.com/nowrap/help123/blob/master/PA-018.md

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PA-019(-X) Kapitel "Verkehrslärm"

Sollte der Blockantrag nicht angenommen werden, stehen die Einzelanträge alternativ zur Abstimmung.

PA-019 Blockantrag "Verkehrslärm"

PA-019 Kapitel "Verkehrslärm"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Verkehrslärm an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

  • Vorschlag: Eigenes Kapitel oder Unterkapitel des bisherigen Kapitels Nachhaltige Umweltpolitik
Verkehrslärm
  • Durch die allgemeine Verkehrszunahme entwickelt sich der daraus resultierende Lärm immer mehr zu einem gesellschaftlichen Problem. Dies führt sogar dazu, dass der vielfältige technische Fortschritt im Bereich der Lärmreduzierung teilweise aufgehoben wird.
  • Zum Schutz der Bürger braucht es verbindliche und praxisnahe Lärmobergrenzen, die wissenschaftlich fundiert zu ermitteln sind.
  • Zusätzlich muss der Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gewährleistet sein und in den dazugehörigen Randstunden Lärm vermieden oder reduziert werden.
  • Durch den föderalistischen Aufbau Deutschlands, ist nicht jedes der vor Ort entstehenden Probleme alleine auf Landes- oder Kommunalebene zu lösen, sondern muss teilweise mit Bund oder gar mit der Europäischen Union zusammen angegangen werden.
Analyse
  • Um ein umfassendes Bild der Lärmbelästigung zu bekommen, braucht es ein Netz an geprüften Messstationen entlang der wichtigsten Straßen-, Schienen- und Flugrouten.
  • Das aufzubauende Messnetzwerk ist auch für Bürger zu öffnen, um nicht geprüfte Messdaten ebenfalls zentral verfügbar und verarbeitbar zu machen.
  • Alle Daten sind in einem OpenData-Portal in Echtzeit zur Verfügung zu stellen und mit Daten des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs zu ergänzen, um Ursache und Wirkung transparent darstellen zu können.
Straßenlärm
  • Neben der Prüfung von weiteren Schallschutzeinhausungen bietet die digitale Verkehrsleittechnik Möglichkeiten, um intelligent und bedarfsgerecht Tempolimits zur Lärmreduktion zu schalten.
  • Darüber hinaus können neue Solarlärmschutzwände auch noch einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Schienenlärm
  • Gerade im Rhein- und Kinzigtal sind die Belastungen besonders hoch. Neue Trassen, um dem Güterverkehr eine freie Durchfahrt zu ermöglichen, sind noch weit entfernt von einer Realisierung.
  • Ein nächtliches Tempolimit bei gleichzeitiger freier Fahrt, um unnötiges Bremsen zu vermeiden, stellt die einfachste Abhilfe dar.
  • Eine weitere Entlastung verspricht der Austausch der alten Graugussklotzbremsen durch leisere Kunststoffbremsen, wie es in der Schweiz beispielsweise schon Standard ist.
  • Um die Fahrtgeräusche zu reduzieren ist der Einsatz von niedrigen, aber gleisnahen Schallschutzwänden zu prüfen. Je näher sie am Gleis stehen, desto besser reduzieren sie denn Schall. Obendrein versperren sie nicht die Sicht.
Fluglärm
  • Die vom Rhein-Main-Flughafen entfernteren Gebiete können nach einer Studie des Main-Kinzig-Kreise mittels den folgenden drei Maßnahmen sofort entlastet werden:
    • Anheben der Anflughöhe um 1000 Fuß (300m)
    • Einführen des kontinuierlichen Sinkflugverfahrens (CDA) bis zum Endanflugpunktes des Leitstrahles (ILS)
    • Sammeln der Flugzeuge in großer Höhe nach dem Point-Merge-Verfahren anstatt der jetzigen geflogenen Trombonen mit Vollschub in niedriger Höhe
  • Die derzeitige gerichtlich bestätigte Nachtflugbeschränkung, ein Verbot von regulären Starts und Landungen, ist von 23 bis 5 Uhr auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten und der Flugverkehr in den Randstunden mittels eines Mediationsverfahrens zu reduzieren.
  • Politische Lösungen für den Endanflug gestalten sich im Spannungsfeld zwischen betroffenen Bürgern und wirtschaftlicher Bedeutung des Flughafens als sehr schwierig. Deswegen schlagen wir Piraten Hessen vor, die folgenden strittigen Punkte jeweils über einen überregionalen Bürgerentscheid, der vom Lärm betroffenen Kreise und kreisfreien Städte, abstimmen zu lassen:
    • Deckelung der Flugbewegungen
    • Schließung der Nordwest-Landebahn
    • Weiterer Ausbau des Flughafens (Stichwort Atlantavariante)
  • Zusätzliche Maßnahmen, wie eine Ausdifferenzierung der lärmbedingten Landegebühren und entsprechende Landebahnzuweisungen sind zu prüfen.
  • Auch die Simulation eines vollständig computergestützen GPS-Endanflugs (Segmented RNAV) im Parallelbetrieb der Südbahnen und der Nordwestlandebahn kann helfen eine Entlastung unterhalb des Leitstrahls zu ermöglichen.
Forschung
  • Die Antischallforschung ist als noch recht neuer Bereich zu fördern. Auf diesem Gebiet sind noch praxistaugliche Ergebnisse zu erwarten, um auch den Betroffenen helfen zu können, wo es derzeit keine technischen Lösungen mehr gibt.

Begründung

  • Die Hochtechnisierte und vernetze Welt produziert Lärm. Technische Reduktion wird beispielsweise durch Zunahme des Transports von Menschen und Gütern wett gemacht. Politik hat aber die Aufgabe, für einen Ausgleich der verschiedenen Interessen zu sorgen und seine Bürger zu schützen.
  • Dieser Kapitelentwurf ist eine erste Positionsbestimmung, da die Bürger auch von uns Piraten erwarten, dass wir uns ihrer Probleme annehmen und zu guter Letzt auch Beantworten können.

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Zur eingereichten Revision 8

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PA-019-X Einzelanträge "Verkehrslärm"

PA-019-X Kapitel "Verkehrslärm"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Verkehrslärm an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen, welches durch die angenommenen Anträge der PA-019-X-Serie aufgespannt wird.

  • Vorschlag: Eigenes Kapitel oder Unterkapitel des bisherigen Kapitels Nachhaltige Umweltpolitik

PA-019-A Verkehrslärm

  • Durch die allgemeine Verkehrszunahme entwickelt sich der daraus resultierende Lärm immer mehr zu einem gesellschaftlichen Problem. Dies führt sogar dazu, dass der vielfältige technische Fortschritt im Bereich der Lärmreduzierung teilweise aufgehoben wird.
  • Zum Schutz der Bürger braucht es verbindliche und praxisnahe Lärmobergrenzen, die wissenschaftlich fundiert zu ermitteln sind.
PA-019-A-1 Verkehrslärm (Zusatz)
  • Zusätzlich muss der Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gewährleistet sein und in den dazugehörigen Randstunden Lärm vermieden oder reduziert werden.
PA-019-A-2 Verkehrslärm (Zusatz)
  • Durch den föderalistischen Aufbau Deutschlands ist nicht jedes der vor Ort entstehenden Probleme alleine auf Landes- oder Kommunalebene zu lösen, sondern muss teilweise mit Bund oder gar mit der Europäischen Union zusammen angegangen werden.
PA-019-B Analyse
  • Um ein umfassendes Bild der Lärmbelästigung zu bekommen, braucht es ein Netz an geprüften Messstationen entlang der wichtigsten Straßen-, Schienen- und Flugrouten.
PA-019-B-1 Analyse (Zusatz)
  • Das aufzubauende Messnetzwerk ist auch für Bürger zu öffnen, um nicht geprüfte Messdaten ebenfalls zentral verfügbar und verarbeitbar zu machen.
PA-019-B-2 Analyse (Zusatz)
  • Alle Daten sind in einem OpenData-Portal in Echtzeit zur Verfügung zu stellen und mit Daten des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs zu ergänzen, um Ursache und Wirkung transparent darstellen zu können.
PA-019-C Straßenlärm
  • Neben der Prüfung von weiteren Schallschutzeinhausungen bietet die digitale Verkehrsleittechnik Möglichkeiten, um intelligent und bedarfsgerecht Tempolimits zur Lärmreduktion zu schalten.
PA-019-C-1 Straßenlärm (Zusatz)
  • Darüber hinaus können neue Solarlärmschutzwände auch noch einen Beitrag zur Energiewende leisten.
PA-019-D Schienenlärm
  • Gerade im Rhein- und Kinzigtal sind die Belastungen besonders hoch. Neue Trassen, um dem Güterverkehr eine freie Durchfahrt zu ermöglichen, sind noch weit entfernt von einer Realisierung.
  • Ein nächtliches Tempolimit bei gleichzeitiger freier Fahrt, um unnötiges Bremsen zu vermeiden, stellt die einfachste Abhilfe dar.
PA-019-D-1 Schienenlärm (Zusatz)
  • Eine weitere Entlastung verspricht der Austausch der alten Graugussklotzbremsen durch leisere Kunststoffbremsen, wie es in der Schweiz beispielsweise schon Standard ist.
PA-019-D-2 Schienenlärm (Zusatz)
  • Um die Fahrtgeräusche zu reduzieren, ist der Einsatz von niedrigen, aber gleisnahen Schallschutzwänden zu prüfen. Je näher sie am Gleis stehen, desto besser reduzieren sie denn Schall. Obendrein versperren sie nicht die Sicht.
PA-019-E Fluglärm
  • Die vom Rhein-Main-Flughafen entfernteren Gebiete können nach einer Studie des Main-Kinzig-Kreises mittels der folgenden drei Maßnahmen sofort entlastet werden:
PA-019-E-A Fluglärm (Maßnahme A)
  • Anheben der Anflughöhe um 1000 Fuß (300m)
PA-019-E-B Fluglärm (Maßnahme B)
  • Einführen des kontinuierlichen Sinkflugverfahrens (CDA) bis zum Endanflugpunktes des Leitstrahles (ILS)
PA-019-E-C Fluglärm (Maßnahme C)
  • Sammeln der Flugzeuge in großer Höhe nach dem Point-Merge-Verfahren anstatt der jetzigen geflogenen Trombonen mit Vollschub in niedriger Höhe
PA-019-E-1 Fluglärm (Zusatz)
  • Die derzeitige gerichtlich bestätigte Nachtflugbeschränkung, ein Verbot von regulären Starts und Landungen, ist von 23 bis 5 Uhr auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten und der Flugverkehr in den Randstunden mittels eines Mediationsverfahrens zu reduzieren.
PA-019-E-2 Fluglärm (Zusatz)
  • Politische Lösungen für den Endanflug gestalten sich im Spannungsfeld zwischen betroffenen Bürgern und wirtschaftlicher Bedeutung des Flughafens als sehr schwierig. Deswegen schlagen wir Piraten Hessen vor, die folgenden strittigen Punkte jeweils über einen überregionalen Bürgerentscheid der vom Lärm betroffenen Kreise und kreisfreien Städte abstimmen zu lassen:
PA-019-E-2-A Fluglärm (Punkt A)
  • Deckelung der Flugbewegungen
PA-019-E-2-B Fluglärm (Punkt B)
  • Schließung der Nordwest-Landebahn
PA-019-E-2-C Fluglärm (Punkt C)
  • Weiterer Ausbau des Flughafens (Stichwort Atlantavariante)
PA-019-E-3 Fluglärm (Zusatz)
  • Zusätzliche Maßnahmen wie eine Ausdifferenzierung der lärmbedingten Landegebühren und entsprechende Landebahnzuweisungen sind zu prüfen.
PA-019-E-4 Fluglärm (Zusatz)
  • Auch die Simulation eines vollständig computergestützen GPS-Endanflugs (Segmented RNAV) im Parallelbetrieb der Südbahnen und der Nordwestlandebahn kann helfen, eine Entlastung unterhalb des Leitstrahls zu ermöglichen.
PA-019-F Forschung
  • Die Antischallforschung ist als noch recht neuer Bereich zu fördern. Auf diesem Gebiet sind noch praxistaugliche Ergebnisse zu erwarten, um auch den Betroffenen dort helfen zu können, wo es derzeit keine technischen Lösungen mehr gibt.

Begründung

  • Die hoch technisierte und vernetze Welt produziert Lärm. Technische Reduktion wird beispielsweise durch Zunahme des Transports von Menschen und Gütern wett gemacht. Politik hat aber die Aufgabe, für einen Ausgleich der verschiedenen Interessen zu sorgen und seine Bürger zu schützen.
  • Dieser Kapitelentwurf ist eine erste Positionsbestimmung, da die Bürger auch von uns Piraten erwarten, dass wir uns ihrer Probleme annehmen und zu guter Letzt auch Beantworten können.

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PA-020(-X) Kapitel "Energiewende"

Sollte der Blockantrag nicht angenommen werden, stehen die Einzelanträge alternativ zur Abstimmung.

PA-020 Blockantrag "Energiewende"

PA-020 Kapitel "Energiewende"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Energiewende an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen.

  • Vorschlag: Eigenes Kapitel oder Unterkapitel des bisherigen Kapitels Nachhaltige Umweltpolitik
Energiewende
  • Für die Piraten Hessen ist die sogenannte Energiewende nur dezentral - aber vernetzt - auf kommunaler Ebene unter Einbezug der Bürger sinnvoll und nachhaltig umsetzbar. Somit entfällt die Notwendigkeit, neue Stromtrassen zu bauen und mittels weiterer Großprojekte zukünftig noch in der Abhängigkeit der großen Energiekonzerne zu verbleiben.
  • Erklärtes gesellschaftliches Ziel ist die vollständige Umstellung der Stromerzeugung auf regenerative und generative Quellen, durch Wind, Sonne, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie, sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Aufbau von Erdgas-, Methanol- und Wasserstoffkreisläufen plus den möglichen Einsatz der Schwungradtechnologie.
  • Zusätzlich (aber nachfolgend) sind Wärmeversorgung, Kühlung und Mobilität mit einzubeziehen.
Analyse
  • Der erste Schritt ist die Potenzialflächenanalyse aller hessischen Kommunen. Modell steht hierbei der Main-Kinzig-Kreis zusammen mit der FH Frankfurt mit dem Projekt "Erneuerbar komm!", welches um die Punkte Energiespeicherung, Versorgungssicherheit, Leitungskapazitäten, Wärmeversorgung und Mobilität auszuweiten ist.
  • Gleichzeitig sind alle Karten, Daten und Analysen im Rahmen eines OpenData-Projektes zu veröffentlichen, so dass jeder Bürger daran partizipieren kann.
Diversifikation
  • Nur durch einen guten Mix der Energieträger lassen sich die natürlichen Schwankungen teilweise ausgleichen und Monokulturen vermeiden. Die Auswahl des Mixes hängt vom jeweiligen Potenzial und dem Einverständnis der Bürger ab.
Bürgerbeteiligung
  • Sowohl in Planung und Umsetzung sind Bürger rechtzeitig und im Rahmen der Transparenz vollständig mit einzubeziehen. Alle wichtigen Entscheidungen sind per Bürgerentscheid zu legitimieren.
  • Darüber hinaus sehen die Piraten Hessen in der Gründung von kommunalen Bürgergesellschaften, quasi eine moderne Genossenschaft 2.0, im Bereich der Energiewirtschaft eine weitere Möglichkeit der direkten Teilhabe an der Energiewende.
Versorgungssicherheit
  • Durch die Schaffung weiterer Energiequellen müssen die lokalen Leitungen auf Kapazität und Ausbau geprüft werden. Dabei sind Ausgleichsmöglichkeiten von Netzschwankungen zu berücksichtigen, wie sie beispielsweise neuere Blindleistungsgleichrichter von Solarparks auch Nachts ermöglichen.
  • Das scheinbar noch größte Problem ist die Speicherung des Stroms. Gerade in wind- oder sonnenreichen Zeiten kommt es zu einer Überproduktion und fallenden Strompreisen an der Energiebörse in Leipzig. Als erstes werden dann die umweltfreundlichen Wandler gestoppt. Dies kann durch innovative Konzepte wie Windgas oder Schwungräder oder Methanolerzeugung in einen Vorteil umgemünzt werden, in dem überschüssige Energie zum Aufbau von Speichern verwendet wird.
Windgas
  • Hinter diesem Begriff verbirgt sich die großtechnische Spaltung von Wasser in Sauer- und Wasserstoff, der dann mittels CO2 zu Methan reagiert wird. Das CO2 kommt dabei aus der Luft, aus noch vorhandenen konventionellen Kraftwerken oder aus Biomasse-Anlagen.
  • Methan ist ein Bestandteil des Erdgasnetzes und kann somit direkt in diesen deutschlandweit größten Energiespeicher geleitet werden, um u.a. für Wärmeversorgung und Mobilität zur Verfügung zu stehen.
  • Gaskraftwerke lassen sich schnell anfahren, um Engpässe ausgleichen zu können.
  • Da Methan ebenfalls zur Erderwärmung beiträgt, muss besondere Sorgfalt auf Lagerung und Transport gelegt werden.
Methanol
  • Alternativ oder parallel zur Methanerzeugung kann die Erzeugung von Methanol, wie Methan durch Synthese aus Wasserstoff und CO2, erfolgen. Methanol ist ein (giftiger) Alkohol, problemlos lagerbar und daher als chemischer Energiespeicher besonders geeignet. Sinnvoll kann er insbesondere in der Wärmeerzeugung und als Kraftstoff Verwendung finden, für Verbrennungsmotoren wie auch als Wasserstoffträger für Brennstoffzellen. Methanol wird bei Austritt in die Umwelt in kurzer Zeit rückstandsfrei abgebaut. Bei Verwendung von CO2 aus Biomasse oder aus der Luft und regenerativem Strom ist Methanol regenerativ.
Wasserstoff
  • Parallel zum Aufbau der Erdgaskreisläufe ist der Ausbau von Wasserstoffkreisläufen erstrebenswert. Mit dem vermehrten Einsatz von Brennstoffzellen lassen sich nach und nach Erdgastechnologien in allen Bereichen ersetzen und so auch die Notwendigkeit zur Erzeugung von CO2 reduzieren.
  • Bei Wasserstoff ist ebenfalls auf sichere Lagerung und Transport zu achten. Neben seiner hohen Reaktionsfreudigkeit ist er als kleinstes Molekül auch extrem flüchtig.
Schwungräder
  • Magnetisch gelagerte Kohlefaserverbundschwungräder haben diese schon sehr alte Technologie zu einer neuen Speicheralternative reifen lassen. Der Reibungsverlust beschränkt sich dadurch nur noch auf den Luftwiderstand.
  • Schwungräder stellen eine ideale Ergänzung dar, um Leistungsschwangungen am Ort der Erzeugung direkt abzufedern und auszugleichen.
Energiesparpotenziale
  • Neben der Umstellung der Erzeugung, muss parallel auch der Verbrauch reduziert werden. Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden und höheren Anforderungen an Neubauten, ist gerade im Bereich der Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Gebäuden verstärkt auf LEDs zu setzen.
  • Im Bereich der Mobilität muss die Forschung und Entwicklung von Bremskraftrückgewinnungssystemen intensiviert werden.
Mobilität
  • Gerade der Busbetrieb im ÖPNV ist gut geeignet, die Umstellung von Diesel über Erdgas hin zu Wasserstoff zu vollführen und die Betriebskosten durch Eigenerzeugung zu reduzieren. Dadurch lassen sich auch im ländlichen Raum wieder bessere Angebote für die Bürger realisieren.
  • Für den Individualverkehr sind vermehrt Tankstellen für Strom, Erdgas und Wasserstoff sowie ggf. regeneratives Methanol zu schaffen, um auch in diesem Bereich für die zukünftige Entwicklung gerüstet zu sein.
Wirtschaft
  • Durch konsequentes Nutzen des lokalen Mittelstandes kann die Energiewende zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen. Darüber hinaus verbleibt das Geld in der Region und erhält somit auch finanziell einen Kreislauf aufrecht.
  • Die notwendigen Investitionen können mit den lokalen Banken, auch vernetzt in einem Verbund, gestemmt werden.
  • Hinzu kommen die Einsparmöglichkeiten bei laufenden Energie- und Treibstoffkosten der Kommunen. Im Idealfall kann dies sogar in Gewinne umgewandelt werden, da in der Regel ein Erschließen von 20 bis 30% des vorhandenen Potentials bereits zu Überproduktionen führt.
  • Somit kann die Ernergiewende nach anfänglichen Investitionen sowohl die Umwelt schützen, als auch zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Vernetzung
  • Die Vernetzung durch interkommunale Zusammenarbeit inklusive Beteiligung durch das Land Hessen bietet die Chance, KnowHow zu bündeln und generell bessere Konditionen zu erhalten.
  • Für jede Facette des gesellschaftlichen Projektes der Energiewende lassen sich die Prinzipien und Konzepte des Internets übertragen und mittels Transparenz und Bürgerbeteiligung zum Wohle der Bürger vor Ort umsetzen.

Begründung

  • Eine moderne digitalisierte Welt und auch wir Piraten sind hochgradig von Strom und Mobilität abhängig. Deswegen ist die Realisierung der sogenannte Energiewende dezentral, transparent und unter Einbezug, Entscheid und Partizipation der Bürger eigentlich unser ureigenstes Interesse und eigentlich "nur" das Übertragen des Prinzip Internets auf die Energieversorgung.

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PA-020-X Einzelanträge "Energiewende"

PA-020-X Kapitel "Energiewende"

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes Kapitel Energiewende an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen, welches durch die angenommenen Anträge der PA-020-X-Serie aufgespannt wird.

  • Vorschlag: Eigenes Kapitel oder Unterkapitel des bisherigen Kapitels Nachhaltige Umweltpolitik
PA-020-A Energiewende
  • Für die Piraten Hessen ist die sogenannte Energiewende nur dezentral - aber vernetzt - auf kommunaler Ebene unter Einbezug der Bürger sinnvoll und nachhaltig umsetzbar. Somit entfällt die Notwendigkeit, neue Stromtrassen zu bauen und mittels weiterer Großprojekte zukünftig noch in der Abhängigkeit der großen Energiekonzerne zu verbleiben.
  • Erklärtes gesellschaftliches Ziel ist die vollständige Umstellung der Stromerzeugung auf regenerative und generative Quellen, durch Wind, Sonne, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie, sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Aufbau von Erdgas-, Methanol- und Wasserstoffkreisläufen plus den möglichen Einsatz der Schwungradtechnologie.
PA-020-A-1 Energiewende (Zusatz)
  • Zusätzlich (aber nachfolgend) sind Wärmeversorgung, Kühlung und Mobilität mit einzubeziehen.
PA-020-B Analyse
  • Der erste Schritt ist die Potenzialflächenanalyse aller hessischen Kommunen. Modell steht hierbei der Main-Kinzig-Kreis zusammen mit der FH Frankfurt mit dem Projekt "Erneuerbar komm!", welches um die Punkte Energiespeicherung, Versorgungssicherheit, Leitungskapazitäten, Wärmeversorgung und Mobilität auszuweiten ist.
  • Gleichzeitig sind alle Karten, Daten und Analysen im Rahmen eines OpenData-Projektes zu veröffentlichen, so dass jeder Bürger daran partizipieren kann.
PA-020-C Diversifikation
  • Nur durch einen guten Mix der Energieträger lassen sich die natürlichen Schwankungen teilweise ausgleichen und Monokulturen vermeiden. Die Auswahl des Mixes hängt vom jeweiligen Potenzial und dem Einverständnis der Bürger ab.
PA-020-D Bürgerbeteiligung
  • Sowohl in Planung und Umsetzung sind Bürger rechtzeitig und im Rahmen der Transparenz vollständig mit einzubeziehen. Alle wichtigen Entscheidungen sind per Bürgerentscheid zu legitimieren.
  • Darüber hinaus sehen die Piraten Hessen in der Gründung von kommunalen Bürgergesellschaften, quasi eine moderne Genossenschaft 2.0, im Bereich der Energiewirtschaft eine weitere Möglichkeit der direkten Teilhabe an der Energiewende.
PA-020-E Versorgungssicherheit
  • Durch die Schaffung weiterer Energiequellen müssen die lokalen Leitungen auf Kapazität und Ausbau geprüft werden. Dabei sind Ausgleichsmöglichkeiten von Netzschwankungen zu berücksichtigen, wie sie beispielsweise neuere Blindleistungsgleichrichter von Solarparks auch Nachts ermöglichen.
  • Das scheinbar noch größte Problem ist die Speicherung des Stroms. Gerade in wind- oder sonnenreichen Zeiten kommt es zu einer Überproduktion und fallenden Strompreisen an der Energiebörse in Leipzig. Als erstes werden dann die umweltfreundlichen Wandler gestoppt. Dies kann durch innovative Konzepte wie Windgas oder Schwungräder oder Methanolerzeugung in einen Vorteil umgemünzt werden, in dem überschüssige Energie zum Aufbau von Speichern verwendet wird.
PA-020-F Windgas
  • Hinter diesem Begriff verbirgt sich die großtechnische Spaltung von Wasser in Sauer- und Wasserstoff, der dann mittels CO2 zu Methan reagiert wird. Das CO2 kommt dabei aus der Luft, aus noch vorhandenen konventionellen Kraftwerken oder aus Biomasse-Anlagen.
  • Methan ist ein Bestandteil des Erdgasnetzes und kann somit direkt in diesen deutschlandweit größten Energiespeicher geleitet werden, um u.a. für Wärmeversorgung und Mobilität zur Verfügung zu stehen.
  • Gaskraftwerke lassen sich schnell anfahren, um Engpässe ausgleichen zu können.
  • Da Methan ebenfalls zur Erderwärmung beiträgt, muss besondere Sorgfalt auf Lagerung und Transport gelegt werden.
PA-020-G Methanol
  • Alternativ oder parallel zur Methanerzeugung kann die Erzeugung von Methanol, wie Methan durch Synthese aus Wasserstoff und CO2, erfolgen. Methanol ist ein (giftiger) Alkohol, problemlos lagerbar und daher als chemischer Energiespeicher besonders geeignet. Sinnvoll kann er insbesondere in der Wärmeerzeugung und als Kraftstoff Verwendung finden, für Verbrennungsmotoren wie auch als Wasserstoffträger für Brennstoffzellen. Methanol wird bei Austritt in die Umwelt in kurzer Zeit rückstandsfrei abgebaut. Bei Verwendung von CO2 aus Biomasse oder aus der Luft und regenerativem Strom ist Methanol regenerativ.
PA-020-H Wasserstoff
  • Parallel zum Aufbau der Erdgaskreisläufe ist der Ausbau von Wasserstoffkreisläufen erstrebenswert. Mit dem vermehrten Einsatz von Brennstoffzellen lassen sich nach und nach Erdgastechnologien in allen Bereichen ersetzen und so auch die Notwendigkeit zur Erzeugung von CO2 reduzieren.
  • Bei Wasserstoff ist ebenfalls auf sichere Lagerung und Transport zu achten. Neben seiner hohen Reaktionsfreudigkeit ist er als kleinstes Molekül auch extrem flüchtig.
PA-020-I Schwungräder
  • Magnetisch gelagerte Kohlefaserverbundschwungräder haben diese schon sehr alte Technologie zu einer neuen Speicheralternative reifen lassen. Der Reibungsverlust beschränkt sich dadurch nur noch auf den Luftwiderstand.
  • Schwungräder stellen eine ideale Ergänzung dar, um Leistungsschwangungen am Ort der Erzeugung direkt abzufedern und auszugleichen.
PA-020-J Energiesparpotenziale
  • Neben der Umstellung der Erzeugung, muss parallel auch der Verbrauch reduziert werden. Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden und höheren Anforderungen an Neubauten, ist gerade im Bereich der Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Gebäuden verstärkt auf LEDs zu setzen.
  • Im Bereich der Mobilität muss die Forschung und Entwicklung von Bremskraftrückgewinnungssystemen intensiviert werden.
PA-020-K Mobilität
  • Gerade der Busbetrieb im ÖPNV ist gut geeignet, die Umstellung von Diesel über Erdgas hin zu Wasserstoff zu vollführen und die Betriebskosten durch Eigenerzeugung zu reduzieren. Dadurch lassen sich auch im ländlichen Raum wieder bessere Angebote für die Bürger realisieren.
  • Für den Individualverkehr sind vermehrt Tankstellen für Strom, Erdgas und Wasserstoff sowie ggf. regeneratives Methanol zu schaffen, um auch in diesem Bereich für die zukünftige Entwicklung gerüstet zu sein.
PA-020-L Wirtschaft
  • Durch konsequentes Nutzen des lokalen Mittelstandes kann die Energiewende zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen. Darüber hinaus verbleibt das Geld in der Region und erhält somit auch finanziell einen Kreislauf aufrecht.
  • Die notwendigen Investitionen können mit den lokalen Banken, auch vernetzt in einem Verbund, gestemmt werden.
  • Hinzu kommen die Einsparmöglichkeiten bei laufenden Energie- und Treibstoffkosten der Kommunen. Im Idealfall kann dies sogar in Gewinne umgewandelt werden, da in der Regel ein Erschließen von 20 bis 30% des vorhandenen Potentials bereits zu Überproduktionen führt.
  • Somit kann die Ernergiewende nach anfänglichen Investitionen sowohl die Umwelt schützen, als auch zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
PA-020-M: Vernetzung
  • Die Vernetzung durch interkommunale Zusammenarbeit inklusive Beteiligung durch das Land Hessen bietet die Chance, KnowHow zu bündeln und generell bessere Konditionen zu erhalten.
  • Für jede Facette des gesellschaftlichen Projektes der Energiewende lassen sich die Prinzipien und Konzepte des Internets übertragen und mittels Transparenz und Bürgerbeteiligung zum Wohle der Bürger vor Ort umsetzen.

Begründung

  • Eine moderne digitalisierte Welt und auch wir Piraten sind hochgradig von Strom und Mobilität abhängig. Deswegen ist die Realisierung der sogenannte Energiewende dezentral, transparent und unter Einbezug, Entscheid und Partizipation der Bürger eigentlich unser ureigenstes Interesse und eigentlich "nur" das Übertragen des Prinzip Internets auf die Energieversorgung.

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PA-021 Politikstil

PA-021 Politikstil

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Programmteil Politikstil als erstes Kapitel nach der Präambel ins Programm aufzunehmen:

Politikstil

  • Die hessische Piratenpartei steht für einen neuen Politikstil. Wir bieten eine unvoreingenommene Sachpolitik, die möglichst alle Vor- und Nachteile beleuchtet und präsentiert, jenseits von Ideologien und Parteiproporz. Bei uns nehmen Menschen mittels Elementen der direkteren Demokratie an den Prozessen und Entscheidungen teil - online wie offline.
  • Wir sehen und spüren tagtäglich, dass es keine Politikverdrossenheit gibt, sondern eine Parteienverdrossenheit. Die jeweils regierenden Politiker haben sich von den Bürgern zu weit entfernt. Es wird Klientelpolitik betrieben, den Vorgaben der Lobbyisten und dem Basta der Führungsriege gefolgt. „Bürgerbeteiligung“ beschränkt sich auf das Tragen der Kosten. Sogenannte „Wahlversprechen“ gelten bis zum Wahlabend, bis der Bürger seiner gegebenen Souveränität für die nächsten vier bis fünf Jahre beraubt wird und plötzlich alle Politiker Sieger sind. Als Verlierer bleiben die Wähler und die Demokratie zurück.
  • Im Gegensatz hierzu bietet die hessische Piratenpartei eine ehrliche und aufrechte Politik. Dazu gehört es auch, alle Informationen und Fakten transparent und verständlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es gibt selten Entscheidungen, die allen gefallen, darum muss begründet werden, warum welche Punkte schwerer wiegen als andere.
  • Um Bürger und Politik wieder zusammen zu bringen, nutzen wir neben den traditionellen Wegen auch das Internet. Politik muss raus aus den Hinterzimmern der Parteivorstände und -präsidien. Nur so kann sie ihrem Ziel gerecht werden und den Willen des Volkes abbilden. Ob es Proteste gegen Bildungsreformen, Bahnhöfe, Energieversorgung oder Verkehrslärm sind: Das politische Interesse und der Gestaltungswille der Bürger ist vorhanden. Sie wollen sich auch zwischen den Wahlen an politischen Entscheidungen beteiligen und nicht nur alle paar Jahre ein Kreuzchen machen.

Begründung

  • Wir Piraten stehen für eine neue Art von Politik. Deswegen sollte dies, wie schon in vielen Kommunalwahlprogrammen benannt und an den Anfang gestellt werden

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https://github.com/nowrap/help123/blob/master/PA-021.md

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Zur eingereichten Revision 5

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PA-022 Abschaffung der Sondervorabbesteuerung von Prostituierten

Abschaffung der Sondervorabbesteuerung von Prostituierten

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, folgendes an geeigneter Stelle im Programm aufzunehmen: Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Sondervorabbesteuerung von Prostituierten ein, die die Hessische Landesregierung nach dem sogenannten "Düsseldorfer Verfahren" seit 15.9.2008 praktiziert.

Demnach muß ausschließlich die betroffene Berufsgruppe pro Tag einen Pauschalbetrag von 25€ an den jeweiligen Bordellbetreiber abführen, den dieser dann vierteljährlich an das jeweils zuständige Finanzamt zu entrichtet hat. Das Verfahren ist diskriminierend, widerspricht Datenschutzprinzipien und dem Steuergeheimnis.

Begründung

Der Beruf der Prostituierten ist anderen mittels des Prostituiertengleichstellungsgesetzes rechtlich gleichgestellt. Prostituierte unterliegen daher den Steuergesetzen wie jeder andere selbstständig Arbeitende auch. Sie sind zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die o.g. Sonderregelung für diese Berufsgruppe in Form einer täglichen Vorauszahlung in Höhe von 25,-€ verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und stellt damit eine erhebliche Diskriminierung dar. Die Tagespauschale übersteigt in vielen Fällen die tatsächlich zu leistende Umsatz- und Einkommensteuer. Die Weiterleitung des Geldes durch die zu "Hilfssteuereintreibern" gemachten Bordellbesitzer ist in der Praxis nicht kontrollierbar und damit nicht sichergestellt, was dazu führen kann, daß eine Anrechnung auf die tatsächliche Steuerschuld nicht mehr gegeben ist. Dem Steuergeheimnis und damit dem Datenschutz läuft dieses Verfahren ebenfalls zuwider. Das Düsseldorfer Verfahren befreit die Prostituierten auch nicht von der weiterhin bestehenden Pflicht einer vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung und einer jährlichen Einkommensteuererklärung sowie der Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Des Land Hessen unterstellt mit dem Verfahren allerdings allen Menschen dieser Berufsgruppe eine mangelnde Seriosität und eine generelle Steuerunehrlichkeit. Das "Düsseldorfer Verfahren" wird nur in einigen Bundesländern darunter in Hessen praktiziert. Es handelt sich nicht um ein Bundessteuergesetz, sondern es ist nur eine Steuereinzugsverfahren durch Erlaß auf Landesebene. Es ist juristisch zweifelhaft und gehört so schnell wie möglich abgeschafft.

Zusatzhinweis: Der Antrag gehört nicht zum Themenpaket "Steuerrecht", da die eigentliche Steuergesetzgebung nicht betroffen ist.

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Zur eingereichten Revision 2

Antragsteller

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PA-023 Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Text

Folgender Text möge in das Programm der Piratenpartei Hessen an den Beginn des Unterkapitels "Wahlrecht" im Kapitel "Mehr Demokratie" eingefügt werden:

Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre auf allen politischen Gliederungsebenen ein.

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte allen auch das Recht zugestanden werden, zu entscheiden, welche politische Gruppierung sie in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.

Begründung

Prinzipiell wäre ein uneingeschränktes Wahlrecht zu befürworten, doch die leichte Beeinflussbarkeit von Kindern macht es sehr schwierig, von einer echten Entscheidung auszugehen. Dazu kommt, dass die Kindheit auch einen Schutzraum darstellt, der es den jungen Menschen erlaubt, unbeschwert ihre Neugier auszuleben, ihre Entwicklungspotentiale auszuloten, Schritt für Schritt Erfahrungen zu sammeln und Verantwortung zu übernehmen. So gibt es die sehr notwendigen Beschränkungen im Arbeitsrecht. Andererseits wird der Schutzraum Kindheit durch einen stets rigider werdenden Druck durchlöchert, sich immer früher und immer schneller Wissen anzueignen. So wird die natürliche Neugier beeinträchtigt, das Bildungsideal auf abfragbares Wissen reduziert und selbstbestimmtes Lernen verhindert.

Auch ein Wahlrecht im Kindesalter kann den Druck auf Kinder weiter verstärken, wenn Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder als billige Chance ansehen, das eigene Stimmgewicht dadurch zu erhöhen. Daher ist ein Wahlrecht für Jugendliche geboten, bleibt für Kinder allerdings in hohem Maße problematisch. Jugendliche können mit 14 Jahren sowohl einer Sorgerechtsentscheidung, als auch einer Adoption einwilligen oder widersprechen. Nicht zuletzt werden Jugendliche mit 14 nicht mehr als „Kinder“ im Sinne des Sexualstrafrechts gesehen, sondern erhalten die Möglichkeit der sexuellen Selbstbestimmung. In Anbetracht der rechtlichen Lage und der Lebenssituation der Jugendlichen erscheint eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre daher geboten.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten „Demokratien“ schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen.

NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde¹. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land².

Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen³:

  • Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden,
  • es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht,
  • Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen,
  • Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken³. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁴. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher⁵. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁴.

Ein häufig formulierter Einwand gegen eine Absenkung des Wahlalters ist, vielen Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerdings nicht abstreiten, dass Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die 14- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

¹ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.

² Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)

³ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.

⁴ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)

⁵ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

Bemerkung: Das aktuelle Programm der Piratenpartei Hessen sieht ein aktives Wahlalter von 16 Jahren vor. Ein Antrag sehr ähnlich zu diesem auf Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre hat auf dem hessischen Landesparteitag 2012.1 keine Zweidrittelmehrheit gefunden. Da sich die Diskussion vor Ort aber sehr stark auf den kontroversen Vorschlag Wahlrecht ab Geburt konzentriert hat und so keine rechte Diskussion über das Wahlalter ab 14 stattfinden konnte, erscheint es mir sinnvoll, erneut einen Antrag auf Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre einzubringen.

Im LQFB hat der Antrag die 2/3-Mehrheit knapp verfehlt.

Antragsteller

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PA-024 Bildung: Schulbildung Gebärdensprache in der Schule

Schulbildung Gebärdensprache in der Schule

Text

Für das Gelingen der Inklusion müssen Menschen auch miteinander kommunizieren können. Während z.B. in den USA und in Skandinavien die Vermittlung der Gebärdensprache an Regelschulen nicht unüblich ist, ist dies in Deutschland leider eine absolute Ausnahme. Um die Verständigung mit den etwa 80.000 Gehörlosen in Deutschland zu verbessern, setzt sich die Piratenpartei Hessen dafür ein, dass an deutschen Schulen Kurse zum Erlernen der deutschen Gebärdensprache mindestens als freiwillige Arbeitsgruppe, besser jedoch als reguläres Wahlpflichtfach angeboten werden.

Begründung

  • Verbesserung der Kommunikation mit Gehörlosen.
  • Bewusstsein der Schüler gegenüber nicht offen sichtbar körperlich behinderten Menschen öffnen.
  • Einzufügen in Schulbildung nach dem Absatz bzgl. Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention.

Antragsteller

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PA-025-01 Das Verhältnis von Einwohner und Staat - Datenschutz

Daten des Einwohners bei der Meldebehörde 

Text

Die Religionszugehörigkeit der Einwohner ist weder im Meldegesetz aufzuführen noch bei den Meldebehörden zu speichern.  

Die in § 3 Nr. 11 hessische Meldegesetz (HMG)  aufgeführte rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft ist ersatzlos zu streichen. 

Begründung

Der Landesparteitag soll entscheiden, dass die im hessischen Meldegesetz § 3 Nr. 11 (HMG)  aufgeführte rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft ersatzlos  gestrichen wird. 

Hessisches Meldegesetz § 3 Nr. 11 (HMG)  -  http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1868/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=5&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-MeldeGHE2006V2P3&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Die Religionszugehörigkeit der Einwohner ist eine individuelle Entscheidung und hat die hessischen Meldebehörden nicht zu interessieren.  Dieser Antrag begrenzt das Wissen der Einwohnermeldebehörden im Bezug auf die Religionszugehörigkeit und soll dazu beitragen dieses Behördenwissen entsprechend zu löschen.

Etherpad

Zum Pad - http://piratenpad.de/p/HMGDaten

Antragsteller

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PA-025-02 Das Verhältnis von Einwohner und Staat - Datenschutz

Datenübermittlung an Dritte und Datenschutz 

Text

Die Daten über Einwohner gemäß Meldegesetz sind vornehmlich im Sinne staatlicher Aufgaben zu verwenden.  Die Weitergabe von Daten über Einwohner muss der/dem Betroffenen mitgeteilt werden.   Ein Verkauf der Daten aus dem Melderegister durch die Meldebehörden wird verboten. Die auf Grund des Meldegesetzes erfassten Daten sind nicht an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu übermitteln. 

§ 32 Abs. 2 hessisches Meldegesetz, Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, muss ersatzlos gestrichen werden. 

Begründung

Der Landesparteitag soll festhalten, dass im hessischen Meldegesetz (HMG) eine Datenübermittelung an Dritte ohne Mitteilung an die/den Betroffene(n) untersagt wird.  Eine Melderegisterauskunft über Wohnort und Anschrift gänzlich zu verbieten, würde verhindern, dass berechtigte Ansprüche und Forderungen verfolgt werden können.  Widerspruchsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz und damit die Rechte der Betroffenen werden nicht ausgeschlossen.  Dieser Antrag fördert bei Weitergabe des Wissens von Meldebehörden an Dritte eine Inkenntnissetzung des Betroffenen. 

Als Folge obigen Grundsatzes müßte § 34 Abs. 1 HMG entsprechend ergänzt werden. 

Obiger Vorschlag soll dazu beitragen, dass der Einwohner erfährt, wer an den Daten Interesse hat. 

Heutige Fassung von § 34 hessisches Meldegesetz - http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1g9b/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=14&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-MeldeGHE2006V2P34&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint


Zudem soll der Landesparteitag entscheiden, dass § 32 hessisches Meldegesetz, Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, ersatzlos gestrichen wird. 

§ 32 Abs. 2 hessisches Meldegesetz - http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/18fu/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=12&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-MeldeGHE2006pP32&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Im Bezug auf öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften wird die Weitergabe gänzlich verboten.   Hiervon ausgenommen sind andere staatliche Stellen.

Etherpad

Zum Pad - http://piratenpad.de/p/HMGDatenübermittlung

Antragsteller

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PA-026 Verhältnis von Landtagsabgeordneten zu Arbeitnehmern

Umstellung Altersversorgung der Landtagsabgeordneten

Text

Die Altersversorgung von Mitgliedern des hessischen Landtags (Landtagsabgeordnete) wird in die Deutsche Rentenversicherung überführt.

Die bisherigen Regelungen der Altersversorgung für Mitglieder des hessischen Landtages werden so schnell als möglich beendet. 

Begründung

Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Mitglieder des Landtags Hessen in die Deutschen Rentenversicherung überführt werden.  Für eine Sonderstellung der Altersversorgung von Landtagsabgeordneten besteht kein sachlicher Grund, der eine Abgrenzung von den Bürgern im Pflichtversicherungssystem rechtfertigt.  Die Landtagsabgeordneten müssen daher als Pflichtversicherte in die Rentenversicherung überführt werden.  Dieser Antrag verhindert die unnötige Abgrenzung der Landtagsabgeordneten von den Bürgern im Bereich Altersversorgung.  Zudem sollte im Rahmen der Diskussion über Altersarmut ein Landtagsabgeordneter nicht  in einer Sonderstellung verhaftet sein. 

Etherpad

Zum Pad - http://piratenpad.de/p/MdLzuArbeitnehmer

Antragsteller

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PA-027 - Dachwindkraftanlagen als Beitrag zum Klimaschutz

Dachwindkraftanlagen als Beitrag zum Klimaschutz fördern

Text

Der Landesparteitag möge beschließen folgende Ergänzug an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass neben der Solarenergie auch die Windkraft in Form von Kleinanlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude wie privater Haushalte zum Klimaschutz beitragen soll. Hierzu soll der Aufbau von Bürgerwindkraft vorangetrieben werden. Ebenso sollen beim Neubau und der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude die Installation solcher Anlagen geprüft werden.

Begründung

Bürgersolar ist bereits Realität. Die Dächer vieler Privathaushalte und öffentlicher Gebäude tragen Solaranlagen. Auch Windkrafträder können auf Dächern installiert werden. Kleinanlagen mit Leistungen von 10.000-25.000 kWh pro Jahr können praktisch auf jedem Einfamilienhausdach aufgestellt werden. Auf Flachdächern von Industriegebäuden können mehrere Anlagen das Haus mit Strom aus der Luft versorgen.

Antragsteller

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PA-028 - Keine Grabsteine aus Kinderhand

Keine Grabsteine aus Kinderhand

Text

Der Landesparteitag möge beschließen folgende Ergänzug an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen

Die Piratenpartei Hessen setzt sich dafür ein, dass auf den Hessischen Friedhöfen ausschließlich Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Hierfür sind die dafür nötigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen.

Begründung

Es gibt seit einigen Jahren zertifizierte Steine, die nachweislich nicht durch Kinderarbeit hergestellt werden. In einigen Bundesländern sind bereits Gesetze erlassen worden, die die Aufstellung in Kinderarbeit hergestellter Steine verbieten und nur zertifizierte Steine auf den Friedhöfen gestatten. In Hessen gibt es ein solches Gesetz noch nicht.

Antragsteller

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PA-029 Drohneneinsätze in Hessen

Drohneneinsätze in Hessen

Text

Die Piratenpartei Hessen spricht sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Drohnen zum Zwecke der Überwachung durch die staatlichen Sicherheitsbehörden aus. Ein privater Einsatz von Drohnen mit Onboard Kameras, beispielweise durch Fotografen oder Demonstranten, ist unter Wahrung des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes zu erlauben. Dem Einsatz von Drohnentechnologie bei der Gefährdung von Menschleben, z. B. durch Bergungs- oder Rettungspersonal, steht die Piratenpartei offen gegenüber. Regelungen hierfür sind klar zu definieren.

Begründung

Der Einsatz von Überwachungsdrohnen durch die staatlichen Sicherheitsbehörden widerspricht den Bürgerrechten und ist aus diesem Grund zu verhindern. Der Einsatz von Drohnen in privater Nutzung ist unter Einhaltung des Datenschutzes zu erlauben. Missbrauch kann hier zivilrechtlich begegnet werden. Insbesondere soll hier die Dokumentation von Fehlverhalten Staatsbediensteter z.B. bei Demos nicht verhindert werden. Ein Verbot im privaten Bereich würde darüber hinaus die Panoramafreiheit von Fotoaufnahmen unnötig einschränken. Im Moment erfasst die Panoramafreiheit nach UrhG §59 noch nicht explizit Fotos aus dem Luftraum, und nach üblicher Interpretation fällt es auch nicht darunter.

Antragsteller

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PA-00X

Text

Begründung

Antragsteller

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Sonstige Anträge

Parteitage

SA-01: Programmatischer LPT Q1/Q2 2013

SA-01: Programmatischer LPT Q1/Q2 2013

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, 2013 einen weiteren programmatischen Landesparteitag im Quartal 1 oder 2 mit ausreichend Abstand nach den Aufstellungsversammlungen und vor dem regulären Landesparteitag mit den Vorstandswahlen zu veranstalten.

Begründung

  • Unser Programm ist leider noch weit entfernt von einem finalen Stand

Antragsteller

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Syncom

SA-02: Korrektur des Syncom-Beschlusses SA-4c vom LPT 2011.1

SA-02: Korrektur des Syncom-Beschlusses SA-4c vom LPT 2011.1

Text

Der Landesparteitag möge beschließen, dass alle öffentlichen hessischen Mailinglisten, die auch originär als solche genutzt werden und dem Landesverband als niedrigste existierende Gliederung zugehörig sind, ohne Haltedauer gesynct werden. Neue Mailinglisten werden ab sofort automatisch gesynct, für die Umsetzung des Syncs aller bisher nicht gesyncten Listen hat der Landesvorstand innerhalb von 2 Monaten zu sorgen.

Begründung

  • Auf dem LPT in Rüsselsheim wurde SA-4c (neu) beschlossen: "Der LPT möge beschließen, dass alle öffentlichen, landesverbandrelevanten Mailinglisten ohne Haltedauer gesynct werden."
  • Dadurch kam es zu Interpretationen, ob Kreis- oder Bezirkslisten, wo es keine eigenständige Gliederung gibt, auch gesynct werden sollen
  • Dieser Antrag auf Korrektur, soll dies entsprechend ändern und auch Witzbolde entwaffnen, die meinen, das als Verteiler genutzte MLs, auch darunter fallen würden

Antragsteller

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SA-02b: Syncom-Empfehlung

SA-02b: Syncom-Empfehlung

Text

Der Landesparteitag möge den hessischen Kreisverbänden empfehlen, die LV-Regeln zu Syncom für ihre Mailinglisten zu übernehmen.

Begründung

  • Die Nutzung von Syncforum und Newsserver machen nur dann wirklich Sinn, wenn möglichst alle Regionen und alle öffentliche Listen mitmachen

Antragsteller

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SA-03 HGO Änderung: Öffentliche Sitzungen des Gemeindevorstands / Magistrats

SA-03: Empfehlung der Änderung der HGO § 67

Text

Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 67 in folgender Weise zu ändern:

§ 67 (1) Alt: Der Gemeindevorstand faßt seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nichtöffentlich sind. In einfachen Angelegenheiten können die Beschlüsse im Umlaufverfahrengefaßt werden, wenn niemand widerspricht.

Neu:

Der Gemeindevorstand faßt seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel öffentlich sind.

Begründung

Der Gemeindwvorstand / Magistrat ist einer der wichtigsten Gremien der Verwaltung. Dem Transparenzgedanken folgend, sollte auch dieser in öffentlicher Sitzung tagen.

Antragsteller

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SA-04

SA-04: Empfehlung der Änderung der HGO §88

Text

Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 88 in folgender Weise zu ändern:

§ 88

Aufgaben, Befugnisse des Ausländerbeirats (2) Alt: Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.

Neu:

Der Gemeindevorstand hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dem Ausländerbeirat ist die Einsicht in alle Sitzungsunterlagen, die ausländische Einwohner betreffen zu gewähren. Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Ausländerbeirat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Gemeindevertretung, Gemeindevorstand und Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen dem Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. Die Gemeindevertretung kann dem Ausländerbeirat darüber hinaus Antragsrechte geben.

Begründung

Die Piratenpartei hat sich stets dafür ausgesprochen die Rechte der Menschen, die keinen Deutschen Pass aber Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, zu stärken. Dem Ausländerbeirat mehr Rechte zu geben stärkt diese Rechte auf kommunaler Ebene.

Antragsteller

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SA-05

SA-05: Empfehlung der Änderung der HGO §4c

Text

Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 4c in folgender Weise zu ändern:

§ 4 c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

alt

Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

Neu (1)Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.

(2)Jugendparlament

Zur Interessensvertretung kann ein Jugendparlament gebildet werden. Die Gemeinde hat die Jugendlichen auf dem Weg zur Bildung eines solchen Jugendparlamentes mit allen erforderlichen Mitteln, auch finanzieller Art, zu unterstützen. Gemeindevertretung, Gemeindevorstand und Ausschüsse der Gemeindevertretung müssen in ihren Sitzungen gewählten Vertretern des Jugendparlamentes zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der Jugendlichen berühren. Die Gemeindevertretung kann dem Jugendparlament darüber hinaus Antragsrechte geben.

Begründung

Die Piratenpartei hat sich stets dafür ausgesprochen die Rechte von Jugendlichen zu stärken. In Jugendparlamenten organisierte Jugendliche haben mehr Möglichkeiten Ihre Rechte selbstorganisiert zu vertreten, daher sollte das Jugendparlament als Institution in die HGO eingefügt werden.

Antragsteller

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SA-06

SA-06: Empfehlung der Änderung der HGO §7

Text

Die Piratenpartei Hessen fordert die Landesregierung auf, in der HGO den § 7 in folgender Weise zu ändern:

§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen (1) ALT:

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden erfolgen in einer örtlich verbreiteten,mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung oder in einem Amtsblatt.

NEU:

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden erfolgen in mindestens einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden kostenlosen Zeitung oder in einem Amtsblatt sowie auf der Webseite der Gemeinde.

Begründung

Oft werden Bekanntmachungen nur in einer Tageszeitung veröffentlicht, die kostenpflichtig zu erwerben ist. Damit alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu diesen Informationen haben, auch wenn Sie keine Tageszeitung abonieren, ist es notwendig die Veröffentlichung im Internet und in kostenlosen Blättern zu garantieren.

Antragsteller

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SA-07 Sync-Rewrite für KV freie Regionen

Sync-Rewrite für KV freie Regionen

Text

Der Landesparteitag möge beschliessen, dass alle öffentlichen, landesrelevanten auf Hessen-IT gehosteten Mailinglisten ohne Haltedauer gesynct werden. Eine Ausnahme besteht nur für KV freie Regionen, die auf Antrag durch ein entsprechendes virtuelles Meinungsbild innerhalb ihrer Gebietsgliederung einem Sync ihrer Regionalliste widersprechen können. Die Umsetzung des vMBs liegt in der Verantwortung des Landesvorstands. Ebenfalls unbetroffen bleiben die Mailinglisten der Kreisverbände, wenn diese einem Sync wiedersprechen.

Begründung

Dieser Antrag soll den Antrag SA-4c vom Landesparteitag 2011.1 (Rüsselsheim) überschreiben. Im alten Antrag enthielt den Beschluss "Der LPT möge beschliessen, dass alle öffentlichen, landesrelevanten auf Hessen-IT gehosteten Mailinglisten ohne Haltedauer gesynct werden.". Dieser wird mit dem folgenden Antrag überschrieben der die Möglichkeit bietet, dem Sync KV freier Regionen per vMB zu wiedersprechen.

Antragsteller

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SA-XX

Text

Begründung

Antragsteller

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