HE:Landesparteitage/2012.3/Anträge
Inhaltsverzeichnis
- 1 Programmanträge
- 1.1 PA-001: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
- 1.2 PA-002: Bildungsprogramm
- 1.3 PA-03: Hessische Filmförderung: Werke unter CC-Lizenz freigeben
- 1.4 PA-004: Geschlechtergleichstellung
- 1.5 PA-005: Kinderrechte als spezifische Menschenrechte
- 1.6 PA-006: Allgemeines Verständnis von Wirtschafts- und Finanzpolitik
- 1.7 PA-007: Wirtschaftspolitik II – Handelsbilanzen
- 1.8 PA-008: Steuerpolitik
- 1.9 PA-009-: Einschränkungen für den Finanzmarkt in unserer Gesellschaft
- 1.9.1 PA-009-A: Begrenzung der Größe von Banken
- 1.9.2 PA-009-B: Auftrennung von Finanzinstituten in voneinander unabhängige Firmen welche durch ihre Tätigkeitsfelder definiert werden
- 1.9.3 PA-009-C: Eigenkapitalerhöhung von Finanzinstituten
- 1.9.4 PA-009-D: Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten
- 1.9.5 PA-009-E: Leerverkaufsverbot und weitere Einschränkungen
- 1.9.6 PA-009-F: Verkaufsverbot an Privatpersonen und Kleinanleger
- 1.10 PA-010-: Ideen für eine Reform der Geldordnung, der Finanzwirtschaft und der Staatsfinanzierung
- 1.11 PA-011: Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz
- 1.12 PA-012: Ablehnung des Einsatzes sog. "Staatstrojaner"
- 1.13 PA-013: Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe
- 1.14 PA-014 Verbesserung der Transparenz in den Gremien des Hessischen Rundfunks
- 1.15 PA-00X
- 2 Sonstige Anträge
Programmanträge
PA-001: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
PA-1A: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
Text
Wir fordern eine Trennung der Banken in Geschäfts- und Investmentbanken. Geschäftsbanken sollen die reale Wirtschaft mit Krediten versorgen, während Investmentbanken die Aufgabe haben, Geld anzulegen, mit Wertpapieren zu handeln und an der Börse zu spekulieren.
Investmentbanking ist mit hohem Risiko verbunden. Dieses Risiko darf nicht auf Geschäftsbanken übertragen werden, da die Versorgung mit Krediten eine essentielle Funktion unseres Wirtschaftssystems bildet. Eine Vermischung beider Geschäftsmodelle lehnen wir daher ab.
Nur die Geschäftsbanken sollen sich billiges Geld von der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen können. Dieses preiswerte Geld soll zweckgebunden sein und dazu dienen, die Privatwirtschaft und private Kunden mit Krediten zu versorgen.
Staatliche Hilfen für das Geschäftsmodell des Investmentbankings sollte es nicht geben, da ansonsten Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.
Es darf keine Geldtransfers, Beteiligungen oder Abhängigkeiten zwischen den beiden Geschäftsmodellen geben, um eine Subvention des Investmentbankings zu verhindern.Begründung
Aktuell ist es so, dass, wenn ein Privatkunde bei einer Bank ein Wertpapier für einen Betrag x kauft, die Bank von der EZB den vierzehnfachen Betrag von x geliehen bekommt, um damit die Realwirtschaft mit Krediten zu versorgen. In der Praxis ist es aber oft so, dass von dem Geld keine Kredite gewährt werden, sondern mit dem Geld spekuliert wird. (Wenn eine Bank dieses Geld nun wiederum in Wertpapiere anlegt, bekommt wiederum jemand von der EZB den vierzehnfachen Betrag geliehen) Das wollen wir mit diesem Antrag verhindern.
Billiges Geld zu verleihen, um den Markt mit Krediten zu versorgen, macht durchaus Sinn, aber nur wenn das Geld zweckgebunden verleiht wird und nicht damit spekuliert wird.
Generell sollten Spekulanten das Risiko ihrer Spekulation selbst tragen. Dies lässt sich in unseren Augen aber nur durch eine strikte Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken realisieren, da sonst auch die Kreditvergabe-Funktion einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt ist und vom Staat bei einer Insolvenz der Bank nicht ausschließlich die Kreditvergabe-Funktion gerettet werden kann, sondern immer auch die Spekulanten mit gerettet und ihre Verluste sozialisiert werden.
Eine der häufigsten Einstiegsfragen an Infoständen, die wir zu hören bekommen, ist: "Wie wollt ihr die Eurokrise lösen?".
Mit diesem Text in unserem Programm haben wir zumindest einen Vorschlag, um solche Krisen in der Zukunft zu verhindern.Antragsteller
PA-1B Konkurriender Antrag: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
Text
1.) Das Geschäftsmodell der Banken zur Versorgung der realen Wirtschaft muss vom Investmentbanking getrennt werden, um die hohen Risiken des Investmentbanking nicht mit den Risiken des erstgenannten Geschäftsmodells zu vermischen.
2.) Es darf keine Geldtransfers, Beteiligungen und Abhängigkeiten zwischen den beiden Geschäftsmodellen zulässig sein um eine Subvention des Investmentbanking zu ermöglichen.
3.) Staatliche Hilfen für das Geschäftsmodell des Investmentbanking sollte es nicht geben, da ansonsten Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.
4.) nur die Geschäftsbanken dürfen sich billiges Geld von der EZB leihen. Dieses preiswerte Geld ist zweckgebunden und dient der Versorgung der Privatwirtschaft und den privaten Kunden mit Krediten
5.) Durch eine konsequente Trennung zwischen Geschäfts- und Investmentbanken ist es möglich, für reine Geschäftsbanken die aufsichtsrechtlichen Forderungen (u.a. gemäß MaRisk und MaComp) praxisnah zu lockern.Begründung
Antragsteller
PA-1C Konkurriender Antrag: Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken
Text
Durch Risikogeschäfte von Banken die zum Teil global agieren ist unser Finanzsystem und die daraus resultierende Stabilität ins Wanken geraden. Um ein funktionierendes Zusammenspiel von Realwirtschaft und Finanzsystem zu ermöglichen setzten wir uns für folgende Punkte ein.
Die Einführung eines zweigliedrigen Bankensystems mit Investmentbanken auf der einen und Wirtschaftsbanken auf der anderen Seite. Die Gliederung hat zur Folge, dass die Wirtschaftsbanken die Aufgaben Kreditvergabe und risikoarme Sparanlagen übernehmen während den Investmentbanken das Spekulationsgeschäft mit Aktien und riskohohen Anlagen obliegt.
Zur sauberen Trennung ist gesetzlich geregelt, dass ein Geldtransfer zwischen zwei Banken unterschiedlicher Gliederung ausgeschlossen wird. Staatliche Hilfen - so sie denn noch nötig sind - werden rein den Wirtschaftsbanken gewährt. (Um ehrlich zu sein würde ich staatliche Hilfen für keine der beiden Banken erlauben. Die Wirtschaftsbanken sollten diese in unserem System ja gar nicht nötig haben).
Unter oben genannten Bedingungen ist eine Versorgung der Realwirtschaft mit Kapital gewährleistet und eine Sozialisierung der Verluste aus dem Investment- und Hypothekengeschäft der Banken ausgeschlossen.
Weiterhin setzen wir uns für die Abschaffung übermäßig hoher Regularien und Vorschriften ein, die an eine Kreditvergabe gekoppelt sind und kleineren Banken den Zugang zum Markt erschweren bzw unmöglich machen.Begründung
Antragsteller
PA-002: Bildungsprogramm
PA-002A: Redaktionelle Überarbeitung des Bildungsprogramms
Text
Bildung
Der Zweck von Bildung
Die gesellschaftliche Grundlage und das Ziel pädagogischer Arbeit muss der mündige Bürger sein, der in der Lage ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.
Bildung soll - entsprechend den Ideen eines humanistischen Menschenbildes - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Menschen dienen. Wir gehen davon aus, dass alle Menschen von Natur aus nach Wissen und Erkenntnis streben. Folglich hat Bildung die Prozesse der Selbstbildung und Aufklärung zu unterstützen. Auf der Basis von Interesse und Neugier soll Bildung Reflexionsfähigkeit und eigenes Urteilsvermögen - im Sinne von Mündigkeit, kritischer Abwägung von Einsichten und Argumenten, sowie dem Überprüfen von Hypothesen und langfristiger Folgen - fördern.
Bildung, wie wir sie uns als Piraten vorstellen, mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit.
Die Rolle des Staates
Der Staat trägt die Verantwortung für Inhalt und Organisation von institutionalisierter Bildung (Krippen, Kindergarten, Schule, Hochschule, berufliche Bildung, offener Kinder- und Jugendarbeit usw.). Er hat die demokratische Mitwirkung von Experten, Eltern und Betroffenen in allen Bereichen zu gewährleisten.
Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt unserer Ansicht nach das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von der Piratenpartei Hessen abgelehnt. Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden. Hier ist durch die staatliche Aufsicht der bildungspolitischen Verantwortung genüge getan. Eine undemokratische Einflussnahme von Lobbyisten im Schulsystem zugunsten Einzelner darf nicht stattfinden.
Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien lehnen wir grundsätzlich ab.
Bildung muss vom Staat bezahlt werden und darf nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen sein. Alle Bildungseinrichtungen unter staatlicher Verantwortung müssen allen Lernenden kostenfrei zugängig sein.
Frühkindliche Sozialisation
Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde. Sie benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Dafür müssen sie in einer geeigneten Umgebung gefördert werden.
Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist. Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich bestmöglich entwickeln zu können.
Erziehungsmaßnahmen und -stile müssen sich sich an den Bedürfnissen des Kindes orientieren und das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung fördern.
Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) müssen gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert werden. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich ein.
Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und muss für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet werden. Die Piraten lehnen deshalb die geplante Verkürzung der Erzieher-Ausbildung ab.
Wir wünschen uns eine Vielfalt von Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten, da diese zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten eng zusammenarbeiten.
Hierfür hat der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und für kostenfreie Zugänge zu sorgen.
Jedes Kind soll mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung haben. Das Land muss verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind ein Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.
Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes soll den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv angeboten werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass das Land Anreize schafft, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und für seine Vorteile wirbt. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld lehnt die Piratenpartei Hessen ab.
Schulbildung
Wir als Piratenpartei Hessen stehen für ein gebührenfreies Schulangebot. Das bedeutet für uns auch, dass es keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä. geben darf.
Bildung steht über Copyright und Urheberrecht. Im Rahmen des Unterrichts sollen Kopierbarkeit und Einsatz jedweden Materials prinzipiell kostenfrei und rechtlich sicher gewährleistet sein.
Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, soll das Schulamt ein Auswahlverfahren festlegen, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.
Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so sollen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen dürfen.
Die Schulen, staatliche wie solche in freier Trägerschaft, sollen die staatliche Zuweisungen an Lehrerstellen bzw. Finanzmitteln auf der Basis einer Lerngruppenstärke von 20 Schülern erhalten.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Regelgrundschulzeit von 6 Jahren ein.
Schulen sollen als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr organisiert werden (ausgenommen berufliche Schulen). Die Schulen sollen die erweiterten Öffnungszeiten für geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) oder der Einrichtung von Spätmorgen-Schulklassen nutzen. Dieser Ausbau des Schulangebots muss mit ausreichend Personal unterstützt werden, wofür auch entsprechende Stellen geschaffen werden müssen.
Die Piraten machen sich für die sofortige Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention (BRK) stark, die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung müssen das Recht auf den Besuch einer Regelschule haben (Inklusion). Alle Regelschulen müssen Inklusionsklassen anbieten können. Jede Klasse soll hierbei bis zu drei beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse muss durchgängig durch einen Förderlehrer unterstützt werden.
Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler
- Schul-Sozialpädagogen
- Schul-Psychologen,
- Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
- sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
mit mindestens je einem Tag pro Woche eingesetzt werden.
Lernende mit Lernproblemen sollen Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte bekommen.
Die Piratenpartei Hessen strebt die Überwindung des veralteten mehrgliedrigen Schulsystems an. Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens soll sich der sechsjährigen Grundschule eine vierjährige Gemeinschaftsschule anschließen. Hier soll zunächst im gemischten Klassenverband, mit fortschreitendem Alter zunehmend in Interessens-spezifischen sowie Förderungs-orientierten Kursen gelernt werden. Das schließt für uns die Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte innerhalb einer Schule ein.
Schule hat überwachungsfreier Raum zu sein. Die Piraten lehnen jede Form von Überwachung von Schülern, egal ob durch Schultrojaner, überwachte Internet-Anbindungen oder in audio-visueller Form, ab.
Hochschulen
Die Einführung der Studiengebühren zur Erhöhung der Effizienz in Hochschulen und Universitäten verfehlte klar ihr Ziel. Mit ihrer Rücknahme ist ein erster Schritt getan. Jetzt sind Finanzierungsmodelle umzusetzen, die eine Benachteiligung sozial und finanziell schwächer gestellter Studenten ausschließen.
Die freie und uneingeschränkte Zugänglichkeit von Wissen und Werken, die in Hochschulen erarbeitet wurden, muss für alle öffentlichen Einrichtungen gewährleistet sein. Erlöse aus der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen sollen in den Ausbau von Bildungseinrichtungen fließen.
Demokratisierung in der Bildung
Die Piratenpartei Hessen will Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum ihrer Teilnehmer gestalten und die Lernenden zu Hauptakteuren machen.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern muss qualitativ hochwertig bleiben und ihre Arbeit entsprechend dotiert werden. Pädagogisches Personal muss Beratung und Supervision als Unterstützung seiner Arbeit erhalten.
Die dreijährige Fachschulausbildung für Erzieherinnen/Erzieher soll beibehalten werden.
Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf in unseren Augen dringend einer Veränderung.
Ziele der Piratenpartei Hessen sind hier:
- Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
- Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
- In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
- Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs-und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
- Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
Begründung
Wir haben in Gernsheim intensiv um unser Bildungsprogramm und die Anträge des AK Bildung gerungen. Es ist ein Grundgerüst für ein Bildungsprogramm verabschiedet worden und dieses ist ausbaubar. Allerdings müssen wir erst einmal das, was wir haben, aufräumen:
- Da die Anträge von unterschiedlichen Personen erstellt wurden, passten sie sprachlich teilweise nicht gut zusammen.
- Der Großteil der Anträge wurde in einer faktischen "Ist"-Form geschrieben, die von vielen Piraten bemängelt wurde.
- Wir haben die alten 2009er-Inhalte aus dem Bildungsbereich im Gernsheimer Abstimmungsmarathon komplett übergangen, weswegen sie immer noch offiziell Bildungsprogramm der hessischen Piraten sind.
Dieser Text stellt eine sprachliche Überarbeitung der abgestimmten Anträge des AK Bildung dar. Der Absatz Hochschule ist aus unserem 2009-Programm. Der Absatz Demokratisierung ist aus einem in Rüsselsheim 2011 verabschiedeten Antrag entnommen.
Um Euch einfacher ein Bild der Änderungen zu machen, könnt Ihr in dem verlinkten Dokument Vorher/Nachher direkt miteinander vergleichen.Antragsteller
PA-002A-x*
PA-002A-x1
Text
Begründung
- nicht nur "pädagogische Arbeit" hat dieses Ziel.
- die Formulierung ist unnötig verklausuliert.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x2
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x3
Text
Begründung
- Teilweise inhaltliche Wiederholung des Satzes "Die gesellschaftliche Grundlage und das Ziel pädagogischer Arbeit muss der mündige Bürger sein, der in der Lage ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.".
- Auf Schulen angewendet, ergibt der Satz anscheinend keinen Sinn. Schulen münden in Lähmung und Gehorsam - Stichwort Bundeswehr-Werbung an Schulen.
- (ergänzt durch Scromexc)Sprachlich schlechter Satz. Die Aneignung von Bildung endet nicht mit dem Ende der Schulzeit sondern ist ein lebenslanger Prozess. Wenn sie darin "mündet" sich seines Verstandes zu bedienen, würde Bildung entweder bei Erreichen dieses Zustandes enden (das wäre im allgemeinen recht früh) oder die Verstandesbedienung erst mit dem Tod erreicht werden können.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x4
Text
Begründung
- Die "Experten" an erster Stelle zu nennen, ist eine Überheblichkeit ersten Ranges. In einer Demokratie geht das Volk voran.
- "Betroffene" scheint als falsche Wortwahl. Betroffen bin ich von Fukushima und vom Elend des Deutschen Schulunwesens. Meine Bildung habe ich mir durch Mitwirkung erarbeitet, die zufällig teilweise an Institutionen passiert ist.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x5 Version A
Text
Begründung
- Art. 7 Abs. 4 GG sichert die Möglichkeit zur Gründung von Privatschulen zu
- über den "gesellschaftlichen Wert" von Bildung in einzelnen Formen pauschal zu entscheiden, steht uns nicht zu.
- Es besteht kein Anlaß zu der Befürchtung, dass z.B. die Übernahme einer Schule in ein genossenschaftliches Modell, das in diesem Sinne eine "Privatisierung" wäre, die oft mit "Privatisierung" verknüpften negativen Konsequenzen trägt. Der Satz geht daher zu weit.
- "Sudbury-Schulen" (selbstverwaltete Schulen) sind in diesem Sinne z.B. privat. Eine "öffentliche" Schule in eine Sudbury-Schule umzuwandeln wäre gemäß diesem Satz unerwünscht.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x5 Version B
Text
Der Abschnitt "Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden - hier ist durch die staatliche Aufsicht der bildungspolitischen Verantwortung genüge getan. Eine Einflussnahme von Lobbyisten findet nicht statt."
werde ersetzt durch den Text:
"Die ökonomisch motivierte Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von den Piraten Hessen abgelehnt. Gleichzeitig begrüßt die Piratenpartei aber die Ergänzung des öffentlichen Schulangebots durch alternative Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft und sieht diese als Bereicherung des Schulangebotes. Privaten Trägern, die bestimmten Kriterien entsprechen, steht eine öffentliche und in der Höhe gleiche Förderung wie staatlichen Schulen zu. Das bezieht sich auch auf Baumaßnahmen sowie die Instandhaltung der Infrastruktur.
Begründung
- Dieser Abschnitt stellt keine Konsolidierung der bestehenden Beschlüsse dar, sondern eine inhaltliche Veränderung. Er war wortgleich als Antrag PA31- Variante A in Gernsheim abgelehnt worden und steht daher nicht im Programm. Derzeit im Programm steht der in Gernsheim angenommen PA-31 Variante B
Der vorgeschlagene Text entspricht dem in Gernsheim angenommenen. Zur Überprüfung dieser Behauptung:
https://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/Landesparteitag_2012-1/Protokoll#PA-031:_Bildung:_Rolle_des_Staates_.282.29Antragsteller
PA-002A-x6
Text
Begründung
- Es ist nicht erkennbar und nicht entscheidbar, welche "Einflussnahme" von "Lobbyisten" erfolgt. Stichwort "Bertelsmann"
- "zugunsten Einzelner" ist in diesem Zusammenhang äußerst unklar.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x7
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x8
Text
Begründung
- Was bitte ist "Die Wirtschaft"?
- Wie unterscheiden wir, ob z.B. der massenhafte Ankauf von Schulbüchern des Bertelsmann-Verlags eine "Finanzierung" darstellt, wenn dieser eine "Querfinanzierung" betreibt, also beispielsweise das ungeliebte Philosophiebuch billiger verkauft, weil das Politikbuch in Millionenauflage hergestellt werden kann und so Gewinn einfährt?
- Was bedeutet dieser Satz für universitäre Abschlüsse, die "unter Drittmitteln" erworben wurden?
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x9
Text
Begründung
- Behörden, die sich weiter als unbedingt nötig (etwa: Gesundheitsfürsorge) in das Leben eines Kleinkinds einmischen, begehen Frevel an der Freiheit der Person des Kindes. Dieser Absatz preist die hier praktizierte intensive Zwangssozialisation als das Mittel der Wahl an.
- Der ganze Absatz versucht, Eltern beizubringen, wie sie ihre Kinder "zu sozialisieren haben".
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x10
Text
Begründung
- Dieses "Bildungsziel" spricht den vorigen Forderungen Hohn. Ein Gefühl der Zugehörigkeit ergibt sich aus den vorigen Zielen, wenn diese Umgesetzt wurden. Es kann nicht mit Ansage erzeugt werden.
- Es ist unklar, wozu sich die Kinder, die den geforderten Verhältnissen zum Opfer fallen, zugehörig fühlen sollen. Zum "Staat"? Zur "Gesellschaft"? Wie soll man sich zu Behörden "zugehörig fühlen", die Kinder nach ideologischer Vorgabe erziehen wollen?
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x11
Text
Begründung
- "Erziehungsmaßnahmen" ist ein sehr schlecht gewählter Begriff.
- "ganzheitlich" ist ein esoterischer und vielschichtig diskutierter Begriff. Wir wollen klare Sprache verwenden.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x12
Text
Begründung
1. "pädagogisches Personal" ist unnötig verdruckst
2. Wenn überhaupt, SOLLEN diese Menschen Betreuer, Erzieher und Vorbild SEIN. Ob sie es SIND, ist häufig fraglich. Sie werden es nicht dadurch, dass wir dergleichen in unser Programm schreiben.Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x13
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x14
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x15
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x16
Text
Begründung
- Dieser Absatz spricht der Realität Hohn, in der das Angebot "Bildung" fast immer darin besteht, dass man genau die eine dafür vorgesehene Planstelle (Kindergartenplatz, Schüler, Student etc.) einnimmt und bei Zweifeln oder Verbesserungsvorschlägen von den Behörden bestraft wird.
- "Enge Zusammenarbeit" bewirkt in diesem Zusammenhang Überwachung und Kontrolle
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x17
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x18
Text
Begründung
- "objektive und pädagogische Kriterien" gibt es anscheinend keine verwendbaren. Ideologie, verbrämt als Wissenschaft.
- Der eigentliche Träger der Hoheit ist der Landtag. "Das Schulamt" (in Hessen gibt es mehrere) sollte ausgekoppelt und letztendlich abgeschafft werden. Es handelt sich um eine hoheitliche Frage, die irrtümlich auf die Schulämter abgewälzt wurde!
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x19
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x20
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x21
Text
Der Absatz "Schulen sollen als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr organisiert werden (ausgenommen berufliche Schulen). Die Schulen sollen die erweiterten Öffnungszeiten für geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) oder der Einrichtung von Spätmorgen-Schulklassen nutzen." werde ergänzt durch den Satz:
"Dabei dürfen aber Anwesenheitspflichten und Arbeitspflichten für keinen Schüler das Maß von 35 Stunden in der Woche überschreiten. Weitergehende Arbeit und Anwesenheit muss freiwillig bleiben, sich also nicht auf den bescheinigten 'Schulerfolg' auswirken."Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x22
Text
Begründung
- Lobbyarbeit für "Förderlehrer". Wenn diese erforderlich sind, sollten die Schulen sie entsprechend einteilen, nicht per Ordre du Mufti dazu verdonnert werden.
- Ich halte es für genauso falsch, "Inklusionsklassen" einzurichten, wie ich es für falsch halte, "Klassen" anzubieten.
- Eine "Behindertenquote" ist genauso falsch wie eine "Frauenquote". Wenn Schulen nicht in der Lage sind, "behinderte" Kinder aufzunehmen, sind detaillierte Instruktionen zur Durchführung fehl am Platze.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x23
Text
Der Abschnitt "Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler • Schul-Sozialpädagogen • Schul-Psychologen, • Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben • sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit mit mindestens je einem Tag pro Woche eingesetzt werden."
wird ersetzt durch:
"Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler • ein Schul-Sozialpädagoge • ein Schul-Psychologe, • eine Speziallehrkraft, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des sogenannten Förderns absolviert haben • eine Fachkraft mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
in Vollzeit eingesetzt werden"Begründung
- Kommt dem realen Bedarf wohl eher entgegen.
- Ihr wißt alle genau, was passiert, wenn jeder in der Schule weiß, dass Montags der "Schulpsychologe" anwesend ist, und Dennis Montags in der Mathestunde 10 Minuten zu spät kommt.
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x24
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x25
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002A-x26
Text
Begründung
Antragsteller
- Antrag gestellt
PA-002B Konkurrierender Antrag: Grundsatzprogramm Bildung
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, die derzeit existierenden Programmpunkte Bildung aus dem Programm zu streichen und stattdessen folgendes Kapitel Grundsatzprogramm Bildung an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:
Grundsatzprogramm Bildung
Für die Piraten ist Bildung ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, in dem der Mensch seine Fähigkeiten ganzheitlich erweitert. Dies umfasst den Erwerb geistiger, kreativer, kultureller, sozialer und praktischer Kompetenzen. Bildungseinrichtungen sollen ein echter Lern- und Lebensraum sein, der neben Bildungs- und Freizeitangeboten auch Beratung und Hilfestellung bietet. Sie müssen es den Lernenden ermöglichen, sich an den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft orientiert zu bilden.
Recht auf Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung.
Demokratie lebt von der Teilhabe der Menschen. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs sowie am demokratischen Prozess teilhaben.
Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts, auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.
Bildung in der Informationsgesellschaft
Der Aufbruch in die global vernetzte Informationsgesellschaft ist gekennzeichnet durch eine selbstbeschleunigende Vermehrung der zugänglichen Informationen. In ihr entwickeln sich neue Formen der Informationsverarbeitung, der Kommunikation und der Kollaboration. Inhaltliche Standards verlieren an Bedeutung gegenüber der Fähigkeit des Lernenden, Informationen zu finden, auszuwählen und zu bewerten. Menschen bilden sich inzwischen dezentral und asynchron. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss sich diesen neuen Herausforderungen stellen und die damit einhergehenden Chancen erkennen und nutzen.
Vielfalt und Wahlfreiheit
Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Bildung soll den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie soll befähigen, sich Werte eigenständig anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Wir begrüßen den Pluralismus der Begabungen und Fähigkeiten. Heterogenität ist ein Reichtum, den wir würdigen und unterstützen.
Ein Bildungssystem kann der Vielfalt an individuellen Fähigkeiten und Lebensplänen nur dann gerecht werden, wenn es selbst eine Vielfalt an Bildungsangeboten und Bildungsformen bereit hält. Es muss insbesondere vielfältig genug sein, um den Lernenden zu ermöglichen, ihren eigenen, individuellen Bildungsinteressen selbstbestimmt zu folgen. Um eine freie und informierte Gestaltung des eigenen Bildungswegs zu unterstützen, müssen Lernenden ausreichend Betreuungs- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen, die von Beginn an aktiv auf die Lernenden und ihre Familien zugehen und zur Nutzung des Bildungsangebots in seiner ganzen Bandbreite motivieren.
Ein Bildungssystem kann nur dann gerecht sein, wenn Wahlfreiheit herrscht: Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lernende nicht aufgrund ihrer finanziellen Situation gehindert sind, ihren gewünschten Bildungsweg zu verfolgen. Ein Bildungssystem muss so finanziert werden, dass es dabei nicht zu Wartezeiten kommt.
In einer freiheitlichen Gesellschaft braucht Bildung nicht allein Staatsaufgabe zu sein: Alternative Bildungseinrichtungen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern lassen Menschen selbst Verantwortung für Bildung übernehmen. Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von Institutionen erworben werden kann. Neben herkömmlich erworbenen Abschlüssen muss es alternative Möglichkeiten geben, Zugang zu jeder Art von weiterführender Bildung zu erlangen.
Demokratisierung von Bildungseinrichtungen
Eine freiheitlich-demokratische, also eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft, muss auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlage stellen. Für die Lernenden sind Bildungseinrichtungen ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Deshalb müssen Bildungseinrichtungen mit originärem Bildungsauftrag demokratisch verfasst und transparent organisiert sein. Sie sind als Lebensraum der Lernenden und Lehrenden zu begreifen, dessen Mitgestaltung und Nutzung ihnen auch bezüglich der Lerninhalte offen stehen muss.
Die Entwicklung einer mündigen, kritischen und selbstständigen Persönlichkeit ist ein wesentlicher Aspekt von Bildung, der durch die Demokratisierung von Bildungseinrichtungen unterstützt und gefördert wird; demokratische Werte werden dabei nicht nur vermittelt, sondern auch gelebt.
Öffentliche Schulen als Vorbild: Gemeinschaft und Individualität vereinen
Der Staat hat nicht bloß gesetzgeberische Funktion, sondern ist auch Träger öffentlicher Schulen. Als solcher hat er ein öffentliches Schulsystem zu gestalten, das mit gutem Beispiel voran geht und dafür Sorge zu tragen, dass die oben gestellten Anforderungen in vorbildlicher Weise umgesetzt werden.
In jeder öffentlichen Schule sollen die Lernenden ihre Laufbahn flexibel und individuell planen und absolvieren können. Durch individuell unterstützende Strukturen und Angebote sollen Schulen den unterschiedlichen Interessen und Lerngeschwindigkeiten Rechnung tragen. Ein vorgeschrieben einheitliches Lerntempo lehnen wir ab, da es den individuellen Bedürfnissen der Lernenden nicht gerecht wird. Durch individuelles Lernen verbunden mit intensiver bedarfsorientierter Unterstützung der Lernenden sollen Schulen gerechter werden. Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden. Wir begrüßen die Entwicklung hin zu Gemeinschaftsschulen, da diese Schulform unseren Ansprüchen am ehesten genügt. Im öffentlichen Schulwesen soll Raum sein für alternative Schulkonzepte wie zum Beispiel Demokratische Schulen, reformpädagogische Schulen, mehrsprachige und internationale Schulen.
Schulen sollen den Lernenden zu Erfolgserlebnissen und nicht zur Erfahrung des Scheiterns verhelfen. Bewertungen von Lernenden müssen diese als Individuen würdigen und ihre Leistungen als Bestandteil und Ergebnis eines Entwicklungsprozesses unter verschiedenen Aspekten in den Blick nehmen. Sie sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit.
Begründung
Antragsteller
PA-002C Konkurrierender Antrag: Programmpunkte Bildung löschen
Text
Begründung
Der Antrag versteht sich konkurrierend zu PA002A. Eine reine Konsolidierung der Bildungsbeschlüsse reicht nicht aus, da ihnen in Teilen ein fremdbestimmt-formendes Menschenbild zugrundeliegt.
Im Bereich Bildung sollte ein Neustart erfolgen. Dabei soll in einem ersten Schritt ein Grundsatzprogramm erarbeitet werden auf dem aufbauende konkreten Forderungen erarbeitet werden können.
Der derzeitige Programmstand ist durch den lehrerbezogenen Ansatz nicht für die bevorstehenden Wahlen geeignet.
Zum Vergleich ein Auszug aus dem SPD Programm der letzten LTW in 2009:
"Wir gehen davon aus, dass alle Kinder und Jugendlichen bildungsfähig und bildungswillig sind. Es kommt darauf an, ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal zu fördern. Wir wollen eine Schule, in der die unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebensbedingungen das pädagogische Konzept bestimmen. Nicht die Kinder müssen den Institutionen angepasst werden, sondern die Institutionen müssen sich der Unterschiedlichkeit der Kinder anpassen. Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf qualifizierte Bildungsbeteiligung und ein hohes Leistungsniveau der einzelnen Schulen."
Antragsteller
PA-03: Hessische Filmförderung: Werke unter CC-Lizenz freigeben
Text
Begründung
Die finanziellen Mittel der Hessischen Filmförderung bestehen aus Rundfunkgebühren und Steuergeldern. Wenn das Geld vom Bürger kommt, soll dieser nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren auch die Möglichkeit bekommen, kostenlos darauf zugreifen zu können.
Die Frist von 5 Jahren dient dazu, den Film vorzubereiten, zu drehen und zu vermarkten. Gerade kleinere Filme benötigen viel Zeit zur Vermarktung, 5 Jahre sind ein fairer Abgleich zwischen Vermarktung und freier Nutzung durch jeden.Antragsteller
PA-004: Geschlechtergleichstellung
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderungen zur Gleichstellung aller Geschlechter beschließen.
Die hessischen Piraten streben eine strukturelle Veränderung der deutschen Sprache in Richtung Geschlechtsneutralität an.
Insbesondere sind geschlechtlich zugeordnete Oberbegriffe abzuwandeln. Als Beispiel dient: "der Mensch, der Mann, die Frau" sollte abgewandelt werden in "das Mensch, der Mann, die Frau"
Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass Pflichtangaben auf Dokumenten die das Geschlecht eines Menschen betreffen, abzuschaffen sind und gegebenenfalls auch unter Strafe gestellt werden sollen.Begründung
Sprachstrukturen und Denkstrukturen haben eine wechselseitige Wirkung aufeinander. Wenn wir in der Gesellschaft eine Geschlechtergleichstellung erreichen wollen, müssen wir dem ständig betonten Unterschied der Geschlechtlichkeit in unseren Denkmustern entfliehen können.
Solange uns unsere Sprache den meisten Dingen eine Geschlechtlichkeit zuordnen lässt, ist dies jedoch nicht möglich. Kommunikationsmuster die beide Geschlechter mitnehmen möchten, wie BinnenIs oder die Floskel „Sehr geehrte Damen und Herren“. vergrößern die Trennung in den Denkmustern nur und schließen weitere Geschlechter aus. Hier hat sich wieder mal gezeigt:
"Gut gemeint" ist nicht gleich "Gut gemacht"!Antragsteller
PA-005: Kinderrechte als spezifische Menschenrechte
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise auf Kinder und deren Rechte beschließen.
Kinder sind Menschen und daher mit Menschenrechten sowie Menschenwürde von Geburt ab ausgestattet.
Kinder sind hilfsbedürftige Menschen deren Hilfsbedürftigkeit sich mit der Zeit auf Null reduzieren sollte. Dies stellt ein Gegensatz zu den meisten anderen Personengruppen mit Hilfsbedürftigkeit dar.
Die Verantwortung für diese hilfsbedürftigen Menschen teilen sich die Eltern und der Staat. Hierbei besteht eine gegenseitige Aufsichtspflicht, in der die Eltern den Staat und der Staat die Eltern kontrollieren sollen. Alle Verantwortlichen sind zur Hilfestellung verpflichtet, damit der Reifungsprozess des Kindes optimal verlaufen kann. Die Umsetzung und Erfolg dieser jeweiligen Hilfestellungen muss von den Verantwortlichen kontrolliert werden und begründete Verbesserungsvorschläge sollten umgesetzt werden.
Ziel ist die Erziehung des Kindes zu einem selbstbestimmten und unabhängigen Individuum, welches sich in unserer Gesellschaft zurechtfinden kann ohne mit den Gesetzen in Konflikt zu kommen.
Da Kinder Menschen sind, können Kinder kein Besitz oder Eigentum sein, außer von sich selbst. Sie gehören damit weder dem Staat noch den Eltern; Sie sind ein Teil der Gesellschaft welcher die gesellschaftliche Zukunft verkörpert. Ihre Erziehung und Ausbildung obliegt somit keinesfalls alleinig den Eltern oder dem Staat.
Ergänzungsmodul 1 spezielles Kinderrecht: Kinder haben ein Recht auf ein Leben, welches nicht von den für das Kind Verantwortlichen übermäßig oder irreversibel zu Gunsten von ökonomischen, religiösen, ideologischen oder anderen persönlichen Interessen der Verantwortlichen eingeschränkt werden darf.
Ergänzungsmodul 2 allgemeine Kinderrechte: Kinder haben das Recht auf eine möglichst uneingeschränkte Förderung ihrer Entwicklung. Hierzu zählt insbesondere das Recht des Kindes, dass Kinder ausreichend spielen dürfen. Spielen vertieft gelerntes Wissen und Erfahrungen.
Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen gleichaltrigen Kindern.
Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern und Menschen auf gleicher körperlicher Entwicklungsstufe.
Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern und Menschen auf gleicher geistiger Entwicklungsstufe.
Kinder haben das Recht auf ausreichend Umgang mit anderen Kindern die andersartige soziale oder kulturelle Hintergründe haben.Begründung
Da Kinder in unserer Gesellschaft immer seltener werden und ich erkennen kann, dass die Menschenrechte in Bezug auf Kinder eingeschränkt sind, möchte ich gerne oben genannte Forderungen als hessische Parteimeinung feststellen lassen.
Weiterhin sollte mit dieser Forderung (Ergänzungsmodul 1) die Unversehrtheit des Kindes bei der Beschneidungsproblematik in einer allgemeineren Sichtweise begründet werden.Antragsteller
PA-006: Allgemeines Verständnis von Wirtschafts- und Finanzpolitik
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf unser Allgemeines Verständnis von Wirtschafts- und Finanzpolitik beschließen.
Wirtschaftspolitik und Finanzpolitik
Die Piraten begreifen die existierende arbeitsteilige Wirtschafts- und Finanzwelt als Verbund von verschiedenen Infrastruktursystemen zur Erschaffung und Tausch von Waren, Erzeugnissen und Dienstleistungen. Diese Infrastruktursysteme sind auf verschiedenen Ebenen regional, national, europäisch und weltweit miteinander verwoben.
Die Aufgabe dieser Infrastruktur-Systeme besteht darin sicherzustellen, dass alle Menschen mindestens ausreichend mit Waren, Erzeugnissen, und Dienstleistungen versorgt werden, die in einer Gesellschaft, welche Arbeitsteilung praktiziert, geschaffen werden. Diese Infrastruktur-Systeme haben der menschlichen Gemeinschaft und somit den Menschen zu dienen und sind kein Selbstzweck.
Wenn, wie viele von uns zur Zeit wahrnehmen, diese Aufgabe nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllt wird, müssen wir, die Piraten, mit qualifizierten Systemänderungen die Erfüllung dieser Aufgabe wieder möglich machen.
Politische Ideologien sind an dieser Stelle eher hinderlich als Hilfreich.
Ergänzungsmodul 1
Aufgrund der Komplexität dieser Infrastruktur-Systeme sind die Folgen von Systemänderungen im normalen Kausalzusammenhang von Ursache und Wirkung nicht mit letzter Sicherheit darstellbar. Deshalb schließen wir zur Findung von qualifizierten Systemänderungen das Sandboxprinzip nicht aus.
Ergänzungsmodul 2
Um mögliche menschliche Härten aufgrund von Fehlern in diesen Infrastruktursystemen von Wirtschaft und Finanzordnung abzumildern setzt sich die Piratenpartei dafür ein, rechtliche Grundlagen für parallel existente Währungen zu erarbeiten.
Diese Währungen sollen sowohl Tauschbörsen und Tauschringe als auch Regional- und Sektionalwährungen umfassen.Begründung
Dieser Antrag soll unser Verständnis darlegen, dass Wirtschafts- und Finanzpolitik kein Selbstzweck ist, sondern das sie allen Menschen in dieser Gesellschaft dienen muss.
Mit diesem Antrag möchte ich diese grundsätzlichen Ziele ins Bewußtsein bringen.Antragsteller
PA-007: Wirtschaftspolitik II – Handelsbilanzen
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf unser allgemeines Verständnis von Handelsbilanzen beschließen.
Die hessischen Piraten erkennen das Handelsbilanzdifferenzen sowohl auf nationaler Ebene, als auch auf den regionalen Ebenen für alle Gesellschaften nicht erstrebenswert sind.
Überschüsse bei den einen führen zu einem niedrigeren Lebensstandard als nötig und zwingen die Gesellschaften mit Defiziten in Abhängigkeiten durch noch abzuleistende Schuld, sofern diese nicht im Rahmen eines Ausgleichs erlassen wird.Begründung
Investitionen in die Kriegsindustrie oder Kriege belasten grundsätzlich eine Volkswirtschaft und führen zu einem niedrigeren Lebensstandard als er sein könnte. Ob Ausgaben für Rüstungsgüter oder einen Krieg gesellschaftlich sinnvoll sind, muss eine Gesellschaft für sich selber entscheiden.
Handelsbilanzüberschüsse sind hierzu analog zu betrachten. Auf der einen Seite existiert ein niedrigeren Lebensstandard als nötig.
Auf der anderen Seite, in einer Gesellschaft mit Handelsbilanzdefizit, kann man beobachten (zur Zeit am Beispiel Griechenland), welches Leid auf Dauer, nach einer kurzfristigen angenehmen Phase, der Bevölkerung zugefügt wird. Dieses Leiden geschieht dauerhaft weil unter anderem als Begleiterscheinung des anhaltenden Handelsbilanzdefizits, die einheimischen Produktionskapazitäten zerschlagen wurden.Antragsteller
PA-008: Steuerpolitik
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf ein anzustrebendes Steuersystem beschließen.
Grundmodul Die Piraten begreifen Steuerpolitik nicht nur als Möglichkeit zur Finanzierung der für das Funktionieren der Gesellschaft nötigen Staatsgewalten, sondern sie erkennen auch die Möglichkeit richtungsweisend, also steuernd, auf die Gesellschaft einzuwirken ohne die Menschen restriktiv mit Vorschriften zu bevormunden.
Aufbaumodule Einleitung (soll nur angenommene Steuermodule enthalten)
Es sollte drei primäre Steuerarten geben.
- a. Die Gewinn- oder Einkommenssteuer je nach Art der Person.(Juristisch./nicht Juristisch)
- b. Die Verbrauchssteuern
- c. Die Bodennutzungssteuer
Weitere Steuerarten können sein
- Die Einfuhrumsatzsteuer
- Die Ausfuhrumsatzsteuer
Begründung
Eine Ausfuhrumsatzsteuer soll verhindern das durch Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen unter dem hiesigen Produktionskosten oder dem hiesigen Marktpreis, Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden.
Weiterhin können in Deutschland mit Subventionen erzeugten Waren, Produkte und Dienstleistungen für den Exportmarkt auf den Realpreis angepasst werden.Antragsteller
PA-008a: Steuerpolitik Modul 1
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Einkommens- oder Gewinnsteuer beschließen. Steuermodul 1
Die Einkommens- oder Gewinnsteuer:
Zur Festlegung einer Einkommens- oder Gewinnsteuer sollten vorab gesellschaftlich drei Fragen geklärt werden.
Wie hoch ist der Finanzbedarf einer Grundsicherung für ein minimalistisches Überleben? Das wäre die Grundsicherung.
Um welchen Faktor höher ist der Finanzbedarf für eine bescheidene Existenz mit Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben? Dies wäre die Höhe eines steuerfreien Einkommens.
Welchen Faktor der Einkommensspreizung zwischen dem Einkommen für eine bescheidene Existenz und der Höhe an dem ein Einkommen anfängt unanständig hoch zu werden, wollen wir zulassen? Dies sollte die Grenze sein an der ein maximaler Steuersatz auf jedes zusätzlich erzieltes Einkommen erhoben wird.
Wird die numerische Differenz in X gleiche Abschnitte geteilt, wobei X der maximale Steuerprozentsatz ist, kann eine einfach nachvollziehbare Steuerprogressionskurve gebildet werden. Hierbei wird der erste Abschnitt des Einkommens, der über das steuerfreie Einkommen hinausgeht, mit einem Prozent besteuert, der zweite mit zwei Prozent und so weiter bis wir an einem maximalen Steuersatz angekommen sind. Wenn man von einem maximalen Steuersatz von 90% ausgeht wird ein Einkommen an der Maximalgrenze des Anständigen im Schnitt mit ca. 42% besteuert. Zusätzliche weitere Einkünfte werden weiterhin mit 90% versteuert und lassen den Schnitt selbstverständlich weiter ansteigen. Dies ist zwar nicht attraktiv aber so sind weitere Einkünfte nicht verboten. Das Ego einiger Spitzenverdiener kann mit dieser Methode befriedigt werden und die Gesellschaft profitiert davon.
Werden bei diesem System keine Ausnahmen zugelassen und die Steuern von einem kontoführenden Institut, welches vom Steuerpflichtigen referenziert worden ist, einbehalten und von diesem Institut abgeführt, so ist dies durchaus eine Vereinfachung für die Finanzämter.Begründung
Dieses System ist so einfach wie möglich und so differenziert wie nötig. Weiterhin ist mit diesem Steuersystem auch ein unterfinanziertes BGE, also eine Sozialdividende ohne menschliche Verwerfungen machbar.
In unserem jetzigen System lässt die Grundsicherung einen steuerfreien Hinzuverdienst von ca.100 Euro zu. Von jedem weiter verdienten Euro bleiben nur knapp 10% übrig wenn man dies mit der Transferleistung und den ersten 100 Euro Hinzuverdienst vergleicht. Durch eine Spreizung zwischen Grundsicherung und Grenze des steuerfreien Einkommens wird auch der Anreiz erhöht sich keiner Schwarzarbeit zuzuwenden.Antragsteller
PA-008b: Steuerpolitik Modul 2
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf Verbrauchssteuern beschließen.
Steuermodul 2
Die Verbrauchssteuern
Verbrauchssteuern sind auf alle Waren, Produkte und Dienstleistungen zu erheben und sind vom Verkäufer (Firmen) an die Finanzämter abzuführen.
Diese Steuern sind von allen Endverbrauchern also auch von Firmen, wenn sie als Endverbraucher agieren, zu tragen. Befinden sich die Dinge auf einer Zwischenstation in einer Wertschöpfungskette so ist nach dem jetzigen Mehrwertsteuerprinzip zu verfahren.Begründung
Prinzipiell ist diese Art von Steuer nicht sinnvoll, da sie den allgemeinen Lebensstandard reduziert und insbesondere Menschen mit geringem Einkommen belastet. Dennoch können gerade mit dieser Steuerart Produkte oder Dienstleistungen welche als nicht vorteilhaft für die Gesellschaft einzustufen sind, unattraktiver gemacht werden ohne sie gänzlich zu verbieten. Die Höhe dieser Steuern sollte sich anteilig an der Gesundheits-, Umwelt- und Gesellschaftsschädlichkeit orientieren und sollte in verschiedenen Klassen pro Kriterium eingestuft werden.
Details benötigen differenzierterer Ausarbeitungen.Antragsteller
PA-008c: Steuerpolitik Modul 3
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Bodennutzungssteuer beschließen.
Steuermodul 3
Die Bodennutzungssteuer
Eigentum verpflichtet und eine Bodennutzungssteuer mit Freibetrag und Progression für Bodeneigentümer soll verhindern, dass ein natürlich knappes Gut nicht im Sinne der Allgemeinheit eingesetzt wird.Begründung
Der private Besitz von Boden, wenn er über normalen Wohnraum und Schrebergarten hinausgeht, soll hiermit für Spekulanten unattraktiv gemacht werden und nicht dazu geeignet sein Realvermögen ohne Abgaben an die Gesellschaft zu bewahren.
Details benötigen differenzierterer Ausarbeitungen.Antragsteller
PA-008d: Steuerpolitik Modul 4
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Einfuhrumsatzsteuer beschließen.
Steuermodul 4
Die Einfuhrumsatzsteuer
Diese Steuer richtet sich grundsätzlich ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie die Verbrauchssteuern.
Es sollen hiermit aber auch die von unseren gesellschaftlichen Standards abweichenden Produktionsbedingungen der ausländischen Produktionsstätten mit berücksichtigt und ausgeglichen werden.Begründung
Kinderarbeit, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen, et cetera verlieren hierdurch in den Produktionsländern die Verkaufsvorteile
Weiterhin kann mit dieser Steuer verhindert werden, dass durch überteuerten Einkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden.Antragsteller
PA-008e: Steuerpolitik Modul 5
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Sichtweise in Bezug auf eine Ausfuhrumsatzsteuer beschließen.
Steuermodul 5
Die Ausfuhrumsatzsteuer
Es soll die Grundlage für eine mögliche Ausfuhrumsatzsteuer geschaffen werden.Begründung
Eine Ausfuhrumsatzsteuer soll verhindern das durch Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen unter dem hiesigen Produktionskosten oder dem hiesigen Marktpreis, Gewinne von in Deutschland operierenden Firmen unversteuert in das Ausland transferiert werden. Weiterhin können in Deutschland mit Subventionen erzeugten Waren, Produkte und Dienstleistungen für den Exportmarkt auf den Realpreis angepasst werden.
Allgemeine Erläuterung: Handelsbilanzüberschüsse sind nicht erstrebenswert da diese für andere Länder Handelsbilanzdefizite und Abhängigkeit bedeuten.
Ehegattensplitting, Verrechnung von Kindergeld mit Einkommensteuer und alle anderen gut gemeinten Verkomplexisirungen des Steuersystems sehe ich weder als sinnvoll, noch als dem Ziel der Steuergerechtigkeit dienend an.Antragsteller
PA-009-: Einschränkungen für den Finanzmarkt in unserer Gesellschaft
Text
Der Landesparteitag möge bitte nachfolgende Forderungen zum Thema "Finanzmarkt", welche modular aufgebaut sind, als allgemeine hessische Landesmeinung, beschließen.
Die hessischen Piraten erachten es für sinnvoll das eine Gesellschaft das Recht und die Pflicht hat, ihrer Wirtschaft und dem in ihr existierenden Finanzmarkt Beschränkungen aufzuerlegen, um möglichen Schäden an ihr entgegenzuwirken.Begründung
Antragsteller
PA-009-A: Begrenzung der Größe von Banken
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung in Bezug auf Firmen mit einer Banklizenz beschließen.
Die Größe einer Bank soll zukünftig durch eine Obergrenze in Ihrer Bilanz begrenzt werden.
Die aktuelle Forderung in der Bilanzobergrenze beträgt 100 Milliarden Euro (100.000.000.000,00€).Begründung
Um zu verhindern das Banken eine systemrelevante Größe erreichen können und ihrer Verluste vom Steuerzahler getragen werden müssen wenn ihnen die Pleite droht, schlage ich die oben gemachte Forderung vor, um Schäden von unserer Volkswirtschaft abzuwenden. (zum Vergleich: die Bilanzsumme der Deutschen Bank beläuft sich auf über 2 Billionen Euro)
Das bei der Umsetzung darauf geachtet werden muss, dass die Banken nicht so ineinander verflochten sind, dass der zu verhindernde Vorgang dennoch stattfinden muss, ist klar. Es ist eine Voraussetzung für den Erfolg bei der Umsetzung dieser Forderung. Ein Gesetzentwurf hat aber in einem Parteiprogramm nichts zu suchen.Antragsteller
PA-009-B: Auftrennung von Finanzinstituten in voneinander unabhängige Firmen welche durch ihre Tätigkeitsfelder definiert werden
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung in Bezug auf Banken, Hedgefonds und ähnliches beschließen.
Finanzinstitute sollen in Geschäftsbanken, Investmentbanken und bankähnliche Finanzinstitute (Schattenbanken) aufgeteilt werden.
Geschäftsbanken tätigen das Depositen- und Kreditgeschäft im Realsektor. Hierzu gehören die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Einlagen, Sparangebote und Kreditvergabe. Es gehört auch der An- und Verkauf von Wertpapieren (Finanzmarktprodukten) im Auftrag und Verantwortung ihrer Kunden dazu. Die Erschaffung eigener Finanzmarktprodukte wird für Geschäftsbanken ausgeschlossen. Der Verkauf von Spar- oder Kreditverträgen zwischen Kunde und Geschäftsbank ist Geschäftsbanken untersagt. Regional oder sektional tätige Geschäftsbanken sind anzustreben.
Institute mit Banklizenz welche andere als oben genannte Tätigkeitsfelder bedienen, sind als Investmentbanken zu bezeichnen. Einer Investmentbank ist die Tätigkeit einer Geschäftsbank untersagt.
Alle anderen Finanzinstitute ohne Banklizenz werden als bankähnliche Finanzistitute bezeichnet.
Institutionell gehaltene Eigentumsanteile an Geschäftsbanken dürfen bei einer gleichzeitigen Beteiligung an Nichtgeschäftsbanken oder bankähnlichen Finanzinstituten einem Umfang von 10% der jeweiligen Geschäftsbank nicht übersteigen. Dies gilt sowohl auf direkten Wege als auch auf indirektem Wege (Verflechtungen).Begründung
Mit dieser Forderung sollen derjenige Teil der Menschen geschützt werden welche in gutem Glauben an die abgesicherte Verwahrung ihrer Ersparnisse diese einer (Geschäfts)Bank übergeben. Durch eine Betätigung im Investmentsektor entstehen ungleich höhere Risiken welche ohne oben genannte Trennung im Falle einer Bankinsolvenz auch auf einfache Sparer Auswirkungen hätte, wenn der Staat die Bank nicht auffängt.
Die vielgepriesenen Einlagensicherungssysteme sind dermaßen unterdimensioniert, dass der Glauben an ihre Wirksamkeit dem verzweifelten Versuch ähneln würde, an der Bugleine der Titanic einen Rettungsring zu befestigen, um das Schiff vor dem Untergang zu retten.Antragsteller
PA-009-C: Eigenkapitalerhöhung von Finanzinstituten
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung nach einer Eigenkapitalerhöhung von Finanzinstituten beschließen.
Alle Finanzinstitute, das bedeutet Geschäftsbanken, Investmentbanken und bankähnliche Finanzinstitute, welche in unserer Gesellschaft tätig sein wollen, müssen eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 25% aufweisen.
Eine Risikogewichtung wie beispielsweise bei Basel III darf nicht stattfinden.Begründung
Stabile und solide Bankfinanzen sind das Ziel. Banken zu erpressen damit Staatsanleihen platziert werden können, ist ein politischer Missbrauch und vernebelt sowohl den kritischen Zustand einiger Banken als auch den kritischen Zustand einiger Staatshaushalte.
Der Verlierer ist hierbei im Zweifelsfall wieder das gemeine Volk.Antragsteller
PA-009-D: Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung nach einer zusätzlichen Gewinnsteuer auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten beschließen.
Die Piraten unterstützen eine Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten.
Diese Steuer fällt nur beim gewinnbringenden Verkauf von Finanzmarktprodukten an. Wie hoch diese Steuer ausfällt bestimmt die Zeit die ein Marktteilnehmer dieses Finanzmarktprodukt in seinem Besitz hält. Hierbei ist ein Verkauf in der Mindesthaltefrist zwar möglich, aber ein Gewinn wird zu 100% versteuert. Nach dieser Mindesthaltefrist soll die prozentuale Höhe der Besteuerung eine fallende Kurve auf einer Zeitachse sein, an deren Nullpunkt die Besteuerungsfrist endet.
Vorschlag für eine Mindesthaltepflicht 3 Stunden
Vorschlag für ein Fristende der Besteuerung
1 JahrBegründung
Eine Gewinnbesteuerung auf Basis der Haltedauer von Finanzmarktprodukten soll dazu dienen den Hochfrequenzhandel, welcher sowohl Hochspekulativ, als auch Marktmanipulativ ist, einzudämmen und zu entschleunigen. Das normale Menschen (natürliche Personen) sich in Form von Aktien oder Unternehmensanteilen an Firmen beteiligen ist ein positiv zu bewertender Aspekt, da hierbei Geld nicht als Sparguthaben dem Geldkreislauf entzogen wird. Lediglich spekulativer Handel mit diesen Anteilen schadet diesem System der Firmenbeteiligungen.
Im Gegensatz zur Tobin- oder Finanztransaktionssteuer behindert die Haltedauerbesteuerung nicht schwächere Marktteilnehmer und ist in der realen Durchführung auch praktikabler.Antragsteller
PA-009-E: Leerverkaufsverbot und weitere Einschränkungen
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderungen nach Verboten und Einschränkungen im Finanzhandel beschließen.
Wir fordern eine Untersagung von Leerverkäufe im Finanzhandel.
Wir fordern ebenfalls eine Untersagung des Handels mit Kreditausfallversicherungen (CDS = Credit Default Swaps)
Wir fordern weiterhin, dass nicht über Börsen oder andere Plattformen abgewickelte Finanzmarktgeschäfte, sogenannte OTC-Transaktionen nicht rechtlich wirksam sind und auch nicht eingeklagt werden können. Reallieferungen stellen eine Ausnahme dar, erfordern aber einen Belegnachweis.
Als letztes stellen wir die Forderung nach Hinterlegungsmargen von mindestens 30% bei Derivatgeschäften.Begründung
Ziel ist es wertlose und marktmanipulative Handlungen einzuschränken oder zu verhindern.
Transparenter und nachvollziehbarer Handel bei Finanzprodukten die eine Realbezug aufweisen sind hier das Ziel.Antragsteller
PA-009-F: Verkaufsverbot an Privatpersonen und Kleinanleger
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung nach einem Verkaufsverbot an Privatpersonen und Kleinanleger beschließen.
Der Verkauf von undurchsichtigen Finanzprodukten wie zum Beispiel sogenannte Garantiezertifikate an Privatpersonen und Kleinanleger sollen untersagt werden.Begründung
Antragsteller
PA-010-: Ideen für eine Reform der Geldordnung, der Finanzwirtschaft und der Staatsfinanzierung
Text
Der Landesparteitag möge bitte folgende Forderung beschließen.
Die nachfolgend dargelegten Ideen sollen durch unabhängige Spezialisten in Bezug auf ihre wahrscheinlichen Wirkweisen ergebnisoffen bewertet werden. Sollten sich hierbei Vorteile für ein Großteil der Menschen in unserer Gesellschaft erkennen lassen, so werden die Piraten in einem zweiten Schritt die Umsetzung dieser Ideen einfordern.Begründung
Antragsteller
PA-010-A: Abschaffung der Bilanzverlängerung durch Banken.
Text
Der Landesparteitag möge bitte beschließen, dass nachfolgende Idee es Wert wäre in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gesellschaft bewertet zu werden.
Die Mitwirkung an der Geldschöpfung durch andere Banken außer der Zentralbank und einer oder mehrerer Förderbanken (Vorbild KfW), welche sich im gesamtgesellschaftlichen Besitz befinden sollten, wird abgeschafft. Im der Umsetzung soll die Sonderregelung der Bilanzverlängerung und Verkürzung in der Bilanzierung von Banken abgeschafft werden. Banken können sich zukünftig kein Geld mehr von der Zentralbank leihen. Die Zentralbank kann Geldschöpfung nur durch Zahlungen an öffentliche Haushalte oder Förderbanken betreiben. Die Förderbanken verleihen Geld zinsfrei oder zu ermäßigten Zinsen an Wirtschaftsakteure die innovative gesellschaftlich förderungswürdige Projekte umsetzen.
Die Zentralbank hat außerdem das Recht Geld aus Steuern bis in einer Höhe von 12% des Haushaltsvorjahres aus den öffentlichen Haushalten einzufordern und zu vernichten wenn es der Geldwertstabilität dienlich ist.Begründung
Im jetzigen System werden alle Banken, insbesondere aber die Großbanken, am Geldschöpfungsgewinn beteiligt. Die Gesellschaft geht bis auf 1% Zinsenabgaben an die Zentralbank leer aus. Diese entgangenen Geldschöpfungsgewinne fehlen in den öffentlichen Haushalten. Die Zinsen welche durch die Banken fast unbegrenzt mit aus dem Nichts geschaffenen Geld erwirtschaftet werden, blähen die Gesamtgeldmenge unkontrolliert auf. Dies führt zu einem Tanz der Gesellschaft auf des Messers Scheide bei der die privaten Finanzjongleure das Heft des Messers in der Hand halten. Dies soll umgekehrt werden.
Die Gesellschaft soll die Richtung vorgeben nach der die Banken sich zu richten haben. Eine Geldvernichtung oder Geldmengenreduzierung war bislang nicht üblich, eine solche Möglchkeit ist aber sinnvoll um die Regelung der Geldwertstabilität zu gewährleisten.Antragsteller
PA-011: Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz
Text
Der Landesparteitag möge als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:
Die Piratenpartei Hessen strebt die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz an. Dessen Aufgabenbereiche der Spionageabwehr sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz zuzuweisen, im übrigen können und sollen die Aufgaben von den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der hessischen Polizei übernommen werden.Begründung
Die Verfassungschutzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen keiner hinreichenden Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium auf Bundesebene und die vergleichbaren Einrichtungen der Länderparlamente sind weder personell noch organisatorisch in der Lage, eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes zu gewährleisten. Ansonsten unterliegt die Arbeit dieser Behörden keinerlei wirksamer Überwachung, insbesondere nicht durch die Justiz. Dies führt zu weitgehender Intransparanz und begünstigt die Gefahr, dass sich Verfassungsschutzämter nicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden fühlen und ihre - ohnehin schon extrem weitreichenden - Kompetenzen überschreiten. Die Skandale der Vergangenheit, wovon der Fall NSU nur der letzte in der Reihe ist, belegen, wie schädlich die fehlende Kontrolle über den Verfassungsschutz für den Rechtsstaat ist. Die Kernaufgaben des Verfassungsschutzes erfordern weder Intransparenz noch fehlende justizielle Kontrolle. Vielmehr sind diese Aufgaben tatsächlich schon heute weitgehend deckungsgleich mit jenen, welche etwa die Staatsschutzabteilungen der Polizeibehörden erfüllen. Es gibt grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Arbeit im Deliktsbereich politische Straftaten geheimdienstlich auszugestalten. Das gilt sowohl für den präventiven wie den repressiven Bereich. Im Gegenteil gibt es im Rechtsstaat die Notwendigkeit, gerade die Verhütung und Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität auch juristisch überprüfen zu können. Wohl kaum eine staatliche Tätigkeit ist so anfällig für Fehlbewertungen und Machtmissbrauch wie die des bisherigen Verfassungsschutzes. Es ist auch nicht ersichtlich, wieso etwa die bisherige Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes dadurch behindert würde, dass diese der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Notwendigkeit geheimdienstlicher Organisation kann allenfalls bei der Spionageabwehr gesehen werden. Diese Tätigkeit könnte anderen Geheimdiensten übertragen werden, etwa dem Bundesnachrichtendienst. So bleibt auch die - rechtsstaatlich erforderliche - Trennung zwischen Geheim- und Polizeidiensten erhalten.
Ergänzende Anmerkung: Dieser Antrag wird das BfV betreffend auch auf dem BPT in Bochum gestellt werden und wurde in Zusammenarbeit mit Udo Vetter und Thumay entwickelt.Antragsteller
PA-012: Ablehnung des Einsatzes sog. "Staatstrojaner"
Text
Der Landesparteitag möge als Programmpunkt an geeigneter Stelle, hilfsweise als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:
Die hessischen Piraten lehnen einen Einsatz von Software zur so genannten Quellen-TKÜ grundsätzlich ab. Der Einsatz solcher Software hat bislang in wiederholten Fällen zu erheblichen Gesetzesverletzungen durch die Ermittlungsbehörden geführt. Demgegenüber erkennen die hessischen Piraten keinen Anlass, zu solchen Ermittlungsmethoden zu greifen.Begründung
Antragsteller
PA-013: Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe
Text
Der Landesparteitag möge als Programmpunkt an geeigneter Stelle, hilfsweise als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:
Die hessischen Piraten streben die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stelle ist der Generalstaatsanwaltschaft anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichtet. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst des jeweiligen Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, also stattdessen etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes gewonnen werden. Die Beschwerdestelle soll auch für interne Verfahren zuständig sein, wie Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.Begründung
Die Ermittlungen nach Berichten über Polizeigewalt bleiben derzeit unbefriedigend. Interne Ermittlungen der Polizei selbst begegnen dem Vorwurf, die ermittelnden Beamten könnten befangen oder einem Corpsgeist unterworfen sein. Amnesty International hatte über 15 Fälle von Polizeigewalt berichtet und kritisiert, dass oftmals nicht unabhängig und objektiv bei Vorwürfen gegen Polizeigewalt ermittelt würde.
Die Aufgaben der Polizei sind vielfältig und schwierig. Polizeiliches Handeln ist situationsbezogen und kann teilweise im Nachhinein nur schwer rekonstruiert werden. Das gilt umso mehr, wenn in der Bürgerschaft der Eindruck entsteht, die Polizei sei damit überfordert, Fällen von Polizeigewalt wirksam entgegenzutreten. Eine unabhängige Beschwerdestelle zu schaffen, ist kein Generalverdacht gegen die Polizei, sie dient vor allem dazu, eine wirksame Aufklärung zu leisten in Fällen, in denen vom Staat Fehler gemacht werden. Sie kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, die von Gesetzes wegen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, weiter erhöhen.
Die Initiative greift die Initiative von Amnesty International auf und entwickelt sie weiter. In Erweiterung zur Ausgangs-Initiative (#104) siedelt sie die Ermittlungs-Aufgaben in der Exekutive an, legt aber Wert darauf, dass ein anderes Ministerium (Justiz) die Hoheit über die Stelle hat. Sie entspricht damit besser den Grundvoraussetzungen der Gewaltenteilung.
Die Position von Amnesty International sagt leider nicht, aufgrund welcher demokratischer Legitimation die Untersuchungskommission innerhalb der durch die Gewaltenteilung gegliederten Institutionen tätig werden soll. Es hat sich erwiesen, dass eine interne Untersuchung innerhalb der Polizei die Aufgabe nicht erfüllen kann. Deshalb ist die Zuordnung zu einem anderen Ministerium erforderlich. Die Beschwerdestelle hat exekutive Funktionen wie strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, deshalb ist ihre Zuordnung zur Staatsanwaltschaft sinnvoll. Um die Aufgaben erfüllen zu können muss die Beschwerdestelle um eine Task Force ergänzt werden, die ohne Anbindung an die Polizei die polizeilichen Ermittlungen überrnehmen kann. Es ist Aufgabe des Justizministeriums durch organisatorische Maßnahmen die Unabhängigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft zu sichern. Die Ahndung erwiesener Straftaten obliegt den Gerichten. Die Staatsanwaltschaft ist kraft ihrer Aufgabe die sinnvolle Institution, um die Aufgabe zu übernehmen. Ihre Arbeit unterliegt dann natürlich auch der parlamentarischen Kontrolle.
Der Antrag beruht auf einer Initiative, die im Berliner Landesverband erfolgreich war. Sie ist hier erweitert worden und in der Begründung ergänzt worden. Damit greift sie die Anregungen von Amnesty International auf. Sie ist imstande die "sieben guten Gründe" Amnestys innerhalb des Systems gewaltenteiliger Strukturen zu realisieren. Aus dem Positionspapier von Amnesty International: Sieben gute Gründe ... 1. Unabhängige Untersuchungskommissionen können über den Einzelfall hinaus strukturelle Vorschläge zur Verbesserung der Polizeiarbeit machen, die gegebenenfalls bei den politisch Verantwortlichen einen höheren Stellenwert erhalten würden, als gleich lautende Vorschläge aus der Polizeiorganisation oder von den Berufsvertretungen. So bereitet die Kommission in England in regelmäßigen Abständen „lessons learned“ zu bestimmten Fragen der Polizei auf. 2. Durch die Möglichkeit, auch auf eigene Initiative hin Ermittlungen über sich abzeichnende Muster von Rechtsverletzungen durchführen zu können, entfalten unabhängige Untersuchungskommissionen eine präventive und "befriedende" Wirkung. 3. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten der Polizei die Möglichkeit, Vorwürfen oder dem Argwohn entgegenzuwirken, bei Auseinandersetzungen um polizeiliches Fehlverhalten würden intern Ermittlungen behindert oder Übergriffe vertuscht und gedeckt werden. 4. Eine allgemein anerkannte neutrale Kontrollinstanz kann die Position solcher Beamtinnen und Beamten stärken, die zu Unrecht polizeilichen Fehlverhaltens beschuldigt werden. 5. Unabhängige Untersuchungskommissionen fördern die Transparenz polizeilichen Handelns, verstärken mittelbar den Dialog zwischen Polizei und (polizeikritischen) Bürgerinnen und Bürger und erhöhen damit die "Bürgernähe". 6. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten PolizistInnen die Chance, außerhalb ihrer eigenen Dienststelle mögliches Fehlverhalten von KollegInnen anzuzeigen, ohne dabei unter Druck zu geraten. 7. Unabhängige Untersuchungskommissionen können präventiv gegen Übergriffe schützen, da sie Transparenz fördern und Straflosigkeit für rechtswidrige Gewalt entgegenwirken. So werden insbesondere die Rechte der Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt geschützt.
Die Umformulierung dient dazu, den politischen Forderungscharakter besser herauszuarbeiten und verändert die Zuständigkeit hin zur Generalstaatsanwaltschaft, um eine noch etwas größere Unabhängigkeit sicherzustellen.Antragsteller
PA-014 Verbesserung der Transparenz in den Gremien des Hessischen Rundfunks
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Absätze an das bestehende Kapitel 1.6 Öffentlicher Rundfunk anzufügen.
1. Die Parteipartei Hessen setzt für eine Novelle des "Gesetzes über den Hessischen Rundfunk" ein.
Die Sitzungen des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates sollen künftig grundsätzlich öffentlich sein und per Stream, sowie im Hessischen Fernsehprogramm übertragen werden.
Neuer §7 Abs. 4:
Der Rundfunkrat tagt öffentlich. Die Sitzungen sind live im Fernsehprogramm des hessischen Rundfunks und im Internet zu übertragen.
Streichung von §8 Nr. 5 (Aufhebung der Ermächtigung der Regelung der Öffentlichkeit der Sitzungen über vom Rundfunkrat selbst erlassende Satzung).
Neuer §15 bs. 4:
Der Verwaltungsrat tagt öffentlich. Die Sitzungen sind live im Fernsehprogramm des hessischen Rundfunks und im Internet zu übertragen.
2. Die Piratenpartei Hessen strebt eine Reform des §5 Abs. 2 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk an. Es soll eine transparente Zusammenstellung des Rundunkrates stattfinden. Die bisherige Festlegung von Organisationen ohne demokratische Legitimation ist abzuschaffen.Begründung
Transparenz in einem zentralen Punkt des öffentlichen hessischen Lebens
Der HR ist der größte Rundfunk- und Fernsehanbieter in Hessen. Er ist eine „öffentlich-rechtliche“ Rundfunkanstalt. Somit sollten auch die Sitzungen der Gremien öffentlich sein.
Finanzielle Kontrolle durch Transparenz
Die öffentlichen Sitzungen führen zu einer Kontrolle und Information für alle Gebührenzahler (Bürger). Der HR hat ein enormes Budget (Jahr 2010 rd. 466 Mio. EUR.) die Verwendung dieser Mittel muß öffentlicher Kontrolle unterliegen. Der beste Weg hierfür sind öffentliche Sitzungen und deren Übertragung.
Vergleichszahlen:
Haushalt Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 512 Mio. EUR
Haushalt Hessisches Ministerium Sozialministerium 652,8 Mio. EUR
Zusammensetzung des Rundfunkrates
Der Rundfunkrat setzt sich aus Kirchen, Gewerkschaften und vielen anderen Verbänden zusammen. Hierzu gehören auch die Landfrauen, der Landesmusikrat, der Museumsverband, der Bund der Vertriebenen, die Handwerkskammer. Diese Zusammenstellung ist völlig willkürlich und sollte in dieser Form abgeschafft werden.
Quellen:
Gesetz über den hessischen Rundfunk
Satzung des HR-Rundfunkrates
Haushalt Land Hessen 2011 Übersicht :
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF_15/HMdF_Internet/med/e86/e864ec66-0dce-d21f-012f-31e2389e4818,22222222-2222-2222-2222-222222222222,trueAntragsteller
PA-00X
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Begründung
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Sonstige Anträge
SA-1
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