HE:Landesparteitage/2012.2/Anträge
Inhaltsverzeichnis
- 1 Programmanträge
- 1.1 PA-001: Bildungsprogramm konsolidieren
- 1.2 PA-002 Rewrite und Erweiterung des Kapitels Mehr Demokratie
- 1.3 PA-003 Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz
- 1.4 PA-004 Breitbandausbau
- 1.5 PA-005: Programm-Grundlagen-Antrag
- 1.6 PA-006: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
- 1.7 PA-007: Barrierefreies Notrufsystem
- 1.8 PA-008: Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk
- 1.9 PA-009: Universitätsklinikum Gießen und Marburg
- 1.10 PA-010: Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz
- 1.11 PA-011: Ablehnung des Einsatzes sog. "Staatstrojaner"
- 1.12 PA-012: Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe
- 1.13 PA-X: Antragstitel/Überschrift
- 2 Sonstige Anträge
- 2.1 SA-01: Teilnahme an der kommenden Bundestagswahl
- 2.2 SA-02: Teilnahme an der kommenden hessischen Landtagswahl
- 2.3 SA-03: Korrektur des Syncom-Beschlusses SA-4c vom LPT 2011.1
- 2.4
SA-04: 2ter programmatischer Landesparteitag in 2012(zurückgezogen) - 2.5 SA-05: LQFB 2
- 2.6 SA-06: Einwöchige Ämterkumulation für A. Hoffmann
- 2.7 SA-X: Antragstitel/Überschrift
Programmanträge
PA-001: Bildungsprogramm konsolidieren
Text
Bildung
Der Zweck von Bildung
Die gesellschaftliche Grundlage und das Ziel pädagogischer Arbeit muss der mündige Bürger sein, der in der Lage ist, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.
Bildung soll - entsprechend den Ideen eines humanistischen Menschenbildes - der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit eines jeden Menschen dienen. Wir gehen davon aus, dass alle Menschen von Natur aus nach Wissen und Erkenntnis streben. Folglich hat Bildung die Prozesse der Selbstbildung und Aufklärung zu unterstützen. Auf der Basis von Interesse und Neugier soll Bildung Reflexionsfähigkeit und eigenes Urteilsvermögen - im Sinne von Mündigkeit, kritischer Abwägung von Einsichten und Argumenten, sowie dem Überprüfen von Hypothesen und langfristiger Folgen - fördern.
Bildung, wie wir sie uns als Piraten vorstellen, mündet in bewusster und souveräner Handlungsfähigkeit.
Die Rolle des Staates
Der Staat trägt die Verantwortung für Inhalt und Organisation von institutionalisierter Bildung (Krippen, Kindergarten, Schule, Hochschule, berufliche Bildung, offener Kinder- und Jugendarbeit usw.). Er hat die demokratische Mitwirkung von Experten, Eltern und Betroffenen in allen Bereichen zu gewährleisten.
Die Privatisierung staatlicher Bildungseinrichtungen verfehlt unserer Ansicht nach das Ziel gesellschaftlich wertvoller Bildung und wird von der Piratenpartei Hessen abgelehnt. Am bestehenden Modell von Schulen in freier Trägerschaft soll nichts geändert werden. Hier ist durch die staatliche Aufsicht der bildungspolitischen Verantwortung genüge getan. Eine undemokratische Einflussnahme von Lobbyisten im Schulsystem zugunsten Einzelner darf nicht stattfinden.
Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien lehnen wir grundsätzlich ab.
Bildung muss vom Staat bezahlt werden und darf nicht auf Drittmittel bzw. Finanzierung der Wirtschaft angewiesen sein. Alle Bildungseinrichtungen unter staatlicher Verantwortung müssen allen Lernenden kostenfrei zugängig sein.
Frühkindliche Sozialisation
Kinder und Jugendliche erschließen sich die Welt durch Neugierde. Sie benötigen dafür eine altersgerechte Beziehung in Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsverhältnissen. Dafür müssen sie in einer geeigneten Umgebung gefördert werden.
Besondere Bedeutung kommt im Entwicklungsprozess dem Spiel zu, da das Spiel Grundlage allen selbstmotivierten Lernens und eines gesunden Selbstwertgefühls ist. Kinder brauchen in dieser Zeit vor allem sinnliche Erfahrungs- und Bewegungswelten, Zeit für unmittelbare Erlebnisse, aufrichtige Zuwendung und ein Gefühl der Zugehörigkeit, um sich bestmöglich entwickeln zu können.
Erziehungsmaßnahmen und -stile müssen sich sich an den Bedürfnissen des Kindes orientieren und das Kind im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung fördern.
Alle Entwicklungsbereiche (geistige, körperliche, emotional-sinnliche, ästhetisch-kulturelle etc.) müssen gleichermaßen altersgerecht und situationsspezifisch gefördert werden. Dies schließt soziales Leben in Gruppen und die Integration von Kindern in besonderen Lebenslagen und aus verschiedenen Lebenswelten ausdrücklich ein.
Das pädagogische Personal ist Betreuer, Erzieher und Vorbild zugleich und muss für diese Aufgaben und Rollen qualitativ hochwertig ausgebildet werden. Die Piraten lehnen deshalb die geplante Verkürzung der Erzieher-Ausbildung ab.
Wir wünschen uns eine Vielfalt von Einrichtungsformen und pädagogischen Konzepten, da diese zur Auseinandersetzung anregen und Kindern wie Eltern unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Um eine konstruktive Erziehungsunterstützung zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten eng zusammenarbeiten.
Hierfür hat der Staat die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und für kostenfreie Zugänge zu sorgen.
Jedes Kind soll mit Abschluss des Mutterschutzes das Recht auf kostenlose qualifizierte frühkindliche Betreuung haben. Das Land muss verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass für jedes Kind ein Betreuungsplatz in direktem Wohnumfeld zur Verfügung steht.
Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes soll den Eltern ein Kindergartenplatz aktiv angeboten werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass das Land Anreize schafft, die den Kindergartenbesuch für Eltern und Kinder attraktiv machen und für seine Vorteile wirbt. Negative Anreize wie ein Erziehungsgeld lehnt die Piratenpartei Hessen ab.
Schulbildung
Wir als Piratenpartei Hessen stehen für ein gebührenfreies Schulangebot. Das bedeutet für uns auch, dass es keine versteckten Kosten für Lernmittel, Bücher, Computer, Kopierkosten, Klassenfahrten, Mittagessen, Förderung u.Ä. geben darf.
Bildung steht über Copyright und Urheberrecht. Im Rahmen des Unterrichts sollen Kopierbarkeit und Einsatz jedweden Materials prinzipiell kostenfrei und rechtlich sicher gewährleistet sein.
Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Wohnort, Einkommen, Alter, Aussehen, Behinderung oder vorhandenen Budgets von einer Schule ausgeschlossen werden. Übersteigt die Nachfrage nach einer bestimmten Schule das Angebot an Plätzen, soll das Schulamt ein Auswahlverfahren festlegen, das sicherstellt, dass die Vergabe nach objektiven und pädagogischen Kriterien und ohne Berücksichtigung der Person erfolgt.
Werden Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft, analog den öffentlichen Schulen, durch das Land Hessen gefördert, so sollen sie über diese Förderung hinaus keine Gebühren oder Schulgeld verlangen dürfen.
Die Schulen, staatliche wie solche in freier Trägerschaft, sollen die staatliche Zuweisungen an Lehrerstellen bzw. Finanzmitteln auf der Basis einer Lerngruppenstärke von 20 Schülern erhalten.
Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Regelgrundschulzeit von 6 Jahren ein.
Schulen sollen als angebotsorientierte Ganztagsschulen von 07:00 bis 17:00 Uhr organisiert werden (ausgenommen berufliche Schulen). Die Schulen sollen die erweiterten Öffnungszeiten für geeignete Förder- und Forderangebote (Talentförderung, AG's, usw.) oder der Einrichtung von Spätmorgen-Schulklassen nutzen. Dieser Ausbau des Schulangebots muss mit ausreichend Personal unterstützt werden, wofür auch entsprechende Stellen geschaffen werden müssen.
Die Piraten machen sich für die sofortige Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention (BRK) stark, die seit dem 26. März 2009 in Kraft gesetzt wurde. Alle beeinträchtigten Schüler und Schüler mit Behinderung müssen das Recht auf den Besuch einer Regelschule haben (Inklusion). Alle Regelschulen müssen Inklusionsklassen anbieten können. Jede Klasse soll hierbei bis zu drei beeinträchtigte Schüler aufnehmen. Jede Inklusionsklasse muss durchgängig durch einen Förderlehrer unterstützt werden.
Wir wollen, dass an jeder Schule pro 100 Schüler
- Schul-Sozialpädagogen
- Schul-Psychologen,
- Speziallehrkräfte, die nach normaler Ausbildung und längerer Schulpraxis eine intensive Ausbildung zu psychologischen Grundlagen, diagnostischer Kompetenz und einer differenzierten Methodenpalette des Förderns absolviert haben
- sowie Fachkräfte mit einer Grundausbildung als Krankenpfleger / Krankenschwester mit Zusatzausbildung für vorbeugende Gesundheitsarbeit
mit mindestens je einem Tag pro Woche eingesetzt werden.
Lernende mit Lernproblemen sollen Anspruch auf umfangreiche Förderung durch Speziallehrkräfte bekommen.
Die Piratenpartei Hessen strebt die Überwindung des veralteten mehrgliedrigen Schulsystems an. Im Sinne eines gemeinsamen, sozialen Lernens soll sich der sechsjährigen Grundschule eine vierjährige Gemeinschaftsschule anschließen. Hier soll zunächst im gemischten Klassenverband, mit fortschreitendem Alter zunehmend in Interessens-spezifischen sowie Förderungs-orientierten Kursen gelernt werden. Das schließt für uns die Anwendung unterschiedlicher pädagogischer Konzepte innerhalb einer Schule ein.
Schule hat überwachungsfreier Raum zu sein. Die Piraten lehnen jede Form von Überwachung von Schülern, egal ob durch Schultrojaner, überwachte Internet-Anbindungen oder in audio-visueller Form, ab.
Hochschulen
Die Einführung der Studiengebühren zur Erhöhung der Effizienz in Hochschulen und Universitäten verfehlte klar ihr Ziel. Mit ihrer Rücknahme ist ein erster Schritt getan. Jetzt sind Finanzierungsmodelle umzusetzen, die eine Benachteiligung sozial und finanziell schwächer gestellter Studenten ausschließen.
Die freie und uneingeschränkte Zugänglichkeit von Wissen und Werken, die in Hochschulen erarbeitet wurden, muss für alle öffentlichen Einrichtungen gewährleistet sein. Erlöse aus der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen sollen in den Ausbau von Bildungseinrichtungen fließen.
Demokratisierung in der Bildung
Die hessischen Piraten wollen Bildungseinrichtungen als demokratischen und öffentlichen Handlungsraum ihrer Teilnehmer gestalten und die Lernenden zu Hauptakteuren machen.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Ausbildung von Lehrkräften und Erzieherinnen/Erziehern muss qualitativ hochwertig bleiben und ihre Arbeit entsprechend dotiert werden. Pädagogisches Personal muss Beratung und Supervision als Unterstützung seiner Arbeit erhalten.
Die dreijährige Fachschulausbildung für Erzieherinnen/Erzieher soll beibehalten werden.
Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte
Die Ausbildung der Lehrkräfte in Hessen bedarf in unseren Augen dringend einer Veränderung.
Ziele der Piratenpartei Hessen sind hier:
- Potentielle Lehrkräfte sollen viel früher feststellen können, ob sie persönlich für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen geeignet sind.
- Angehende Lehrkräfte sollen noch besser pädagogisch und didaktisch auf den Unterricht vorbereitet werden
- In der Praxis stehende Lehrkräfte sollen mit geeigneten Anreizen zur regelmäßigen Weiterbildung und Tätigkeit an verschiedenen Schulen motiviert werden
- Allen Lehrkräften sollen ihre Stärken und Schwächen aufgezeigt sowie Weiterbildungs-und Entwicklungspotentiale erschlossen werden.
- Das Verfallen in unreflektierte Verhaltens- und Reaktionsmuster sowie das Entstehen von Stress-Krankheiten und Burn Out soll vermieden werden.
Begründung
Wir haben in Gernsheim intensiv um unser Bildungsprogramm und die Anträge des AK Bildung gerungen. Es ist ein Grundgerüst für ein Bildungsprogramm verabschiedet worden und dieses ist ausbaubar. Allerdings müssen wir erst einmal das, was wir haben, aufräumen:
- Da die Anträge von unterschiedlichen Personen erstellt wurden, passten sie sprachlich teilweise nicht gut zusammen.
- Der Großteil der Anträge wurde in einer faktischen "Ist"-Form geschrieben, die von vielen Piraten bemängelt wurde.
- Wir haben die alten 2009er-Inhalte aus dem Bildungsbereich im Gernsheimer Abstimmungsmarathon komplett übergangen, weswegen sie immer noch offiziell Bildungsprogramm der hessischen Piraten sind.
Dieser Text stellt eine sprachliche Überarbeitung der abgestimmten Anträge des AK Bildung dar. Der Absatz Hochschule ist aus unserem 2009-Programm. Der Absatz Demokratisierung ist aus einem in Rüsselsheim 2011 verabschiedeten Antrag entnommen.
Derzeit läuft eine Initiative im Liquid Feedback, die diesen Antrag beinhaltet. Bitte bringt Euch ein, wenn Ihr sprachlich konkretisierende Änderungen habt, damit wir diese vor dem nächsten LPT bearbeiten und eventuell umsetzen können.Antragsteller
PA-002 Rewrite und Erweiterung des Kapitels Mehr Demokratie
Vorschlag zur Abstimmungsmodalität
- Erstens die Annahme des neuen Kapitels und das Ersetzen der bestehenden beiden Kapitel
- Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Blockweise abgestimmt
- Gibt es für den jeweiligen Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt
- Zuletzt wird das Verschieben in der Reihenfolge des Programmes abgestimmt, falls das Kapitel angenommen wurde
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, die beiden bestehenden Kapitel Mehr Demokratie und Direkte Demokratie mit dem folgende Kapitel Mehr Demokratie zu ersetzen und dies entweder nach der Präambel zu führen oder falls angenommen nach dem Kapitel Politikstil zu führen:
PA-002 Mehr Demokratie
- Ziel jeder funktionierenden Demokratie sollte es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen, als auch im gesamten Bundesgebiet nicht statt. Auch wichtige Entscheidungen werden nicht per Volksentscheid sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt zu einer zunehmenden Parteienverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
- Wir Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
- In den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlechter da.
PA-002-A Direkte Demokratie
- Wir hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken und die gleichberechtigte Möglichkeit der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, sowie das Petitionsrecht auf allen kommunalen Ebenen, sei es Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen oder Kreistage, überhaupt erst einmal einführen und auf der Ebene der Regierungsbezirke zu prüfen.
- Als neues Element soll das sogenannte Ratsbegehren den Vertretern auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürger- bzw. Volksentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürger- bzw. Volksbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.
- Ergänzend sind die direktdemokratischen Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher in ihrer organisatorischen Handhabung zu gestalten. Auch muss es ermöglicht werden, Petitionen, Begehren und Entscheide online unter Einhaltung des Datenschutzes mitzuzeichnen.
- Einschränkungen zum thematischen Gegenstand sind abzubauen, solange sie nicht demokratischen Grundwerten entgegen stehen und der Minderheitenschutz gewährleistet bleibt.
- Weiterführend sollen überregionale Begehren und Entscheide ermöglicht werden. Diese sind auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten durchzuführen. Voraussetzung ist eine gemeinsame Betroffenheit, wie es beispielsweise bei größeren Infrastrukturprojekten gegeben ist. Die Grenzen von Regierungsbezirken können dabei überquert werden, die von Bundesländern ist zu prüfen.
PA-002-B Mehr Teilhabe
- Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 16 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
- Zudem soll jemandem, der hier lebt, auch die Möglichkeit der Mitbestimmung zumindest auf kommunaler Ebene gewährt werden. Wir wollen das kommunale Wahlrecht für alle Einwohner einführen und auch allen Einwohnern die Teilnahme an Bürgerbegehren und -entscheiden ermöglichen. Die deutsche Staatsbürgerschaft wäre somit nur für die Wahl der gesetzgebenden Institutionen auf Landes- und Bundesebene notwendig.
PA-002-C Weniger Hürden
- Wir Piraten setzen uns für die Abschaffung der 5%-Hürde zur Landtagswahl ein, damit diese undemokratische Abgrenzung entfällt. Auf kommunaler und europäischer Ebene ist dies bereits geltendes Recht.
- Die Möglichkeit den Fraktionsstatus zu erlangen, ist derzeit noch essentiell, um viele parlamentarische Rechte zu erlangen. Deswegen möchten wir Piraten die Eintrittshöhe auf Landesebene auf 2 bis 4 und auf kommunaler Ebene auf 2 bis 3 Abgeordnete absenken. In kleineren kommunalen Parlamenten ist der Fraktionsstatus schon ab einem Abgeordneten zu ermöglichen.
PA-002-D Wahlcomputer
- Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in der Vergangenheit eingesetzt wurden.
- Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
- Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.
Begründung
- Mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sind unsere Grundüberzeugung und dafür werden wir teilweise auch gefürchtet. Ein erneuertes Demokratieverständnis ist unser Antrieb. Der Politiker ist wieder seiner ursprünglichen Rolle als Abgeordneter des Souveräns zurückzuführen.
- Dieser Kapitelentwurf ist ein Versuch das bestehende Programm von 2008 und 2009 mit den beschlossenen und ausformulierten Programmanträgen nach der Bundestagswahl 2009 zu einem Kapitel zu fusionieren. Zusätzlich sind kommunalpolitischer Alltag und Ideen aus der Veranstaltungsreihe Hessen Camp Us eingeflossen.
- Demokratie ist eines unserer wichtigsten Themenfelder und sollte somit auch am Anfang des Programmes bzw. unserer Ziele sich wieder finden.
Etherpad
Zum Pad
Zur eingereichten Revision 4
Antragsteller
PA-003 Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz
Vorschlag zur Abstimmungsmodalität
- Erste Abstimmung über den gesamten Block
- Gibt es für den gesamten Block keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, folgende beiden Absätze an das bestehende Kapitel Informationsfreiheit und Transparenz anzufügen:
- Das Land Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, welches noch kein Informationsfreiheitsgesetz hat und es auch noch kaum Informationsfreiheitssatzung auf der kommunalen Ebene gibt. Dies gilt es mit der Einführung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetz auf Basis der Informationsfreiheitsmustersatzung für die Landes- und Kommunalebene zu korrigieren. Gleichzeitig sind die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten aufzuwerten.
- Die Informationsfreiheit legt jedoch nur die Basis für ein Auskunftsrecht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist aber die Notwendigkeit zur mehr Transparenz eine Bringpflicht. Dieser Umstand kann nur mit der Einführung eines hessischen Transparenzgesetz auf Basis des Hamburger Gesetzentwurfes entsprechend rechtlich verankert werden.
Begründung
- Hessen ist eines der wenigen Bundesländer ohne ein Informationsfreiheitsgesetz
- Auch auf kommunaler Ebene gibt es kaum bis gar keine Informationsfreiheitssatzungen
- Dieser Antrag soll dies gesetzlich für alle Ebenen verbindlich einführen
- Das Auskunftsrecht basierend auf einem Informationsfreiheitsgesetzes kann nur der erste Schritt zu einer besseren Transparenz sein
- Mit einem echten Transparenzgesetz wird das Prinzip umgekehrt und die Verwaltung, sowie die Politik wären verpflichtet, transparent zu handeln und nicht erst auf Anfrage.
Etherpad
Zum Pad
Zur eingereichten Revision 3
Antragsteller
PA-004 Breitbandausbau
Vorschlag zur Abstimmungsmodalität
- Erste Abstimmung über das gesamte Kapitel
- Gibt es für das gesamte Kapitel keine erforderliche Mehrheit, wird Absatzweise abgestimmt
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, folgendendes Kapitel Breitbandausbau an geeigneter Stelle ins Programm aufzunehmen:
- Das 21. Jahrhundert ist geprägt durch das Internet. Seit dem Buchdruck ist das weltweite Netzwerk die bedeutendste Erfindung. Jedem ist es dadurch möglich, eigene Inhalte weltweit zu publizieren, was bisher den Kirchen, dem Staat, den Verlagen und den Medienkonzernen vorbehalten war. Außerdem sind viele gesellschaftliche Bereiche ohne das Internet nur noch schwer vorstellbar, dies gilt für Bürger und Firmen gleichermaßen. Beispielhaft seien hier nur E-Mails, Online-Einkäufe, Bewerbungen, Wohnungssuche, Bildung, Kultur, Spiele, soziale Netzwerke, aber auch Politik und Informationen zu Wahlen genannt. Die gesamte digitale Beteiligung, gerade am interaktiven sogenannten Web 2.0, ist allerdings erst mit "Flatrates" und schnellen Internetzugängen im vollen Umfang sinnvoll nutzbar. In der Arbeitswelt ergeben sich durch Breitband-Anschlüsse neue familiäre und ökologische Perspektiven durch die nun realisierbare Telearbeit von zu Hause aus.
- Firmen haben beim Breitbandausbau allerdings höhere Anforderungen an ihre Internet-Zugänge. Diese müssen in beide Richtungen, für das Empfangen und das Senden, ausreichend schnell sein, insbesondere für den Austausch großer Datenmengen, E-Mail-Verkehr, Telefonkonferenzen bis hin zur Telearbeit und Anbindung von freien Mitarbeitern. Fehlende Breitband-Zugänge hingegen werden für Städte und Gemeinden zum Standort-Nachteil, den es zu beheben gilt. Die Piraten Hessen lehnen pauschale Forderungen nach definierten Geschwindigkeiten und Technologien beim Breitbandausbau ab. Versorgungslücken müssen geschlossen werden, im städtischen Raum wie auch auf dem Land. Bürger und Firmen müssen ein großes Angebot im Wettbewerb vorfinden. Die Piraten Hessen fordern und fördern kreative Lösungen, sowohl von Firmen als auch von Gemeinden und Einzelpersonen.
- Als erster Schritt in die richtige Richtung sind weitere europäische Markterkundungsverfahren in den Landkreisen einzuleiten, um ein Marktversagen nachzuweisen. Erst danach darf die öffentliche Hand - aufgrund von gesetzlichen Regelungen - geschäftlich tätig werden, um eine Breitbandversorgung nach dem Modell der Landkreise Odenwald oder Main-Kinzig anzugehen. Wünschenswert ist dabei auch eine Beteiligung der Bürger zum Beispiel in Form von Bürgergesellschaften - als modernes Pendant einer Genossenschaft.
Begründung
- Der Zugang zum Breitband-Internet ist für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts essentiell.
- Nach unseren Überlegungen ist die Gewährleistung und Bereitstellung von Infrastruktur Aufgabe der Politik
Etherpad
Zum Pad
Zur eingereichten Revision 4
Antragsteller
PA-005: Programm-Grundlagen-Antrag
Text
Begründung
- Der Entwurf fast alle Beschlüsse der Landesparteitage seit Frankenau (2009) zusammen
- Ein Beschluss schafft die notwendige Klarheit, damit das Programm fortlaufend weiterentwickelt werden kann
Antragsteller
PA-006: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Text
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit dazu verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.
Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.
Wir wollen allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, gesundheitlicher Beeinträchtigung, physischer und psychischer Behinderung, Alter, Armut, sexueller Identität oder Herkunft – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.
Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung.
Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den Finanziellen Rahmen deutlich verbessern und Klar regeln
Die PIRATEN Hessen setzen sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Sie beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen, z. B. mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen gelöst werden. Die Piraten setzten sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Piratenpolitik ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird, innerhalb unserer Partei und auch in der politischen Arbeit.Begründung
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist gültiges Recht in Deutschland seit dem 26. März 2009. Bis heute ist die Umsetzung nicht wirklich zu spüren weder bei den Piraten noch in unserer Gesellschaft, sei es in der Arbeitswelt oder in der Bildung.
Damit die auf den Weg gebrachten Maßnahmen auch zu den erhofften Erfolgen führen, müssen von der Politik und Verwaltung landesweit in ihren Organisationseinheiten gegenüber ihren MitarbeiterInnen klarstellende Vorgaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht werden.
Die nicht behinderte Welt hat häufig keine Wahrnehmung von der Welt der Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend haben gerade einmal ca. 14 % der Bevölkerung bisher überhaupt etwas von der UN-BRK und ihren Zielsetzungen gehört.
weitere Infos aus den Netz:
http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/UN-Konvention/inhalt.html
Hierüber wurde im Hessischen Liquid Feedback schon Positiv abgestimmt:
https://lqfb.piratenpartei-hessen.de/initiative/show/32.htmlAntragsteller
PA-007: Barrierefreies Notrufsystem
Text
Begründung
Bis heute gibt es in Deutschland keine Möglichkeit in einer Notfallallsituation barrierefrei einen Notruf abzusenden. Besonders Menschen mit Behinderung sind davon betroffen, aber auch wenn ein Handyakku nicht mehr für einen Notruf per Sprache ausreicht, ist ein non-verbaler Notruf notwendig. Ein bundesweiter barrierefreier non-verbaler Notruf für Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen existiert derzeit nicht.
Bisher gibt es lediglich in Berlin und in Köln spezielle Notrufnummern für SMS, die möglicherweise technisch gesehen relativ problemlos auf ganz Deutschland ausgeweitet werden könnte. Österreich hat bereits sehr gute Erfahrungen mit einer SMS-Notrufnummer für Gehörlose gemacht, die von allen großen Netzbetreibern unterstützt wird. Es gibt derzeit zwar eine Notfall-Fax-Einrichtung (z.B. in Münster) für Gehörlose und Schwerhörige Menschen, aber dieser ist höchst umständlich und erfordert ein Faxgerät, welches heutzutage nur noch wenige Menschen besitzen oder bei vielen Notfallsituationen nicht verfügbar ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Fax-Notrufe nicht immer so ernst genommen werden, wie es vonnöten wäre oder erst viele Stunden später Hilfe eintrifft und es dann möglicherweise schon zu spät ist. Länder in denen schon ein Notruf per SMS möglich ist sind: USA, England, Australien, Irland, Singapore, Portugal Im Falle einer Katastrophe in Deutschland wird die Bevölkerung per Sirene und Lautsprecherdurchsagen informiert, das Radio und/oder TV einzuschalten um weitere Informationen zu erhalten. Die Bevölkerung wird dazu angehalten ihre Nachbarn und vor allem Hilfsbedürftige zu informieren. Hörbehinderte Menschen bekommen davon jedoch nicht sofort etwas mit und sind somit auf die Aufmerksamkeit ihrer Mitmenschen angewiesen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Käme es noch zu einer Evakuierung denken Menschen erstmal an sich, ihre Familie, Freunde. Behinderte Mitmenschen wohl im seltesten Fall. Auch wenn der Katastrophenschutz dazu aufruft.Antragsteller
PA-008: Barrierefreiheit beim Hessischen Rundfunk
Text
Der Landesparteitag möge beschließen, in das Wahlprogramm für die kommende Landtagswahl an geeigneter Stelle aufzunehmen:
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Hessen, setzt sich für die deutliche Erhöhung der Untertitelung im Programm des Hessischen Rundfunks ein. Desweiteren wird auf echte 1:1 Untertitelung geachtet, ohne Verkürzungen. In allen Sendungen, mit Ausnahme von Spielfilmen, wird ein Gebärdensprachdolmetscher zusätzlich zum Angebot der Untertitel in ausreichender Größe eingeblendet. Nach technischer Möglichkeit optional ausblendbar durch den einzelnen Zuschauer. Die Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern beginnt mit der Sendung "hessenschau" und wird kontinuierlich, wie bei den Untertiteln, ausgebaut. Dem Hessischen Rundfunk sind für die Umsetzung genug Personal und finanzielle Mittel aus den GEZ Gebühreneinnahmen zur Verfügung zu stellen.
Nach § 3 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag sollen Kommunikationsbehinderte (Gehörlose, Schwerhörige, Sehbehinderte und Blinde) ab 2013 Runkfunkgebühren bezahlen. Demnach sollen diese Gruppe der Schwerbehinderten ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit.
Doch bei nur ca. 15% der Sendungen im deutschsprachigen Fernsehen werden Untertitel eingesetzt, wobei hier der grösste Prozentsatz von den öffentlichen Sendern stammt. Was den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern anbelangt so werden fast keine Sendungen gedolmetscht.
Daher sollte die Gruppe der Kommunikationsbehinderten solange keine GEZ-Gebühren zahlen müssen bis alle Haupsendungen wie Nachrichten und Informationssendungen zu 100% untertitelt sind.Begründung
(§ 3 Abs. 1 HessBGG). Alle gestalteten Lebensbereiche sind betroffen. Akustische oder taktile Wahrnehmbarkeit für blinde Menschen, optische Hilfen für gehörlose Menschen und die Verwendung leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten gehören dazu. Nach Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten ebenfalls zu weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet.
Hinzu kommt noch das nach (§ 15 Abs. 1 HessBGG). § 15 Barrierefreie Medien (1) Der Hessische Rundfunk soll die Ziele des § 1 bei seinen Planungen und Maßnahmen beachten. Hierzu sollen insbesondere Fernsehprogramme untertitelt sowie mit Bildbeschreibungen für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen versehen werden. Die Intendantin oder der Intendant des Hessischen Rundfunks berichtet dem Rundfunkrat regelmäßig über die getroffenen Maßnahmen. (2) Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien setzt sich dafür ein, dass auch private Fernsehveranstalter im Rahmen ihrer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bei ihren Fernsehprogrammen Maßnahmen nach Abs. 1 Satz 2 ergreifen.
Das heist nach dem Hess.BGG § 3 und 15 muss das Land Hessen dafür sorge zu tragen das die Barrierefreiheit auch bei den Medien umgesetzt wird. Doch das Land Hessen scheint die nur sehr zögerlich zu tun. Daher sollte und muss sich die Piratenpartei nun verstärkt einsetzten.
Die Untertitelquote im Hessischen Rundfunk über die Ostertage 2012 (31.3.-13.4.2012) lag bei 14,3% [1]. Schon ein Jahr zuvor (23.4.-6.5.2011) lag sie bei mageren 11,8% [2]. Durch hochwertige 1:1 Untertitel können alle Menschen profitieren. Es fördert die Lesekompetenz, verbessert die Deutschkenntnisse. Das Argument, die Einblendung eines Gebärdensprachdolmetschers würde die anderen Zuschauer stören, ist nicht zu halten. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Der Hessische Rundfunk hat dadurch die Chance ein Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Es erhöht die Akzeptanz für Menschen mit Behinderung. Durch die Abschaltung des analogen Sat-Signals, wird beim MDR, die in Gebärdensprache gedolmetschte Sendung "Länderzeit" eingestellt. Der Hessische Rundfunk kann sich ein Alleinstellungsmerkmal sichern.
[1] http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/9/95/UT-HR-2012.pdf
[2] http://www.aktion-untertitel.de/cms/pdf/UT-Statistik_Ostern2011.pdfAntragsteller
PA-009: Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Text
Die Piratenpartei Hessen ist der Ansicht, dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) nach sechs Jahren privater Trägerschaft als gescheitert zu betrachten ist, da entgegen ursprünglicher Versprechungen einer verbesserten Patientenversorgung sowie besseren Bedingungen für Forschung und Lehre, sich diese massiv verschlechtert haben.
Das Land Hessen soll daher alle Möglichkeiten zur Rückführung des UKGM in Landeseigentum prüfen und die hierfür bestehenden Optionen öffentlich zur Diskussion stellen. Vorrangiges Ziel ist es, die Qualität der Patientenversorgung sowie der Forschung und Lehre wieder sicher zu stellen. Insbesondere soll die Wahrnehmung des einmaligen Sonderrechtes zum Rückkauf des UKGM, im Falle einer Übernahme der Rhön Klinikum AG durch einen anderen privaten Krankenhausbetreiber (z.B. durch den Fresenius-Konzern), geprüft werden.
Sollte ein Rückkauf des UKGM nicht möglich sein oder einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten, so hat das Land Hessen dafür Sorge zu tragen, dass neue vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre etabliert werden, um zu verhindern, dass Landesmittel zweckentfremdet verwendet werden.
Ein Universitätsklinikum hat einen wichtigen gesellschaftlichen Versorgungsauftrag, an den - zu Recht - von allen Bürgern, insbesondere aber von Patienten und Mitarbeitern, hohe Ansprüche gestellt werden. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, hält der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland die öffentliche Trägerschaft von Universitätskliniken oder zumindest vertragliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität von Patientenversorgung sowie Forschung und Lehre für unabdingbar.Begründung
Dieser Antrag war Bestandteil eines programmatischen virtuellen Meinungsbildes. Mit JA stimmten 70.48% der 454 Teilnehmer (23.87% Wahlbeteiligung). Mit NEIN stimmten 20.93% der Teilnehmer. Enthalten haben sich 8.59% der Teilnehmer. Somit ist dieser Antrag - bis zum Landesparteitag - eine offizielle Position des Landesverbands. Mit diesem Programmantrag soll diese Position nun auch fest in unserem Programm verankert werden.
Hier noch die Begründung aus dem Virtuellen Meinungsbild:
"Die Piratenpartei Hessen lehnt die Privatisierung bestehender öffentlicher Infrastruktur ab: Somit wäre die Wahrnehmung der Rückkauf-Option als eine Umkehrchance in diesem Fall nur folgerichtig.
Über die Zustände der Patientenversorgung am UKGM gibt es seit Jahren nicht nur regelmäßige negative Berichterstattung in den Medien, sondern auch verschiedene Bürgerinitiativen (z.B. Notruf 113) erheben ihre kritischen Stimmen gegen die Privatisierung des Universitätsklinikums. Auch kommt es immer wieder zu Überlastungsanzeigen des Personals an beiden Standorten der UKGMs, während gleichzeitig immer wieder Stellen abgebaut werden sollen.
Die häufigen Wechsel des Personals in der Geschäftsführung des UKGM, oder auch die fehlgeschlagenen Etablierung der Partikeltherapie in Marburg sind mehr als deutliche Anzeichen der Überforderung der Rhön Klinikum AG mit dem Management eines Universitätsklinikums. Auch die derzeit zur Begründung von Stellenabbau herangezogenen finanziellen Belastungen sind vor allem durch umfangreiche Baumaßnahmen und Neukauf von technischen Geräten entstanden. Ein weiteres Anzeichen für schlechtes Management durch die Rhön Klinikum AG.
Außerdem besitzt die Rhön Klinikum AG derzeit neben dem UKGM noch Beteiligungen an drei weiteren Kliniken in Wiesbaden. Über die Helios GmbH betreibt der Fresenius Konzern insgesamt sechs Kliniken in Bad Nauheim, Bad Schwalbach, Diez, Idstein, Grebenhain und Hünfeld. Durch eine Fusion würde der größte Betreiber von privaten Kliniken im Land Hessen entstehen, der eine starke Marktmacht gegenüber seinen Konkurrenten hätte.
Selbst ohne eine Übernahme der Rhön Kliniken AG durch den Fresenius Konzern bleiben die strukturellen Probleme am UKGM bestehen. Deshalb bleibt dieses Thema aktuell, auch wenn die Übernahme der Rhön Kliniken durch Fesenius nicht stattfinden sollte."Antragsteller
PA-010: Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz
Text
Der Landesparteitag möge als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:
Die Piratenpartei Hessen strebt die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz an. Dessen Aufgabenbereiche der Spionageabwehr sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz zuzuweisen, im übrigen können und sollen die Aufgaben von den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der hessischen Polizei übernommen werden.Begründung
Die Verfassungschutzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen keiner hinreichenden Kontrolle. Das Parlamentarische Kontrollgremium auf Bundesebene und die vergleichbaren Einrichtungen der Länderparlamente sind weder personell noch organisatorisch in der Lage, eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes zu gewährleisten. Ansonsten unterliegt die Arbeit dieser Behörden keinerlei wirksamer Überwachung, insbesondere nicht durch die Justiz. Dies führt zu weitgehender Intransparanz und begünstigt die Gefahr, dass sich Verfassungsschutzämter nicht an die gesetzlichen Vorgaben gebunden fühlen und ihre - ohnehin schon extrem weitreichenden - Kompetenzen überschreiten. Die Skandale der Vergangenheit, wovon der Fall NSU nur der letzte in der Reihe ist, belegen, wie schädlich die fehlende Kontrolle über den Verfassungsschutz für den Rechtsstaat ist. Die Kernaufgaben des Verfassungsschutzes erfordern weder Intransparenz noch fehlende justizielle Kontrolle. Vielmehr sind diese Aufgaben tatsächlich schon heute weitgehend deckungsgleich mit jenen, welche etwa die Staatsschutzabteilungen der Polizeibehörden erfüllen. Es gibt grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Arbeit im Deliktsbereich politische Straftaten geheimdienstlich auszugestalten. Das gilt sowohl für den präventiven wie den repressiven Bereich. Im Gegenteil gibt es im Rechtsstaat die Notwendigkeit, gerade die Verhütung und Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität auch juristisch überprüfen zu können. Wohl kaum eine staatliche Tätigkeit ist so anfällig für Fehlbewertungen und Machtmissbrauch wie die des bisherigen Verfassungsschutzes. Es ist auch nicht ersichtlich, wieso etwa die bisherige Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes dadurch behindert würde, dass diese der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Die Notwendigkeit geheimdienstlicher Organisation kann allenfalls bei der Spionageabwehr gesehen werden. Diese Tätigkeit könnte anderen Geheimdiensten übertragen werden, etwa dem Bundesnachrichtendienst. So bleibt auch die - rechtsstaatlich erforderliche - Trennung zwischen Geheim- und Polizeidiensten erhalten.
Ergänzende Anmerkung: Dieser Antrag wird das BfV betreffend auch auf dem BPT in Bochum gestellt werden und wurde in Zusammenarbeit mit Udo Vetter und Thumay entwickelt.Antragsteller
PA-011: Ablehnung des Einsatzes sog. "Staatstrojaner"
Text
Der Landesparteitag möge als Programmpunkt an geeigneter Stelle, hilfsweise als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:
Die hessischen Piraten lehnen einen Einsatz von Software zur so genannten Quellen-TKÜ grundsätzlich ab. Der Einsatz solcher Software hat bislang in wiederholten Fällen zu erheblichen Gesetzesverletzungen durch die Ermittlungsbehörden geführt. Demgegenüber erkennen die hessischen Piraten keinen Anlass, zu solchen Ermittlungsmethoden zu greifen.Begründung
Antragsteller
PA-012: Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe
Text
Der Landesparteitag möge als Programmpunkt an geeigneter Stelle, hilfsweise als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:
Die hessischen Piraten streben die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stelle ist der Generalstaatsanwaltschaft anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichtet. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst des jeweiligen Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, also stattdessen etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes gewonnen werden. Die Beschwerdestelle soll auch für interne Verfahren zuständig sein, wie Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.Begründung
Die Ermittlungen nach Berichten über Polizeigewalt bleiben derzeit unbefriedigend. Interne Ermittlungen der Polizei selbst begegnen dem Vorwurf, die ermittelnden Beamten könnten befangen oder einem Corpsgeist unterworfen sein. Amnesty International hatte über 15 Fälle von Polizeigewalt berichtet und kritisiert, dass oftmals nicht unabhängig und objektiv bei Vorwürfen gegen Polizeigewalt ermittelt würde.
Die Aufgaben der Polizei sind vielfältig und schwierig. Polizeiliches Handeln ist situationsbezogen und kann teilweise im Nachhinein nur schwer rekonstruiert werden. Das gilt umso mehr, wenn in der Bürgerschaft der Eindruck entsteht, die Polizei sei damit überfordert, Fällen von Polizeigewalt wirksam entgegenzutreten. Eine unabhängige Beschwerdestelle zu schaffen, ist kein Generalverdacht gegen die Polizei, sie dient vor allem dazu, eine wirksame Aufklärung zu leisten in Fällen, in denen vom Staat Fehler gemacht werden. Sie kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, die von Gesetzes wegen unmittelbaren Zwang ausüben dürfen, weiter erhöhen.
Die Initiative greift die Initiative von Amnesty International auf und entwickelt sie weiter. In Erweiterung zur Ausgangs-Initiative (#104) siedelt sie die Ermittlungs-Aufgaben in der Exekutive an, legt aber Wert darauf, dass ein anderes Ministerium (Justiz) die Hoheit über die Stelle hat. Sie entspricht damit besser den Grundvoraussetzungen der Gewaltenteilung.
Die Position von Amnesty International sagt leider nicht, aufgrund welcher demokratischer Legitimation die Untersuchungskommission innerhalb der durch die Gewaltenteilung gegliederten Institutionen tätig werden soll. Es hat sich erwiesen, dass eine interne Untersuchung innerhalb der Polizei die Aufgabe nicht erfüllen kann. Deshalb ist die Zuordnung zu einem anderen Ministerium erforderlich. Die Beschwerdestelle hat exekutive Funktionen wie strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, deshalb ist ihre Zuordnung zur Staatsanwaltschaft sinnvoll. Um die Aufgaben erfüllen zu können muss die Beschwerdestelle um eine Task Force ergänzt werden, die ohne Anbindung an die Polizei die polizeilichen Ermittlungen überrnehmen kann. Es ist Aufgabe des Justizministeriums durch organisatorische Maßnahmen die Unabhängigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft zu sichern. Die Ahndung erwiesener Straftaten obliegt den Gerichten. Die Staatsanwaltschaft ist kraft ihrer Aufgabe die sinnvolle Institution, um die Aufgabe zu übernehmen. Ihre Arbeit unterliegt dann natürlich auch der parlamentarischen Kontrolle.
Der Antrag beruht auf einer Initiative, die im Berliner Landesverband erfolgreich war. Sie ist hier erweitert worden und in der Begründung ergänzt worden. Damit greift sie die Anregungen von Amnesty International auf. Sie ist imstande die "sieben guten Gründe" Amnestys innerhalb des Systems gewaltenteiliger Strukturen zu realisieren. Aus dem Positionspapier von Amnesty International: Sieben gute Gründe ... 1. Unabhängige Untersuchungskommissionen können über den Einzelfall hinaus strukturelle Vorschläge zur Verbesserung der Polizeiarbeit machen, die gegebenenfalls bei den politisch Verantwortlichen einen höheren Stellenwert erhalten würden, als gleich lautende Vorschläge aus der Polizeiorganisation oder von den Berufsvertretungen. So bereitet die Kommission in England in regelmäßigen Abständen „lessons learned“ zu bestimmten Fragen der Polizei auf. 2. Durch die Möglichkeit, auch auf eigene Initiative hin Ermittlungen über sich abzeichnende Muster von Rechtsverletzungen durchführen zu können, entfalten unabhängige Untersuchungskommissionen eine präventive und "befriedende" Wirkung. 3. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten der Polizei die Möglichkeit, Vorwürfen oder dem Argwohn entgegenzuwirken, bei Auseinandersetzungen um polizeiliches Fehlverhalten würden intern Ermittlungen behindert oder Übergriffe vertuscht und gedeckt werden. 4. Eine allgemein anerkannte neutrale Kontrollinstanz kann die Position solcher Beamtinnen und Beamten stärken, die zu Unrecht polizeilichen Fehlverhaltens beschuldigt werden. 5. Unabhängige Untersuchungskommissionen fördern die Transparenz polizeilichen Handelns, verstärken mittelbar den Dialog zwischen Polizei und (polizeikritischen) Bürgerinnen und Bürger und erhöhen damit die "Bürgernähe". 6. Unabhängige Untersuchungskommissionen bieten PolizistInnen die Chance, außerhalb ihrer eigenen Dienststelle mögliches Fehlverhalten von KollegInnen anzuzeigen, ohne dabei unter Druck zu geraten. 7. Unabhängige Untersuchungskommissionen können präventiv gegen Übergriffe schützen, da sie Transparenz fördern und Straflosigkeit für rechtswidrige Gewalt entgegenwirken. So werden insbesondere die Rechte der Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt geschützt.
Die Umformulierung dient dazu, den politischen Forderungscharakter besser herauszuarbeiten und verändert die Zuständigkeit hin zur Generalstaatsanwaltschaft, um eine noch etwas größere Unabhängigkeit sicherzustellen.Antragsteller
PA-X: Antragstitel/Überschrift
Text
Begründung
Antragsteller
Sonstige Anträge
SA-01: Teilnahme an der kommenden Bundestagswahl
Text
- Auch wenn dieser Antrag sicherlich die Frage aufwirft, ob man offensichtliche Dinge beschließen sollte, so können durch diesen Beschluss zur Teilnahme an der Wahl weitere Folgeanträge mit und ohne Finanzrelevanz legitimiert und begründet werden.
- Zusätzlich entfällt durch so einen Beschluss auch ein formell möglicher Anfechtungsgrund.
Antragsteller
SA-02: Teilnahme an der kommenden hessischen Landtagswahl
Text
- Auch wenn dieser Antrag sicherlich die Frage aufwirft, ob man offensichtliche Dinge beschließen sollte, so können durch diesen Beschluss zur Teilnahme an der Wahl weitere Folgeanträge mit und ohne Finanzrelevanz legitimiert und begründet werden.
- Zusätzlich entfällt durch so einen Beschluss auch ein formell möglicher Anfechtungsgrund.
Antragsteller
SA-03: Korrektur des Syncom-Beschlusses SA-4c vom LPT 2011.1
Text
Begründung
- Auf dem LPT in Rüsselsheim wurde SA-4c (neu) beschlossen: "Der LPT möge beschließen, dass alle öffentlichen, landesverbandrelevanten Mailinglisten ohne Haltedauer gesynct werden."
- Dadurch kam es zu Interpretationen, ob Kreis- oder Bezirkslisten, wo es keine eigenständige Gliederung gibt, auch gesynct werden sollen
- Dieser Antrag auf Korrektur, soll dies entsprechend ändern und auch Witzbolde entwaffnen, die meinen, das als Verteiler genutzte MLs, auch darunter fallen würden
Antragsteller
SA-04: 2ter programmatischer Landesparteitag in 2012 (zurückgezogen)
Text
Begründung
- Es wurden beim ersten programmatischen Landesparteitag 2012 nur ein Bruchteil der Anträge behandelt
- Somit würde 2012 noch eine weitere Chance geschaffen, das Programm weiter zu entwickeln
Antragsteller
SA-05: LQFB 2
Text
Begründung
- Alle bisherigen Beschlüsse zum hessischen LQFB basieren auf den Features, Abläufen und Problemstellungen der Version 1
- Mit Version 2 fallen teils Features weg (z.B. Auto-Ablehnen) und es kommen neue hinzu (z.B. Benachrichtigungen oder eine API)
- Da es sich nicht um ein einfaches Bugfixing handelt, ist somit eine neue Legitimierung für den offiziellen Betrieb einer LQFB 2 Instanz einzuholen
- Ein formeller Beschluss beugt auch Anfechtungen vor
Antragsteller
SA-06: Einwöchige Ämterkumulation für A. Hoffmann
Text
Begründung
Antragsteller
SA-X: Antragstitel/Überschrift
Text
Begründung
Antragsteller