HE:Landesparteitage/2012.1/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Programmanträge

Hinweis: Bitte Eure Pads für einzureichende Programmpunkte hier verlinken: https://programm-hessen.piratenpad.de/LPT2012-1-Programmpunkte

PA-001: Ablehnung des Extremismusbegriffs

Ablehnung des Extremismusbegriffs

Text

"Ablehnung des Extremismusbegriffs"

Die Piratenpartei Hessen lehnt den Begriff "Extremismus" sowie die damit verbundene "Extremismusklausel" zur Kategorisierung von politischen Positionen und Ideologien ab.

Schon seit Anfang der 1970er Jahre wird versucht, politische Einstellungen, die vermeintlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, unter dem Begriff "Extremismus" zu sammeln und einzuordnen. Dabei wird behauptet, dass sich linkes und rechtes Gedankengut in "extremistischen" Ausprägungen zunehmend ähnelten. Metaphorisch wird hierfür von einem Hufeisen gesprochen. Diese Gleichsetzung von linken und rechten Einstellungen ist nicht weiter hinnehmbar und zu kurz gedacht. Rechte Ideologien, die durch Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und diktatorische Bestrebungen geprägt sind, dürfen nicht mit linken Gedanken gleichgesetzt werden, da sich ihre Weltbilder und Grundwerte elementar voneinander unterscheiden.

Die Beurteilung, Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, religiösen Weltanschauung, Geschlecht oder sexuellen bzw. geschlechtlichen Orientierung ist abzulehnen. Ideologien, denen diese Kategorisierung von Menschen zu Grunde liegt, sind nicht mit linken Weltbildern gleichzusetzen.

Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung des Extremismusbegriffs in Behörden sowie darauf basierende Kategorisierungen von Menschen und Gruppen ein. Staatliche Gesinnungstests, wie die Extremismusklausel für Projekte und Menschen, die sich gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder faschistische oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, lehnen wir entschieden ab. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.

Dabei lehnen die PIRATEN die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen entschieden ab.

Begründung

Dieser Antrag wurde in einer knapperen Form bereits an den Bundesparteitag 2012-1 gestellt und war im LiquidFeedback: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2681.html

Zum Inhalt: Der Extremismusbegriff dient als politischer Kampfbegriff zur Diffamierung und Gleichsetzung verschiedener politischer Positionen und Ideologien. Die Gleichsetzung von als "links" oder "rechts" bezeichneten Einstellungen ist sehr kritisch zu betrachten. So werden beispielsweise pazifistische Anarchisten mit Faschisten und Antisemiten gleichgesetzt, obwohl diese friedvolles Leben und die Selbstbestimmung eines jeden Individuums in den Mittelpunkt stellen, wohingegen der Faschismus beispielsweise entgegensetzt denkt.

Wir sind für eine pluralistische, bunte und demokratische Gesellschaft und gegen politische Gesinnungen, die sich gegen diese Prinzipien stellen. Der Extremismusbegriff vernebelt den Blick auf dieses Problem, weswegen er abzulehnen ist. Die "Gesinnungsprüfung" durch die Extremismusklausel ist undemokratisch und setzt auf Überwachung und Kontrolle. Dagegen sollten wir uns stellen und uns für die Verbesserung der Unterstützungsbedingungen für Projekte gegen Menschenverachtung einsetzen.

Ich empfehle diesen Text von Lena Rohrbach, der sich mit dem Begriff und der Rolle der Piraten beschäftigt: http://www.wider-die-windmuehlen.de/2011/12/warum-die-piratenpartei-nicht-%E2%80%9Egegen-extremismus-jeder-art%E2%80%9C-ist/

Auch die "Zeit" hat einen guten Text dazu geschrieben: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-11/schroeder-extremismus-kommentar

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-002: Störerhaftung

Antragstitel

Text

  • Variante 1 von Lothar Krauß:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältismässig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.
  • Variante 2 von Sebastian M.:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Ziel ist es, private wie auch kommerzielle Anbieter und Betreiber von freien Internetzugängen oder Anonymisierungsdiensten vor den Folgen eines potentiellen Missbrauch der Nutzer zu schützen.

Begründung

Private Initiativen wie Freifunk oder TOR, aber auch im geschäftlichen Bereich als kostenloser Service für Kunden (WLAN im Cafe) werden durch die Störerhaftung massiv behindert. Dabei ist auch die Rechtssprechung momentan nicht eindeutig und bringt immer wieder Überraschungen hervor. Diese Unsicherheit muss beseitigt werden.

Wenn das Anwenden der Störerhaftung ein legales Geschäftsmodell unmöglich machen würde, wird sie heute schon nicht angewendet. Dies muss auch auf Privatpersonen und auf Unternehmer, die solch einen Dienst als kostenlosen Service für Kunden anbieten ausgeweitet werden (siehe z.B. http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/die-storerhaftung-und-das-gefahrdete-geschaftsmodell =

Wir selbst lassen einen TOR-Exit-Node von der GPF betreiben, um Risiken aufgrund der Störerhaftung von uns abzuwenden. Da sollten wir unsere Aufgabe als politische Partei auch wahrnehmen, auf eine Änderung der Situation hinzuwirken

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-003: Ablehnung von PPP

Ablehnung von PPP

Text

Der Landesparteitag möge folgenden Programmpunkt beschließen:

    • Alt 1 (Eigenentwicklung von ein paar Hessen)

Public-Private-Partnership-Projekte

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Public-Private-Partnership-Projekte (PPP-Projekte) grundsätzlich ab. Im ersten Schritt führen solche Projekte dazu, die damit verbundene wirtschaftliche Belastung des betroffenen öffentlichen Haushalts zu verschleiern, da die insgesamt eingegangene Verpflichtung nicht im Haushalt ausgewiesen wird. Regelmäßig werden zudem die mit den privaten Vertragspartnern geschlossenen Verträge auf deren Verlangen hin nicht veröffentlicht, was wiederum eine Kontrolle oder eine Überprüfung der Vereinbarungen verhindert und somit Missbrauch erleichtert. Die PIRATEN stehen hingegen für Transparenz staatlichen Handelns. Hinzu kommt, dass solche PPP-Projekte im Ergebnis zu einer stärkeren wirtschaftlichen Belastung der öffentliche Hand kommt. Neben den mit dem Projekt direkt verbundenen Kosten müssen letztlich auch die - öffentlicher Einflussnahme und Kontrolle vollständig entzogenen - Gewinne des privaten Anbeiters finanziert werden.

Grundsätzlich lehnt es der Landesverband ab, Teile der öffentlichen Infrastruktur, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Bildung, Versorgung, Gesundheit, öffentliche Infrastruktur, etc.), zu privatisieren. Diese sind grundsätzlich in öffentlicher Hand zu behalten.Der Mensch muß im Mittelpunkt stehen, monetäre Interessen sind ihm unterzuordnen.

    • Alt 2 (geguttenbergt aus LTW-Programm SH)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Wir lehnen Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch die sie wählenden Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerabel. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir deshalb sehr kritisch. Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert. Ist dies nicht möglich, so gibt es immer noch Alternativen zur Finanzierung, die ebenfalls eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindern. Eine Genossenschaft von Bürgern, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, ist eine solche Alternative. Da das Ziel so einer Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Erfüllen einer Funktion ist, arbeitet diese demokratischer und sozial verträglicher als ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.

    • Alt 3 (SH Antrag mit ein wenig Umformulierung)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Die Verträge, die von Bund, Ländern und Kommunen mit Privatunternehmen geschlossen werden, müssen sowohl für die Volksvertreter als auch die sie wählenden Bürger kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerierbar. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf Leasingmodelle zu setzen, bei denen der aktuelle Haushalt durch die deutlich kleineren jährlichen Zahlungen nicht so stark belastet wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte gebunden. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge für Bildung, Gesundheit, Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV, Müllabfuhr usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen, Kongresshallen), sollten nur privatisiert werden dürfen wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert. Ist dies nicht möglich, so gibt es immer noch Alternativen zur Finanzierung, die ebenfalls eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindern. Eine Genossenschaft von Bürgern, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, ist eine solche Alternative. Da das Ziel so einer Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Erfüllen einer Funktion ist, arbeitet diese demokratischer und sozial verträglicher als ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.

    • Alt 4 (= Alt 3 ohne Genossenschaft)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Die Verträge, die von Bund, Ländern und Kommunen mit Privatunternehmen geschlossen werden, müssen sowohl für die Volksvertreter als auch die sie wählenden Bürger kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerierbar. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf Leasingmodelle zu setzen, bei denen der aktuelle Haushalt durch die deutlich kleineren jährlichen Zahlungen nicht so stark belastet wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte gebunden. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge für Bildung, Gesundheit, Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV, Müllabfuhr usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen, Kongresshallen), sollten nur privatisiert werden dürfen wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert.

Begründung

PPP ist in vielen Kommunen ein Thema. Leider durch und durch instransparent und auf Dauer mit extrem hohen Kosten verbunden. Aber auch das Land Hessen macht öffentliche Vergaben. Daher auch für Hessen interessant

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


PA-004: Asyl- und Migrationspolitik

Asyl- und Migrationspolitik

Text

Die Piratenpartei Hessen schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen in Hessen und auf Bundesebene ab. Daher müssen alle Verfahrensweise in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die hessischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der hessische Flüchtlingsrat sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.

Residenzpflicht abschaffen

Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis und schränken Flüchtlinge damit in ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit ein. Die hessischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling der in Hessen lebt ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen, sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.

Grundrechte auf alle Menschen ausweiten

Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen hessischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.

Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:

  1. Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
  2. Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
  3. Die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragssteller gewünscht ist, bzw. Wege aufzeigen wie eine Integration in unsere Gesellschaft möglich ist.
  4. Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
  5. Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
  6. Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
  7. Das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen.
  8. Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen.
  9. Den gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  10. Die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt.

Begründung

Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der Berliner Piratenpartei zur Abgeordnetenhauswahl 2011 und wurde auf Hessen umgeschrieben.

Die Bundesländer Niedersachsen[1], Baden-Württemberg[2], Berlin[3], Sachsen[4] und Mecklenburg-Vorpommern[5] (auch einzelne Städte) haben schon Beschlüsse hierzu.

  1. http://www.piratenpartei-niedersachsen.de/unsere-ziele/inneres-und-transparenz.html
  2. http://www.piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/inneres-und-justiz/
  3. http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/05/wahlprogramm-2011-asyl/
  4. http://wiki.piratenpartei.de/SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/GP04
  5. http://piratenpartei-mv.de/bu%CC%88rgerrechte-der-wissensgesellschaft#lockerung-der-residenzpflicht

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-005: Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Abschaffung der Optionspflicht und Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Text

Die hessischen PIRATEN setzen sich für die Abschaffung des Optionsmodell auf Bundes- und Landesebene ein. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren und hält sich mindestens ein Elternteil mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel legal in Deutschland auf, erhält das Kind neben der Staatsbürgerschaft der Eltern dauerhaft auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Das bislang geltende Erfordernis, sich ab Vollendung des 18. Lebensjahrs für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen, entfällt.

Wer sich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit nicht länger aufgeben. Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft wird auch bei der Einbürgerung ermöglicht.

Die Fristen und Bedingungen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen.

Begründung

Das Optionsmodell ist integrationshemmend und verfassungsrechtlich bedenklich, da es Menschen kategorisiert und unterschiedlich behandelt. Es degradiert ein Teil unserer Gesellschaft zu Bürgern zweiter Klasse und greift zudem in das Staatenrecht anderer Länder ein.

Durch dieses Modell werden Migranten unnötig und bürokratisch eingeschränkt, ohne das dadurch ein Mehrwert entsteht. Komplizierte und unnötige Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren werden durch eine Abschaffung der Optionspflicht im Voraus verhindert.

Betroffen von der Optionspflicht sind die Kommunen, die Regierungsbezirke, die Bundesländer, der Bund und in gewisser Hinsicht sogar die Staaten deren Staatsbürgerschaft abgelegt (oder behalten) werden soll. Beschlossen werden muss so eine Gesetzesänderung zwar vom Bundestag, der Bundesrat müsste aber auch zustimmen. Darüber hinaus kann das Land Hessen über eine Initiative im Bundesrat einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-006: Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt

Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt

Text

"Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt"

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

Die Piratenpartei Hessen fordert eine vollständige Aufhebung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen. Die entsprechende Passage in der hessischen Landesverfassung soll dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab der Geburt von jedem Bürger wahrgenommen werden können. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Unter-16-Jährige die selbständige Eintragung in eine Wählerliste. Eine Stellvertreterwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab.

Begründung

Antragsbegründung:

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Dieses Recht ist in Artikel 21 der allgemein Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass Kinder ab ihrer Geburt zum Staatsvolk zählen und ihnen die Grund- und Bürgerrechte des Grundgesetzes in vollem Umfang zustehen. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen sorgfältig begründet werden. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts steht in dieser Hinsicht im Einklang mit der UN-Konvention für die Rechte des Kindes¹, der Gesetzgeber hinkt diesem Anspruch aber weiterhin hinterher. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum es zum Schutz der Demokratie notwendig ist, Minderjährige von der Wahl auszuschließen und ihnen ihr Abstimmungsrecht zu nehmen. Im Gegenteil stellt ihre Beteiligung in unseren Augen eine Bereicherung dar. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung des Wahlrechts in Art. 38 II GG auf Menschen über 18 Jahre nicht hinnehmbar.

Demokratie ist kein Instrument zur Wahrheitsfindung, sondern trägt der Idee Rechnung, dass wir nur dann Macht über Menschen ausüben dürfen, wenn sie darüber mitentscheiden und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften, wer diese Macht wie ausübt. Der Gedanke, z.B. Menschen das Wahlrecht zu entziehen, die im Gespräch Beeinflussbarkeit oder politische Unkenntnis zeigen, erscheint uns daher unangemessen. Ebensowenig dürfen wir daher Kindern und Jugendlichen mit dem Argument, ihnen fehlte es noch an politischer Kenntnis oder sie seien zu beeinflussbar, das Wahlrecht vorenthalten: Dies gilt erstens nicht für alle (und zudem für viele Erwachsene), zweitens geht es bei Demokratie eben um die Berücksichtigung des Willens aller im gleichen Maße und nicht etwa darum, die „politische Wahrheit“ herauszufinden. Einen Willen und politische Interessen haben Kinder und Jugendliche aber sehr wohl². Eine Regierung, die von ca. 20% derer, über deren Rechte und Pflichten sie bestimmen darf, nicht mitgewählt werden durfte, ist nicht demokratisch legitimiert.

Dass uns ein Kinderwahlrecht auf den ersten Blick merkwürdig vorkommt, ist unserer historischen Situation geschuldet und ging vielen Menschen bezüglich des Frauenwahlrechts einmal ebenso. Die Piratenpartei Hessen behauptet von sich, unvoreingenommen neue Wege zu durchdenken und zu beschreiten, wenn die besten Argumente für sie sprechen. Das ist hier der Fall.

Die Grenzziehung zwischen Kind und Jugendlichen ist wissenschaftlich nicht einheitlich definiert³. „Kindheit“ ist eine historische Konstruktion der gesellschaftlichen Verhältnisse während der Industrialisierung. Die Unterscheidung von Gesellschaftsmitgliedern nach ihrem Alter ist kein biologischer Diskurs, sondern ein Erziehungsdiskurs und hängt mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen zusammen. Kinder werden nicht als Subjekte anerkannt, deren Interessen in der Gegenwart zu berücksichtigen sind, sondern nur im Hinblick auf ihre Zukunft und ihr Potential, zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu werden, betrachtet. Der gesellschaftliche Blick auf Kinder ist damit fast immer erwachsenenzentriert⁴.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten "Demokratien" schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Kindern und Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen. NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde⁵. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land⁶. Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen¹: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken¹. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁷. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher³. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁷.

Ein häufig formulierter Einwand gegen die Absenkung oder Aufhebung des Wahlalters ist, vielen Kindern und Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerding nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die Unter-18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde. Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.


Quellen:

  • ¹ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ² van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.
  • ³ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.
  • ⁴ Abels, H. & A. König (2010): Sozialisation. Soziologische Antworten auf die Frage, wie wir werden, was wir sind, wie gesellschaftliche Ordnung möglich ist und wie Theorien der Gesellschaft und der Identität ineinander spielen. Wiesbaden.
  • ⁵ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ⁶ "Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat" http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁷ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


PA-007: Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre

Text

"Senkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre"

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

Die Piratenpartei Hessen fordert eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre auf allen politischen Gliederungsebenen. Die entsprechenden Passagen in der hessischen Landesverfassung sollen dahingehend geändert werden.

Begründung

Antragsbegründung:

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte jedem auch das Recht zugestanden werden, zu entscheiden, welche politische Gruppierung einen in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.

Prinzipiell wäre ein uneingeschränktes Wahlrecht zu befürworten, doch die leichte Beeinflussbarkeit von Kindern macht es sehr schwierig, von einer echten Entscheidung auszugehen. Dazu kommt, dass die Kindheit auch einen Schutzraum darstellt, der es den jungen Menschen erlaubt, unbeschwert ihre Neugier auszuleben, ihre Entwicklungspotentiale auszuloten, Schritt für Schritt Erfahrungen zu sammeln und Verantwortung zu übernehmen. So gibt es die sehr notwendigen Beschränkungen im Arbeitsrecht. Andererseits wird der Schutzraum Kindheit durch einen stets rigider werdenden Druck durchlöchert, sich immer früher und immer schneller Wissen anzueignen. So wird die natürliche Neugier beeinträchtigt, das Bildungsideal auf abfragbares Wissen reduziert und selbstbestimmtes Lernen verhindert. Auch ein Wahlrecht im Kindesalter kann den Druck auf Kinder weiter verstärken, wenn Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder als billige Chance ansehen, das eigene Stimmgewicht dadurch zu erhöhen. Daher ist ein Wahlrecht für Jugendliche geboten, bleibt für Kinder allerdings in hohem Maße problematisch. Jugendliche können mit 14 Jahren sowohl einer Sorgerechtsentscheidung, als auch einer Adoption einwilligen oder widersprechen. Nicht zuletzt werden Jugendliche mit 14 nicht mehr als „Kinder“ im Sinne des Sexualstrafrechts gesehen, sondern erhalten die Möglichkeit der sexuellen Selbstbestimmung. In Anbetracht der rechtlichen Lage und der Lebenssituation der Jugendlichen erscheint eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre daher geboten.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten „Demokratien“ schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen.

NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde¹. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land². Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen³: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken³. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁴. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher⁵. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁴.

Ein häufig formulierter Einwand gegen eine Absenkung des Wahlalters ist, vielen Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerdings nicht abstreiten, dass Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die 14- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

Quellen:

  • ¹ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ² Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ³ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ⁴ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁵ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-008: Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre

Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre

Text

"Senkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre"

Der Landesparteitag möge beschließen: Folgende Punkte werden in das Wahlprogramm der Piratenpartei Hessen für die Landtagswahl 2013 aufgenommen:

Die Piratenpartei Hessen fordert eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 12 Jahre auf allen politischen Gliederungsebenen. Die entsprechenden Passagen in der hessischen Landesverfassung sollen dahingehend geändert werden.

Begründung

Antragsbegründung:

Das Wahlrecht ist in Art. 21 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Grundrecht verankert. Nicht die Teilhabe an diesem Recht muss begründet werden, sondern im Gegenteil die Exklusion von Personengruppen von diesem Recht¹. Eine Exklusion findet durch die Nicht-Anerkennung von Kindern als Bürger statt, womit sie lediglich passive Empfänger von gesellschaftspolitischen Entscheidungen werden, ohne die Möglichkeit zu haben sie aktiv mitzugestalten. Kinder und Jugendliche werden zwar als Bürger von morgen wahrgenommen, nicht aber als Bürger von heute, die auch heute partizipieren wollen. Das Wahlalter stellt eine Einschränkung der Bürgerrechte von Kindern und Jugendlichen dar und muss deshalb sehr sorgfältig begründet werden. Der Ausschluss der 12 bis 17jährigen vom Wahlrecht auf Basis von Annahmen über deren fehlende Fähigkeit, politische Zusammenhänge zu verstehen, hält aber einer empirischen Überprüfung nicht stand. Entwicklungspsychologisch gesehen sind Kinder bereits ab einem Alter von 5 Jahren fähig, Präferenzen zu bekunden². Mit dem Eintritt in die Schule haben sie bereits ein politisches Grundverständnis und -wissen, eine konsistente Werteorientierung und eine Reflexions- und Argumentationskompetenz, die sich innerhalb des ersten Schuljahres zusehends verstärken. So besitzen sie bereits ein starkes Bewusstsein für globale Themen wie Hunger, Arbeitslosigkeit, Umweltverschmutzung, Migration oder Krieg, wenngleich sie diese noch selten in einen Zusammenhang bringen können³. Ebenso entwickelt sich in dieser Zeit das logische Denken bzw. die Fähigkeit logischer Schlussfolgerungen⁴. „Empirische Untersuchungen belegen, dass Jugendliche bereits etwa ab dem 15. Lebensjahr in der Lage sind, formal-logische Denkoperationen durchzuführen. Dies ist die höchste Stufe der kognitiven Entwicklung, auch Erwachsene erreichen also in Bezug auf diese Dimension kein höheres Niveau“⁵.

Ab einem Alter von etwa 13 bis 14 Jahren geben Jugendliche den gleichen Grad an politischem Interesse an wie die Altersgruppe der 18 bis 25jährigen⁶. Jugendliche sind heutzutage außerdem deutlich selbständiger als noch vor einigen Jahrzehnten. Die Emanzipation vom Lebensstil der Eltern setzt meist schon im Alter von 12 bis 13 Jahren ein⁶. Im Alter von 12 bis 14 Jahren entwickeln viele Jugendliche die nötige Urteilskraft, um abstrakte Probleme zu verstehen, ethische Positionen zu entwickeln und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen⁶. Aus anthropologischer Sicht sind Kinder im Alter zwischen 7 bis 12 Jahren so weit entwickelt, dass ihr Überleben nicht mehr von anderen abhängig ist⁷. Kinder sind bereits mit 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig und mit 12 Jahren beschränkt bzw. mit 14 Jahren vollständig religionsmündig⁸. Im Alter von 13 Jahren dürfen Jugendliche Beschäftigungen in geringem Umfang verrichten⁹ und ab dem 15. Lebensjahr erlischt das allgemeine Beschäftigungsverbot¹⁰ sowie die allgemeine Schulpflicht. Bereits jeder dritte Jugendliche besitzt im Alter von 13 Jahren ein eigenes Bankkonto mit Karten-Verfügungsrecht⁶.

Diese Erkenntnisse aus der Forschung zeigen, dass die meisten Fähigkeiten, die für verantwortungsvolle politische Entscheidungen notwendig sind, bereits lange vor dem 18. Geburtstag entwickelt werden. Um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung am Wahlrecht teilhaben zu lassen, ist eine Absenkung des Wahlalters auf 12 Jahre sinnvoll, womit die ganz überwiegende Zahl der Kinder und Jugendlichen, die die Fähigkeiten und das Interesse zur Teilnahme an Wahlen besitzen, eingeschlossen wären. Ob das Wahlalter allerdings überhaupt an ein persönliches Reifekriterium gebunden werden kann oder muss, sollte jedoch weiterhin kritisch hinterfragt werden, da dies in Bezug auf eine ältere Bevölkerungsschicht auch kein Kriterium darstellt.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten "Demokratien" schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Kindern und Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen.

NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde¹¹. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land¹². Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen¹: Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken¹. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁶. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher¹³. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁶.

Ein häufig formulierter Einwand gegen eine Absenkung des Wahlalters ist, vielen Kindern und Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerding nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die 12- bis 18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an. Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

Quellen:

  • ¹ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.
  • ² Tremmel, J. (2008): Die Ausprägung des Wahlwillens und der Wahlfähigkeit aus entwicklungspsychologischer Sicht. In: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Hrsg.): Wahlrecht ohne Altersgrenze? Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und entwicklungspsychologische Aspekte. München.
  • ³ van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.
  • ⁴ Swiderek, T. (2003): Kinderpolitik und Partizipation von Kindern. In: Arbeit – Technik – Organisation – Soziales. Band 22. Frankfurt am Main.
  • ⁵ Hoepner-Stamos zit. in Deutscher Bundesjugendring, Landesjugendring Baden-Württemberg und Bayerischer Jugendring (Hrsg.): Wählen ab 14. <http://www.waehlen-ab-14.de/wahlalter-14/argumentationshilfen.php> (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁶ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁷ Bogin, B. (1999): Patterns of Human Growth. 2nd ed. In: Cambridge Studies in Biological and Evolutionary Anthropology 23. Cambridge.
  • ⁸ Gesetz über die religiöse Kindererziehung § 5, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kerzg/__5.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ⁹ Kinderarbeitsschutzverordnung § 2, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹⁰ Jugendarbeitsschutzgesetz § 5, siehe http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__5.html (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹¹ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.
  • ¹² Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)
  • ¹³ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-009: Verfassungsänderung: Senkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre

Verfassungsänderung: Senkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre

Text

"Verfassungsänderung: Senkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre"

In der hessischen Landesverfassung ist das passive Wahlrecht ab 21 Jahren vorgesehen. Damit ist Hessen das einzige verbliebene Bundesland mit einer solchen Regelung. Die Piratenpartei Hessen wird sich für eine Senkung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre einsetzen. Diese ist schnellstmöglich durchzuführen.

Begründung

Selbsterklärend.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-010: Verfassungsänderung: Streichung der Todesstrafe aus der Landesverfassung

Verfassungsänderung: Streichung der Todesstrafe aus der Landesverfassung

Text

"Verfassungsänderung: Streichung der Todesstrafe aus der Landesverfassung"

Die im Artikel 21 der hessischen Landesverfassung vorgesehene Todesstrafe ist restlos zu streichen.

Begründung

Bisher wurde die Todesstrafe in der hessischen Landesverfassung beibehalten. Selbstverständlich wird diese durch das Bundesrecht gebrochen. Als Begründung gegen eine Abschaffung wurde herangezogen, dass eine Volksabstimmung negativ ausfallen könnte und somit ein schlechtes Licht auf die hessische Bevölkerung werfen würde. Die Piratenpartei wird eine Verfassungsänderung anstreben, bei der die problematischen Zeilen im Block geändert werden. Dies ist im Sinne aller Parteien und Bürger. Eine En-bloc-Änderung in Form einer Volksabstimmung würde dann, aufgrund der Relevanz der weitere Themen, mit Sicherheit positiv ausfallen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

PA-011: Whistleblowerschutz

Antragstitel

Text

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Whistleblowern einen besonderen Kündigungsschutz gewähren.

Im Bereich des Strafrechts müssen zudem die §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB dahingehend ergänzt werden, dass diese Taten im Falle des Whistleblowings nicht rechtswidrig sind.

Begründung

Rechtlicher Schutz von Whistleblowern muss vor allem im Arbeits- und Strafrecht gewährt werden. In diesen beiden Bereichen realisieren sich die typischen Risiken des Whistleblowers. Vor allem die Angst vor Kündigungen und ggf. strafrechtlicher Verfolgung dürften für die meisten potenziellen Whistleblower die größte Hemmschwelle darstellen.

Der Antrag setzt diese Erkenntnis praktisch um, indem er den gesetzlich geregelten Kündigungsschutz nennt sowie die typischen strafgesetzlichen Regelungen, die dem Whistleblower typischerweise im Wege stehen:

§ 94 Landesverrat § 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen § 96 Landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses

Es muss gesetzlich klargestellt und damit einer Auslegung durch die Gerichte entzogen sein, dass Taten, die den Tatbestand der vorgenannten Normen erfüllen, nicht rechtswidrig sind. Damit sind sie nicht strafbar und es gibt auch keinerlei Abwehrrechte dagegen, da letztere nur gegen rechtswidrige Angriffe und Taten möglich sind.

Die Abschaffung der genannten Normen hingegen wäre zu weit reichend; grundsätzlich schützen diese Normen anerkannte und schutzwürdige Güter, die ohne berechtigtes Whistleblowerinteresse durchaus strafwürdig bleiben sollen.

Auch wenn es sich hierbei um Bundesrecht handelt, kann und muss das Land Hessen etwa über eine Bundesratsinitiative tätig werden, zumal mit den ausgemusterten Steuerfahndern vier prominente Whistleblower aus Hessen stammen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

Sonstige Anträge

SA-01: Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Text

Piratenpartei Hessen stellt sich gegen jegliche Formen von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Die Piratenpartei versteht sich als internationale Bewegung, die Pluralismus und die Freiheit eines jeden Menschen gewährleisten und sicherstellen will. Jedem Menschen soll die Plattform für eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und für das Ausleben des gewünschten Lebensmodells gewährleistet werden. Dabei dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Geschlecht, sexueller bzw. geschlechtlicher Orientierung, sozialer Stellung, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, sowie religiöser, politischer oder sonstiger Weltanschauung diskriminiert, benachteiligt, bevorzugt oder bewertet werden. Die Freiheit des Individuums und dessen Selbstbestimmung müssen unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt jegliche Form von Diskriminierung entschieden ab. Die Benachteiligung von Menschen aufgrund der oben genannten Kriterien darf in unserer Gesellschaft, und vor allem in einer demokratischen Partei, keinen Platz haben. Wir erkennen an, dass Diskriminierung, beispielsweise in Form von Alltagsrassimus und Alltagsdiskriminierung, ein gesellschaftliches Problem ist, das sich auch in der Piratenpartei abbildet.

Wir müssen also darauf hinarbeiten, dass Akzeptanz und gesellschaftliches Miteinander wieder gestärkt werden. Gründe wie Armut oder schlechter Zugang zu Bildung und Kultur, die langfristig zu Diskriminierung und Fremdenhass in der Bevölkerung führen können, müssen abgebaut und verhindert werden. Dieser politischen Aufgabe wollen sich die Piraten annehmen.

Die derzeitige, sehr emotional geführte, Debatte um Diskriminierung innerhalb der Partei zeigt, dass sich dieses gesellschaftliche Problem auch in der Piratenpartei widerspiegelt. Die hessischen Piraten bedauern die im Offenen Brief der Jungen Piraten [1] angeführten Beispiele für Diskriminierung und Beleidigung und distanzieren sich klar von solchem Verhalten.

Jegliche Relativierung, Entschuldigung oder Verteidigung des durch das nationalsozialistische Regime in Deutschland verübten Massenmords an Millionen Menschen lehnen die hessischen Piraten entschieden ab. Mitglieder, die verteidigende, relativierende und verharmlosende Äusserungen diesbezüglich tätigen, müssen mit einem Parteiausschluss rechnen, da sie den Werten und Idealen der Piratenpartei diametral entgegenstehen.

Sämtliche menschenverachtenden Ideologien und Gesinnungen sind mit den Zielen der Piratenpartei nicht zu vereinbaren. Deshalb haben Menschen, die solche Positionen vertreten, in unserer Partei keinen Platz.

Die Piratenpartei wird sich weiterhin an Demonstrationen gegen oben genannte politische Einstellungen und Organisationen beteiligen.

[1] http://www.junge-piraten.de/2012/04/06/offener-brief-der-jungen-piraten-an-die-piratenpartei/

Begründung

Aufgrund der Debatte um Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung innerhalb der Partei stelle ich hier einen Antrag, der eine klare Positionierung zur Folge hat.

Der Antrag wurde auf dem HessenCampus erweitert und verbessert. Dieser Text ist das Ergebnis dieser Arbeitsrunde.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

SA-02: Positionspapier zur Ablehnung von Fracking

Ablehung von Fracking in Hessen

Text

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Durch diese Methode werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Begründung

Der obenstehende Antrag (wurde auf dem LPT NRW 2011.2 in Soest am 19.11.2011 mit weit über 90 % Zustimmung angenommen.

Im LQFB Ja: 535 (84%) · Enthaltung: 52 · Nein: 101 (16%)

Es geht um ein komplettes Verbot des Frackings zur Gasförderung in Deutschland. Die Gefahren lassen sich nicht abschätzen, unser Trinkwasser und die Oberflächen können nachhaltig verseucht werden. Gefrackte Ressourcen sind nach heutigem Stand danach unbrauchbar, Man muss diese Methode verbieten und ich schlage dazu dieses Positionspapier vor. In Frankreich wurde Fracking vor kurzem komplett verboten, auch in einigen Bundesstaaten der USA gibt es inzwischen ein Verbot nach den haarsträubenden Erfahrungen dort.

Was ist Fracking?

Fracking ist eine unkonventionelle Fördermethode, um schwer zugängliche Erdgasquellen anzuzapfen. Beim Fracking wird unter sehr hohem Druck (>1000 bar) eine Flüssigkeit in den Boden gepresst. Dadurch werden künstliche Risse erzeugt oder vorhandene Haarrisse vergrößert, um die Durchlässigkeit des Bodens für Gas oder Flüssigkeiten zu vergrößern und so den gewünschten Energieträger freizusetzen. Es wird ein Gemisch aus Wasser und Sand eingesetzt. Die Sandkörner sollen die Haarrisse offen halten. Gleichzeitig werden diverse Chemikalien beigemischt, die zunächst dazu führen, dass Sand und Wasser sich nicht trennen, sondern in einer geleeartigen Masse eine Emulsion bilden. Nachdem die erwünschten Risse im Untergrund entstanden sind, muss das Gemenge wieder verflüssigt werden, damit das Gas gefördert werden kann. Auch werden Biozide beigemischt, die im Untergund vorhandene oder von der Oberfläche eingebrachte methanzersetzende Bakterien und Algen abtöten, die zu Schleimteppichen und Verstopfungen führen können.

Warum Fracking?

Erdgas muss nicht immer in großen Hohlräumen vorliegen, sondern kann auch in Form von Einschlüssen im Gestein, in Poren oder Haarrissen vorkommen. Fracking wird verwendet, um solche Erdgasvorkommen, die in Böden mit geringer Durchlässigkeit für Gas (Permeabilität) vorliegen, zu erschließen.

Welche Risiken gibt es?

Das größte Risiko ist sicherlich die Verseuchung des Grundwassers und der Umgebung des Bohrlochs an der Erdoberfläche. Weil sich die künstliche Rissbildung beim Fracking weder kontrollieren noch steuern läßt, können Risse prinzipbedingt auch an unerwünschten Stellen entstehen. Die Rissbildung ermöglicht, dass sowohl Gas wie auch Bohrflüssigkeit (Fracfluid) an die Oberfläche gelangen - gewünscht ist dies jedoch nur für das Gas und auch nur an der Förderstelle. An allen anderen Stellen kann es zur Kontamination mit Gas oder Fracfluid führen - insbesondere zur Verseuchung des Grundwassers. Aus den USA sind Fälle öffentlich geworden, wo das Trinkwasser so sehr mit Gas kontaminiert ist, dass es zum Verzehr nicht mehr geeignet ist und sogar "brennbar" wurde [03] Nur ein Teil der Firmen gibt Informationen zu den verwendeten Chemikalien heraus - die Zusammensetzungen ändern sich ständig, es wird viel herumexperimentiert. Es besteht auch der Verdacht, dass giftige Abfälle auf diese Weise als "wertvolle Hilfsmittel" umdeklariert und eingesetzt werden, um eine teure Entsorgung zu vermeiden. Ein signifikanter Teil der Frackflüssigkeit bleibt im Boden zurück. Wer in Bergbaugebieten lebt, kennt die Bergbauschäden, die natürlich auch entstehen können, wenn man Gestein zerstört. Schwarmbeben sind aufgetreten. Bei mindestens einem Fracking befanden sich in der Nähe alte unbekannte, nicht kartierte oder vergessene Bohrungen. Nachdem bereits eine große Menge Frackflüssigkeit eingebracht war, schoss diese einige hundert Meter entfernt aus einer der alten Bohrungen wieder an der Oberfläche heraus - eine eindrucksvolle Fontäne, die eine Woche lang sprudelte und die Umgebung mit Frackflüssigkeit und den aus dem Untergrund gelösten Salzen vergiftete. Generell löst die Frackflüssigkeit auch unerwünschte Stoffe aus dem Untergrund: Salze, aber auch radioaktives Material, das ähnlich wie beim Bohrschlamm aus der Erdölförderung ein "vergessenes" bzw. verschwiegenes, v

erdrängtes, ignoriertes Problem ist. In der Umgebung von Hamm soll gefrackt werden. Dort enthält der Untergrund große Mengen radioaktives Thorium und dessen ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte, die unvermeidlich an die Oberfläche gelangen werden. In NRW sollen Kohleflöze gefrackt werden. Die sind dann für die Nachwelt unbrauchbar. Kohle ist eine wertvolle Ressource, die eventuell später einmal gefördert werden könnte - und zwar nicht, wie bisher, zum Verbrennen, sondern zu anderen Zwecken.

Grundsätzlich gilt, wer behauptet "es gibt keine Risiken", der lügt!

Wer will daran verdienen?

Diverse Firmen wollen in großen Teilen Deutschlands fracken. Bohrlizenzen wurden teilweise schon vergeben, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde. Eins sollte man auf jeden Fall bedenken, wenn es um fossile Energie geht: Sicherheit kostet und die Konzerne bzw. Subunternehmer sparen da sehr gerne. Der Unfall im Golf von Mexiko zeigte, wie sehr die Konzerne willens sind, das Risiko zu übergehen um Profit auf Kosten der Gesellschaft zu erwirtschaften. Und auch der aktuelle Gasunfall in der Nordsee zeigt, wie gut man mit hohen Drücken umgehen kann. Im Gegensatz zu ihren Versprechungen haben die Betreiber keineswegs vor, als Gesamtgesellschaften zu haften. Es werden bereits jetzt für die Probebohrungen Tochtergesellschaften gegründet, GmbHs, die im Falle von Problemen haften und das wegen des geringen Eigenkapitals nur sehr beschränkt - "Gesellschaften mit beschränkter Haftung". Und das nur für Probebohrungen.

Wie beurteilen andere Länder das Fracking?

In den USA wird Fracking intensiv angewandt und die Schäden für Mensch und Natur wurden bereits offensichtlich. Dort scheint der Energiehunger größer zu sein, als die Bedenken. Einzelne Bundesstaaten haben es jedoch bereits auf ihren Gebieten verboten, ebenso wie Frankreich. Wenn man bedenkt, wie Frankreich das Risiko von Atomkraft einschätzt, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass die Franzosen Fracking für gefährlicher als Atomkraft halten!

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Fracking

http://www.gegen-gasbohren.de/nachrichten-informationen-und-filme/artikeluebersicht/

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,711107,00.html

http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/

http://www.derwesten.de/politik/nrw-will-riesige-erdgasfelder-anzapfen-id3899416.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,725697,00.html

https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Arbeitskreis/Umwelt_und_Energie/Fracking

http://www.xtranews.de/2011/07/01/fankreich-verbietet-fracking/

http://blogs.scientificamerican.com/observations/2011/06/30/france-becomes-first-country-to-ban-extraction-of-natural-gas-by-fracking/

Links

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2104.html

Antragsfabrik: https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_045

Antragsportal: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_056

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

SA-03: Ablehnung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Die Piratenpartei Hessen spricht sich gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) aus.

Text

Nach Auffassung der Piratenpartei Hessen verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Zudem ist der ESM nicht geeignet die grundlegenden Solvenzprobleme sowie die Leistungs- und Zahlungsbilanzdefizite einiger Euroländer in den Griff zu bekommen.

Die Piratenpartei Hessen kritisiert insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda.

Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei Hessen aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag - insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist.

Begründung

Der ESM-Vertrag verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, da alle Entscheidungen von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium getroffen werden. Das Rechtsstaatsprinzip wiederum bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und garantiert damit Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit. Indem die Organe des ESM eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Sowohl der Gouverneursrat als auch die Mitglieder des Direktoriums des ESM sind jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM im Rahmen der bewilligten Finanzmittel durch die Legislative ist damit unmöglich geworden.

Der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dadurch verstößt er gegen die von der Piratenpartei geforderte Transparenz staatlicher Organisationen, denn diese sind gegenüber den Bürgern umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Transparenz-Verstoß wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst.

Die Piratenpartei Hessen ist der Auffassung, dass es sich bei der sogenannten „Euro-Krise“ um ein grundsätzliches Strukturproblem des Eurosystems handelt und dass die akuten Solvenzprobleme einiger Euro-Länder in den meisten Fällen nicht durch ein Fehlverhalten der jeweiligen Regierungen ausgelöst wurden. Über lange Zeit wurden die strukturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Volkswirtschaften Europas ignoriert. Weder diese strukturellen Schwierigkeiten noch die systemimmanente Instabilität des Eurosystems werden durch den ESM abgemildert.

Der Antragstext beinhaltet die Arbeitsergebnisse der AG Europa sowie der AG Geldordnung.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

SA-04: Piratenabgeordnetenkodex

Piratenabgeordnetenkodex für hessische Mandatsträger

Text

Der LPT möge beschließen, dass der hier vorgestellte Kodex zum Kodex für zukünftige Mandatsträger der hessischen Piratenpartei erklärt wird.
Anmerkung (nicht Teil des Antrags): Die einzelnen Punkte sind einzeln abzustimmen. Wenn davon abgewichen wird, müssen die drei Punkt unterhalb Mandatsträgerabgabe gegeneinander abgestimmt werden.

Piratenabgeordnetenkodex

  • Präambel
  • Der vorgestellte Piratenabgeordnetenkodex stellt den Minimalkonsens dar, wie sich Piraten das Verhalten und die Entscheidungen ihrer Mandatsträger vorstellen. Kandidaten zu Mandaten sind aufgerufen, den Kodex gemäß ihrer Vorstellungen für ihr Mandat anzupassen, zu erweitern oder zu kürzen.
  • Allgemein/Grundsätzlich
  • Mandatsträger der Piratenpartei verpflichten sich, sich für die Ziele der Piratenpartei einzusetzen.
  • Mandatsträger sollen sich an der Satzung und den Beschlüssen der Piratenpartei orientieren.
  • Mandatsträger verpflichten sich regelmäßig - mindestens aber einmal jährlich - beim Parteitag der Gliederung, die die Wahlliste aufgestellt hat, über ihr Mandat einen öffentlichen Rechenschaftsbericht abzulegen.
  • Entscheidungen
  • Mandatsträger begründen zeitnah transparent und öffentlich ihre wichtigen politischen Entscheidungen und auf zeitnahe Nachfragen alle anderen. Hierbei sollen die wesentlichen Informationsquellen benannt werden. Ein von den Beschlüssen der Piratenpartei abweichendes Abstimmungsverhalten soll vor der Abstimmung bekannt gemacht werden.
  • Mandatsträger sind bestrebt, ergebnisorientiert über Parteigrenzen hinaus mit anderen Mandatsträgern zusammenzuarbeiten, solange diese keine totalitären, diktatorischen oder faschistischen Positionen vertreten.
  • Mandatsträger sollen die Mitglieder der Piratenpartei in ihre Entscheidungsprozesse mit einbeziehen.
  • Vorteilsnahme
  • Mandatsträger verpflichten sich, Geschenke, Vergünstigungen und Einladungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats transparent und öffentlich mitzuteilen. Die Veröffentlichungspflicht umfasst den Namen des Schenkers, ggf. Institution/Firma des Begünstigenden oder Einladenden.
  • Piraten-Mandatsträger sollen keine Spenden für die Piratenpartei annehmen.
  • Mandatsträger verpflichten sich, für ihr Abstimmungsverhalten keinen persönlichen Vorteil anzunehmen.
  • Korruption
  • Mandatsträger verpflichten sich, einen Korruptionsverdacht unverzüglich dem Vorsitzenden des Parlaments – aber auch – wenn vorhanden – dem Korruptionsbeauftragten anzuzeigen.
  • Mandatsträger verpflichten sich auch in der Öffentlichkeit für die Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption einzusetzen.
  • Mandatsträger erklären sich damit einverstanden, dass im Parlament oder der Verwaltung festgestellte Verstöße immer unverzüglich und offiziell der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.
  • Unabhängigkeit
  • Piraten-Mandatsträger überzeugen ausschließlich durch Argumente und Lösungen. Sie üben keinen Zwang auf andere Mandatsträger aus, um eine Entscheidung zu beeinflussen.
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, bereits präventiv alles, was geeignet ist, die Unabhängigkeit ihrer Entscheidung zu gefährden, zu veröffentlichen.
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Einkommensquellen und -höhe. Ausgenommen davon sind Mandatsträger, die ihr Mandat ehrenamtlich ausführen.
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich zur Veröffentlichung ihrer Mitgliedschaften, öffentlicher Ämter und Kontakten zu offensichtlichen Interessenvertretern, die ihre Entscheidungen als Mandatsträger beeinflussen können.
  • Piraten-Mandatsträger verpflichten sich, Kontrollpositionen in Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen offen zu legen.
  • Für Piraten-Mandatsträger gibt es keine Koalitions- oder Fraktionsdisziplin.
  • Mandatsträgerabgabe
  • Eine Mandatsträgerabgabe ist erwünscht.
  • Es ist erwünscht, dass die Mandatsträger eine Mandatsträgerabgabe in Höhe von 10% bezogen auf das steuerpflichtige Einkommen aus Abgeordnetenbezügen, leisten.
  • Auf eine Mandatsträgerabgabe wird mit dem Hinweis auf die Regelung der Satzung zum Mitgliedsbeitrag verzichtet.
  • Tätigkeiten
  • Mandatsträger verpflichten sich alle bezahlten Tätigkeiten während des Mandats zu veröffentlichen. Dazu gehören die Veröffentlichung des Arbeit-/Auftraggebers und des Tätigkeitsgebiets.
  • Mandatsträger sollen keine Tätigkeiten ausüben, die zu Interessenskonflikten mit ihrem Mandat führen.

Begründung

Der Piratenabgeordnetenkodex stellt den Versuch da, die Vorstellung der hessischen Piraten, die sie von ihren Mandatsträgern haben in einer allgemeinen Form nieder zuschreiben. Der Kodex kann als Leitfaden für die Mandatsträger dienen, lässt den Mandatsträgern aber die Freiheit einen eigenen Kodex zu definieren.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}