HE:Landesparteitage/2012.1/Anträge

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Programmanträge

PA-001: Ablehnung des Extremismusbegriffs

Ablehnung des Extremismusbegriffs

Text

"Ablehnung des Extremismusbegriffs"

Die Piratenpartei Hessen lehnt den Begriff "Extremismus" sowie die damit verbundene "Extremismusklausel" zur Kategorisierung von politischen Positionen und Ideologien ab.

Schon seit Anfang der 1970er Jahre wird versucht, politische Einstellungen, die vermeintlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, unter dem Begriff "Extremismus" zu sammeln und einzuordnen. Dabei wird behauptet, dass sich linkes und rechtes Gedankengut in "extremistischen" Ausprägungen zunehmend ähnelten. Metaphorisch wird hierfür von einem Hufeisen gesprochen. Diese Gleichsetzung von linken und rechten Einstellungen ist nicht weiter hinnehmbar und zu kurz gedacht. Rechte Ideologien, die durch Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und diktatorische Bestrebungen geprägt sind, dürfen nicht mit linken Gedanken gleichgesetzt werden, da sich ihre Weltbilder und Grundwerte elementar voneinander unterscheiden.

Die Beurteilung, Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, religiösen Weltanschauung, Geschlecht oder sexuellen bzw. geschlechtlichen Orientierung ist abzulehnen. Ideologien, denen diese Kategorisierung von Menschen zu Grunde liegt, sind nicht mit linken Weltbildern gleichzusetzen.

Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung des Extremismusbegriffs in Behörden sowie darauf basierende Kategorisierungen von Menschen und Gruppen ein. Staatliche Gesinnungstests, wie die Extremismusklausel für Projekte und Menschen, die sich gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder faschistische oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, lehnen wir entschieden ab. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.

Dabei lehnen die PIRATEN die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung von politischen Zielen entschieden ab.

Begründung

Dieser Antrag wurde in einer knapperen Form bereits an den Bundesparteitag 2012-1 gestellt und war im LiquidFeedback: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2681.html

Zum Inhalt: Der Extremismusbegriff dient als politischer Kampfbegriff zur Diffamierung und Gleichsetzung verschiedener politischer Positionen und Ideologien. Die Gleichsetzung von als "links" oder "rechts" bezeichneten Einstellungen ist sehr kritisch zu betrachten. So werden beispielsweise pazifistische Anarchisten mit Faschisten und Antisemiten gleichgesetzt, obwohl diese friedvolles Leben und die Selbstbestimmung eines jeden Individuums in den Mittelpunkt stellen, wohingegen der Faschismus beispielsweise entgegensetzt denkt.

Wir sind für eine pluralistische, bunte und demokratische Gesellschaft und gegen politische Gesinnungen, die sich gegen diese Prinzipien stellen. Der Extremismusbegriff vernebelt den Blick auf dieses Problem, weswegen er abzulehnen ist. Die "Gesinnungsprüfung" durch die Extremismusklausel ist undemokratisch und setzt auf Überwachung und Kontrolle. Dagegen sollten wir uns stellen und uns für die Verbesserung der Unterstützungsbedingungen für Projekte gegen Menschenverachtung einsetzen.

Ich empfehle diesen Text von Lena Rohrbach, der sich mit dem Begriff und der Rolle der Piraten beschäftigt: http://www.wider-die-windmuehlen.de/2011/12/warum-die-piratenpartei-nicht-%E2%80%9Egegen-extremismus-jeder-art%E2%80%9C-ist/

Auch die "Zeit" hat einen guten Text dazu geschrieben: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-11/schroeder-extremismus-kommentar

Antragsteller

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PA-002: Störerhaftung

Antragstitel

Text

  • Variante 1 von Lothar Krauß:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Es sollen insbesondere die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und das zur Verfügung stellen von Internetzugängen und Anonymisierungsdiensten durch Privatpersonen und als kostenloser Service für Kunden ohne unverhältismässig hohem Aufwand und unkalkulierbare Risiken ermöglicht werden.
  • Variante 2 von Sebastian M.:
    • Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Ziel ist es, private wie auch kommerzielle Anbieter und Betreiber von freien Internetzugängen oder Anonymisierungsdiensten vor den Folgen eines potentiellen Missbrauch der Nutzer zu schützen.

Begründung

Private Initiativen wie Freifunk oder TOR, aber auch im geschäftlichen Bereich als kostenloser Service für Kunden (WLAN im Cafe) werden durch die Störerhaftung massiv behindert. Dabei ist auch die Rechtssprechung momentan nicht eindeutig und bringt immer wieder Überraschungen hervor. Diese Unsicherheit muss beseitigt werden.

Wenn das Anwenden der Störerhaftung ein legales Geschäftsmodell unmöglich machen würde, wird sie heute schon nicht angewendet. Dies muss auch auf Privatpersonen und auf Unternehmer, die solch einen Dienst als kostenlosen Service für Kunden anbieten ausgeweitet werden (siehe z.B. http://www.lhr-law.de/lbr-blog/urheberrecht/die-storerhaftung-und-das-gefahrdete-geschaftsmodell =

Wir selbst lassen einen TOR-Exit-Node von der GPF betreiben, um Risiken aufgrund der Störerhaftung von uns abzuwenden. Da sollten wir unsere Aufgabe als politische Partei auch wahrnehmen, auf eine Änderung der Situation hinzuwirken

Antragsteller

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PA-003: Ablehnung von PPP

Ablehnung von PPP

Text

Der Landesparteitag möge folgenden Programmpunkt beschließen:

    • Alt 1 (Eigenentwicklung von ein paar Hessen)

Public-Private-Partnership-Projekte

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Public-Private-Partnership-Projekte (PPP-Projekte) grundsätzlich ab. Im ersten Schritt führen solche Projekte dazu, die damit verbundene wirtschaftliche Belastung des betroffenen öffentlichen Haushalts zu verschleiern, da die insgesamt eingegangene Verpflichtung nicht im Haushalt ausgewiesen wird. Regelmäßig werden zudem die mit den privaten Vertragspartnern geschlossenen Verträge auf deren Verlangen hin nicht veröffentlicht, was wiederum eine Kontrolle oder eine Überprüfung der Vereinbarungen verhindert und somit Missbrauch erleichtert. Die PIRATEN stehen hingegen für Transparenz staatlichen Handelns. Hinzu kommt, dass solche PPP-Projekte im Ergebnis zu einer stärkeren wirtschaftlichen Belastung der öffentliche Hand kommt. Neben den mit dem Projekt direkt verbundenen Kosten müssen letztlich auch die - öffentlicher Einflussnahme und Kontrolle vollständig entzogenen - Gewinne des privaten Anbeiters finanziert werden.

Grundsätzlich lehnt es der Landesverband ab, Teile der öffentlichen Infrastruktur, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Bildung, Versorgung, Gesundheit, öffentliche Infrastruktur, etc.), zu privatisieren. Diese sind grundsätzlich in öffentlicher Hand zu behalten.Der Mensch muß im Mittelpunkt stehen, monetäre Interessen sind ihm unterzuordnen.

    • Alt 2 (geguttenbergt aus LTW-Programm SH)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Wir lehnen Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch die sie wählenden Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerabel. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir deshalb sehr kritisch. Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert. Ist dies nicht möglich, so gibt es immer noch Alternativen zur Finanzierung, die ebenfalls eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindern. Eine Genossenschaft von Bürgern, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, ist eine solche Alternative. Da das Ziel so einer Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Erfüllen einer Funktion ist, arbeitet diese demokratischer und sozial verträglicher als ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.

    • Alt 3 (SH Antrag mit ein wenig Umformulierung)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Die Verträge, die von Bund, Ländern und Kommunen mit Privatunternehmen geschlossen werden, müssen sowohl für die Volksvertreter als auch die sie wählenden Bürger kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerierbar. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf Leasingmodelle zu setzen, bei denen der aktuelle Haushalt durch die deutlich kleineren jährlichen Zahlungen nicht so stark belastet wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte gebunden. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge für Bildung, Gesundheit, Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV, Müllabfuhr usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen, Kongresshallen), sollten nur privatisiert werden dürfen wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert. Ist dies nicht möglich, so gibt es immer noch Alternativen zur Finanzierung, die ebenfalls eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindern. Eine Genossenschaft von Bürgern, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, ist eine solche Alternative. Da das Ziel so einer Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Erfüllen einer Funktion ist, arbeitet diese demokratischer und sozial verträglicher als ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.

    • Alt 4 (= Alt 3 ohne Genossenschaft)

Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.

Die Verträge, die von Bund, Ländern und Kommunen mit Privatunternehmen geschlossen werden, müssen sowohl für die Volksvertreter als auch die sie wählenden Bürger kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerierbar. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.

Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf Leasingmodelle zu setzen, bei denen der aktuelle Haushalt durch die deutlich kleineren jährlichen Zahlungen nicht so stark belastet wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte gebunden. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.

Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge für Bildung, Gesundheit, Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV, Müllabfuhr usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten (Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen, Kongresshallen), sollten nur privatisiert werden dürfen wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.

Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert.

Begründung

PPP ist in vielen Kommunen ein Thema. Leider durch und durch instransparent und auf Dauer mit extrem hohen Kosten verbunden. Aber auch das Land Hessen macht öffentliche Vergaben. Daher auch für Hessen interessant

Antragsteller

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PA-004: Asyl- und Migrationspolitik

Asyl- und Migrationspolitik

Text

Die Piratenpartei Hessen schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodelle lebt. Viele Flüchtlinge jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Deutschland Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtlingen in Hessen und auf Bundesebene ab. Daher müssen alle Verfahrensweise in der Asylpolitik uneingeschränkt auf den Prüfstand. Sofern die Entscheidungskompetenz nicht in die Landesebene fällt, werden die hessischen Piraten Entscheidungen im Bundesrat anregen und vorbereiten. Bereits in dieser Thematik erfahrene Organisationen, wie beispielsweise ProAsyl und der hessische Flüchtlingsrat sind dabei stärker in den Diskurs mit einzubeziehen.

Residenzpflicht abschaffen

Die Freiheit, Freizügigkeit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist ein hohes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Eine Einschränkung der Wahl des Aufenthaltsortes ist nichts anderes als Inhaftierung in einem großflächigen Gefängnis und schränken Flüchtlinge damit in ihrem Menschenrecht auf Freizügigkeit ein. Die hessischen Piraten setzen sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling der in Hessen lebt ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren. Dadurch bekommen Flüchtlinge die Möglichkeit für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen, sowie an familiären und freundschaftlichen Treffen teilzunehmen.

Grundrechte auf alle Menschen ausweiten

Wir nehmen die Diskriminierung von Flüchtlingen, die in ihrer Freizügigkeit, ihrer Selbstbestimmung, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, nicht hin. Die Gewährung dieser Grundrechte wird nicht nur durch das Grundgesetz und die Landesverfassung bestimmt, die Rechte gehören zur Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Gemeinsam mit allen hessischen Bürgern wollen wir den Flüchtlingen in unserem Land beweisen, dass Demokratie und Grundrechte sich nicht nur auf die Bürger eines Staates oder Landes beschränken, sondern alle Menschen einschließt.

Lebenssituation von Flüchtlingen verbessern

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen werden wir außerdem folgende Punkte umsetzen:

  1. Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation des jeweiligen Heimatlandes bemisst und außerdem die langfristige Abschaffung der Drittstaatenregelung.
  2. Die Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) durch Verschleppung wird beendet.
  3. Die Schaffung von Beratungen, unter welchen Umständen eine Rückkehr in das jeweilige Ursprungsland möglich wäre, sofern dies vom Antragssteller gewünscht ist, bzw. Wege aufzeigen wie eine Integration in unsere Gesellschaft möglich ist.
  4. Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie (inkl. Verwandte zweiten/dritten Grades) umfasst und die besondere Situation von Eltern und Kindern berücksichtigt.
  5. Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen.
  6. Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
  7. Das Ende der isolierenden und unmenschlichen Aufenthaltsbedingungen.
  8. Die Verbesserung der Unterbringungssituation von Flüchtlingen und den kostenfreien Zugang zu traditionellen und neuen Medien in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen.
  9. Den gleichberechtigten, barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt und die weiterreichende Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland, sowie Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  10. Die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze wie des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Versorgung von Asylbewerbern regelt.

Begründung

Der Antrag basiert auf dem Wahlprogramm der Berliner Piratenpartei zur Abgeordnetenhauswahl 2011 und wurde auf Hessen umgeschrieben.

Die Bundesländer Niedersachsen[1], Baden-Württemberg[2], Berlin[3], Sachsen[4] und Mecklenburg-Vorpommern[5] (auch einzelne Städte) haben schon Beschlüsse hierzu.

  1. http://www.piratenpartei-niedersachsen.de/unsere-ziele/inneres-und-transparenz.html
  2. http://www.piratenpartei-bw.de/wahl/wahlprogramm/inneres-und-justiz/
  3. http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/05/wahlprogramm-2011-asyl/
  4. http://wiki.piratenpartei.de/SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/GP04
  5. http://piratenpartei-mv.de/bu%CC%88rgerrechte-der-wissensgesellschaft#lockerung-der-residenzpflicht

Antragsteller

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PA-: Antragstitel/Überschrift

Antragstitel

Text

Antragstext

Begründung

Antragsbegründung

Antragsteller

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Sonstige Anträge

SA-01: Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Ablehnung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Text

Piratenpartei Hessen stellt sich gegen jegliche Formen von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Die Piratenpartei versteht sich als internationale Bewegung, die Pluralismus und die Freiheit eines jeden Menschen gewährleisten und sicherstellen will. Jedem Menschen soll die Plattform für eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und für das Ausleben des gewünschten Lebensmodells gewährleistet werden. Dabei dürfen Menschen nicht aufgrund ihrer Herkunft, Ethnie, Geschlecht, sexueller bzw. geschlechtlicher Orientierung, sozialer Stellung, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, sowie religiöser, politischer oder sonstiger Weltanschauung diskriminiert, benachteiligt, bevorzugt oder bewertet werden. Die Freiheit des Individuums und dessen Selbstbestimmung müssen unter einen besonderen Schutz gestellt werden.

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt jegliche Form von Diskriminierung entschieden ab. Die Benachteiligung von Menschen aufgrund der oben genannten Kriterien darf in unserer Gesellschaft, und vor allem in einer demokratischen Partei, keinen Platz haben. Wir erkennen an, dass Diskriminierung, beispielsweise in Form von Alltagsrassimus und Alltagsdiskriminierung, ein gesellschaftliches Problem ist, das sich auch in der Piratenpartei abbildet.

Wir müssen also darauf hinarbeiten, dass Akzeptanz und gesellschaftliches Miteinander wieder gestärkt werden. Gründe wie Armut oder schlechter Zugang zu Bildung und Kultur, die langfristig zu Diskriminierung und Fremdenhass in der Bevölkerung führen können, müssen abgebaut und verhindert werden. Dieser politischen Aufgabe wollen sich die Piraten annehmen.

Die derzeitige, sehr emotional geführte, Debatte um Diskriminierung innerhalb der Partei zeigt, dass sich dieses gesellschaftliche Problem auch in der Piratenpartei widerspiegelt. Die hessischen Piraten bedauern die im Offenen Brief der Jungen Piraten [1] angeführten Beispiele für Diskriminierung und Beleidigung und distanzieren sich klar von solchem Verhalten.

Jegliche Relativierung, Entschuldigung oder Verteidigung des durch das nationalsozialistische Regime in Deutschland verübten Massenmords an Millionen Menschen lehnen die hessischen Piraten entschieden ab. Mitglieder, die verteidigende, relativierende und verharmlosende Äusserungen diesbezüglich tätigen, müssen mit einem Parteiausschluss rechnen, da sie den Werten und Idealen der Piratenpartei diametral entgegenstehen.

Sämtliche menschenverachtenden Ideologien und Gesinnungen sind mit den Zielen der Piratenpartei nicht zu vereinbaren. Deshalb haben Menschen, die solche Positionen vertreten, in unserer Partei keinen Platz.

Die Piratenpartei wird sich weiterhin an Demonstrationen gegen oben genannte politische Einstellungen und Organisationen beteiligen.

[1] http://www.junge-piraten.de/2012/04/06/offener-brief-der-jungen-piraten-an-die-piratenpartei/

Begründung

Aufgrund der Debatte um Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung innerhalb der Partei stelle ich hier einen Antrag, der eine klare Positionierung zur Folge hat.

Der Antrag wurde auf dem HessenCampus erweitert und verbessert. Dieser Text ist das Ergebnis dieser Arbeitsrunde.

Antragsteller

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SA-02: Positionspapier zur Ablehnung von Fracking

Ablehung von Fracking in Hessen

Text

Der Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland lehnt Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Durch diese Methode werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Bund und der EU ein. Um den Energiebedarf zu decken, setzen wir statt dessen auf Effizienzverbesserungen, Einsparungen und Generative Energien mit modernen Speichertechniken zum Ausgleich von Fluktuationen bei Energieproduktion und -Verbrauch.

Begründung

Der obenstehende Antrag (wurde auf dem LPT NRW 2011.2 in Soest am 19.11.2011 mit weit über 90 % Zustimmung angenommen.

Im LQFB Ja: 535 (84%) · Enthaltung: 52 · Nein: 101 (16%)

Es geht um ein komplettes Verbot des Frackings zur Gasförderung in Deutschland. Die Gefahren lassen sich nicht abschätzen, unser Trinkwasser und die Oberflächen können nachhaltig verseucht werden. Gefrackte Ressourcen sind nach heutigem Stand danach unbrauchbar, Man muss diese Methode verbieten und ich schlage dazu dieses Positionspapier vor. In Frankreich wurde Fracking vor kurzem komplett verboten, auch in einigen Bundesstaaten der USA gibt es inzwischen ein Verbot nach den haarsträubenden Erfahrungen dort.

Was ist Fracking?

Fracking ist eine unkonventionelle Fördermethode, um schwer zugängliche Erdgasquellen anzuzapfen. Beim Fracking wird unter sehr hohem Druck (>1000 bar) eine Flüssigkeit in den Boden gepresst. Dadurch werden künstliche Risse erzeugt oder vorhandene Haarrisse vergrößert, um die Durchlässigkeit des Bodens für Gas oder Flüssigkeiten zu vergrößern und so den gewünschten Energieträger freizusetzen. Es wird ein Gemisch aus Wasser und Sand eingesetzt. Die Sandkörner sollen die Haarrisse offen halten. Gleichzeitig werden diverse Chemikalien beigemischt, die zunächst dazu führen, dass Sand und Wasser sich nicht trennen, sondern in einer geleeartigen Masse eine Emulsion bilden. Nachdem die erwünschten Risse im Untergrund entstanden sind, muss das Gemenge wieder verflüssigt werden, damit das Gas gefördert werden kann. Auch werden Biozide beigemischt, die im Untergund vorhandene oder von der Oberfläche eingebrachte methanzersetzende Bakterien und Algen abtöten, die zu Schleimteppichen und Verstopfungen führen können.

Warum Fracking?

Erdgas muss nicht immer in großen Hohlräumen vorliegen, sondern kann auch in Form von Einschlüssen im Gestein, in Poren oder Haarrissen vorkommen. Fracking wird verwendet, um solche Erdgasvorkommen, die in Böden mit geringer Durchlässigkeit für Gas (Permeabilität) vorliegen, zu erschließen.

Welche Risiken gibt es?

Das größte Risiko ist sicherlich die Verseuchung des Grundwassers und der Umgebung des Bohrlochs an der Erdoberfläche. Weil sich die künstliche Rissbildung beim Fracking weder kontrollieren noch steuern läßt, können Risse prinzipbedingt auch an unerwünschten Stellen entstehen. Die Rissbildung ermöglicht, dass sowohl Gas wie auch Bohrflüssigkeit (Fracfluid) an die Oberfläche gelangen - gewünscht ist dies jedoch nur für das Gas und auch nur an der Förderstelle. An allen anderen Stellen kann es zur Kontamination mit Gas oder Fracfluid führen - insbesondere zur Verseuchung des Grundwassers. Aus den USA sind Fälle öffentlich geworden, wo das Trinkwasser so sehr mit Gas kontaminiert ist, dass es zum Verzehr nicht mehr geeignet ist und sogar "brennbar" wurde [03] Nur ein Teil der Firmen gibt Informationen zu den verwendeten Chemikalien heraus - die Zusammensetzungen ändern sich ständig, es wird viel herumexperimentiert. Es besteht auch der Verdacht, dass giftige Abfälle auf diese Weise als "wertvolle Hilfsmittel" umdeklariert und eingesetzt werden, um eine teure Entsorgung zu vermeiden. Ein signifikanter Teil der Frackflüssigkeit bleibt im Boden zurück. Wer in Bergbaugebieten lebt, kennt die Bergbauschäden, die natürlich auch entstehen können, wenn man Gestein zerstört. Schwarmbeben sind aufgetreten. Bei mindestens einem Fracking befanden sich in der Nähe alte unbekannte, nicht kartierte oder vergessene Bohrungen. Nachdem bereits eine große Menge Frackflüssigkeit eingebracht war, schoss diese einige hundert Meter entfernt aus einer der alten Bohrungen wieder an der Oberfläche heraus - eine eindrucksvolle Fontäne, die eine Woche lang sprudelte und die Umgebung mit Frackflüssigkeit und den aus dem Untergrund gelösten Salzen vergiftete. Generell löst die Frackflüssigkeit auch unerwünschte Stoffe aus dem Untergrund: Salze, aber auch radioaktives Material, das ähnlich wie beim Bohrschlamm aus der Erdölförderung ein "vergessenes" bzw. verschwiegenes, v

erdrängtes, ignoriertes Problem ist. In der Umgebung von Hamm soll gefrackt werden. Dort enthält der Untergrund große Mengen radioaktives Thorium und dessen ebenfalls radioaktive Zerfallsprodukte, die unvermeidlich an die Oberfläche gelangen werden. In NRW sollen Kohleflöze gefrackt werden. Die sind dann für die Nachwelt unbrauchbar. Kohle ist eine wertvolle Ressource, die eventuell später einmal gefördert werden könnte - und zwar nicht, wie bisher, zum Verbrennen, sondern zu anderen Zwecken.

Grundsätzlich gilt, wer behauptet "es gibt keine Risiken", der lügt!

Wer will daran verdienen?

Diverse Firmen wollen in großen Teilen Deutschlands fracken. Bohrlizenzen wurden teilweise schon vergeben, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde. Eins sollte man auf jeden Fall bedenken, wenn es um fossile Energie geht: Sicherheit kostet und die Konzerne bzw. Subunternehmer sparen da sehr gerne. Der Unfall im Golf von Mexiko zeigte, wie sehr die Konzerne willens sind, das Risiko zu übergehen um Profit auf Kosten der Gesellschaft zu erwirtschaften. Und auch der aktuelle Gasunfall in der Nordsee zeigt, wie gut man mit hohen Drücken umgehen kann. Im Gegensatz zu ihren Versprechungen haben die Betreiber keineswegs vor, als Gesamtgesellschaften zu haften. Es werden bereits jetzt für die Probebohrungen Tochtergesellschaften gegründet, GmbHs, die im Falle von Problemen haften und das wegen des geringen Eigenkapitals nur sehr beschränkt - "Gesellschaften mit beschränkter Haftung". Und das nur für Probebohrungen.

Wie beurteilen andere Länder das Fracking?

In den USA wird Fracking intensiv angewandt und die Schäden für Mensch und Natur wurden bereits offensichtlich. Dort scheint der Energiehunger größer zu sein, als die Bedenken. Einzelne Bundesstaaten haben es jedoch bereits auf ihren Gebieten verboten, ebenso wie Frankreich. Wenn man bedenkt, wie Frankreich das Risiko von Atomkraft einschätzt, könnte daraus der Schluss gezogen werden, dass die Franzosen Fracking für gefährlicher als Atomkraft halten!

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Fracking

http://www.gegen-gasbohren.de/nachrichten-informationen-und-filme/artikeluebersicht/

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,711107,00.html

http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/

http://www.derwesten.de/politik/nrw-will-riesige-erdgasfelder-anzapfen-id3899416.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,725697,00.html

https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Arbeitskreis/Umwelt_und_Energie/Fracking

http://www.xtranews.de/2011/07/01/fankreich-verbietet-fracking/

http://blogs.scientificamerican.com/observations/2011/06/30/france-becomes-first-country-to-ban-extraction-of-natural-gas-by-fracking/

Links

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2104.html

Antragsfabrik: https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Programm%C3%A4nderung_045

Antragsportal: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2012.1/Antragsportal/Programmantrag_-_056

Antragsteller

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SA-02: Antragstitel/Überschrift

Die Piratenpartei Hessen spricht sich gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) aus.

Text

Nach Auffassung der Piratenpartei Hessen verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Zudem ist der ESM nicht geeignet die grundlegenden Solvenzprobleme sowie die Leistungs- und Zahlungsbilanzdefizite einiger Euroländer in den Griff zu bekommen.

Die Piratenpartei Hessen kritisiert insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda.

Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei Hessen aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag - insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist.

Begründung

Der ESM-Vertrag verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, da alle Entscheidungen von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium getroffen werden. Das Rechtsstaatsprinzip wiederum bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und garantiert damit Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit. Indem die Organe des ESM eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Sowohl der Gouverneursrat als auch die Mitglieder des Direktoriums des ESM sind jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM im Rahmen der bewilligten Finanzmittel durch die Legislative ist damit unmöglich geworden.

Der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dadurch verstößt er gegen die von der Piratenpartei geforderte Transparenz staatlicher Organisationen, denn diese sind gegenüber den Bürgern umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Transparenz-Verstoß wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst.

Die Piratenpartei Hessen ist der Auffassung, dass es sich bei der sogenannten „Euro-Krise“ um ein grundsätzliches Strukturproblem des Eurosystems handelt und dass die akuten Solvenzprobleme einiger Euro-Länder in den meisten Fällen nicht durch ein Fehlverhalten der jeweiligen Regierungen ausgelöst wurden. Über lange Zeit wurden die strukturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Volkswirtschaften Europas ignoriert. Weder diese strukturellen Schwierigkeiten noch die systemimmanente Instabilität des Eurosystems werden durch den ESM abgemildert.

Der Antragstext beinhaltet die Arbeitsergebnisse der AG Europa sowie der AG Geldordnung.

Antragsteller

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