HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Luetzelbach
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Version vom 27. Juni 2013, 16:26 Uhr von Badok (Diskussion | Beiträge) (→Anzahl der genehmigten Plakate)
Inhaltsverzeichnis
Lützelbach
Anzahl der genehmigten Plakate
Für die einzelnen Ortsteile beschränkt auf jeweils:
- Lützel-Wiebelsbach: 5
- Seckmauern. 5
- Haingrund: 4
- Breitenbrunn: 3
- Rimhorn: 3
Wichtiges und Besonderes
Auch Großplakate sind erlaubt.
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:
- Straßenbäume
Die Standard-Sachen
- Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen oder dem Innenrand von Kurven befestigt werden.
- Die Sicht auf auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
Von wann bis wann?
22.07.2013 - unmittelbar nach dem 22.09.2013
Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts
https://www.dropbox.com/s/a7zemr5bcvoytqe/Genehmigung_Luetzelbach.pdf