HE:Kassel/1.Kreisparteitag2012-Antragsreihenfolge

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Version vom 31. März 2012, 13:30 Uhr von Michamo (Diskussion | Beiträge) (Satzungsänderungsanträge)
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1. Kreisparteitag 2012 | Piratenpartei Kassel

HINWEIS: Die hier vorgeschlagene Tagesordnung muss vom Kreisparteitag bestätigt werden.

GO-Antrag zur Änderung der Tagesordnung

GO-Antrag zur Änderung der Tagesordnung

Text

Der Kreisparteitag möge die Reihenfolge der zu bearbeitenden Anträge in der unten aufgeführten Reihenfolge beschliessen sowie den Punkt „Bericht der Antragskommission“ in die Tagesordnung aufnehmen.

Begründung

Die Antragskommission schlägt die Änderung der Tagesordnung vor, um die Anträge in eine systematische Reihenfolge zu bringen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


Vorschlag der Antragskommission zur Tagesordnung

Reihenfolge der Antragsblöcke:

  1. Satzungsänderungsanträge
  2. Programmanträge
  3. Sonstige Anträge

Abweichend von dieser Reihenfolge wird vorgeschlagen SA5 (Zulassung von Dringlichkeitsanträgen) vor den Programmanträgen zu behandeln.

Satzungsänderungsanträge

HINWEIS: Zu SÄA1 gibt es den Alternativantrag SÄA9
SÄA1 - Anträge erst lesen, dann abstimmen!

Text

Der KV Kassel möge beschließen, folgendes (an geeigneter Stelle) in die Satzung aufzunehmen:

Anträge müssen in für alle lesbarer Form direkt und einheitlich vorliegen, bevor es zu einer Abstimmung kommen kann

Begründung

etwas lasche formulierte Begründung:
..etwas überspitzt, aber wo wir gerade beim Durchblick über Ergebnisse sind, gibt es da noch ganz andere Dinge, die viel erschreckender sind, da sie viel einfacher die Demokratie gefährden, nämlich die Informationslage. Bemerken tue ich das immer wieder, sowohl im Kreistag, wie auch bei Parteitagen: Da wird mal schnell was vorgezogen, mündlich ein Antrag geändert und letztendlich weiss man kaum über was man abstimmt (bzw. meint es zu wissen...)

Klingt ein wenig überflüssig und blöd. Halte ich aber für enorm wichtig. Wenn wir Dringlichkeitsatraege und spontane Aenderungsanträge erlauben wollen, muss darauf geachtet werden, dass eindeutig klar ist über welche Version bzw. Formulierung abgestimmt wird.

Geschehen ist das z.B. beim Antrag über den Sync der ML. Hier wurde erst eine Änderung eingereicht und dann recht schnell abgestimmt. Es war unklar welche Version abgestimmt wird.

Selbst der Antragsteller war etwas verwundert darüber was abgestimmt wurde. Ich weiss von mind. 4 Personen die anders abgestimmt hätten, wäre es ihnen bewusst gewesen, welche Version der VL gerade hat abstimmen lassen. (Im Kreistag ist es dann mehr: welcher TOP gerade abgestimmt wird)

Ich will explizit auf eine Form für die Lesbarkeit verzichten. Es muss nur für alle möglich sein. Dh. ob das indivuum den Beamer, das Wiki übers Netz, totes Holz oder was auch immer für sich nutzen kann ist ja ansich relativ. Für jeden muss es nur auf die eine oder andere Art zugänglich sein (nicht sein können!). Problematisch wird es nur für potentiell blinde Piraten, da müsst jem der Blindenschrift mächtig sein. Die Halbblinden können sich ja beschweren, wenn ihnen der Zugang z.B. zum Beamer nicht ermöglicht ist.

Kostet natürlich im Zweifel, mal ein paar Sekunden mehr, gibt aber auch zusätzlichen Raum zum nachdenken.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


SÄA9 - Alternativantrag - Anträge erst lesen, dann abstimmen!

Text

Der Kreisparteitag möge beschließen:

§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages der Satzung wird wie folgt geändert:

Nach Abs. 5 wird ein neuer Absatz eingefügt:

6. Anträge müssen auf Kreisparteitagen vor Abstimmungen für alle Piraten einsehbar in Textform vorliegen.

Die bisherige Nummerierung der folgenden Absätze wird wie folgt geändert:

  • aus Abs. 6 wird Abs. 7
  • aus Abs. 7 wird Abs. 8

Begründung

Piraten wollen verantwortlich agieren. Damit sie dies können, müssen sie bei Abstimmungen mit Sicherheit wissen worüber genau sie abstimmen.

Insbesondere wenn es viele Änderungen zu einem Antrag gibt, gab es in der Vergangenheit Verwirrungen über den konkreten Inhalt von abzustimmenden Anträgen. Dies kostet zum einen Zeit auf den Kreisparteitagen, zum anderen fordern wir ja gerade Transparenz um verantwortlich handeln zu können. Genau diese können wir auch an diesem Punkt in die Tat umsetzen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


HINWEIS: Zu SÄA2 gibt es die Alternativanträge SÄA3, SÄA4 und SÄA8
SÄA2 - Antragsfrist für Satzungsänderungen

Text

Der KV Kassel möge beschließen, folgende Änderungen an der Satzung vorzunehmen:

Alte Fassung:

§ 24 - Satzungsänderungen

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.

Der Kreisparteitag möge beschließen den Wortlaut zu ändern in:

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn der Punkt "Satzungsänderungen" auf der Tagesordnung der Einladung aufgeführt ist. Die Anträge müssen drei Wochen vor der Versammlung eingereicht werden.

Begründung

Der Antrag soll eine explizite Frist für Satzungsänderungen in die Satzung einfügen. Die Frist von drei Wochen ist eine Woche unter der

Ladungsfrist und eine Woche über der Frist für Programmanträge. Das trägt der Bedeutung von Satzungsänderungsanträgen mE Rechnung. Eine Alternative wäre es, auch für SÄA eine zwei-Wochenfrist vorzusehen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


SÄA3 - Alternativantrag: Antragsfrist für Satzungsänderungen

Text

Der KV Kassel möge beschließen, folgende Änderungen an der Satzung vorzunehmen:

Alte Fassung:

§ 24 - Satzungsänderungen

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.

Der Kreisparteitag möge beschließen den Wortlaut zu ändern in:

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn der Punkt "Satzungsänderungen" auf der Tagesordnung der Einladung aufgeführt ist. Die Anträge müssen zwei Wochen vor der Versammlung eingereicht werden.

Begründung

Der Antrag soll eine explizite Frist für Satzungsänderungen in die Satzung einfügen. Die Frist von zwei Wochen ist eine Alternative zu den ursprünglich vorgeschlagenen drei Wochen. Damit wäre die Frist für Satzungs- und Programmanträge gleich lang.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


SÄA4 - Alternativantrag: Antragsfrist für Satzungsänderungen

Text

Der KV Kassel möge beschließen, folgende Änderungen an der Satzung vorzunehmen:

Alte Fassung:

§ 24 - Satzungsänderungen

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.

Der Kreisparteitag möge beschließen den Wortlaut zu ändern in:

(2) Der TO Punkt: "Änderungen der Satzung des Kreisverbandes" wird zu jedem Kreisparteitag angekuendigt. Die Anträge müssen zwei Wochen vor der Versammlung eingereicht werden.

Begründung

Der Antrag soll eine explizite Frist für Satzungsänderungen in die Satzung einfügen. Damit wäre die Frist für Satzungs- und Programmanträge gleich lang. Dies traegt auch zur besseren Übersicht bei.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


SÄA8 - Alternativantrag - Antragsfrist für Satzungsänderungen

Text

Hinweis: Dieser Antrag sieht eine Frist von 14 Tagen zur Einreichung von Satzungsänderungsanträgen vor.

Bisher:
§ 12 Aufgaben des Kreisparteitages
3. Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 14 Tagen einzureichen und zu veröffentlichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes.

§ 24 - Satzungsänderungen
1. Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisparteitages.
2. Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.
3. Änderungen zur Kreissatzung können von jedem Mitglied des Kreisverbands beantragt werden. Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.


Der Kreisparteitag möge beschließen:

Modul a:
in § 12 Aufgaben des Kreisparteitages wird Abs. 3 wie folgt geändert:

3. Anträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 14 Tagen einzureichen und zu veröffentlichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes.

Modul b Variante 1:
in § 24 - Satzungsänderungen wird Absatz 2 wie folgt geändert:

2. Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn der Punkt Satzungsänderungen auf der Tagesordnung der Einladung aufgeführt ist

Modul b Variante 2:

  • in § 24 - Satzungsänderungen wird Absatz 2 gestrichen.
  • Absatz 3 wird neu nummeriert und zu Absatz 2

Begründung

Dieser Alternativ-Antrag zu dem Antrag Antragsfrist für Satzungsänderungen intergriert die Frist für Satzungsänderungsanträge in die bestehende Regelung zur Einrichung von Sachanträgen, und vermeidet es so an einer weiteren Stelle in der Satzung eine Frist für Satzungsänderungsanträge einzufügen. Das Wort Sachanträge, welches nicht genauer definiert ist, entfällt und würd durch Anträge ersetzt. Dies sorgt für mehr Klarheit. Dies ist aber nur dann möglich, wenn Satzungs-, Programm- und Sonstige Anträge eine identische Frist haben, in diesem Fall 14 Tage.

Darüber hinaus bietet dieser Antrag in Modul b die Möglichkeit das auf die namentliche Nennung von Satzungsänderungsanträge in den Einladungen zu Kreisparteitagen verzichtet werden kann. Diese Anpassung ist nötig, da die Einladungen vor Ablauf der Einreichungsfrist verschickt werden müssen. Durch eine Streichung von §24 Abs.2 wird eine Überschneidung der Frist ebenfalls vermieden, und die Satzung gleichzeitig vereinfacht.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


SÄA5 - § 12 Aufgaben des Kreisparteitages Abs. 4

Text

Alte Fassung: § 12 Aufgaben des Kreisparteitages Abs. 4

Anträge, die zwischen Antragsfrist und Eröffnung des Kreisparteitages gestellt werden (Dringlichkeitsanträge), sind zuzulassen, wenn der Kreisparteitag zustimmt. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen.

Der Kreisparteitag möge beschließen den Wortlaut zu ändern in:

Anträge, die zwischen Antragsfrist und Ende des Kreisparteitages gestellt werden (Dringlichkeitsanträge), sind zuzulassen, wenn der Kreisparteitag zustimmt. Der Antragsteller muss die Dringlichkeit begründen.

Begründung

Bisher können Dringlichkeitsanträge nicht auf dem Kreisparteitag eingereicht werden, sondern nur bis zu dessen Eröffnung. Durch die Änderung könnten auch während des Kreisparteitags eingereicht werden, welche dann natürlich durch den Kreisparteitag zugelassen werden müssen.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


SÄA6 - § 12 Aufgaben des Kreisparteitages Abs. 2

Text

Alte Fassung: 2. Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr vorzusehen: 1. den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes, 2. Rechenschaftsbericht der Kreistagsfraktion, 3. [...]

Der Kreisparteitag möge beschließen den Wortlaut zu ändern in:

Rechenschaftsbericht der Mandatsträger

Begründung

Wir haben keine Fraktionen, sollten aber den Mandatsträgern die Möglichkeit geben Rechenschaftsberichte einzubringen. Dies war ist ja auch die Intention der bisherigen Formulierung. Die mündlichen Berichte müssen nicht lang sein. Lange Berichte können im Wiki abgelegt werden.

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}


SÄA7 - § 23 - Amtsdauer Abs. 3

Text

Alte Fassung:

§ 23 - Amtsdauer [...] 2. Ein Misstrauensantrag gegen den Kreisvorstand muss von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Kreisverbandes gestellt werden. [...] 3. Der Kreisvorsitzende muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen nach Zugang des Antrages einen außerordentlichen Kreisparteitag einberufen.

Der Kreisparteitag möge beschließen den Wortlaut zu ändern in:

3. Der Kreisvorstand muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen unter Einhaltung einer Ladungsfrist von zwei Wochen nach Zugang des Antrages einen außerordentlichen Kreisparteitag einberufen.

Begründung

Die Einberufung, wie sie in §23.3 geregelt ist, widerspricht §11.5.1 und sollte angeglichen werden:

Außerordentliche Kreisparteitage können beantragt werden.

1. durch Beschluss des Kreisvorstandes oder

2. auf Antrag von mindestens 10 Prozent der Mitglieder, mindestens aber von drei Mitgliedern, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Einberufungsantrag als beitragspflichtig gemeldet hat

Antragsteller

{{{Antragsteller}}}

Programmanträge

Sonstige Anträge