HE:Giessen-Lahn-Dill/aKPT/2013.1/alt
Inhaltsverzeichnis
Situation (und Begründung)
Aktuell funktioniert der zusammengeschlossene Kreisverband nur eingeschränkt. Der Kreisvorstand kümmert sich primär um Dinge in LDK, behandelt Dinge jenseits seines Verwaltungsbereiches (wie inhaltliche Dinge), vernachlässigt organisatorische Dinge im Landkreis Gießen, verweigert/missachtet grundlegende Ideale und Rechte und kommt der Verpflichtung zur Transparenz und Teilhabe nicht nach.
Im Einzelnen sind dies:
- Nichtbehandlung von eingereichten Anträgen an den Kreisvorstand
- Fehlende Veröffentlichungen von Geschäftsordnung und Protokollen
- Nicht-Bereitstellung von in der Satzung definierten Basis-Beteiligungstools
- Versäumen des ordentlichen Kreisparteitages und die jährliche Behandlung der Frage des KV-Zusammenschlusses
- Weitere Verstösse/Missachtungen gegen/von Satzung und Geschäftsordnung
- Vernachlässigung Gießens und Bevorzugung Lahn-Dills
- Par ordre du mufti-Vorstandsdasein
- Kaum Transparenz
- Kaum Basisbeteiligung
- Kaum Kommunikation gegenüber der gesamten Basis
- Bevormundung
- Politische Aktivitäten (Erstellung von Positionspapieren)
- Vorenthalten von verbrieften Mitgliedsrechten
- ...
Generell lässt sich leider auch beobachten, dass im LDK ein starkes Hierachie-, Autoritäts- und Hinterzimmerdenken vorherrscht, während in Gießen Transparenz und Basisbeteiligung als wichtig erachtet werden.
Lösungsansätze
Es gibt prinzipiell mehrere Wege, um eine vielleicht zu einer Verbesserung der Situation zu kommen.
Dies kann leider nur auf einem aKPT passieren, da der Vorstand auf Anträge ja nicht reagiert und nur ein (a)KPT dem Kreisvorstand Vorgaben machen kann.
Diskussion und Beschlüsse eines aKPT
- die verschiedenen Erwartungshaltungen
- die verschiedenen Erfüllungsmöglichkeiten
- grundlegende Dinge (Protokolle, Vorstandssitzungen, ...)
- Aufgabenbeschreibungen der Ämter
- Do's and Dont's des Kreisvorstandes
- mögliche Vorgaben für die Geschäftsordnung
- ...
Misstrauensvotum und Neuwahl des Kreisvorstandes (entfällt, da Handlungsunfähigkeit)
Nach § 20 Absatz 2 der Satzung"Ein Misstrauensantrag gegen den Kreisvorstand muss von mindestens von 10% der Mitglieder des Kreisverbandes gestellt werden. Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Antragsberechtigten ist die Mitgliederzahl, die der Kreisverband in dem Monat vor dem Misstrauensantrag an den Landesverband als beitragspflichtig gemeldet hat. Die Einbringung als Dringlichkeitsantrag ist unzulässig."
Aufheben des Zusammenschlusses
- Nach § 22 Absatz 3 der Satzung (Änderungsantrag anhängig)
- "Die Mitglieder der zusammengeschlossenen Kreise Gießen und Lahn-Dill haben einmal jährlich auf dem ordentlichen Kreisparteitag darüber abzustimmen, ob der Zusammenschluss der beiden Kreise zu einem gemeinsamen Kreisverband fortbestehen soll. Die Abstimmung hat getrennt nach Landkreisen zu erfolgen. Über den Fortbestand des Zusammenschlusses entscheiden die Mitgliederversammlungen jeweils mit einfacher Mehrheit. Erhält auch nur eine der durchzuführenden Abstimmungen die erforderliche einfache Mehrheit nicht, gilt der gemeinsame Kreisverband als aufgehoben."
Tagesordnung
- Behandlung von Satzungsänderungsanträgen
- Diskussion und Beschlüsse über den Kreisvorstand
Möglicher Misstrauensvotum und Neuwahl des Kreisvorstands- Mögliche Beendigung des KV-Zusammenschlusses und Neustart des KV Gießen
Unterstützende (entfällt, da Handlungsunfähigkeit)
Es werden 10% der Mitglieder für den aKPT und das Misstrauensvotum benötigt:
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