HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des Vorstandes
- 2 Vorstandssitzungen
- 2.1 §1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- 2.2 §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 2.3 §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 2.4 §4 Leitung der Vorstandssitzungen
- 2.5 §5 Beschlüsse
- 2.6 §6 Protokollführung
- 2.7 §7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- 2.8 §8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
- 2.9 §9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- 2.10 §10 Sonstiges Vorstand
- 2.11 §11 Kassenprüfung
- 2.12 §12 Inkrafttreten
Geschäftsordnung des Vorstandes
Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Bremen-Stadt
Vorstandssitzungen
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- Der Termin und Ort für die nächste reguläre Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird zeitgleich mit der Veröffentlichung des genehmigten Protokolls veröffentlicht. Die Vorstandssitzung kann ebenfalls fernmündlich, vermittels geeigneter Telekommunikationstechnologie abgehalten werden.
- Zu Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von 7 Tagen in Schriftform eingeladen.
- Eine vorläufige Tagesordnung wird spätestens 24 Stunden vor der Vorstandssitzung aufgestellt und in geeigneter Form veröffentlicht.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Anträge zu angekündigten Punkten der Tagesordnung müssen an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antrag ist bevorzugt per E-Mail an vorstand-stadt@bremen.piratenpartei.de zu richten. Anträge können in Schriftform auch postalisch an die Geschäftsstelle adressiert oder durch persönliche Übergabe beim Kreisvorstand eingereicht werden.
- Antragsberechtigt sind:
- Die Vorstandsmitglieder des Kreisverbandes Bremen-Stadt
- Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Bremen
- Alle Mitglieder des Kreisverbandes Bremen-Stadt.
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Die Sitzungen des Kreisvorstands sind öffentlich. Der Vorstand kann aber das Rederecht von Nichtmitgliedern des Vorstands zeitlich beschränken. Der Vorstand kann beschließen, einen Teil der Sitzung nichtöffentlich abzuhalten. Dies ist zu begründen.
- Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können nach Ermessen des Versammlungsleiters durch diesen von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzung wird durch den Kreisvorsitzenden oder im Falle seiner Abwesenheit durch den stellvertretenden Kreisvorsitzenden eröffnet. Sind beide abwesend, wird die Sitzung durch einen Beisitzer eröffnet. Unmittelbar nach Eröffnung der Sitzung wird die Leitung der weiteren Vorstandssitzung festgelegt.
§5 Beschlüsse
- Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes.
Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen der Geschäftsordnung erfordern mehr als 50% der anwesenden Vorstandsmitglieder.
- Beschlüsse können im Umlaufbeschluss per E-Mail an vorstand-stadt@bremen.piratenpartei.de getroffen werden und sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung öffentlich zu machen.
- Bei Nicht-Rückmeldung auf Anträge im Umlaufverfahren binnen 72 Stunden wird dies als Enthaltung gewertet. Zur Gültigkeit eines Beschlusses im Umlaufverfahren bedarf es der Rückmeldung von mindestens drei Vorstandsmitgliedern.
- Umlaufbeschlüsse werden per E-Mail vom Antragsteller angekündigt und dann von den Vorständen per E-Mail abgestimmt. Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden.
- Bei Stimmgleichstand entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Stimmenthaltung/Abwesenheit des Vorsitzenden entscheidet bei Stimmgleichstand die Stimme des stellvertretenden Kreisvorsitzenden.
Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
- Ausgaben die 150,00€ überschreiten
- Verträge oder Ausgaben, die regelmäßige Kosten verursachen
- Einberufung einer Kreismitgliederversammlung
- Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom Antragsteller explizit verlangt wurde
Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden:
- Ausgaben bis 150,00€ unter Vorlage von Belegen zur nächsten Kreisvorstandssitzung
§6 Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird vom Vorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird nach Fertigstellung den Vorstandsmitgliedern per Umlaufbeschluss zur Genehmigung vorgelegt. Das Protokoll ist schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach der Vorstandssitzung im Piratenwiki zu veröffentlichen.
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
- Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Satzung des Kreisverbandes zusammen.
- Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Satzung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln, die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreismitgliederversammlung.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt dieses einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
- Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeit für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an.
§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Vorsitzender
- Repräsentation nach Außen
- Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
- Kontakt zu anderen Gliederungen
- Behördenkontakte
Stellv. Vorsitzender
- Verwaltung der Mitgliederdaten
- Generelle Organisation
- Kontakt zu anderen Gliederungen
- Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
- Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
Schatzmeister
- Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes.
Beisitzer
- Übernimmt vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.
Presse-Beauftragter
- Der Presse-Beauftragte ist zuständig für die Pressearbeit des Kreisverbandes Bremen-Stadt. Er koordiniert die Pressearbeit in enger Zusammenarbeit mit dem Presse-Team des Landesverbands Bremen und arbeitet nach den Grundsätzen der Pressearbeit. Er erhält Zugriff auf die Presse-Kontakte. Im Falle einer Verhinderung benennt er einen Stellvertreter in Abstimmung mit dem Kreisvorstand. Bei einem Wechsel des Presse-Beauftragten trägt der Amtsinhaber Sorge für die ordentliche Übergabe an seinen Nachfolger.
§10 Sonstiges Vorstand
- Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
- Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
- Der Kreisvorstand tritt mindestens alle drei Monate zusammen. Der Kreisvorstand ist ungeachtet dessen angehalten, mindestens alle zwei Monate zusammenzutreten. Mitglieder, die nicht physisch anwesend sein können, können fernmündlich vermittels geeigneter Kommunikationstechnologie an der Kreisvorstandssitzung mit vollen Rechten und Pflichten teilnehmen.
§11 Kassenprüfung
- Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
- Dem Landesparteitag muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
- Die Kassenprüfer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
§12 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 21.12.2011 beschlossen und in Kraft gesetzt.