Grundkontingent

Thema:
Grundkontingent und 2/6-Regel
1. 3 Halbautomatische Langwaffen sowie 2 Kurzwaffen sind ausreichend für die Ausübung verschiedener Disziplinen
2. Ein Bedürfnis für weitere Waffen kann durch Nachweis weiterer Disziplinen erfolgen.
3. Die Gelbe WBK ermöglicht darüber hinaus weitere Langwaffen (Repetierer etc.) zu erwerben.
4. Die Erbwerbsbeschränkung von 2 Waffen pro Halbjahr ist ausreichend und langfristig stellt dies keine Einschränkung dar.
1. Es besteht kein erhöhtes Gefährdungspotential durch eine höhere Anzahl an Halbautomaten, da im Missbrauchsfalle bereits eine Waffe ausreichen würde.
2. Es besteht ein unnötig hoher bürokratischer Aufwand zur Überprüfung der einzelnen Waffen und des Abgleichs mit den Schießsportordnungen, der keinen Sicherheitsgewinn bringt.
3. Die Freiheit des Einzelnen ist gerade anfangs beeinträchtigt, wenn man gleich mehrere Disziplinen ausüben möchte, dies aber nicht mit dem auf die eigenen Wünsche abgestimmten Sportgerät tun kann.
4. Der Sportschütze muss unter Umständen auf sehr gute, zeitlich befristete, Sonderangebote verzichten.
Umfangreiche Quellenangabe findet sich in der Themensammlung.
Pro-Unterstützer
bitte eintragen
Contra-Unterstützer
bitte eintragen
Hannes_55