Geschäftsordnung Landesverband Niedersachsen

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Geschäftsordnung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Niedersachsen

Definitionen

  1. Diese Geschäftsordnung enthält ergänzende Regelungen zu der Satzung der Piraten Niedersachsen und wurde am xx.yy.zzzz beschlossen. Diese Geschäftsordnung kann nur mit absoluter Mehrheit von der einer Mitgliederversammlung beschlossen, geändert oder aufgehoben werden. Sie gilt gesamtheitlich für die Piraten Niedersachsen.
  2. Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise. Bei entsprechendem Bedarf wird über die Bezeichnungen erneut beraten und entschieden.
  3. Diese Geschäftsordnung wird auf dem 1. Landesparteitag in aktuellster Fassung vorgelegt, diskutiert und mit einfacher Mehrheit beschlossen. Änderung kann der Vorstand jederzeit im Rahmen der Satzung durchführen.

Vorstand

Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen

  1. Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Landessatzung zusammen.
  2. Der Landesvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien des Landesparteitages bzw. der Delegiertenkonferenz alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Landesverbandes zusammenhängen.
  3. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Landesparteitage bzw. Delegiertenkonferenzen.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

  1. Die Mitglieder des Vorstandes haben im Einzelnen folgende besondere Aufgaben im Zuge der Delegation und Spezialisierung.

Vorstandsvorsitzender

  1. Der Vorstandsvorsitzende hat die primäre Aufgabe mit dem Vorstand als Mittel den Landesverband zu koordinieren. Er ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Vorstandssitzungen, welche er auch leitet.
  2. Zur Erfüllung seiner Aufgaben beisitzt der Vorsitzende über folgende Kompetenzen:
    1. vollständiges Informationsrecht.
    2. eine zweite Stimme bei Stimmgleichheit in Abstimmungen.
    3. Richtlinienkompetenz für die Vorstandstätigkeit und der einzelnen Positionen.
  3. Bis zur Delegation der Aufgabe(n) ist er Ansprechpartner für:
    1. Presse
    2. Andere Parteiorganisationen
    3. Den Bundesvorstand
    4. Parteimitglieder im Allgemeinen

Stellvertretender Vorsitzender

  1. Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Dazu erhält er alle Informationen an den Vorsitzenden parallel. Er ist mit dem Generalsekretär engster Mitarbeiter des Vorsitzenden.
  2. Darüber hinaus hat der stellvertretende Vorsitzende folgende Aufgaben:
    1. steht dem Vorsitzenden im Besonderen beratend zur Seite.
    2. kann vom Vorsitzenden zur jeder Entscheidung Rechenschaft verlangen sofern er die Grundzüge der Satzung oder des geltenden Rechts verletzt sieht.
    3. kann Entscheidungen des Vorsitzenden mit Unterstützung des Vorstandes revidieren.

Schatzmeister

  1. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Landesverbandes Niedersachsen. Hierbei hat er konkret folgende Aufgaben:
    1. Anfordern der Mittel von der Bundespartei
    2. Annahme von Geldspenden
    3. Führung aller finanziellen Mittel auf geeigneten Konten
    4. Überwachung der Zuführung von zweckgebundenen Spenden
    5. Zuführung von finanziellen Mitteln gemäß Beschluss des Landesvorstandes
    6. Erstellung und Verteidigung eines monatlichen Rechenschaftsberichtes für den Vorstand

Generalsekretär (1. Beisitzer)

  1. Der Generalsekretär unterstützt den Vorsitzenden beim Tagesgeschäft. Seine Arbeit ist die eines Hauptgeschäftsführers, gleichsam eines Prokuristen des Vorsitzenden. Er ist mit dem stellvertretenden Vorsitzenden engster Mitarbeiter des Vorsitzenden.
  2. Darüber hinaus zeichnet sich der Generalsekretär für die Organisation und Führung des Wahlkampfes auf Landesebene verantwortlich. Auf Anfrage unterstützt er seine Pendants in nachgeordneten Gliederungen bei deren Wahlkämpfen.

Geschäftsführer (2. Beisitzer)

  1. Der parlamentarische Geschäftsführer regelt die Geschäfte für seine Fraktionen im Verhältnis zum Landtag und den anderen Fraktionen. Er reicht die Themen ein und kümmert sich um den Ablauf der Parlamentsdebatten. Vor wichtigen Abstimmungen sorgt er dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind. Er ist der nahste Mitarbeiter des jeweiligen Fraktionsvorsitzenden.
  2. Er bereitet innerhalb seiner Fraktionen und in PGF-Runden mit anderen Geschäftsführern die Sitzungen des Ältestenrates vor, in denen die Tagesordnungen für die jeweils folgende Sitzungswoche festgelegt werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer achtet unter anderem auch darauf, dass seine Fraktion bei kritischen Abstimmungen im Plenum "stehen", das heißt, dass die Abgeordneten durch verschiedenen Hinweise angehalten sind, auch tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein.

Tagesordnung

  1. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.

Tagungsleitung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit absoluter Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Landesvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, aus der Mitgliederversammlung ausschließen.

Wahlen

  1. Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliedversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Wahlen und Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlußfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  4. Die Mitglieder des Landesvorstands werden in folgender Reihenfolge gewählt: Vorstandsvorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär (1. Beisitzer), Geschäftsführer (2. Beisitzer).

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
    1. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    2. Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
    3. Antrag auf sofortige Abstimmung,
    4. Antrag auf Vertagung,
    5. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    6. Antrag auf Unterbrechung,
    7. Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung,
    8. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages.
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.


Anträge

  1. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverband Niedersachsen.
  2. Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der Bundesgeschäftsstelle vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.
  3. Anträge können bis 2 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und Alternativanträge sind immer möglich.
  4. Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Öffentlichkeit

  1. Der Landesparteitag und die Delegiertenkonferenz tagen grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Landesvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.

Protokoll

  1. Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.

Sonstige Bestimmungen

  1. Während des laufenden Jahres frei werdende Positionen können vom Vorstand eigenständig neu besetzt werden. Personen die vom Vorstand berufen wurden müssen, unabhängig von der restlichen Dauer ihrer Tätigkeit, auf dem nächsten Landesparteitag durch Wahl bestätigt werden. Bis zur neuen Besetzung oder bei kurzfristigen Ausfall übernimmt der Vorsitzende oder ein von diesem bestimmtes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
  2. Der Landesvorstand tritt mindestens monatlich zusammen. Er wird vom Vorstandsvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich per Brief, e-Mail oder Fax mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Sofern keine besonderen Umstände bestehen sind die Diskussionen nach öffentlich zu führen oder zumindest Parteimitglieder als Zuhörer / Gäste zuzulassen.
  3. Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
  4. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.