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Weitere Informationen gibt es in der Kategorie Schatzkiste.

Moin, Piraten! Mein Name ist Bernd Schlömer und ich nehme seit dem Bundesparteitag 2009 in Hamburg die Funktion des Schatzmeisters im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland wahr.

Kontakt: bernd(punkt)schloemer(at)piratenpartei(punkt)de

Haushalt 2010

Finanzen:Haushaltsentwurf 2010

Betriebshaftpflichtversicherung

Ab dem 8. Januar 2010 hat die Piratenpartei Deutschland eine Haftpflichtversicherung bei der Generali-Versicherung. Die Haftpflichtverischerungsnummer lautet: 2-GK-83.054.352-0. In einem etwaigen Schadensfall bitte mich kontakten. Diese erste formlose Meldung sollte den Schaden umschreiben.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in unserem Fall eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung für Vereine. Was eine Betriebshaftpflichtversicherung ist, steht hier [1] Die Versicherungssumme beträgt pauschal 5 Mio EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie fungiert wie eine ganz normale Betriebshaftversicherung.

Abgedeckt sind u.a.

  • der Betrieb der Bundesgeschäftsstelle;
  • Parteiinterne Veranstaltungen, wie zum Beispiel
    • Parteitage oder Informationsveranstaltungen,
    • das Aufstellen und Betreiben von Info-Ständen,
    • Plakatieren,
    • Verteilen von Handzetteln,
    • Fahrten zu Veranstaltungen.

Nicht versichert gelten größere Veranstaltungen mit externen Besuchern, wie zum Beispiel Demonstrationen oder öffentliche Kundgebungen.

Es gelten folgende Vertragsbedingungen:

  • Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung;
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung;
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen;
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung;
  • Zusatzbedingungen zur Betriebshaftpflichtversicherung für die Nutzer von Internet-Technologien;

Hamburg, den 15. März 2010 gez. Bernd Schlömer

Regeln (Stand: 14. Dezember 2009)

Ohne Regeln keine Kekse. Folgende Regelvorschläge sollen dazu beitragen, dass ein Standardverfahren für ein einheitliches Kassenwesen der Piratenpartei Deutschland entwickelt werden kann. Es wird natürlich immer wieder Aktualisierungen geben. Einige Punkte, wie etwa der Umgang mit Spenden oder die Erstattung von Reisekosten sind abhängig vom Votum des Bundesvorstands.


Umgang mit Bar-Kassen

Folgende Grundsätze gelten für den Umgang mit Bar-Kassen sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Buchungen sind zeitnah zu tätigen. Buchungen können nicht ohne Beleg existieren.
  •  Papier ist der beste Freund der Buchhalter, Buch- und Kassenprüfer.
  • Es wird ein Kassenbuch geführt und monatlich abgerechnet. Dem Kassenbuch wird ein Aktenordner für Monatsabrechnungen nebst Belegen über Einnahmen und Ausgaben beigelegt.
  • Bar-Kassen dürfen einen Kassenbestand in Höhe von € 300,00 nicht überschreiten.
  • Sollte der Kassenstand der Bar-Kasse den Betrag von € 300,00 übersteigen, ist der Überschuss auf das jeweilige Geschäftskonto zu überweisen.

Allgemeine Buchungsempfehlungen

Folgende Empfehlungen/Hinweise gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Gegenstände (Dinge) sind grundsätzlich zu inventarisieren und in einer Inventarliste zu dokumentieren. Der Bundesvorstand freut sich über jede Sachspende aus den Landesverbänden; aber dieses Zeug ist auch nachweisfähig zu lagern oder zu nutzen.

Fristen (Stand: 19. Dezember 2009)

Folgende Fristen gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Kassenschluss: 15.12.2009.
  • Fertigstellung Jahresabschluss Landesverband: 31. Mai 2010.
  • Fertigstellung Jahresabschluss für Teilgliederungen unterhalb der Landesebene: 31. März 2010
  • Fälligkeit der Umlage an den Bund oder Landesebene: ab 01.01.2010 quartalsweise zu leisten
  • Vorlage Gesamtbericht: August 2010
  • Bereitstellung Testat: September 2010

Folgende Fristen gelten speziell für die Bundessebene:

  • Kassenprüfung/Rechnungsprüfung: 3./4. April 2010 oder 10./11. April 2010
  • Vorlage Prüfbericht: 23. April 2010

Forderungsmanagement

  • Mit Beginn des Jahres 2010 wird ein Forderungsmanagement für ausstehende Mitgliedsbeiträge eingerichtet. Hierfür sind die Landesverbände zuständig.

Geschäftswege

  • Budgetanträge und Bitten auf finanzielle Unterstützung werden schriftlich und gut dokumentiert an den Bundesvorsitzenden oder Schatzmeister gerichtet und dort im Mehr-Augen-Prinzip erörtet. Gleiches gilt für die jeweilige Landesebene. Alles andere macht keinen Sinn und setzt die Schatzmeister der Bundesebene sowie die Schatzmeister der Landesverbände nur dem Vorwurf aus, intransparente Geschäfts- und Finanzpolitik zu betreiben. Jedes Mitglied der Piratenpartei muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich über beantragte Gelder informieren zu können (Transparenzregel).
  • Anträge auf Anschaffungen werden mit Leistungsbeschreibungen versehen, die den begründeten Bedarf beschreiben sowie Ziel und Zweck der Anschaffung erläutern.

keine Verbindlichkeiten

Für die Bundes- und Länderebene gilt folgende Regel

  • Vorstände der Länder und des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
  • Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
  • Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.

Mitglieder und Mitgliedsbeiträge und ihre vorbereitende Verbuchung (Belegwesen)

  • Mit Stichtag 31.12. eines jeden Jahres (erstmalig 31.12.2009) extrahieren alle Teilgliederungen ihre Mitgliederdaten, nebst Adresse und Mitgliedsnummer in eine geeignete Datenbank (in elektronischer Form – bitte an Exportfunktion für die Rechnungslegung denken; hier werden wir noch weitere Hilfestellung anbieten).
  • Ab 01.01.2010 erfüllt diese Datenbank zwei Funktionen. Sie dient der Nachweisführung der nach PartG verpflichtenden Erläuterungen zur Anzahl der Mitglieder je Teilgliederung; sie bildet die Grundlage für das verpflichtende Forderungsmanagement der Piratenpartei Deutschland.
  • Bei Zahlungseingang des jeweiligen Mitgliedsbeitrags gilt folgendes Standardverfahren für die vorbereitende Buchhaltung der Piratenpartei Deutschland:
    • Ihr führt einen (Unter-)Ordner „BANK“: Der erste Kontoauszug des Monats liegt ganz unten, neue Kontoauszüge werden immer obenauf gelegt. Monatsweise wird ein Trennblatt eingefügt (Wir versuchen noch einen geeigneten Musterordner für alle Teilgliederungen zur Verfügung zu stellen).
    • Die Belege zu den Kontoauszügen – in diesem Fall in der Regel Mitgliedsbeitragsbestätigungen - liegen dabei immer hinter der Kontoauszugseite auf der die Zahlung zu sehen ist. Für die Mitgliedsbeitragsbestätigungen nutzt ihr bitte die Vorgabe der Anlage 1. Die Bestätigung kann per E-Mail versandt werden.
    • Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden ab 01.01.2010 über ein Mahnwesen eingefordert und in der Datenbank regelmäßig aktualisiert. Wer abschließend nicht zahlt, muss meiner Auffassung nach die Piratenpartei Deutschland verlassen.
    • Die Bundesebene wird am Ende des ersten Quartals die Umlage der Mitgliedsbeiträge in Höhe von 40% einfordern.
    • Die Punkte 1 bis 3 gelten sinngemäß für die Aufbereitung des Belegwesens 2009.

Erklärungen

Erklärungen des Schatzmeisters dienen dem Zweck, über aktuelle Ereignisse und besondere Entwicklungen zu berichten. Sie werden ausschließlich vom Schatzmeister verantwortet.

1. Übergabe

Nach Beendigung der Wahlen zum Schatzmeister der Piratenpartei Deutschland während des Bundesparteitags (BPT) am 4. und 5. Juli 2009 in Hamburg hat mir der ausscheidende Schatzmeister folgende Unterlagen übergeben:

  • Unterlagen zum Jahresabschluss 2006 (offensichtlich von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
  • Unterlagen zum Jahresabschluss 2007 (offensichtlich von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
  • Unterlagen zum Jahresabschluss 2008 (von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
  • einen Ordner mit verschiedenen Briefwechseln (u.a. zur Körperschaftssteuerbefreiung, Schreiben Bundeswahlleiter)
  • Loseblattsammlungen über mir bislang nicht bekannte Vorgänge;
  • das Anlagevermögen in Form einer Münze (20 Dänische Kronen);
  • ein Bar-Spende in Höhe von 6,50 Euro nebst formloser Spendenbescheinigung;
  • diverse Briefumschläge aus den Landesverbänden;

Hierzu stelle ich fest,

  1. dass mir eine form- und sachgerechte Übernahme der Unterlagen nicht möglich ist, da seit Gründung der Piratenpartei offensichtlich keine nachvollziehbare Aktenführung in meinem Zuständigkeitsbereich erfolgt;
  2. dass eine Nachbearbeitung der Rechenschaftsberichte aus den Jahren 2006 bis 2008 offensichtlich nicht stattgefunden hat; folglich weiterhin keine finanzielle Entlastung für ehemalige Vorstände bestehen dürfte.
  3. dass ein Kassenbuch zur Dokumentation und Nachweis einer Barkasse nicht existiert, damit wahrscheinlich auch keine Barkasse.
  4. dass mir kein Überblick über den aktuellen Kontostand im Bundeskonto möglich ist, da Kontoauszüge für das Jahr 2009 nicht vorliegen (Stand: 6. Juli 2009)
  5. dass mir keine Buchungsbelege für das Jahr 2009 vorliegen (Stand: 6. Juli 2009)
  6. keine weiteren Arbeitsmittel übergeben wurden (Hard- und Software, Arbeitsplatzausstattung für die Buchführung, Stand: 6. Juli 2009).Folglich gebe ich bekannt,
  7. dass ich weder die finanzielle, noch die rechtliche Verantwortung für die zurückliegenden Geschäftsjahre übernehmen kann oder übernehmen werde.# dass ich für das Geschäftsjahr 2009 weder die finanzielle, noch die rechtliche Verantwortung für den Zeitraum 01. Januar bis 4. Juli 2009 tragen kann.
  8. die ordnungsgemäße Buchführung auf der Bundesebene erst zu dem Zeitpunkt aufgenommen werden kann, wenn Zugang zum Bundeskonto ermöglicht ist und mir entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.

Hamburg, den 6. Juli 2009 gez. Bernd Schlömer


2. Betreiben von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Bei der Diskussion um die Einrichtung partei-eigener Internetshops ist nicht nur der parteirechtliche, sondern vor allem auch der steuerrechtliche Rahmen zu berücksichtigen. Die jeweiligen Finanzämter werden sehr genau prüfen, ob der Bundesverband oder eine Teilgliederug der Piratenpartei Deutschland, die beispielsweise einen Intershop betreiben möchte, noch im Rahmen einer steuerbefreiten Vermögensverwaltung oder bereits im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs tätig ist.

Dies vor dem Hintergrund, dass anders als für gemeinnützige Körperschaften, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 64, § 65 AO zwischen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und steuerfreien Zweckbetrieben unterscheiden, die Steuerbefreiungsvorschrift in § 5 Nr. 7 KStG für politische Parteien nur den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kennt . Daraus folgt, dass politische Parteien auch mit entgeltlichen Tätigkeiten steuerpflichtig sind, die im Wesentlichen oder gar ausschließlich dem gesetzlichen Zweck der Partei dienen, wie zurm Beispiel der Vertrieb von Druckerzeugnissen, mit denen die Partei ihre politischen Ziele in den Prozeß staatlicher Willensbildung einführt.

Für Internet-Shops und ähnliches gilt dies in verstärktem Maße.

Vielmehr dürften die Finanzämter für solche Aktivitäten davon ausgehen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Werden im Einzelfall die Grenzen der Vermögensverwaltung überschritten, so nimmt die Finanzverwaltung das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an.

Führt eine Teilgliederung der Piratenpartei Deutschland nun einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so kann diese Aktivität der Teilgliederung der Besteuerung unterliegen. Davon erfasst ist nicht nur die Körperschaftsteuer, sondern unter Umständen auch die Gewerbesteuer.

Meine Empfehlung:

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist stets in eigener Rechtsform zu führen und nicht als parteieigener Betrieb.

Neben diesen steuerrechtlichen Einwänden ist zudem beachten, dass die Piratenpartei Deutschland einen nicht unerheblichen Image-Schaden erleiden dürfte, wenn sie in einem größeren Rahmen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Das unter dem Themenfeld der »Politikverdrossenheit« bekannte Phänomen der Enttäuschung über das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird unter anderem auch dadurch genährt, dass politische Parteien und ihre Mandatsträger in den letzten Jahrzehnten mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Korruption, der Zahlung von Schmiergeldern, unklaren Spendeneinnahmen usw. konfrontiert waren. Die der Piratenpartei Deutschland zugewandten Wähler erhoffen sich auch hier von den Piraten einen echten Wechsel des allgemeinen Politikstils. Diese aufkeimende demokratische Hoffnung sollte nicht sofort durch unklare wirtschaftliche Betätigungsfelder leiden müssen.

Hamburg, den 2. November 2009 Bernd Schlömer

3. Rechenschaftslegung 2006 bis 2008 (aktueller Sachstand 1. Februar 2010)

Am 26. Januar 2010 hat mich der Bundestagspräsident angeschrieben und mich darüber unterrichtet, dass er für die Piratenpartei Deutschland gemäß § 19a Abs.1 PartG zum 15. Februar 2010 die auf die Partei insgesamt entfallenden Mittel für das Jahr 2009 auf 31.504,68 EUR festgesetzt habe.

Dieser Betrag entspreche der im Rechenschaftsbericht der PIRATEN für das Jahr 2008 ausgewiesenen Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen, die als relative Obergrenze den Anspruch der Partei auf staatliche Mittel für das Jahr 2009 beschränke.

Der festgesetzte Betrag werde bereits durch den gemäß § 19a Abs. 6 PartG vorrangig zu berücksichtigenden Anspruch auf Auszahlung des sogenannten Länderanteils ausgeschöpft. Das bedeute, dass faktisch nur die von den PIRATEN im Jahr 2009 erzielten Wahlerfolge bei den Landtagswahlen in Sachsen und Schleswig-Holstein für die Auszahlung wirksam geworden seien. Auf Bundesebene sei hingegen für das Jahr 2009 kein Anspruch auf Auszahlung staatlicher Mittel entstanden, und es könnten insoweit auch keine Abschlagszahlungen für das Jahr 2010 erfolgen

Unter der Beachtung der durch die relative Obergrenze bedingten Kürzungen entfalle auf das Land Sachsen ein auszuzahlender Betrag von 17.194,88 EUR, auf das Land Schleswig-Holstein ein Betrag von 14.309,80 EUR.

Am 29. Dezember 2009 habe ich der Verwaltung des Deutschen Bundestags die Rechenschaftsberichte der Piratenpartei Deutschland nebst Prüfungsvermerk sowie Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers vorgelegt. Grundlage der drei Berichte waren die insgesamt 26 Rechenschaftsberichte seit Parteigründung von allen Teilgliederungen, die seit Juli 2009 neu aufgestellt word sind.

Am 15. Februar 2010 wird der Bundestagspräsident das Ergebnis der Prüfung veröffentlichen. Die Landtagspräsidenten der Länder Sachsen und Schleswig-Holstein werden zeitgleich informiert.


4. Rechenschaftslegung 2009 (aktueller Sachstand 8. Februar 2010)

Gegenwärtig werden die Schatzmeister aller Gliederungen mit der Bitte angeschrieben, Auskunft u.a. über

  • Vollständigkeit der Teilgliederungen,
  • Stand der Mitgliederverwaltung inkl. Forderungsmanagement,
  • Bedarf an buchhalterische Unterstützung

zu geben.

Übersicht Teilgliederungen der Piratenpartei Deutschland mit Stand 31.12.2009:

Der Rechenschaftsbericht Bund liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Baden-Württemberg liegt im Entwurf nicht vor.

  • Der Rechenschaftsbericht BezV Freiburg liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Stuttgart liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Tübingen liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Bayern liegt im Entwurf nicht vor.

  • Der Rechenschaftsbericht BezV Mittelfranken liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Niederbayern liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Oberbayern liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Oberfranken liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Oberpfalz liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Schwaben liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht BezV Unterfranken liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Berlin liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Brandenburg liegt im Entwurf nicht vor.

  • Der Rechenschaftsbericht KV Brandenburg liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Cottbus liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV MOL liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV OHV liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV P liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Bremen liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Hamburg liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Hessen liegt im Entwurf nicht vor.

  • Der Rechenschaftsbericht KV Kassel-Stadt liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Main-Kinzig liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Wetterau liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Offenbach-Land liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Waldeck-Frankenberg liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Darmstadt liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Darmstadt-Dieburg liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Gießen liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Mecklenburg-Vorpommern liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Niedersachsen liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Nordrhein-Westfalen liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Rheinland-Pfalz liegt im Entwurf nicht vor.

  • Der Rechenschaftsbericht KV Ludwigshafen liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Mittelhardt liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Trier Trier-Saarburg liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Saarland liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Sachsen liegt im Entwurf nicht vor.

  • Der Rechenschaftsbericht KV Chemnitz liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Görlitz liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Leipzig liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Dresden liegt im Entwurf nicht vor.
  • Der Rechenschaftsbericht KV Zwickau liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Sachsen-Anhalt liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Schleswig-Holstein liegt im Entwurf nicht vor.

Der Rechenschaftsbericht Thüringen liegt im Entwurf nicht vor.

  • Der Rechenschaftsbericht KV Jena liegt im Entwurf nicht vor.


Ausgaben der Rechenschaftsberichte 2006 bis 2008 (Der Bundesschatzmeister hat gezahlt):

  • Kosten über alle Gliederungen: 9.661,05 EUR
  • Kosten für Bundesebene und Gesamtpartei: 3.857,35 Euro
  • Kosten LV Baden-Württemberg: 1.299,49 Euro
  • Kosten LV Bayern: 1.532,72 Euro
  • Kosten LV Berlin: 1.073,38 Euro
  • Kosten LV Brandenburg: 166,60 Euro
  • Kosten LV Hamburg: 1.666,01 Euro
  • Kosten LV Hessen: 1.424,43 Euro
  • Kosten LV Niedersachsen: 1.103,73 Euro
  • Kosten LV Rheinland-Pfalz: 553,95 Euro
  • Kosten LV NRW: 1.153,71 Euro
  • Kosten LV Sachsen: 183,26 Euro
  • Kosten LV Schleswig-Holstein: 424,83 Euro
  • Kosten BezV Arnsberg: 129,12 Euro
  • Kosten BezV Oberbayern: 199,92 Euro

Kosten für Steuerberater gesamt: 24.429,55 EUR

Kosten für die Wirtschaftsprüfung gesamt: 20.888,31 EUR


Begründung bzw. Stellungnahme zur Bereitstellung von Mitglieder- und Spenderadressen für die Rechenschaftslegung:

  • Das Parteiengesetz erfordert, dass der Landesverband verpflichtet ist dem Bundesverband eine Liste aller Mitgliedsbeiträge und Spenden nebst vollständiger Anschrift mit dem Rechenschaftsbericht zusammen zu übergeben, damit der Bundesverband seiner Verpflichtung nachkommen kann zu prüfen, ob von einem Mitglied (über alle Verbände zusammen) Beträge von mehr als 3.300,00€ (§ 24 Abs. 8 ParteienG) bzw. 10.000,00€ (§ 25 Abs. 3 ParteienG)zugewendet wurden.
  • Die Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet lückenlos zu prüfen und zu bestätigen, ob o.a. von der Piratenpartei korrekt befolgt wurde.
  • Im Rechenschaftsbericht eines jeden Landesverbandes und auch der Gesamtpartei ist die Anzahl der Mitglieder zum Jahresende nach § 24 Abs 10 ParteienG anzugeben.
  • Ohne Erfüllung der bisher angeführten Anforderungen ist keine Aufnahme in das System der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Diese strengen Regelungen wurden eingeführt, da in der Vergangenheit etablierte Parteien Mißbrauch in diesem Bereich betrieben haben.
  • Eine Aufarbeitung der Buchführung der Gesamtpartei in der Weise nicht möglich ist, wenn die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Zu eurer Beruhigung kann ich euch aber mitteilen, dass nach dem Steuerberatungsgesetz und der Wirtschaftsprüfungsordnung folgendes festgelegt ist:

  • § 57 (Steuerberatungsgesetz) Allgemeine Berufspflichten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig,eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
  • § 43 (Wirtschaftsprüferordnung) Allgemeine Berufspflichten: Der Wirtschaftsprüfer hat seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft,verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten.

Weiter gibt es noch eine Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer:

Diese besagt in § 9 zur Verschwiegenheit: Wirtschaftsprüfer ... dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren. ... Wirtschaftsprüfer haben dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen und Umstände im Sinne von Satz 1 Unbefugten nicht bekannt werden. Sie haben entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Und weiter: Die Pflichten nach Satz 1 und 2 bestehen nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses fort.


Hamburg, den 1. Februar 2010 gez. Bernd Schlömer

4. Aufwandsspenden

Stellungnahme unserer Wirtschaftsprüfer:

Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung, die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.

Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen.

Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt. Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen.

Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist.

Hamburg, den 2. November 2009 gez. Bernd Schlömer


5. Fortbildung Schatzmeister

Auf Bitten einiger Schatzmeister, aber auch aus eigenem Interesse werde ich am 14. und 15. November 2009 eine kleine Fortbildungsveranstaltung für die Schatzmeister durchführen. Es werden sowohl externe Referenten angehört als auch piraten-interne Angelegenheiten zu klären sein. Ich bitte alle Piraten um Verständnis, dass wir Schatzmeister uns auch einmal intern und frei austauschen können und nicht alle an den Gesprächen teilnehmen können. Wir werden in jedem Fall keine Beschlüsse treffen, die nach den Ordnungen der Piratenpartei Deutschland allein anderen Organen zustehen. Über den Verlauf werde ich natürlich an dieser Stelle berichten.

Aus allen Bundesländern werden u.a Delegierte (Vertreter der Basis) oder Schatzmeister anwesend sein. Nur der LV Niedersachsen kann aufgrund des zeitgleich stattfindenden LPT keine Delegierten entsenden.


Folgende Agenda ist vorgesehen:

Samstag

  • Einstiegsreferat „Die staatliche Parteienfinanzierung aus der Perspektive von transparency international (Referent: Jochen Bäumel, Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland)
  • Stand der Rechnungslegung der Piratenpartei Deutschland für die Jahre 2006 bis 2008 (Referenten: Astrid Busch Fa. ESCHE, Tom Kemcke Fa. ESCHE)
  • zukünftige Organisation des Spendenmanagement der Piratenpartei Deutschland (Referent: Bundesschatzmeister)

Sonntag

  • Eine neue Finanzordnung? - Vorschläge für ein neues Beitrags- und Kassenwesen der Piratenpartei Deutschland mit allgemeiner Aussprache (Referent: Bundesschatzmeister)


Hamburg, den 6. November 2009 gez. Bernd Schlömer

Wissenswertes zur Parteienfinanzierung (Stand: 22. Februar 2010)

Die Piratenpartei Deutschland strebt nach ihrem Erfolg bei der Europawahl 2009 die Beantragung staatlicher Zuwendungen über das Instrument der Parteienfinanzierung an. Nachfolgend stelle ich zunächst einige interessante Links zur Auswahl, die über die Parteienfinanzierung näher informieren.

Die Seite zur Parteienfinanzierung des Bundestags [2]

Muster eines Rechenschaftsberichts (zuletzt aufgerufen am 22.02.2010) [3]

Rundschreiben unter anderem zum Achten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes mit entsprechender Dokumentation, zur Rechnungslegung mit Muster eines Rechenschaftsberichts, mit Hinweisen zur Rechtswidrigkeit der Stückelung von Spenden in [4]

Schreiben zu den Voraussetzungen der Anerkennung von sogenannten Aufwandsspenden [5]


Die Link-Empfehlungen hat uns Transparency Deutschland (Jochen Bäumel) während des Schatzmeister-Treffens am 14. und 15.November 2009 zur Verfügung gestellt:

  • Parteispendenurteil: Urteil des 2. Senats vom 24. Juni 1958 [6]
  • Parteispendenurteil: Zur steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden an politische Parteien. Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 1978 [7]
  • Parteispendenurteil: BVerfGE vom 14.07.1986 Paretispendenurteil auf Klage der Grünen. Urteil des 2. senats vom 14. Juli 1986 [8]
  • Parteispendenurteil: BVerG. Urteil vom 9. April 1992 [9]
  • Staatliche Parteienfinanzierung. Urteil vom 2. Senat vom 16. Juli 1966 [10]
  • Die staatliche Parteienfinanzierung. Bericht zur Parteienfinanzierung (März 2009) des Deutschen Bundestags. [11]
  • Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung. 18. Juli 2001 [12]

Spendeneingang auf Bundesebene (ab August 2009)

Auf Bitten der Piraten werden hier diejenigen Spenden aufgelistet, die die Bundesebene seit meinem Amtsantritt erreicht haben.

August 2009

(Stand: 31.08.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)

Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: ungezählte

Gesamtsumme der Zuwendungen: 64.500 Euro

darunter: Anzahl natürlicher Personen, die zwischen 1000 und 3299 Euro gespendet haben: drei

Summe der Zuwendungen: 4234 Euro

darunter: Anzahl natürlicher Personen, die mehr als 3300 Euro gespendet haben: eine

Summe der Zuwendung: 4711 Euro

September 2009

(Stand: 2.10.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)

Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: ungezählte

Gesamtsumme der Zuwendungen: 42.420 Euro

darunter: Anzahl natürlicher Personen, die zwischen 1000 und 3299 Euro gespendet haben: fünf

Summe der Zuwendungen: 7121 Euro

Oktober 2009

(Stand: 20.11.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)

Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: sechs

Gesamtsumme der Zuwendungen: 101 Euro

November 2009

(Stand: 09.12.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)

Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: fünf

Gesamtsumme der Zuwendungen: 140 Euro

Ich darf darauf hinweisen, dass alle Spendeneingänge gezählt werden, nicht ausschließlich zweckgebundene Spenden sind.