Finanzen
Moin, Piraten! Mein Name ist Bernd Schlömer und ich nehme seit dem Bundesparteitag 2009 in Hamburg die Funktion des Schatzmeisters im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland wahr.
Kontakt: bernd(punkt)schloemer(at)piratenpartei(punkt)de
Inhaltsverzeichnis
Haushaltsentwurf 2010
Finanzen:Haushaltsentwurf 2010
Regeln (Stand: 09. Dezember 2009)
Ohne Regeln keine Kekse. Folgende Regelvorschläge sollen dazu beitragen, dass ein Standardverfahren für ein einheitliches Kassenwesen der Piratenpartei Deutschland entwickelt werden kann. Es wird natürlich immer wieder Aktualisierungen geben. Einige Punkte, wie etwa der Umgang mit Spenden oder die Erstattung von Reisekosten sind abhängig vom Votum des Bundesvorstands.
Vermögensbilanz
Besitzposten der Gesamtpartei
A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen 1. Haus- und Grundvermögen 60 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 80 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten 160 Bauten auf fremden Grundstücken
2. Geschäftsstellenausstattung
20 Gewerbliche Schutzrechte
27 EDV-Software
410 Geschäftsstellenausstattung
420 Ausstattungen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 €
490 Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 € bis 1000 €
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen an Unternehmen
510 Beteiligungen an Unternehmen
2. sonstige Finanzanlagen
520 Ausleihungen an Beteiligungsunternehmen
525 Wertpapiere des Anlagevermögens
540 Sonstige Ausleihungen des Anlagevermögens
570 Genossenschaftsanteile zum langfristigen Verbleib
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen an Gliederungen
1406 Forderungen gegenüber Bundespartei (Sammelkonto zum Kontokorrent #60000)
1406 Forderungen gegenüber Landesverbänden (Sammelkonto zum Kontokorrent #60001-#60017) #60001 Baden-Würtemberg #..2 Bayern #..3 B #..4 Brandenburg #..5 HB #..6 HH #..7 Hessen #..8 Mecklenburg-Vorpommern #..9 Niedersachsen #..10 NRW #..11 Rheinland-Pfalz # ..12 Saarland #..13 Sachsen # ..14 Sachsen-Anhalt #..15 Schleswig-Holstein # ..16 Thüringen
1406 Forderungen gegenüber Kreisverband (Sammelkonto zum Kontokorrent #60020-#60499) betrifft die Landesverbände muß da je nach Zahl der Kreise/Orte und weiteren ausgewählt werden im Moment müsste das reichen hier werden etwa 500 Nummer gebraucht - Anzahl der Kreise je Bundesland zwischen 230 und 440 Stück
1406 Forderungen gegenüber Ortsverband (Sammelkonto zum Kontokorrent #60500-?)
1406 Forderungen gegenüber weiteren Untergliederungen (Sammelkonto zum Kontokorrent #? - #?)
II. Forderungen aus der staatlichen Teilfinanzierung
1490 Forderungen Parteienfinanzierung lfd. Jahr
1491 Forderungen Parteienfinanzierung Vorjahr
1492 Forderungen Parteienfinanzierung frühere Jahre
III. Geldbestände
1000 Kasse Schatzmeister
1001 Kasse Geschäftstelle
1200 Bank 1
1201 Bank 2
1202 Bank 3
1203 Bank 4 (z.B. Termingeldeinlagen)
1204 Bank 5 (z.B. Sparbuch)
1360 Geldtransit
IV. sonstige Vermögensgegenstände
1400 Forderungen Mitgliedsbeiträge (Sammelkonto zum Kontokorrent der Mitgliederkonten) Mitgliedsnummer 1 der zentralen Mitgliederliste hat Kontonummer #10001, Nummer 2 = #10002, Nummer 10050 = #20050, Nummer 20020 = #30020
1501 Forderungen an Mitglieder (nicht Beiträge)
1525 Mietkautionen
1530 Forderungen gegenüber Personal aus Abrechnung Lohn & Gehalt
1550 Darlehen
1500 Sonstige Forderungen
980 Rechnungsabgrenzung
Schuldposten der Gesamtpartei
A. RÜCKSTELLUNGEN I. Pensionsverpflichtungen 950 Pensionsrückstellung
II. sonstige Rückstellungen
956 Gewerbesteuerrückstellung
963 Körperschaftsteuerrückstellung
970 sonstige Rückstellungen
977 Rückstellung für Abschluss- und Prüfung
B. VERBINDLICHKEITEN
I. Verbindlichkeiten gegenüber Gliederungen
1406 Verbindlichkeiten gegenüber Bundespartei (Sammelkonto zum Kontokorrent)
1406 Verbindlichkeiten gegenüber Landesverbänden (Sammelkonto zum Kontokorrent) #60001 Baden-Würtemberg #..2 Bayern #..3 B #..4 Brandenburg #..5 HB #..6 HH #..7 Hessen #..8 Mecklenburg-Vorpommern #..9 Niedersachsen #..10 NRW #..11 Rheinland-Pfalz # ..12 Saarland #..13 Sachsen # ..14 Sachsen-Anhalt #..15 Schleswig-Holstein # ..16 Thüringen
1406 Verbindlichkeiten gegenüber Kreisverband (Sammelkonto zum Kontokorrent) betrifft die Landesverbände muß da je nach Zahl der Kreise/Orte und weiteren ausgewählt werden im Moment müsste das reichen hier werden etwa 500 Nummer gebraucht - Anzahl der Kreise je Bundesland zwischen 230 und 440 Stück
1406 Verbindlichkeiten gegenüber Ortsverband (Sammelkonto zum Kontokorrent)
1406 Verbindlichkeiten gegenüber weiteren Untergliederungen (Sammelkonto zum Kontokorrent)
II. "Rückzahlungsverpflichtungen aus
der staatlichen Teilfinanzierung"
1650 Verbindlichkeiten Parteienfinanzierung lfd. Jahr
1651 Verbindlichkeiten Parteienfinanzierung Vorjahr
1652 Verbindlichkeiten Parteienfinanzierung frühere Jahre
III. "Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten"
630 Darlehensverbindlichkeit Bank 1
631 Darlehensverbindlichkeit Bank 2
632 Darlehensverbindlichkeit Bank 3
III. Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Darlehensgebern
1705 Darlehen 1 Sonstige Darlehensgeber
1706 Darlehen 2 Sonstige Darlehensgeber
1707 Darlehen 3 Sonstige Darlehensgeber
IV. sonstige Verbindlichkeiten
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sammelkonto zum Kontokorrent)
1700 sonstige Verbindlichkeiten
1701 Verbindlichkeiten Mitglieder (nicht Beiträge)
1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben
1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
1741 Verbindlichkeiten aus Lohn und Kirchensteuer
1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
1750 Verbindlichkeiten aus Vermögensbildung
1755 Lohnverrechnungskonto (für Bruttolohnverbuchung)
1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
1781 Umsatzsteuer 1/11-tel
1789 Umsatzsteuer lfd. Jahr
1790 Umsatzsteuer Vorjahr
1791 Umsatzsteuer frühere Jahre
990 Passive Rechnungsabgrenzung
Einnahmen der Gesamtpartei
1. Mitgliedsbeiträge 5000 Mitgliedsbeiträge 5001 Mitgliedsbeiträge - Korrekturen für Vorjahre 5002 Einzelwertberichtigung noch nicht erhaltener Mitgliedsbeiträge
2. Mandatsträgerbeiträge und ähnliche regelmäßige Beiträge 5050 Mandatsträgerbeiträge bis 10.000,00 € 5051 Mandatsträgerbeiträge soweit sie einen Betrag von 10.000,00 € übersteigen 5052 Mandatsträgerbeiträge - Korrekturen für Vorjahre
3. Spenden von natürlichen Personen
5100 Bargeldspenden bis 1.000,00 € je Person und Jahr
5101 Geldspenden bis 3.300,00 €
5110 Bargeldspenden soweit sie insgesamt einen Betrag von 1.000,00 € je Person und Jahr übersteigen (nur der übersteigende Betrag ist hier zu buchen)
5111 Geldspenden soweit sie insgesamt einen Betrag von 3.300,00 € übersteigen (nur der übersteigende Betrag ist hier zu buchen)
5120 nicht zweifelsfrei zuzuordnende Spenden natürlicher Personen (anonyme Spenden) (nur bis 500,00€ erlaubt)
5130 Aufwandsspenden natürlicher Personen durch Forderungsverzicht
5140 Sachspenden natürlicher Personen
5160 zweckgebundene Geldspenden
4. Spenden von juristischen Personen
5200 Bargeldspenden von jur. Personen (nur bis 1.000,00€ je Spende erlaubt)
5201 Geldspenden von juristischen Personen bis 10.000,00 €
5202 Geldspenden von juristischen Personen soweit sie insgesamt einen Betrag von 10.000,00 € übersteigen
5230 Aufwandsspenden juristischer Personen durch Forderungsverzicht
5240 Sachspenden juristischer Personen
5250 unzulässige Spenden nach § 25 Abs. 2 ParteienG - an den Präsidenten des Bundestages weiterzuleiten
5260 zweckgebundene Geldspenden
5. Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen
5300 Erträge aus Beteiligungen
5310 Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit
6. Einnahmen aus sonstigem Vermögen
Finanzanlagen/Geldanlagen
5350 Erträge aus Ausleihungen und Wertpapieren des Finanzanlagevermögens
5355 Einnahmen aus dem Verkauf von Finanzanlagevermögen
5360 Zinserträge aus Guthaben und Einlagen bei Kreditinstituten
5365 Zinserträge aus Darlehen an Nicht-Kreditinstituten
Grundbesitz
5370 Mieteinnahmen (Vermietung eigenen Grundbesitzes)
5375 Einnahmen aus dem Verkauf von Grundvermögen
Immaterielle
5380 Lizenzeinnahmen
5385 Einnahmen auf dem Verkauf von Rechten
Geschäftsstellenausstattung
5390 Einnahmen aus dem Verkauf von Geschäftsstellenausstattung
7. Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit
5400 Einnahmen aus Veranstaltungen
5410 Einnahmen aus dem Vertrieb von Druckschriften
5411 Einnahmen aus dem Vertrieb von Werbemitteln
5420 Einnahmen aus Sponsoring
5430 Einnahmen aus Fundraising
8. staatliche Mittel
5450 Einnahmen aus Parteienfinanzierung lfd. Jahr
5451 Einnahmen aus Parteienfinanzierung Vorjahr
5452 Einnahmen aus Parteienfinanzierung frühere Jahre
9. sonstige Einnahmen
5500 Mieteinnahmen (Untervermietung angemieter Räume/Server)
5501 Versicherungsentschädigungen
5502 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen
5503 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
5504 Ausbuchung von Verbindlichkeiten
5505 Fehlüberweisung paypal
5550 Erstattung Lohnfortzahlung
5580 Erbschaften und Vermächtnisse
5590 Zuschüsse von parteinahen Institutionen
10. Zuschüsse von Gliederungen
5600 Zuschüsse von Bundespartei
5601 Zuschüsse von Landesverbänden
5602 Zuschüsse von Kreisverbänden
5603 Zuschüsse von Ortsverbänden
5604 Zuschüsse von weiteren Untergliederungen
Ausgaben der Gesamtpartei
1. Personalausgaben 6000 Löhne und Gehälter 6005 Aushilflöhne 6010 Pauschale Lohnsteuer für Aushilfen 6020 Vermögenswirksame Leistungen 6021 Fahrtkostenerstattung Wohnung-Arbeitsstätte 6030 Gesetzliche Sozialaufwendungen 6031 Beiträge zur Berufsgenossenschaft 6040 Aufwendungen für Altersversorgung 6050 Pauschale Steuern auf Sonstige Bezüge 6070 Aufwandsentschädigungen für im Parteiauftrag Tätige 6080 freiwilige soziale Aufwendungen für Arbeitnehmer
2. Sachausgaben a) des laufenden Geschäftsbetriebes 6100 Miete einschließlich Nebenkosten 6101 Instandhaltung Räume 6105 Versicherungen 6106 Beiträge 6120 Reparaturen/Instandhaltung von Bauten - soweit eigennutzt 6121 Reparaturen/Instandhaltung von Geschäftsstellenausstattung 6122 Wartung Hard/Software 6130 Mietleasing (beweglicher Wirtschaftsgüter) 6140 KFZ-Kosten (Versicherungen, Steuern, Lfd., Reparaturen, Leasing) 6150 Geschenke (ggf. inkl pauschale Steuern auf Geschenke) 6151 Bewirtungen 6160 Reisekosten Arbeitnehmer - Übernachtungen 6161 Reisekosten Arbeitnehmer - Fahrtkosten 6162 Reisekosten Arbeitnehmer - Verpflegungspauschalen 6170 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Übernachtungen 6171 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Fahrtkosten 6172 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Verpflegungspauschalen 6180 Honorarkräfte/Fremdarbeiten 6190 Porto 6191 Telefon/Telefax/Internet 6200 Bürobedarf 6210 Zeitschriften/Bücher 6225 Rechts- und Beratungskosten 6226 Abschluss- und Prüfungskosten 6227 Buchführungskosten 6230 Mieten für Einrichtungen 6240 Sonstiger Geschäftsstellenbedarf 6250 Nebenkosten des Geldverkehrs 6260 Abschreibungen auf Geschäftstellenausstattung 6261 außerplanmäßige Abschreibungen auf Grundvermögen - soweit eigengenutzt
b) für allgemeine politische Arbeit
6300 Mitgliederzeitschrift
6301 Kosten Parteitag
6302 Kosten Parteitage/Kongresse länderübergreifend
6320 Werbung/Öffentlichkeitsarbeit
6321 Werbung/Öffentlichkeitsarbeit - Künstlersozialabgabpflichtig
6322 Werbemittel (T-Shirts, Fahnen, …)
6330 Reisekosten Arbeitnehmer - Übernachtungen
6331 Reisekosten Arbeitnehmer - Fahrtkosten
6332 Reisekosten Arbeitnehmer - Verpflegungspauschalen
6340 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Übernachtungen
6341 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Fahrtkosten
6342 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Verpflegungspauschalen
6350 Honorarkräfte/Fremdarbeiten
6360 Porto
6365 Bürobedarf
6379 Beiträge an PP Ausland
6380 Kosten für Veranstaltungen
6381 Kosten für Herstellung/Vertrieb von Druckschriften
6382 Kosten für Sponsoring
6383 Kosten für Fundraising
6384 Kosten für unternehmerische Betätigung
c) für Wahlkämpfe
6400 Werbung/Öffentlichkeitsarbeit
6401 Werbung/Öffentlichkeitsarbeit - Künstlersozialabgabepflichtig
6410 Reisekosten Arbeitnehmer - Übernachtungen
6411 Reisekosten Arbeitnehmer - Fahrtkosten
6412 Reisekosten Arbeitnehmer - Verpflegungspauschalen
6420 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Übernachtungen
6421 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Fahrtkosten
6422 Reisekosten Nicht-Arbeitnehmer - Verpflegungspauschalen
6430 Honorarkräfte/Fremdarbeiten
6440 Porto
6445 Bürobedarf
6460 Kosten für Veranstaltungen
6461 Kosten für Herstellung/Vertrieb von Druckschriften
6462 Kosten für Sponsoring
6463 Kosten für Fundraising
6464 Kosten für unternehmerische Betätigung
d) für die Vermögensverwaltung einschließlich sich hieraus ergebender Zinsen
Grundvermögen
6500 Reparaturen/Instandhaltung von Bauten - soweit vermietet
6505 Grundbesitzabgaben - soweit vermietet
6510 Grundstücksaufwendungen - soweit vermietet
6530 außerplanmäßige Abschreibungen - soweit vermietet
6535 Zinsaufwendungen Darlehen Finanzierung Grundbesitz
6540 Restbuchwerte bei Anlagenabgang
Finanzanlagen
6550 Abschreibungen auf Beteiligungen
6555 Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen
6560 Kosten der Wertpapierverwahrung/verwaltung
6565 Zinsaufwendungen Wertpapierverwaltung
6570 Restbuchwerte bei Anlagenabgang
Immaterielle
6580 Restbuchwerte bei Anlagenabgang
Geschäftsstellenausstattung
6590 Restbuchwerte bei Anlagenabgang
e) sonstige Zinsen
6650 Zinsaufwendungen Kontokorrentkonten
6660 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Darlehen von Nicht-Kreditinstituten
6670 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten Kreditinstitute
f) sonstige Ausgaben
6700 Forderungsverluste (nicht aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen)
3. Zuschüsse an Gliederungen
6800 Zuschüsse ab Bundespartei
6801 Zuschüsse an Landesverbände
6802 Zuschüsse an Kreisverbände
6803 Zuschüsse an Ortsverbände
6804 Zuschüsse an weitere Untergliederungen
Umgang mit Bar-Kassen
Folgende Grundsätze gelten für den Umgang mit Bar-Kassen sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:
- Buchungen sind zeitnah zu tätigen. Buchungen können nicht ohne Beleg existieren.
- Papier ist der beste Freund der Buchhalter, Buch- und Kassenprüfer.
- Es wird ein Kassenbuch geführt und monatlich abgerechnet. Dem Kassenbuch wird ein Aktenordner für Monatsabrechnungen nebst Belegen über Einnahmen und Ausgaben beigelegt.
- Bar-Kassen dürfen einen Kassenbestand in Höhe von € 300,00 nicht überschreiten.
- Sollte der Kassenstand der Bar-Kasse den Betrag von € 300,00 übersteigen, ist der Überschuss auf das jeweilige Geschäftskonto zu überweisen.
Allgemeine Buchungsempfehlungen
Folgende Empfehlungen/Hinweise gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:
- Die Abrechnung von Bewirtungskosten ist ein Freuden(Schlacht-)fest für jeden Kassen- und Rechnungsprüfer. Mitgliedsbeiträge und anvertraute Spenden dienen nicht dem Zweck, andere Mitglieder zu sättigen.
- Gegenstände (Dinge) sind grundsätzlich zu inventarisieren und in einer Inventarliste zu dokumentieren. Der Bundesvorstand freut sich über jede Sachspende aus den Landesverbänden; aber dieses Zeug ist auch nachweisfähig zu lagern oder zu nutzen.
- Der Kontenplan ist einheitlich auf Bundes- und Länderebene und allen weiteren Teilgliederungen der Piratenpartei Deutschland. Ich lege einen verbindlichen Kontenplan mit Beginn des Geschäftsjahres 2010 vor.
Fristen
Folgende Fristen gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:
- Kassenschluss: 15.12.2009.
- Fertigstellung Jahresabschluss Landesverband: 31. Mai 2010.
- Fertigstellung Jahresabschluss für Teilgliederungen unterhalb der Landesebene: 31. März 2010
- Fälligkeit der Umlage an den Bund oder Landesebene: ab 01.01.2010 monatlich zu leisten
- Vorlage Gesamtbericht: Juni 2010
- Kassenprüfung/Rechnungsprüfung: Juni 2010
- Bereitstellung Prüfbericht/Testat: Juni 2010
Forderungsmanagement
- Mit Beginn des Jahres 2010 wird ein Forderungsmanagement für ausstehende Mitgliedsbeiträge eingerichtet. Hierfür sind die Landesverbände zuständig.
Geschäftswege
- Budgetanträge und Bitten auf finanzielle Unterstützung werden schriftlich und gut dokumentiert an den Bundesvorsitzenden oder Schatzmeister gerichtet und dort im Mehr-Augen-Prinzip erörtet. Gleiches gilt für die jeweilige Landesebene. Alles andere macht keinen Sinn und setzt die Schatzmeister der Bundesebene sowie die Schatzmeister der Landesverbände nur dem Vorwurf aus, intransparente Geschäfts- und Finanzpolitik zu betreiben. Jedes Mitglied der Piratenpartei muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich über beantragte Gelder informieren zu können (Transparenzregel).
- Anträge auf Anschaffungen werden mit Leistungsbeschreibungen versehen, die den begründeten Bedarf beschreiben sowie Ziel und Zweck der Anschaffung erläutern.
keine Verbindlichkeiten
Für die Bundes- und Länderebene gilt folgende Regel
- Vorstände der Länder und des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
- Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
- Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.
Mitglieder und Mitgliedsbeiträge und ihre vorbereitende Verbuchung (Belegwesen)
- Mit Stichtag 31.12. eines jeden Jahres (erstmalig 31.12.2009) extrahieren alle Teilgliederungen ihre Mitgliederdaten, nebst Adresse und Mitgliedsnummer in eine geeignete Datenbank (in elektronischer Form – bitte an Exportfunktion für die Rechnungslegung denken; hier werden wir noch weitere Hilfestellung anbieten).
- Ab 01.01.2010 erfüllt diese Datenbank zwei Funktionen. Sie dient der Nachweisführung der nach PartG verpflichtenden Erläuterungen zur Anzahl der Mitglieder je Teilgliederung; sie bildet die Grundlage für das verpflichtende Forderungsmanagement der Piratenpartei Deutschland.
- Bei Zahlungseingang des jeweiligen Mitgliedsbeitrags gilt folgendes Standardverfahren für die vorbereitende Buchhaltung der Piratenpartei Deutschland:
- Ihr führt einen (Unter-)Ordner „BANK“: Der erste Kontoauszug des Monats liegt ganz unten, neue Kontoauszüge werden immer obenauf gelegt. Monatsweise wird ein Trennblatt eingefügt (Wir versuchen noch einen geeigneten Musterordner für alle Teilgliederungen zur Verfügung zu stellen).
- Die Belege zu den Kontoauszügen – in diesem Fall in der Regel Mitgliedsbeitragsbestätigungen - liegen dabei immer hinter der Kontoauszugseite auf der die Zahlung zu sehen ist. Für die Mitgliedsbeitragsbestätigungen nutzt ihr bitte die Vorgabe der Anlage 1. Die Bestätigung kann per E-Mail versandt werden.
- Ausstehende Mitgliedsbeiträge werden ab 01.01.2010 über ein Mahnwesen eingefordert und in der Datenbank regelmäßig aktualisiert. Wer abschließend nicht zahlt, muss meiner Auffassung nach die Piratenpartei Deutschland verlassen.
- Die Bundesebene wird am Ende des ersten Quartals die Umlage der Mitgliedsbeiträge in Höhe von 40% einfordern.
- Die Punkte 1 bis 3 gelten sinngemäß für die Aufbereitung des Belegwesens 2009.
Erklärungen
Erklärungen des Schatzmeisters dienen dem Zweck, über aktuelle Ereignisse und besondere Entwicklungen zu berichten. Sie werden ausschließlich vom Schatzmeister verantwortet.
1. Übergabe
Nach Beendigung der Wahlen zum Schatzmeister der Piratenpartei Deutschland während des Bundesparteitags (BPT) am 4. und 5. Juli 2009 in Hamburg hat mir der ausscheidende Schatzmeister folgende Unterlagen übergeben:
- Unterlagen zum Jahresabschluss 2006 (offensichtlich von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
- Unterlagen zum Jahresabschluss 2007 (offensichtlich von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
- Unterlagen zum Jahresabschluss 2008 (von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
- einen Ordner mit verschiedenen Briefwechseln (u.a. zur Körperschaftssteuerbefreiung, Schreiben Bundeswahlleiter)
- Loseblattsammlungen über mir bislang nicht bekannte Vorgänge;
- das Anlagevermögen in Form einer Münze (20 Dänische Kronen);
- ein Bar-Spende in Höhe von 6,50 Euro nebst formloser Spendenbescheinigung;
- diverse Briefumschläge aus den Landesverbänden;
Hierzu stelle ich fest,
- dass mir eine form- und sachgerechte Übernahme der Unterlagen nicht möglich ist, da seit Gründung der Piratenpartei offensichtlich keine nachvollziehbare Aktenführung in meinem Zuständigkeitsbereich erfolgt;
- dass eine Nachbearbeitung der Rechenschaftsberichte aus den Jahren 2006 bis 2008 offensichtlich nicht stattgefunden hat; folglich weiterhin keine finanzielle Entlastung für ehemalige Vorstände bestehen dürfte.
- dass ein Kassenbuch zur Dokumentation und Nachweis einer Barkasse nicht existiert, damit wahrscheinlich auch keine Barkasse.
- dass mir kein Überblick über den aktuellen Kontostand im Bundeskonto möglich ist, da Kontoauszüge für das Jahr 2009 nicht vorliegen (Stand: 6. Juli 2009)
- dass mir keine Buchungsbelege für das Jahr 2009 vorliegen (Stand: 6. Juli 2009)
- keine weiteren Arbeitsmittel übergeben wurden (Hard- und Software, Arbeitsplatzausstattung für die Buchführung, Stand: 6. Juli 2009).Folglich gebe ich bekannt,
- dass ich weder die finanzielle, noch die rechtliche Verantwortung für die zurückliegenden Geschäftsjahre übernehmen kann oder übernehmen werde.# dass ich für das Geschäftsjahr 2009 weder die finanzielle, noch die rechtliche Verantwortung für den Zeitraum 01. Januar bis 4. Juli 2009 tragen kann.
- die ordnungsgemäße Buchführung auf der Bundesebene erst zu dem Zeitpunkt aufgenommen werden kann, wenn Zugang zum Bundeskonto ermöglicht ist und mir entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
Hamburg, den 6. Juli 2009 gez. Bernd Schlömer
2. Betreiben von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
Bei der Diskussion um die Einrichtung partei-eigener Internetshops ist nicht nur der parteirechtliche, sondern vor allem auch der steuerrechtliche Rahmen zu berücksichtigen. Die jeweiligen Finanzämter werden sehr genau prüfen, ob der Bundesverband oder eine Teilgliederug der Piratenpartei Deutschland, die beispielsweise einen Intershop betreiben möchte, noch im Rahmen einer steuerbefreiten Vermögensverwaltung oder bereits im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs tätig ist.
Dies vor dem Hintergrund, dass anders als für gemeinnützige Körperschaften, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 64, § 65 AO zwischen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und steuerfreien Zweckbetrieben unterscheiden, die Steuerbefreiungsvorschrift in § 5 Nr. 7 KStG für politische Parteien nur den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kennt . Daraus folgt, dass politische Parteien auch mit entgeltlichen Tätigkeiten steuerpflichtig sind, die im Wesentlichen oder gar ausschließlich dem gesetzlichen Zweck der Partei dienen, wie zurm Beispiel der Vertrieb von Druckerzeugnissen, mit denen die Partei ihre politischen Ziele in den Prozeß staatlicher Willensbildung einführt.
Für Internet-Shops und ähnliches gilt dies in verstärktem Maße.
Vielmehr dürften die Finanzämter für solche Aktivitäten davon ausgehen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Werden im Einzelfall die Grenzen der Vermögensverwaltung überschritten, so nimmt die Finanzverwaltung das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an.
Führt eine Teilgliederung der Piratenpartei Deutschland nun einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so kann diese Aktivität der Teilgliederung der Besteuerung unterliegen. Davon erfasst ist nicht nur die Körperschaftsteuer, sondern unter Umständen auch die Gewerbesteuer.
Meine Empfehlung:
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist stets in eigener Rechtsform zu führen und nicht als parteieigener Betrieb.
Neben diesen steuerrechtlichen Einwänden ist zudem beachten, dass die Piratenpartei Deutschland einen nicht unerheblichen Image-Schaden erleiden dürfte, wenn sie in einem größeren Rahmen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Das unter dem Themenfeld der »Politikverdrossenheit« bekannte Phänomen der Enttäuschung über das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird unter anderem auch dadurch genährt, dass politische Parteien und ihre Mandatsträger in den letzten Jahrzehnten mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Korruption, der Zahlung von Schmiergeldern, unklaren Spendeneinnahmen usw. konfrontiert waren. Die der Piratenpartei Deutschland zugewandten Wähler erhoffen sich auch hier von den Piraten einen echten Wechsel des allgemeinen Politikstils. Diese aufkeimende demokratische Hoffnung sollte nicht sofort durch unklare wirtschaftliche Betätigungsfelder leiden müssen.
Hamburg, den 2. November 2009 Bernd Schlömer
3. Der Weg in das Testat (aktueller Sachstand 5. Dezember 2009)
Rechenschaftsberichte 2006
- Der Rechenschaftsbericht 2006 der Piratenpartei Deutschland (Bundesebene) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2006 der Piratenpartei Deutschland (LV Berlin) liegt Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2006 der GESAMTPARTEI liegt vor. FERTIG !
Rechenschaftsberichte 2007
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (Bundesebene) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Baden-Württemberg) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Bayern) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Hamburg) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Hessen liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Niedersachsen) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV NRW) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2007 der GESAMTPARTEI liegt vor. FERTIG !
Rechenschaftsberichte 2008
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (Bundesebene) liegt vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Baden-Württemberg) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Bayern) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Berlin) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Brandenburg) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Hamburg) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Hessen) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Niedersachsen) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV NRW) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Rheinland-Pfalz) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Sachsen) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Schleswig-Holstein) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (BezV Arnsberg) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (BezV Oberbayern) liegt im Entwurf vor.
- Der Rechenschaftsbericht 2008 der GESAMTPARTEI liegt im Entwurf vor.
bisherige Ausgaben für die Neuausrichtung der Rechenschaftsberichte (Der Bundesschatzmeister zahlt):
- Kosten über alle Gliederungen: 8.845,90 Euro
- Kosten für Bundesebene und Gesamtpartei: 3.857,35 Euro
- Kosten LV Baden-Württemberg: 1.299,49 Euro
- Kosten LV Bayern: 1.532,72 Euro
- Kosten LV Berlin: 1.073,38 Euro
- Kosten LV Brandenburg: 166,60 Euro
- Kosten LV Hamburg: 1.666,01 Euro
- Kosten LV Hessen: 1.424,43 Euro
- Kosten LV Niedersachsen: 1.103,73 Euro
- Kosten LV Rheinland-Pfalz: 553,95 Euro
- Kosten LV NRW: 1.153,71 Euro
- Kosten LV Sachsen: 183,26 Euro
- Kosten LV Schleswig-Holstein: 424,83 Euro
- Kosten BezV Arnsberg: 129,12 Euro
- Kosten BezV Oberbayern: 199,92 Euro
Kosten gesamt (Stand: 5. Dezember 2009): 23.614,40 Euro
Fahrplan bis zur Vorlage der Rechenschaftsberichte
- 21. November 2009: Ende der dezentralen Datenerhebung und -bereitstellung.
- 26. November 2009: Termin bei der Bundestagsverwaltung in Berlin.
- ab 24. November 2009: Versand der Rechenschaftsberichte an die LV (Unterschriftenleistung).
- spätestens am 28. Dezember 2009: Vorlage der Rechenschaftsberichte beim Bundestagspräsidenten.
- 15. Februar 2010: Veröffentlichung des Bundestagspräsidenten über Höhe der Parteienfinanzierung. Die Landtagspräsidenten der Länder Sachsen und Schleswig-Holstein teilen den Landes-Piraten ihre Margen direkt mit.
Begründung bzw. Stellungnahme zur Bereitstellung von Mitglieder- und Spenderadressen für die Rechenschaftslegung:
- Das Parteiengesetz erfordert, dass der Landesverband verpflichtet ist dem Bundesverband eine Liste aller Mitgliedsbeiträge und Spenden nebst vollständiger Anschrift mit dem Rechenschaftsbericht zusammen zu übergeben, damit der Bundesverband seiner Verpflichtung nachkommen kann zu prüfen, ob von einem Mitglied (über alle Verbände zusammen) Beträge von mehr als 3.300,00€ (§ 24 Abs. 8 ParteienG) bzw. 10.000,00€ (§ 25 Abs. 3 ParteienG)zugewendet wurden.
- Die Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet lückenlos zu prüfen und zu bestätigen, ob o.a. von der Piratenpartei korrekt befolgt wurde.
- Im Rechenschaftsbericht eines jeden Landesverbandes und auch der Gesamtpartei ist die Anzahl der Mitglieder zum Jahresende nach § 24 Abs 10 ParteienG anzugeben.
- Ohne Erfüllung der bisher angeführten Anforderungen ist keine Aufnahme in das System der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Diese strengen Regelungen wurden eingeführt, da in der Vergangenheit etablierte Parteien Mißbrauch in diesem Bereich betrieben haben.
- Eine Aufarbeitung der Buchführung der Gesamtpartei in der Weise nicht möglich ist, wenn die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden.
Zu eurer Beruhigung kann ich euch aber mitteilen, dass nach dem Steuerberatungsgesetz und der Wirtschaftsprüfungsordnung folgendes festgelegt ist:
- § 57 (Steuerberatungsgesetz) Allgemeine Berufspflichten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig,eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
- § 43 (Wirtschaftsprüferordnung) Allgemeine Berufspflichten: Der Wirtschaftsprüfer hat seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft,verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten.
Weiter gibt es noch eine Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer:
Diese besagt in § 9 zur Verschwiegenheit: Wirtschaftsprüfer ... dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren. ... Wirtschaftsprüfer haben dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen und Umstände im Sinne von Satz 1 Unbefugten nicht bekannt werden. Sie haben entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Und weiter: Die Pflichten nach Satz 1 und 2 bestehen nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses fort.
Hamburg, den 29. November 2009
gez. Bernd Schlömer
4. Aufwandsspenden
Stellungnahme unserer Wirtschaftsprüfer:
Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung, die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.
Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen.
Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt. Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen.
Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist.
Hamburg, den 2. November 2009 gez. Bernd Schlömer
5. Fortbildung Schatzmeister
Auf Bitten einiger Schatzmeister, aber auch aus eigenem Interesse werde ich am 14. und 15. November 2009 eine kleine Fortbildungsveranstaltung für die Schatzmeister durchführen. Es werden sowohl externe Referenten angehört als auch piraten-interne Angelegenheiten zu klären sein. Ich bitte alle Piraten um Verständnis, dass wir Schatzmeister uns auch einmal intern und frei austauschen können und nicht alle an den Gesprächen teilnehmen können. Wir werden in jedem Fall keine Beschlüsse treffen, die nach den Ordnungen der Piratenpartei Deutschland allein anderen Organen zustehen. Über den Verlauf werde ich natürlich an dieser Stelle berichten.
Aus allen Bundesländern werden u.a Delegierte (Vertreter der Basis) oder Schatzmeister anwesend sein. Nur der LV Niedersachsen kann aufgrund des zeitgleich stattfindenden LPT keine Delegierten entsenden.
Folgende Agenda ist vorgesehen:
Samstag
- Einstiegsreferat „Die staatliche Parteienfinanzierung aus der Perspektive von transparency international (Referent: Jochen Bäumel, Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland)
- Stand der Rechnungslegung der Piratenpartei Deutschland für die Jahre 2006 bis 2008 (Referenten: Astrid Busch Fa. ESCHE, Tom Kemcke Fa. ESCHE)
- zukünftige Organisation des Spendenmanagement der Piratenpartei Deutschland (Referent: Bundesschatzmeister)
Sonntag
- Eine neue Finanzordnung? - Vorschläge für ein neues Beitrags- und Kassenwesen der Piratenpartei Deutschland mit allgemeiner Aussprache (Referent: Bundesschatzmeister)
Hamburg, den 6. November 2009
gez. Bernd Schlömer
Wissenswertes zur Parteienfinanzierung (neue Links vom 20. November 2009)
Die Piratenpartei Deutschland strebt nach ihrem Erfolg bei der Europawahl 2009 die Beantragung staatlicher Zuwendungen über das Instrument der Parteienfinanzierung an. Nachfolgend stelle ich zunächst einige interessante Links zur Auswahl, die über die Parteienfinanzierung näher informieren.
Die Seite zur Parteienfinanzierung des Bundestags [1]
Rundschreiben unter anderem zum Achten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes mit entsprechender Dokumentation, zur Rechnungslegung mit Muster eines Rechenschaftsberichts, mit Hinweisen zur Rechtswidrigkeit der Stückelung von Spenden in [2]
Schreiben zu den Voraussetzungen der Anerkennung von sogenannten Aufwandsspenden [3]
Die Link-Empfehlungen hat uns Transparency Deutschland (Jochen Bäumel) während des Schatzmeister-Treffens am 14. und 15.November 2009 zur Verfügung gestellt:
- Parteispendenurteil: Urteil des 2. Senats vom 24. Juni 1958 [4]
- Parteispendenurteil: Zur steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden an politische Parteien. Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 1978 [5]
- Parteispendenurteil: BVerfGE vom 14.07.1986 Paretispendenurteil auf Klage der Grünen. Urteil des 2. senats vom 14. Juli 1986 [6]
- Parteispendenurteil: BVerG. Urteil vom 9. April 1992 [7]
- Staatliche Parteienfinanzierung. Urteil vom 2. Senat vom 16. Juli 1966 [8]
- Die staatliche Parteienfinanzierung. Bericht zur Parteienfinanzierung (März 2009) des Deutschen Bundestags. [9]
- Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung. 18. Juli 2001 [10]
Spendeneingang auf Bundesebene (ab August 2009)
Auf Bitten der Piraten werden hier diejenigen Spenden aufgelistet, die die Bundesebene seit meinem Amtsantritt erreicht haben.
August 2009
(Stand: 31.08.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)
Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: ungezählte
Gesamtsumme der Zuwendungen: 64.500 Euro
darunter: Anzahl natürlicher Personen, die zwischen 1000 und 3299 Euro gespendet haben: drei
Summe der Zuwendungen: 4234 Euro
darunter: Anzahl natürlicher Personen, die mehr als 3300 Euro gespendet haben: eine
Summe der Zuwendung: 4711 Euro
September 2009
(Stand: 2.10.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)
Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: ungezählte
Gesamtsumme der Zuwendungen: 42.420 Euro
darunter: Anzahl natürlicher Personen, die zwischen 1000 und 3299 Euro gespendet haben: fünf
Summe der Zuwendungen: 7121 Euro
Oktober 2009
(Stand: 20.11.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)
Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: sechs
Gesamtsumme der Zuwendungen: 101 Euro
November 2009
(Stand: 09.12.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)
Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: fünf
Gesamtsumme der Zuwendungen: 140 Euro
Ich darf darauf hinweisen, dass alle Spendeneingänge gezählt werden, nicht ausschließlich zweckgebundene Spenden sind.
Verwendung aktueller Wahlkampfspenden für den Bundestagswahlkampf
Von der Bundesebene koordinierte Aktivitäten:
- zentrales Plakatbudget: max. 3000 Euro.
- Wahlkampfbezogene Servererweiterung: max. 1000 Euro.
- zentrale Wahlkampfabschlussveranstaltung: 3670,65 Euro.
- zentraler Kauf von Streuartikeln: 8000 Euro.
- Aufbau und Ausstattung der zentralen Wahlkampf- und Pressekoordination: mindestens 8400 Euro.
- Anschubfinanzierung Gläsernes Mobil: 5000 Euro.
- Offline-Wahlwerbung: 476,00 Euro.
- Nach-Versicherung Haftpflicht: 1730,00 Euro.
- Gobo-Aktion: 500 Euro.
Antragsbasierte direkte finanzielle Zuwendung nach Entscheidung des Bundesvorstands vom 27. August 2009
- zentrale Wahlkampfplakate: 300,00 Euro.
- Wahlkampf Niedersachsen: 4000 Euro.
- Wahlkampf Bremen: 360 Euro.
- Wahlkampf Hamburg: 2880 Euro
- Wahlkampf Brandenburg: 300 Euro.
- Wahlkampf Baden-Württemberg: 100 Euro.
- Wahlkampf Thüringen: 1260 Euro.
- Wahlkampf Berlin: 2200 Euro.
- Wahlkampf Mecklenburg-Vorpommern: 1730 Euro
- Wahlkampf Mittelfranken: 1250 Euro.
- Wahlkampf Nordrhein-Westfalen: 1701,80 Euro.
- Wahlkampf Sachsen-Anhalt: 1106,70 Euro.
Antragsbasierte direkte finanzielle Zuwendung nach Entscheidung des Bundesvorstands vom 3. September 2009
- Wahlkampf Saarland: 5000 Euro.
- Wahlkampf Schleswig-Holstein: 3600 Euro.
- Wahlkampf Bremen: 1265 Euro.
- Wahlkampf Sachsen-Anhalt: 1038,91 Euro.
- Wahlkampf Bayern: 3294 Euro.
- Wahlkampf Hessen: 5000 Euro.
Antragsbasierte direkte finanzielle Zuwendung nach Entscheidung des Bundesvorstands vom 10. September 2009
- Wahlkampf Bayern: 3000 Euro.
- Wahlkampf Berlin: 2170 Euro.
- Wahlkampf Rheinland-Pfalz: 5000 Euro.
- Wahlkampf Brandenburg: 875 Euro.
Ausgaben und Festlegungen insgesamt (Stand: 2. Oktober 2009): 79.208 Euro.