Finanzen

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Version vom 28. November 2009, 21:03 Uhr von BerndSchloemer (Diskussion | Beiträge) (3. Der Weg in das Testat (aktueller Sachstand 27. November 2009))
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Moin, Piraten! Mein Name ist Bernd Schlömer und ich nehme seit dem Bundesparteitag 2009 in Hamburg die Funktion des Schatzmeisters im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland wahr.

Kontakt: bernd(punkt)schloemer(at)piratenpartei(punkt)de

Haushaltsentwurf 2010

An dieser Stelle wird sukzessive mein Entwurf für den Bundeshaushalt 2010 entwickelt (Stand: 27. November 2009).

Ich muss bei dem Haushaltsentwurf darauf aufmerksam machen, dass ich als Schatzmeister im Bundesvorstand auf keine Vorerfahrungen oder Erkenntnisse aus früheren Budgetperioden zurückgreifen kann. Der Haushaltsentwurf ist "zero-based". Wir werden im Jahr 2010 wertvolle Erfahrungen sammeln können, ob einzelne Budget-Ansätze sinnvoll definiert wurden. Es wird in jedem Fall zu Umwidmungen kommen.

Im Fall des Eintritts in die staatliche Parteienfinanzierung wird sich der Haushalt ändern. Am 15.02.2010 teilt der Bundestagspräsident die Entscheidung mit.


Position Soll Ist Abweichung in %
Einnahmen 113.100 EUR ... ... ...
Anteile aus Mitgliedsbeiträgen nach Umlage (Fn1) 89.000 EUR ... ... ...
staatliche Mittel 0 EUR ... ... ...
Zinserträge 0 EUR ... ... ...
Entnahmen aus Rücklagen 0 EUR ... ... ...
Spenden / Sponsoring 24.000 EUR ... ... ...
sonstige Einnahmen 100 EUR ... ... ...
Ausgaben 109.650 EUR ... ... ...
Bundesvorstand 2.000 EUR ... ... ...
Zuschüsse an PPI 4.450 EUR ... ... ...
Zuschüsse an Gliederungen 0 EUR ... ... ...
Zuschüsse an Junge Piraten 1.000 EUR ... ... ...
Zuschüsse an Dritte 5.000 EUR ... ... ...
Europawahlkampf 0 EUR ... ... ...
Bundestagswahlkampf 0 EUR ... ... ...
Landtagswahlkampf 5.000 EUR ... ... ...
Bundesparteitage 20.000 EUR ... ... ...
Bundesgremien 1.000 EUR ... ... ...
Bundesgeschäftsstelle 18.000 EUR ... ... ...
Pressearbeit 2.400 EUR ... ... ...
Öffentlichkeitsarbeit 2.400 EUR ... ... ...
Aktionen 2.400 EUR ... ... ...
It-Mittel 10.000 EUR ... ... ...
Gehälter 0 EUR ... ... ...
Versicherungen 6.000 EUR ... ... ...
Rücklagen Vermögensaufbau 5.000 EUR ... ... ...
Rückstellungen Bundestagswahlkampf 2013 5.000 EUR ... ... ...
Rückstellungen Europawahlkampf 5.000 EUR ... ... ...
Rückstellungen Rechenschaftslegung 2009 15.000 EUR ... ... ...
Gesamt + 3.450 EUR ... ... ...


Fn1: Der Einnahmetitel "Mitgliedsbeiträge...." wird rein kalkulatorisch ermittelt: Ich gehe insgesamt von durchschnittlich 8.000 Mitgliedern im Jahr 2010 aus, die ihren Beitrag entrichten. Von diesen zahlt lediglich die Hälfte den vollen Betrag in Höhe von 36 EUR. Die andere Hälfte zahlt lediglich 20 EUR.

Regeln

Ohne Regeln keine Kekse. Folgende Regelvorschläge sollen dazu beitragen, dass ein Standardverfahren für ein einheitliches Kassenwesen der Piratenpartei Deutschland entwickelt werden kann. Es wird natürlich immer wieder Aktualisierungen geben. Einige Punkte, wie etwa der Umgang mit Spenden oder die Erstattung von Reisekosten sind abhängig vom Votum des Bundesvorstands.

Umgang mit Bar-Kassen

Folgende Grundsätze gelten für den Umgang mit Bar-Kassen sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Buchungen sind zeitnah zu tätigen. Buchungen können nicht ohne Beleg existieren.
  •  Papier ist der beste Freund der Buchhalter, Buch- und Kassenprüfer.
  • Es wird ein Kassenbuch geführt und monatlich abgerechnet. Dem Kassenbuch wird ein Aktenordner für Monatsabrechnungen nebst Belegen über Einnahmen und Ausgaben beigelegt.
  • Bar-Kassen dürfen einen Kassenbestand in Höhe von € 300,00 nicht überschreiten.
  • Sollte der Kassenstand der Bar-Kasse den Betrag von € 300,00 übersteigen, ist der Überschuss auf das jeweilige Geschäftskonto zu überweisen.

Allgemeine Buchungsempfehlungen

Folgende Empfehlungen/Hinweise gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Die Abrechnung von Bewirtungskosten ist ein Freuden(Schlacht-)fest für jeden Kassen- und Rechnungsprüfer. Mitgliedsbeiträge und anvertraute Spenden dienen nicht dem Zweck, andere Mitglieder zu sättigen.
  • Gegenstände (Dinge) sind grundsätzlich zu inventarisieren und in einer Inventarliste zu dokumentieren. Der Bundesvorstand freut sich über jede Sachspende aus den Landesverbänden; aber dieses Zeug ist auch nachweisfähig zu lagern oder zu nutzen.
  • Der Kontenplan ist einheitlich auf Bundes- und Länderebene und allen weiteren Teilgliederungen der Piratenpartei Deutschland. Ich lege einen verbindlichen Kontenplan mit Beginn des Geschäftsjahres 2010 vor.

Fristen

Folgende Fristen gelten sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene:

  • Kassenschluss: 15.12.2009.
  • Fertigstellung Jahresabschluss Landesverband: 31. Mai 2010.
  • Fertigstellung Jahresabschluss für Teilgliederungen unterhalb der Landesebene: 31. März 2010
  • Fälligkeit der Umlage an den Bund oder Landesebene: ab 01.01.2010 monatlich zu leisten
  • Vorlage Gesamtbericht: Juni 2010
  • Kassenprüfung/Rechnungsprüfung: Juni 2010
  • Bereitstellung Prüfbericht/Testat: Juni 2010

Forderungsmanagement

  • Mit Beginn des Jahres 2010 wird ein Forderungsmanagement für ausstehende Mitgliedsbeiträge eingerichtet. Hierfür sind die Landesverbände zuständig.

Geschäftswege

  • Budgetanträge und Bitten auf finanzielle Unterstützung werden schriftlich und gut dokumentiert an den Bundesvorsitzenden oder Schatzmeister gerichtet und dort im Mehr-Augen-Prinzip erörtet. Gleiches gilt für die jeweilige Landesebene. Alles andere macht keinen Sinn und setzt die Schatzmeister der Bundesebene sowie die Schatzmeister der Landesverbände nur dem Vorwurf aus, intransparente Geschäfts- und Finanzpolitik zu betreiben. Jedes Mitglied der Piratenpartei muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich über beantragte Gelder informieren zu können (Transparenzregel).
  • Anträge auf Anschaffungen werden mit Leistungsbeschreibungen versehen, die den begründeten Bedarf beschreiben sowie Ziel und Zweck der Anschaffung erläutern.

keine Verbindlichkeiten

Für die Bundes- und Länderebene gilt folgende Regel

  • Vorstände der Länder und des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
  • Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
  • Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.

Erklärungen

Erklärungen des Schatzmeisters dienen dem Zweck, über aktuelle Ereignisse und besondere Entwicklungen zu berichten. Sie werden ausschließlich vom Schatzmeister verantwortet.

1. Übergabe

Nach Beendigung der Wahlen zum Schatzmeister der Piratenpartei Deutschland während des Bundesparteitags (BPT) am 4. und 5. Juli 2009 in Hamburg hat mir der ausscheidende Schatzmeister folgende Unterlagen übergeben:

  • Unterlagen zum Jahresabschluss 2006 (offensichtlich von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
  • Unterlagen zum Jahresabschluss 2007 (offensichtlich von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
  • Unterlagen zum Jahresabschluss 2008 (von Kassenprüfern und BPT nicht akzeptiert);
  • einen Ordner mit verschiedenen Briefwechseln (u.a. zur Körperschaftssteuerbefreiung, Schreiben Bundeswahlleiter)
  • Loseblattsammlungen über mir bislang nicht bekannte Vorgänge;
  • das Anlagevermögen in Form einer Münze (20 Dänische Kronen);
  • ein Bar-Spende in Höhe von 6,50 Euro nebst formloser Spendenbescheinigung;
  • diverse Briefumschläge aus den Landesverbänden;

Hierzu stelle ich fest,

  1. dass mir eine form- und sachgerechte Übernahme der Unterlagen nicht möglich ist, da seit Gründung der Piratenpartei offensichtlich keine nachvollziehbare Aktenführung in meinem Zuständigkeitsbereich erfolgt;
  2. dass eine Nachbearbeitung der Rechenschaftsberichte aus den Jahren 2006 bis 2008 offensichtlich nicht stattgefunden hat; folglich weiterhin keine finanzielle Entlastung für ehemalige Vorstände bestehen dürfte.
  3. dass ein Kassenbuch zur Dokumentation und Nachweis einer Barkasse nicht existiert, damit wahrscheinlich auch keine Barkasse.
  4. dass mir kein Überblick über den aktuellen Kontostand im Bundeskonto möglich ist, da Kontoauszüge für das Jahr 2009 nicht vorliegen (Stand: 6. Juli 2009)
  5. dass mir keine Buchungsbelege für das Jahr 2009 vorliegen (Stand: 6. Juli 2009)
  6. keine weiteren Arbeitsmittel übergeben wurden (Hard- und Software, Arbeitsplatzausstattung für die Buchführung, Stand: 6. Juli 2009).Folglich gebe ich bekannt,
  7. dass ich weder die finanzielle, noch die rechtliche Verantwortung für die zurückliegenden Geschäftsjahre übernehmen kann oder übernehmen werde.# dass ich für das Geschäftsjahr 2009 weder die finanzielle, noch die rechtliche Verantwortung für den Zeitraum 01. Januar bis 4. Juli 2009 tragen kann.
  8. die ordnungsgemäße Buchführung auf der Bundesebene erst zu dem Zeitpunkt aufgenommen werden kann, wenn Zugang zum Bundeskonto ermöglicht ist und mir entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.

Hamburg, den 6. Juli 2009 gez. Bernd Schlömer


2. Betreiben von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Bei der Diskussion um die Einrichtung partei-eigener Internetshops ist nicht nur der parteirechtliche, sondern vor allem auch der steuerrechtliche Rahmen zu berücksichtigen. Die jeweiligen Finanzämter werden sehr genau prüfen, ob der Bundesverband oder eine Teilgliederug der Piratenpartei Deutschland, die beispielsweise einen Intershop betreiben möchte, noch im Rahmen einer steuerbefreiten Vermögensverwaltung oder bereits im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs tätig ist.

Dies vor dem Hintergrund, dass anders als für gemeinnützige Körperschaften, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 64, § 65 AO zwischen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und steuerfreien Zweckbetrieben unterscheiden, die Steuerbefreiungsvorschrift in § 5 Nr. 7 KStG für politische Parteien nur den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb kennt . Daraus folgt, dass politische Parteien auch mit entgeltlichen Tätigkeiten steuerpflichtig sind, die im Wesentlichen oder gar ausschließlich dem gesetzlichen Zweck der Partei dienen, wie zurm Beispiel der Vertrieb von Druckerzeugnissen, mit denen die Partei ihre politischen Ziele in den Prozeß staatlicher Willensbildung einführt.

Für Internet-Shops und ähnliches gilt dies in verstärktem Maße.

Vielmehr dürften die Finanzämter für solche Aktivitäten davon ausgehen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Werden im Einzelfall die Grenzen der Vermögensverwaltung überschritten, so nimmt die Finanzverwaltung das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an.

Führt eine Teilgliederung der Piratenpartei Deutschland nun einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so kann diese Aktivität der Teilgliederung der Besteuerung unterliegen. Davon erfasst ist nicht nur die Körperschaftsteuer, sondern unter Umständen auch die Gewerbesteuer.

Meine Empfehlung:

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist stets in eigener Rechtsform zu führen und nicht als parteieigener Betrieb.

Neben diesen steuerrechtlichen Einwänden ist zudem beachten, dass die Piratenpartei Deutschland einen nicht unerheblichen Image-Schaden erleiden dürfte, wenn sie in einem größeren Rahmen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhält. Das unter dem Themenfeld der »Politikverdrossenheit« bekannte Phänomen der Enttäuschung über das politische System der Bundesrepublik Deutschland wird unter anderem auch dadurch genährt, dass politische Parteien und ihre Mandatsträger in den letzten Jahrzehnten mit Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Korruption, der Zahlung von Schmiergeldern, unklaren Spendeneinnahmen usw. konfrontiert waren. Die der Piratenpartei Deutschland zugewandten Wähler erhoffen sich auch hier von den Piraten einen echten Wechsel des allgemeinen Politikstils. Diese aufkeimende demokratische Hoffnung sollte nicht sofort durch unklare wirtschaftliche Betätigungsfelder leiden müssen.

Hamburg, den 2. November 2009 Bernd Schlömer

3. Der Weg in das Testat (aktueller Sachstand 28. November 2009)

Rechenschaftsberichte 2006

  • Der Rechenschaftsbericht 2006 der Piratenpartei Deutschland (Bundesebene) liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2006 der Piratenpartei Deutschland (LV Berlin) liegt Entwurf vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2006 der GESAMTPARTEI liegt vor. FERTIG !


Rechenschaftsberichte 2007

  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (Bundesebene) liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Baden-Württemberg) liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Bayern) liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Hamburg) liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Hessen liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV Niedersachsen) liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der Piratenpartei Deutschland (LV NRW) liegt vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2007 der GESAMTPARTEI liegt vor. FERTIG !


Rechenschaftsberichte 2008

  • Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Bayern) liegt im Entwurf vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Berlin) liegt im Entwurf vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Hamburg) liegt im Entwurf vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV NRW) liegt im Entwurf vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (LV Rheinland-Pfalz) liegt im Entwurf vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (BezV Arnsberg) liegt im Entwurf vor.
  • Der Rechenschaftsbericht 2008 der Piratenpartei Deutschland (BezV Oberbayern) liegt im Entwurf vor.

bisherige Ausgaben für die Neuausrichtung der Rechenschaftsberichte (Der Bundesschatzmeister zahlt):

  • Kosten über alle Gliederungen: 6.378,40 Euro
  • Kosten für Bundesebene und Gesamtpartei: 3.647,35 Euro
  • Kosten LV Baden-Württemberg: 891,32 Euro
  • Kosten LV Bayern: 583,10 Euro
  • Kosten LV Berlin: 773,50 Euro
  • Kosten LV Hamburg: 1.020,43 Euro
  • Kosten LV Hessen: 583,10 Euro
  • Kosten LV Niedersachsen: 687,23 Euro
  • Kosten LV NRW: 645,58 Euro
  • Kosten LV Schleswig-Holstein: 333,20 Euro
  • Kosten LV Rheinland-Pfalz: 95,80 Euro

Kosten gesamt (Stand: 24. November 2009): 15.639,01 Euro


Fahrplan bis zur Vorlage der Rechenschaftsberichte

  • 21. November 2009: Ende der dezentralen Datenerhebung und -bereitstellung.
  • 26. November 2009: Termin bei der Bundestagsverwaltung in Berlin.
  • ab 24. November 2009: Versand der Rechenschaftsberichte an die LV (Unterschriftenleistung).
  • spätestens am 18. Dezember 2009: Vorlage der Rechenschaftsberichte beim Bundestagspräsidenten.
  • 15. Februar 2010: Veröffentlichung des Bundestagspräsidenten über Höhe der Parteienfinanzierung. Die Landtagspräsidenten der Länder Sachsen und Schleswig-Holstein teilen den Landes-Piraten ihre Margen direkt mit.


Begründung bzw. Stellungnahme zur Bereitstellung von Mitglieder- und Spenderadressen für die Rechenschaftslegung:

  • Das Parteiengesetz erfordert, dass der Landesverband verpflichtet ist dem Bundesverband eine Liste aller Mitgliedsbeiträge und Spenden nebst vollständiger Anschrift mit dem Rechenschaftsbericht zusammen zu übergeben, damit der Bundesverband seiner Verpflichtung nachkommen kann zu prüfen, ob von einem Mitglied (über alle Verbände zusammen) Beträge von mehr als 3.300,00€ (§ 24 Abs. 8 ParteienG) bzw. 10.000,00€ (§ 25 Abs. 3 ParteienG)zugewendet wurden.
  • Die Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet lückenlos zu prüfen und zu bestätigen, ob o.a. von der Piratenpartei korrekt befolgt wurde.
  • Im Rechenschaftsbericht eines jeden Landesverbandes und auch der Gesamtpartei ist die Anzahl der Mitglieder zum Jahresende nach § 24 Abs 10 ParteienG anzugeben.
  • Ohne Erfüllung der bisher angeführten Anforderungen ist keine Aufnahme in das System der staatlichen Parteienfinanzierung möglich. Diese strengen Regelungen wurden eingeführt, da in der Vergangenheit etablierte Parteien Mißbrauch in diesem Bereich betrieben haben.
  • Eine Aufarbeitung der Buchführung der Gesamtpartei in der Weise nicht möglich ist, wenn die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Zu eurer Beruhigung kann ich euch aber mitteilen, dass nach dem Steuerberatungsgesetz und der Wirtschaftsprüfungsordnung folgendes festgelegt ist:

  • § 57 (Steuerberatungsgesetz) Allgemeine Berufspflichten: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig,eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben.
  • § 43 (Wirtschaftsprüferordnung) Allgemeine Berufspflichten: Der Wirtschaftsprüfer hat seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft,verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Er hat sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unparteiisch zu verhalten.

Weiter gibt es noch eine Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer:

Diese besagt in § 9 zur Verschwiegenheit: Wirtschaftsprüfer ... dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren. ... Wirtschaftsprüfer haben dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen und Umstände im Sinne von Satz 1 Unbefugten nicht bekannt werden. Sie haben entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Und weiter: Die Pflichten nach Satz 1 und 2 bestehen nach Beendigung eines Auftragsverhältnisses fort.


Hamburg, den 28. November 2009 gez. Bernd Schlömer

4. Aufwandsspenden

Stellungnahme unserer Wirtschaftsprüfer:

Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung, die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.

Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen.

Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt. Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen.

Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist.

Hamburg, den 2. November 2009 gez. Bernd Schlömer


5. Fortbildung Schatzmeister

Auf Bitten einiger Schatzmeister, aber auch aus eigenem Interesse werde ich am 14. und 15. November 2009 eine kleine Fortbildungsveranstaltung für die Schatzmeister durchführen. Es werden sowohl externe Referenten angehört als auch piraten-interne Angelegenheiten zu klären sein. Ich bitte alle Piraten um Verständnis, dass wir Schatzmeister uns auch einmal intern und frei austauschen können und nicht alle an den Gesprächen teilnehmen können. Wir werden in jedem Fall keine Beschlüsse treffen, die nach den Ordnungen der Piratenpartei Deutschland allein anderen Organen zustehen. Über den Verlauf werde ich natürlich an dieser Stelle berichten.

Aus allen Bundesländern werden u.a Delegierte (Vertreter der Basis) oder Schatzmeister anwesend sein. Nur der LV Niedersachsen kann aufgrund des zeitgleich stattfindenden LPT keine Delegierten entsenden.


Folgende Agenda ist vorgesehen:

Samstag

  • Einstiegsreferat „Die staatliche Parteienfinanzierung aus der Perspektive von transparency international (Referent: Jochen Bäumel, Mitglied des Vorstands von Transparency Deutschland)
  • Stand der Rechnungslegung der Piratenpartei Deutschland für die Jahre 2006 bis 2008 (Referenten: Astrid Busch Fa. ESCHE, Tom Kemcke Fa. ESCHE)
  • zukünftige Organisation des Spendenmanagement der Piratenpartei Deutschland (Referent: Bundesschatzmeister)

Sonntag

  • Eine neue Finanzordnung? - Vorschläge für ein neues Beitrags- und Kassenwesen der Piratenpartei Deutschland mit allgemeiner Aussprache (Referent: Bundesschatzmeister)


Hamburg, den 6. November 2009 gez. Bernd Schlömer

Wissenswertes zur Parteienfinanzierung (neue Links vom 20. November 2009)

Die Piratenpartei Deutschland strebt nach ihrem Erfolg bei der Europawahl 2009 die Beantragung staatlicher Zuwendungen über das Instrument der Parteienfinanzierung an. Nachfolgend stelle ich zunächst einige interessante Links zur Auswahl, die über die Parteienfinanzierung näher informieren.

Die Seite zur Parteienfinanzierung des Bundestags [1]

Rundschreiben unter anderem zum Achten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes mit entsprechender Dokumentation, zur Rechnungslegung mit Muster eines Rechenschaftsberichts, mit Hinweisen zur Rechtswidrigkeit der Stückelung von Spenden in [2]

Schreiben zu den Voraussetzungen der Anerkennung von sogenannten Aufwandsspenden [3]


Die Link-Empfehlungen hat uns Transparency Deutschland (Jochen Bäumel) während des Schatzmeister-Treffens am 14. und 15.November 2009 zur Verfügung gestellt:

  • Parteispendenurteil: Urteil des 2. Senats vom 24. Juni 1958 [4]
  • Parteispendenurteil: Zur steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen und Spenden an politische Parteien. Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 1978 [5]
  • Parteispendenurteil: BVerfGE vom 14.07.1986 Paretispendenurteil auf Klage der Grünen. Urteil des 2. senats vom 14. Juli 1986 [6]
  • Parteispendenurteil: BVerG. Urteil vom 9. April 1992 [7]
  • Staatliche Parteienfinanzierung. Urteil vom 2. Senat vom 16. Juli 1966 [8]
  • Die staatliche Parteienfinanzierung. Bericht zur Parteienfinanzierung (März 2009) des Deutschen Bundestags. [9]
  • Bericht der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung. 18. Juli 2001 [10]

Spendeneingang auf Bundesebene (ab August 2009)

Auf Bitten der Piraten werden hier diejenigen Spenden aufgelistet, die die Bundesebene seit meinem Amtsantritt erreicht haben.

August 2009

(Stand: 31.08.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)

Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: ungezählte

Gesamtsumme der Zuwendungen: 64.500 Euro

darunter: Anzahl natürlicher Personen, die zwischen 1000 und 3299 Euro gespendet haben: drei

Summe der Zuwendungen: 4234 Euro

darunter: Anzahl natürlicher Personen, die mehr als 3300 Euro gespendet haben: eine

Summe der Zuwendung: 4711 Euro

September 2009

(Stand: 2.10.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)

Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: ungezählte

Gesamtsumme der Zuwendungen: 42.420 Euro

darunter: Anzahl natürlicher Personen, die zwischen 1000 und 3299 Euro gespendet haben: fünf

Summe der Zuwendungen: 7121 Euro

Oktober 2009

(Stand: 20.11.2009; vorbehaltlich der endgültigen Buchung)

Anzahl natürlicher und juristischer Personen, die gespendet haben: sechs

Gesamtsumme der Zuwendungen: 101 Euro

Ich darf darauf hinweisen, dass alle Spendeneingänge gezählt werden, nicht ausschließlich zweckgebundene Spenden sind.

Verwendung aktueller Wahlkampfspenden für den Bundestagswahlkampf

Von der Bundesebene koordinierte Aktivitäten:

  • zentrales Plakatbudget: max. 3000 Euro.
  • Wahlkampfbezogene Servererweiterung: max. 1000 Euro.
  • zentrale Wahlkampfabschlussveranstaltung: 3670,65 Euro.
  • zentraler Kauf von Streuartikeln: 8000 Euro.
  • Aufbau und Ausstattung der zentralen Wahlkampf- und Pressekoordination: mindestens 8400 Euro.
  • Anschubfinanzierung Gläsernes Mobil: 5000 Euro.
  • Offline-Wahlwerbung: 476,00 Euro.
  • Nach-Versicherung Haftpflicht: 1730,00 Euro.
  • Gobo-Aktion: 500 Euro.

Antragsbasierte direkte finanzielle Zuwendung nach Entscheidung des Bundesvorstands vom 27. August 2009

  • zentrale Wahlkampfplakate: 300,00 Euro.
  • Wahlkampf Niedersachsen: 4000 Euro.
  • Wahlkampf Bremen: 360 Euro.
  • Wahlkampf Hamburg: 2880 Euro
  • Wahlkampf Brandenburg: 300 Euro.
  • Wahlkampf Baden-Württemberg: 100 Euro.
  • Wahlkampf Thüringen: 1260 Euro.
  • Wahlkampf Berlin: 2200 Euro.
  • Wahlkampf Mecklenburg-Vorpommern: 1730 Euro
  • Wahlkampf Mittelfranken: 1250 Euro.
  • Wahlkampf Nordrhein-Westfalen: 1701,80 Euro.
  • Wahlkampf Sachsen-Anhalt: 1106,70 Euro.

Antragsbasierte direkte finanzielle Zuwendung nach Entscheidung des Bundesvorstands vom 3. September 2009

  • Wahlkampf Saarland: 5000 Euro.
  • Wahlkampf Schleswig-Holstein: 3600 Euro.
  • Wahlkampf Bremen: 1265 Euro.
  • Wahlkampf Sachsen-Anhalt: 1038,91 Euro.
  • Wahlkampf Bayern: 3294 Euro.
  • Wahlkampf Hessen: 5000 Euro.

Antragsbasierte direkte finanzielle Zuwendung nach Entscheidung des Bundesvorstands vom 10. September 2009

  • Wahlkampf Bayern: 3000 Euro.
  • Wahlkampf Berlin: 2170 Euro.
  • Wahlkampf Rheinland-Pfalz: 5000 Euro.
  • Wahlkampf Brandenburg: 875 Euro.

Ausgaben und Festlegungen insgesamt (Stand: 2. Oktober 2009): 79.208 Euro.