FAQ Jörg Tauss

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Jörg Tauss (tauss.de, Wikipedia), Ex-SPD-Abgeordneter und erstes Bundestagsmitglied „der Piraten“ (genauer: „fraktionslos, das gleichzeitig Piratenpartei-Mitglied ist“) ist momentan ein wichtiges Thema bei der Berichterstattung über unsere Partei und Gegenstand vieler Missverständnisse und Halbwahrheiten. Hier sollen die Fakten zusammengetragen werden, damit sich jeder informieren kann und auf Diskussionen zum Thema vorbereitet ist.

Fragen und Antworten

Warum ist Tauss nach fast 40 Jahren aus der SPD ausgetreten?

Als Reaktion auf den Beschluss der SPD-Fraktion, die Sperren gegen Kinderpornografie (das so genannte Zugangserschwerungsgesetz) mitzutragen (was ist das Problem damit?). Die SPD zeigte sich hierbei beratungsresistent gegenüber den über 134.000 Mitzeichnern der bislang erfolgreichsten Online-Petition an den Bundestag. Auch der Online-Beirat der SPD sprach sich gegen das Gesetz aus und hat seitdem aus Protest seine Arbeit eingestellt.

Jörg Tauss sieht eine Fehlentwicklung in der SPD, die mit den Sperrverfügungen in NRW anfing und nach Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Hackerparagraf und weiteren Beispielen für den Abbau von Bürgerrechten unter dem Vorwand der inneren Sicherheit und Strafverfolgung im Zugangserschwerungsgesetz gipfelt.

Quellen: Jörg Tauss zu seinem Austritt aus der SPD, 20.06.2009; YouTube: Interview, 20.06.2009; YouTube: „Abschiedsrede“ im Bundestag, 18.06.2009.

Warum tritt Tauss ausgerechnet in die Piratenpartei ein?

Weil in seinen Augen die anderen Parteien beim Thema Bürgerrechte und beim Verständnis des Internet zu sehr von seiner Position abweichen. Die CDU ja sowieso, aber auch die Grünen haben sich entgegen anderer Ankündigungen zu über 30% nicht gegen das Gesetz ausgesprochen, ebenso wie die Linkspartei (der Tauss historisch bedingt auch echtes Engagement für Bürger- und Freiheitsrechte abspricht). Der FDP nimmt er ihr „Versagen zu Zeiten der Regierung Kohl und in den Ländern“ übel, hält nichts von Westerwelle und merkt an, dass außerhalb des Bereiches Freiheitsrechte mit der FDP wenig Deckung herrscht (z.B. in Bezug auf Steuer- und Sozialpolitik). Auch in der Frage nach einer Überarbeitung des Urheberrechts kritisiert er die sture Haltung der FDP, die damit Wissenschaft und Forschung behindere.

Natürlich lässt sich über die Objektivität dieser Kontra-Argumente streiten, aber ein Parteieintritt ist ja auch eine Bekundung persönlicher Sympathie, und diese scheint bei den Piraten recht hoch zu sein. Dazu kommt noch, wie er gern anmerkt, dass ihm beim Wahl-O-Mat der Europawahl an erster Stelle die Piraten empfohlen wurden und dann erst die SPD.

Quellen: Jörg Tauss zu seinem Austritt aus der SPD, 20.06.2009; YouTube: Interview, 20.06.2009.

Warum wird sein Beitritt als problematisch angesehen?

Am 5. März 2009 wurde Tauss’ Immunität aufgehoben, seine Büros und Privaträume wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie durchsucht. Es gab damals viel mediale Aufmerksamkeit, Tauss ist seitdem quasi „vorverurteilt“ und als mutmaßlicher Pädophiler gebrandmarkt.

Was ist mit der Unschuldsvermutung?

In einem Rechtsstaat ist jemand, der eines Vergehens beschuldigt wird, so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld bewiesen ist. Dies nennt man die Unschuldsvermutung, die lateinische Redewendung in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) wird hier oft zitiert.

Bei Tauss ist hierbei zu beachten, dass er den Besitz von Kinderpornografie bereits zugegeben hat, es geht nur um die Frage, ob er aus dienstlichen Gründen dazu das Recht hatte oder nicht.

Es gilt also in jedem Fall die Unschuldsvermutung, weshalb auch kein Grund besteht, seinem Mitgliedschaftsantrag bei der Piratenpartei nicht stattzugeben. In der Praxis leidet das öffentliche Ansehen einer Person leider bereits beim Verdacht eines Vergehens, noch dazu eines so geächteten wie das, das Herrn Tauss vorgeworfen wird, erheblich. Mit ähnlichen Problemen sind zum Beispiel auch Polizeibeamte, Soldaten, ggf. Ärzte, Lokführer und andere konfrontiert, die in Ausübung ihres Berufes den Tod eines Menschen verursacht haben. Auch ihn diesen Fällen ist die Staatsanwalt verpflichtet, zu ermitteln. Letztendlich wird gerichtlich über Schuld oder Unschuld entscheiden.

Um diese ungerechte Vorverurteilung nicht auch noch weiter zu unterstützen, sollten die Piraten also bis zum tatsächlichen Ende des Verfahrens ihre Zweifel gegenüber Tauss’ Integrität ablegen.

Was ist dran an den Kinderporno-Vorwürfen?

Tauss gibt zu, kinderpornografisches Material besessen zu haben, allerdings nicht zum persönlichen Gebrauch, sondern im Rahmen seiner Arbeit als Abgeordneter und medienpolitischer Sprecher. Dieser Besitz ist seiner Ansicht nach durch §184b Abs. 5 StGB gedeckt.

Von diversen Stellen wird immer wieder gefordert, das Internet stärker zu kontrollieren, unter anderem wegen der „millionenschweren Industrie“, die angeblich Kinderpornos verkauft. Dabei verlässt man sich auf Zahlen aus diversen Ministerien und aus dem BKA, die kein Mensch nachprüfen kann und teilweise schlicht aus der Luft gegriffen sind. Da das BKA in seinen Augen „[l]ängst […] Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages“ ist, hielt und hält Tauss es für richtig, sich als Abgeordneter (mit Spezialisierung auf diesen Bereich) selbst ein Bild von den Vertriebswegen zu machen, um zu prüfen, ob die Verbreitung über das World Wide Web wirklich im angegebenen Maße stattfindet.

Seine Nachforschungen haben übrigens ergeben, dass eher per Post und MMS getauscht wird. Diese Erkenntnisse decken sich übrigens mit dem detaillierten anonymen Bericht eines mutmaßlichen Insiders.

Quellen: Jörg Tauss schwer belastet, 07.03.2009, Tauss’ Stellungnahme zu den Ermittlungen, 11.03.2009.

War sein Ansatz, selbst nachzuforschen, nicht außerordentlich dämlich?

Darüber lässt sich streiten.

Einerseits hat er sich niemandem anvertraut, nicht einmal seine Frau (die übrigens weiterhin zu ihm hält) wusste von seinen Nachforschungen und sich mit niemandem über die Legalität seines Vorhabens beraten (außer dem Lesen des StGB). Das lässt im Nachhinein natürlich den Verdacht zu, dass es ihm um die Befriedigung persönlicher Präferenzen statt Nachforschungen im Rahmen seines Mandats ging. Und solange man Leuten nicht in den Kopf schauen kann, wird sich dieser Verdacht auch nicht widerlegen lassen.

Andererseits muss man ihm zugute halten, dass er sich unabhängig informieren wollte und eben nicht blind auf Berater und nicht-neutrale Quellen vertraut hat, wie man es Politikern so oft vorwirft.

Rechtfertigt das denn, sich über das Gesetz zu stellen?

§184b Abs. 5 StGB sagt:

Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

Ob dieser Paragraf die Tätigkeiten Tauss’ deckt, wird das derzeit gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren klären.

In welchen Landesverband ist er eingetreten?

In den Baden-Württembergischen, Tauss wohnt in Gochsheim in der Nähe von Pforzheim und Karlsruhe.

Quellen: Zweikampf mit dem Zweifel, 22.06.2009.

Muss er sein Mandat nicht abgeben?

Nein, Abgeordnete sind nur sich selbst, nicht ihrer Partei unterstellt, auch wenn sie (wie Tauss) über die Landesliste einer Partei in den Bundestag gekommen sind.

Darf er trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe überhaupt in die Partei eintreten?

Die Entscheidung darüber obliegt wie bei jedem anderen Mitglied auch dem Vorstand, der sich entschieden hat, Tauss aufzunehmen. Rein rechtlich sind Ermittlungsverfahren genauso irrelevant für die Mitgliedschaft wie Vorstrafen oder Schuhgröße.

Was passiert im Falle seiner Verurteilung?

Sollte es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen (momentan laufen die Ermittlungen noch), passiert selbst im Falle seiner Verurteilung rein rechtlich gesehen wahrscheinlich nichts.

Laut §5 unserer Satzung werden Personen, die ihr passives Wahlrecht verlieren (also nicht mehr gewählt werden dürfen) automatisch ausgeschlossen. Darüberhinaus ist eine weitere Mitgliedschaft auch Aufgrund von §10 Abs.1 ParteiG ausgeschlossen. Sein passives Wahlrecht verliert z.B. laut §45 Abs. 1 StGBwer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird“.

Hieraus wurde geschlussfolgert, dass ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr Tauss automatisch ausgeschlossen würde. Allerdings ist hier das Wort „Verbrechen“ zu beachten. Ein Verbrechen ist laut deutschem Recht eine Tat, für die ein Mindeststrafmaß von einem Jahr im Gesetz vorgesehen ist. Jedoch gibt keine der Vorschriften in §184 StGB ein solches Strafmaß her; daher ist keine der Taten ein Verbrechen, sondern „nur“ ein Vergehen.

Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass Tauss bei einer Verhandlung oder Verurteilung von sich aus aus der Partei austritt.

Wird er für uns bei der Bundestagswahl kandidieren?

Nein. Aber er hat bereits angekündigt, uns beim Wahlkampf zu unterstützen und seine langjährige politische Erfahrung zur Verfügung zu stellen.

Wurde er aus politischen Gründen „abgesägt“?

Der Verdacht liegt nahe, lässt sich aber natürlich nicht beweisen.

Zumindest ist beim Verfahren gegen ihn nicht alles so sauber gelaufen, wie es sollte. Die Presse war bereits vorab informiert, es warteten bereits Kamerateams auf ihn, als man ihn über die Vorwürfe informierte, die Staatsanwaltschaft hat ihm lange keine Akteneinsicht gestattet etc. Von der bei einem solchen Vorwurf angebrachten Diskretion war seitens der Ermittlungsbehörden nicht viel zu sehen, man könnte eher behaupten, hier sei jemand „medial hingerichtet“ worden.

Quellen: Tauss’ Stellungnahme, 11.03.2009.

Ist er denn überhaupt auf unserer Seite?

Manche sagen, jemand wie Tauss, der z.B. für Auslandseinsätze der Bundeswehr gestimmt hat, habe bei den Piraten nichts zu suchen.

Allerdings gilt es hier zu bedenken: Das waren die Positionen der SPD-Fraktion. Bei den etablierten Parteien wird meist innerhalb der Fraktion geschlossen gestimmt (Fraktionszwang), auch wenn Abgeordnete nach Art. 38 Abs. 1 GG nur ihrem Gewissen, nicht aber der Partei unterworfen sind. Dies gehört zu den ungeschriebenen Regeln, die man als Abgeordneter befolgen muss, um bei der nächsten Wahl seinen Job zu behalten. Insofern kann man die Meinung vertreten, es sei ihm zu verzeihen, zumal die Piraten in den meisten der genannten Bereichen sowieso (noch) keine Parteimeinung haben.

Es gibt nun mal keine Partei, die die eigene Meinung immer perfekt vertritt, man muss eben Kompromisse eingehen. Bei vielen dieser Abstimmungen hat Tauss das sicher auch getan. Sein Eintritt in die Piratenpartei symbolisiert aber, dass er bei unseren Kernthemen mit uns auf einer Linie liegt.

Eine Konversation zum Thema Kryptografie mit ihm aus dem Jahr 1995 : ´´Seiner Meinung merkt man an, daß er schon eine Weile (privat) in den Datennetzen unterwegs ist: Keine Überwachung und die Erkenntnis der technischen Unmöglichkeiten. Leider steht seine liberale Meinung aber momentan in ziemlichen Kontrast zur kollektiven SPD-Marschrichtung.

´´Quelle und die öffentliche eMail Unterhaltung

Macht seine Mitgliedschaft die Piraten nicht angreifbar?

Wenn wir das zulassen schon.

Aber:

  1. Es gilt die Unschuldsvermutung.
  2. Die Identität der Partei lässt sich nicht an einzelnen Mitgliedern festmachen. Angenommen eines unserer Mitglieder würde auf Sex mit Tieren stehen, macht uns das dann zu einer Zoophilenpartei? Genausowenig macht uns Tauss’ Mitgliedschaft zu einer Pädophilenpartei, selbst falls er das Material nicht ausschließlich zum dienstlichen Gebrauch besessen hätte.
  3. Tauss ist noch Mitglied in anderen Organisationen wie der UNESCO, dem KSC oder den Naturfreunden, sind das jetzt alles Pädophilenorganisationen?

Quellen: Tweet, 21.06.2009.

Wird er am Parteitag teilnehmen?

(Unverifiziert, aber irgendwo gelesen:) Ja.

(Bitte ergänzen - Offene Fragen sind auf der Diskussionsseite.)

Weblinks