Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

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Das EEWärmeG führt erstmals bundesweit eine Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien beim Neubau von Gebäuden ein (Nutzungspflicht gem. § 3 Abs. 1).

Verwandte Gesetze

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Stromerzeugung
  • Biokraftstoffquotengesetz: erneuerbaren Energien bei Kraftstoffen

Weblinks