Diskussion:Verbraucherschutz

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Version vom 3. November 2009, 02:04 Uhr von Eckes (Diskussion | Beiträge) (Potenzielles Statement)
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Einleitung/Grundsätzliches

Verbraucherschutz vs. "weniger Staat"

Frage: Sollte „weniger“ Staat“ unverrückbar (und undifferenziert) stets das Ziel sein?

Oder ist ein Handeln gemäß der Device „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ besser?
Ist „weniger Staat“ immer sinnvoll oder gibt es Bereiche, wo solches – je nach Politikverständnis - sogar kontraproduktiv sein kann?
Insbesondere im direkten Verhältnis Staat und Bürger und dann insbesondere bei den von der PP kritisierten bürgerrechtsbeschneidenden Gesetzen“ (Vorratsdatenspeicherung, Zugangserschwerungsgesetz, BKA-Gesetz etc.) ist „weniger“ Staat sicher das richtige angezeigte Bestreben. Andere Bereiche, wie z.B. im Verbraucherschutz, betreffen das Verhältnis von Anbietern/Unternehmen und Verbraucher. Hier liegt i.d.R. ein strukturelles Ungleichgewicht vor, dass Verbraucher z.T schwer benachteiligt. Deswegen bedürfen Verbraucher eines besonderen Schutzes. Schutz muss immer aktiv gewährt werden – nie entsteht er von allein. Es liegt in der Natur der Sache, dass dieser Verbraucherschutz i.d.R. nicht von Anbietern gewährt wird, weil Unternehmen auf ihre eigenen Vorteile bedacht sind und im Sinne der Gewinnmaximierung Verbraucherschutz oft nur hinderlich, störend und kontraproduktiv wirkt. Nahezu jeder Verbraucherschutz musste gegen den Widerstand der Anbieter/Unternehmen erkämpft, erstritten und letztendlich mit Druck (z.B. durch Gesetz) durchgesetzt werden (siehe z.B. Lebensmittelkennzeichnung). Diese Tatsache zieht sich wie ein roter Faden und die jahrzehntelange Geschichte des Verbraucherschutz. Zu postulieren, „die Marktmechanismen“ regeln dass schon, erscheint vor dem Hintergrund der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte, wo diese so gut wie gar nichts geregelt haben, wenig bis gar nicht realistisch.

Als absolutes Prinzip verkommt IMO „weniger Staat“ zur bloßen Ideologie. Es sollte nicht vergessen werden, wer und warum schon seit Jahrzehnten weniger Staat fordert: Die FDP, um ihrer Klientel, den Unternehmen, ein umso ungehemmteres Agieren zu ermöglichen. Wohin das führte, hat nicht nur aktuell die Weltwirtschaftskrise drastisch vor Augen geführt, sondern ist schon jahrzehntelang in des USA, wo gemeinhin gemäß dieser Devise regiert wird, zu beobachten: soziale Misstände und Verwerfungen, die wir hier hoffentlich nicht haben möchten! Wenn umfassende soziale Aspekte berücksichtigt werden sollen (und Verbraucherschutz ist ein solcher), darf „weniger“ Staat kein blindes Prinzip sein, sondern muss mit Außenmaß und differenziert dort angewendet werden, wo es sinnvoll ist (im Verhältnis Staat <=> Bürger) und da außen vor bleiben, wo es die Zielsetzung konterkariert.

Fazit: Da also Verbraucherschutz,

  • weder von selbst entsteht, sondern immer aktiv gewährt werden muss und
  • von Verbrauchern i.d.R. nicht selbst erstritten werden kann (da in der unterlegenen Position)
  • noch von den Anbietern/Unternehmen selbst gewährt wird, da gegen ihre eigenen Interessen,
  • noch eine Selbstregulierung per Marktmechanismen erfolgt, wie die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte erwiesen hat

bleibt i.d.R. nur der Staat, um regulierend per Gesetz/Verordnung eine sinnvolle Balance in dem strukturellen Ungleichgewicht herzustellen. Eine absolute/generelle Haltung „weniger Staat“ ist für den Verbraucherschutz kontraproduktiv und beraubt ihn seiner wesentlichen Durchsetzungsmittel

Umsetzung

Konkrete Ziele/Ideen

  • Stärkung der Verbraucherzentralen (personell, finanziell, Befugnisse)
  • Intensiver und/oder regelmäßiger Austausch und Zusammenarbeit von Politik und Verbraucherzentralen sowie Verbraucherorganistation wie z. B. foodwatch
    - diese[r] Austausch/Zusammenarbeit sollte in konkreten politischen Maßnahmen (z. B. Modifizierung bestehender Gesetze/Verordnungen) münden
  • Ausbau des Verbraucherschutzes auf Gesetzesseite, u. a. konsequente Ausrichtung auf Verhinderung und Strafverfolgung des „unrechten“ Abmahnwesens, um betrügerische Abmahner dauerhaft aus dem Verkehr ziehen und der Sicherungsverwahrung zuführen zu können
    Das hat a) nichts mit Verbraucherschut zu tun (haltes es trotzdem für wichtig) und b) vergreift es sich absolut im ton.
  • Per Gesetz eingeführte Verpflichtung zum Abgleich von Kontonummer und Kontoinhaber bei elektronischem Zahlungsverkehr (z. B. Onlineüberweisung) durch die Empfängerbank mit einhergehender Bankhaftung. Hintergrund: Das Amtsgericht München hat in einem veröffentlichten Urteil (Az.: 222 C 5471/07) [1] [2] [3] entschieden, dass beim Onlinebanking (allg. beleglosen Überweisungsverkehr) die Empfängerbank keiner Verpflichtung zum Abgleich zwischen Namen des Kontoinhabers und der Kontonummer unterliegt. Stellungnahme: Vor dem Hintergrund, dass ohnehin der gesamte Zahlungsverkehr elektronisch stattfindet, ist kein sachlich stichhaltiger Grund erkennbar, warum der Empfängerbank kein elektronisch gesteuerter, also vollautomatischer Abgleich zuzumuten ist. Der elektronische Abgleich ist nur mit marginalen Mehrkosten für die Bank verbunden, während für den Verbraucher bei einem schnell möglichen Zahlendreher der mögliche komplette finanzielle Verlust der Überweisung entgegensteht. Aus diesem Grund spricht sich die Piratenpartei für o. g. Verpflichtung zum Abgleich und einhergehender Bankhaftung aus.
    Das lässt sich auch durch Marktmechanismen regeln. Banken die das anbieten haben mehr zufriedene Kunden -> kein Grund für Micromanagement durch Gesetzgebung. Weniger Staat nicht mehr - auch im Verbraucherschutz. --Bernd 'eckes' Eckenfels 01:26, 2. Nov. 2009 (CET)
    Eine postulierte Selbstregelung durch Marktmechanismen wird in diesem Fall allein an der Kombination folgender Sachverhalte kategorisch scheitern:
    1) der Abgleich kann nur durch die Empfängerbank erfolgen, da der überweisenden Bank nicht die Datensätze der Zielbank vorliegen
    2) der Kunde/Verbraucher kann nur auf die Wahl seiner "Hausbank" aka überweisende Bank [sehr begrenzten] Einfluss ausüben kann und
    3) Sachzwänge dem Überweiser nicht die Auswahl überlassen, auf welche Bank er überweisen möchte
    Darüber hinaus hat die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte im Bereich Verbrauchschautz die (neoliberale) Annahme der Selbstregelung durch Marktmechanismen als unzutreffend erwiesen --Logos 18:46, 2. Nov. 2009 (CET)
  • Online-Gesundheitspass (Einführung einer kostenfreien und anonymisierten Online-Belehrung über ein spezielles Internetportal, bundesweit einheitlicher Qualitätsstandard, Senkung der Personalkosten für den Verwaltungsaufwand)
    Was für eine Art Belehrung? --Bernd 'eckes' Eckenfels 01:26, 2. Nov. 2009 (CET)
  • Korrektur des Risikobegrenzungsgesetzes dahingehend, dass es der Intention eines Verbraucherschutzes bzw. Schutzes des Kreditnehmers und der hier [4] und vor allem hier geäußerten Kritik [5] [6] faktisch gerecht wird
  • Verbraucherinformationsgesetz weiter ausbauen, damit es nicht mehr zahnlos ist. Leichtere Möglichkeit der Nennung von problematischen Produkten oder Gaststätten. --Bernd 'eckes' Eckenfels
  • Verstärkter Schutz von Whistleblowers (gerade im Bereich Gastronomie). --Bernd 'eckes' Eckenfels
    etwas ketzerisch gefragt (ohne dass es meine Überzeugung ist): Warum nicht hier auch "Das lässt sich auch durch Marktmechanismen regeln"? --Logos 18:54, 2. Nov. 2009 (CET)

Potenzielles Statement

Die folgende Erklärung ist als Anregung oder Arbeitsgrundlage zu verstehen. Das tatsächliche, offizielle Statement hinsichtlich Verbraucherschutz ist erst noch in einem allgemeinen Abstimmungsprozess zu finden!

In dem Verhältnis zwischen Hersteller/Vertreiber und Verbraucher ist Letzterer i.d.R. strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes [7].

Verbraucherinteressen sind z. T. nur halbherzig gesetzgeberisch berücksichtigt worden - so wurde z. B. einem betrügerischen Abmahnwesen nur ein unzureichendes Gesetz entgegengestelltwird bei der Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes oft vorsichtig - aus Angst vor Schadenersatz - gehandelt< [8]. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher, die einen wesentlichen Anteil der Gesellschaft darstellen, unter kommerzielle Interessen festzustellen. Diesem Trend gilt es Einhalt zu gebieten und umzukehren, z. B. durch Modifikation bestehender und/oder Verabschiedung neuer Gesetze. Das Parlament/die Regierung hat sich in erster Linie als Volksvertretung und nicht als Unternehmensinteressenvertreter zu verstehen und zu agieren. Dem Interesse des Gemeinwohls (also aller Bürger, die überwiegend Verbraucher sind) ist in soweit den Unternehmensinteressen gegenüber den Vorzug zu geben, wie es zur Herstellung einer Balance in dem strukturellen Ungleichgewicht erforderlich ist.

Datenschutz, Transparenz (Informationsfreiheit) und Datenschutz („informationelle Selbstbestimmung“) sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes; sie genießen seitens der Piratenpartei hervorgehobene Priorität. Fundamentales und weitreichendes Internet-Know-how bilden Alleinstellungsmerkmal und Kernkompetenz der Piratenpartei, die sich damit in der Verpflichtung sieht, ihr Wissen in Form von Vorschlägen, Forderungen und Maßnahmen zum Entgegenwirken von Fehlentwicklungen einzubringen. Eine signifikante Stärkung des allgemeinen (nicht auf das Internet beschränkten) Verbraucherschutzes ist Ziel der Piratenpartei. Konkret werden die [ggfs. folgende zu nennende] Kernforderungen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen mitgetragen und unterstützt.

Abmahnwesen hat weniger mit Verbrauchern zu tun, deswegen habe ich es durch ein konkreteres Gesetz ersetzt. Das "Internet Know-How" würde ich in dem Zusammenhang wirklich nicht herausstellen - wir versuchen das Image ja loszuwerden. (So erklären sich obige 2 Streichungen)). --Bernd 'eckes' Eckenfels 00:57, 2. Nov. 2009 (CET)
Bezug auf Abmahnwesen gelöscht - hatte mehr "Abzocker[seiten]" im Sinn; da gehts um Verbraucherschutz. Bzgl. des "Internet Know-How" sollte differenziert werden: Sicher wollen wir von dem Image, eine "reine" Internetpartei zu sein, die sich nur oder hauptsächlich mit Internetthemen beschäftigt, wegkommen. Auf der anderen Seite werden wir [korrekter weise], als die einzige Partei mit fundamentalen "Internet Know-How" wahrgenommen. Das ist Kompetenz, die wir nicht unter den Scheffel stellen sollten. Erstrebenswertes Ziel wäre womöglich ein Image: Piraten, das sind doch die, die früher mal Internetpartei waren, sich weiterentwickelt haben und acuh zu wichtigen anderen Themen (wie z.B. Verbraucherschutz) Stellung beziehen und gute Ziele verfolgen und immer noch die Partei ist, die mit Abstand über die das meiste "Internet Know-How" verfügt --Logos 19:12, 2. Nov. 2009 (CET)
Wie wäre es als "Partei der Informationsgesellschaft"? Dazu könnte ich mich überzeugen lassen. :) --Bernd 'eckes' Eckenfels 02:04, 3. Nov. 2009 (CET)

unstrukturierte Anregungen, Ideen und Misstände

  • Irreführende Werbung ist verboten: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb § 5 und EU-Vorschrift. Weil das Gesetz aber nicht hinreichend eindeutig spezifiziert, was als irreführend in der Werbung gilt, sind insbesondere im Lebensmittelbereich immer wieder Verstöße zu verzeichnen, die jedoch aufgrund der zu schwammigen Ausführung des Gesetzes nicht geahndet werden können. Es sollte verboten werden mit Inhaltsstoffen explizit oder implizit (in Form von Abbildungen) zu werben, die nicht oder nur in vernächlässigbaren Mengen im Produkt enthalten sind. Hintergrund: abgespeist.de – Die Mogel-Liste, http://www.foodwatch.de/
  • Einführung der Lebensmittelampel: Die derzeitige Praxis der Nährwertangaben ist nicht nachvollziehbar. Die Nährwerte beziehen sich bei vielen Firmen auf einen virtuellen Menschen, der eine unrealistisch große Portion eines Produkts (1 Chip, 2 Löffel Müsli, ...) zu sich nimmt. Hier muss eine eindeutige, standardisierte Kennzeichnung her. Sicher hat auch die Ampel ihre Nachteile (Weißbrot mit wenig Salz wäre z.B. durchweg grün, obwohl ungeeignet für eine dauerhaft gesunde Ernährung). Jedoch hat sie Signalwirkung an die Verbraucher. Mitunter wird Kritk an der Ampel geäußert (siehe zuvor): auch "gesundes" Olivenöl würde mit Rot gekennzeichnet. Mögliche Lösung: Lebensmittelgrundstoffe wie z.B. Zucker, Salz, Mehl, Margarine, Butter und Öl könnten von einer derartigen Kennzeichnung ausgenommen werden, weil ohnehin klar sind sollte, dass Zucker, Salz, Öl usw. zu 100% aus ebenjenem bestehen. Wem das nicht bewußt ist, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Ein Faktum sollte uns Piraten jedoch derart hellhörig werden lassen, dass wir eine Ampelkennzeichnung mittragen - Stichwort Lobbyismus:

„ Laut Foodwatch will Brüssel eine industriefreundliche Kennzeichnung von Nährwerten durchsetzen, die auf nationaler Ebene nicht überschritten werden dürfe.
Abweichungen, etwa durch eine farbliche Hinterlegung der Nährwertangaben mit den Ampelfarben, wären ausdrücklich verboten, sogar auf freiwilliger Basis. ...
... Die Lebensmittelindustrie wehrt sich bislang vehement gegen die Ampel-Kennzeichnung“
Frankfurter Rundschau Online/Wirtschaft, 29. Oktober 2009 [9]

Bisher stellten EU-Vorschriften immer einen "Minimalkonsens" dar, der auf nationaler Ebene überschritten werden kann. Es stellt ein absolutes Novum dar, dass dies bei der Lebensmittelkennzeichnung erstmals ausgeschlossen werden soll. Siehe auch den ausführlichen Artikel "Versteckspiel um eine Ampel - Die EU will ihren Mitgliedsländern eine Lebensmittel-Kennzeichnungspflicht mit einem leicht verständlichen Farbencode verbieten - was das Landwirtschaftsministerium gegenüber der Presse zu verschleiern versucht und Aigner-Beraterin stellt sich gegen ihre Ministerin. Wehrt dem Lobbyismus!

  • Eindeutig Kennzeichnung von Imitaten: Es ist nicht immer auf Anhieb erkennbar, ob man vor Käse oder Analogkäse steht. Da letzterer mit ersterem nichts gemeinsam hat, ist auch hier eine eindeutige Kennzeichnung notwendig.
  • Schutz von Zutaten: Wird mit Pinienkernen im Pesto geworben, so muss das Pesto auch Pinienkerne enthalten und keine deutlich billigeren Cashewnüsse oder sogar ganz künstliche Inhaltsstoffe.
  • Mit Hilfe von Smiley-Symbolen sollten die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden, direkt am Restaurant oder Geschäft (Wird in Dänemark schon so praktiziert).

[10] Wettbewerbs-GAU Billiger Strom - nicht für Haushalte Die Einkaufspreise der Stromlieferanten sinken, die Tarife für die Industrie fallen mit. Private Verbraucher aber müssen drauflegen.

[11] Unter Bankstern