Diskussion:Verbraucherschutz

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vorerst genutzt, um unstrukturiert Anregungen, Ideen und Misstände festzuhalten:

  • Irreführende Werbung ist verboten: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb § 5 und EU-Vorschrift. Weil das Gesetz aber nicht hinreichend eindeutig spezifiziert, was als irreführend in der Werbung gilt, sind insbesondere im Lebensmittelbereich immer wieder Verstöße zu verzeichnen, die jedoch aufgrund der zu schwammigen Ausführung des Gesetzes nicht geahndet werden können. Es sollte verboten werden mit Inhaltsstoffen explizit oder implizit (in Form von Abbildungen) zu werben, die nicht oder nur in vernächlässigbaren Mengen im Produkt enthalten sind. Hintergrund: abgespeist.de – Die Mogel-Liste, http://www.foodwatch.de/
  • Einführung der Lebensmittelampel: Die derzeitige Praxis der Nährwertangaben ist nicht nachvollziehbar. Die Nährwerte beziehen sich bei vielen Firmen auf einen virtuellen Menschen, der eine unrealistisch große Portion eines Produkts (1 Chip, 2 Löffel Müsli, ...) zu sich nimmt. Hier muss eine eindeutige, standardisierte Kennzeichnung her. Sicher hat auch die Ampel ihre Nachteile (Weißbrot mit wenig Salz wäre z.B. durchweg grün, obwohl ungeeignet für eine dauerhaft gesunde Ernährung). Jedoch hat sie Signalwirkung an die Verbraucher. Mitunter wird Kritk an der Ampel geäußert (siehe zuvor): auch "gesundes" Olivenöl würde mit Rot gekennzeichnet. Mögliche Lösung: Lebensmittelgrundstoffe wie z.B. Zucker, Salz, Mehl, Margarine, Butter und Öl könnten von einer derartigen Kennzeichnung ausgenommen werden, weil ohnehin klar sind sollte, dass Zucker, Salz, Öl usw. zu 100% aus ebenjenem bestehen. Wem das nicht bewußt ist, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Ein Faktum sollte uns Piraten jedoch derart hellhörig werden lassen, dass wir eine Ampelkennzeichnung mittragen - Stichwort Lobbyismus:

„ Laut Foodwatch will Brüssel eine industriefreundliche Kennzeichnung von Nährwerten durchsetzen, die auf nationaler Ebene nicht überschritten werden dürfe.
Abweichungen, etwa durch eine farbliche Hinterlegung der Nährwertangaben mit den Ampelfarben, wären ausdrücklich verboten, sogar auf freiwilliger Basis. ...
... Die Lebensmittelindustrie wehrt sich bislang vehement gegen die Ampel-Kennzeichnung“
Frankfurter Rundschau Online/Wirtschaft, 29. Oktober 2009 [1]

Bisher stellten EU-Vorschriften immer einen "Minimalkonsens" dar, der auf nationaler Ebene überschritten werden kann. Es stellt ein absolutes Novum dar, dass dies bei der Lebensmittelkennzeichnung erstmals ausgeschlossen werden soll. Siehe auch den ausführlichen Artikel "Versteckspiel um eine Ampel - Die EU will ihren Mitgliedsländern eine Lebensmittel-Kennzeichnungspflicht mit einem leicht verständlichen Farbencode verbieten - was das Landwirtschaftsministerium gegenüber der Presse zu verschleiern versucht und Aigner-Beraterin stellt sich gegen ihre Ministerin. Wehrt dem Lobbyismus!

  • Eindeutig Kennzeichnung von Imitaten: Es ist nicht immer auf Anhieb erkennbar, ob man vor Käse oder Analogkäse steht. Da letzterer mit ersterem nichts gemeinsam hat, ist auch hier eine eindeutige Kennzeichnung notwendig.
  • Schutz von Zutaten: Wird mit Pinienkernen im Pesto geworben, so muss das Pesto auch Pinienkerne enthalten und keine deutlich billigeren Cashewnüsse oder sogar ganz künstliche Inhaltsstoffe.
  • Mit Hilfe von Smiley-Symbolen sollten die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden, direkt am Restaurant oder Geschäft (Wird in Dänemark schon so praktiziert).

[2] Wettbewerbs-GAU Billiger Strom - nicht für Haushalte Die Einkaufspreise der Stromlieferanten sinken, die Tarife für die Industrie fallen mit. Private Verbraucher aber müssen drauflegen.

[3] Unter Bankstern

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[4] zum Nachteil der Kunden geänderte Bankhaftung bei Überweisungsfehlern [5] [6]

wurde ausformuliert und auf die Wikiseite übernommen