Diskussion:Satzung Niedersachsen V0.1

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Satzung ist bisher nur von der Berliner Seite kopiert und ich hab Berlin in Niedersachsen geändert. Weitere Änderungen folgen.

§3. Sind Verweise erlaubt?

Bei §3 fragst Du, ob Verweise erlaubt sind. Ich weiß es nicht, würde es aber grundsätzlich nicht machen. Wenn sich Dinge der verwiesenen Sache ändern, so würde sich automatisch die eigene Satzung ändern. Eine Satzungsänderung muss aber durch eine Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden, wenn ich micht richtig erinnere. Das könnte zu Problemen führen.

Verweise auf Bundespartei-Satzung

Im Text sind noch viele Verweise auf die Satzung der Bundespartei enthalten. Die Verweise sollten durch die Passagen der Bundespartei-Satzung ersetzt werden. Die Problematik hatte ich im Beitrag zuvor schon angesprochen.


^^ klingt gut. Aber vielleicht sollten wir warten was vom Vorstand kommt nicht das wir alle Arbeit doppelt machen müssen.

§6 Ordnungsmaßnahmen

Absatz 3 ist nicht in Ordnung. Der Bundesvorstand hat sicher besseres zu tun, als Ordnungsmaßnahmen in den untergeordneten Verbänden anzuordnen. Das sollte diesen Verbänden vorbehalten sein. Dementsprechend müsste Bundesvorstand durch Landesvorstand ersetzt werden.

Wenn das Zustimmung findet, wäre noch wie folgt zu ergänzen: (6) Alle Ordnungsmaßnahmen sind der Bundespartei mitzuteilen. (7) Das Parteimitglied kann gegen eine Ordnungsmaßnahme Einspruch bei der Bundespartei einlegen.

§9 Organe des Landesverbandes

In Absatz 3 empfehle ich einen Schriftführer und stellvertretenden Schriftführer aufzunehmen. Zusätzlich eine nicht näher bestimmte Anzahl an Beisitzern. Wobei immer darauf zu achten wäre, dass die Anzahl der Vorstandsmitglieder ungerade sein muss.

Erläuterung: Beisitzer sind im Prinzip so etwas wie beratende Mitglieder. An diese kann man durchaus auch mal Aufgaben delegieren. Manchmal findet viele, die das machen möchten und dann auch mal wieder kaum welche. Vorteil: Diese Leute können in die Vorstandsarbeit hineinschauen, bevor sie ein "richtiges" Amt übernehmen.

§15 Verbindlichkeit dieser Landessatzung

Absatz 1 ist problematisch, wenn z.B. ein Widerspruch aufgrund von Landesgesetzen entstehen sollte.

§12 Satzungs und Programmänderung

Sind entsprechende Abstimmung auf Sondersitzungen dabei berücksicht, bzw. zulässig?

§14 Auflösung und Verschmelzung

Was passiert, wenn die Bundespartei einer Verschmelzung oder Auflösung nicht zustimmt? Insbesondere kann eine Auflösung durchaus mal notwendig sein. Es ist dann zwar unwahrscheinlich, dass die Bundespartei nicht zustimmt, aber das davon abhängig zu machen, ist evtl. nicht ideal. Eine Formulierung im Sinne, dass in so einem Fall eine eingehende Beratung mit der Bundespartei zwingend ist, halte ich für günstiger.

Wahlsysteme

Ich bin dafür, dass für Personenwahlen wie auch Sachentscheidungen in der Partei etwas anderes als das Einzelkreuzsystem oder das Einzelkreuzsystem mit Stichwahl benutzt wird, da diese sehr starken Druck hin zu einer Spaltung in 2 Lager ausüben. Eine relativ simple Alternative ist Wahl durch Zustimmung: Jeder kreuzt so viele Optionen an, wie er ok findet und die Option, die von den meisten ok gefunden wird, gewinnt. Ich habe mich schon ein bischen in das überrraschend umfangreiche Thema Single-Winner-Wahlsysteme eingelesen und beantworte gerne Fragen dazu auf meiner Diskussionsseite. --R.H. 18:43, 28. Sep 2006 (CEST)