Diskussion:Sachspendenregelung
Version vom 25. August 2009, 21:59 Uhr von Anthem (Diskussion | Beiträge)
Im Ermessen
Ob es eine Spendenquittung gibt oder nicht, liegt im Ermessen des Schatzmeisters.
- Ist das wirklich richtig so, oder sollte es statt Spendenquittung Sachspendenvereinbarung heissen? Mir scheint es ja fairer, wenn eine Sachspendenvereinbarung gegenüber dem Dienstleistenden auch eine Garantie auf eine Spendenquittung zur Folge hat. Wozu sonst die Sachspendenvereinbarung? Da kann der Dienstleister doch gleich ins Blaue leisten und auf Manna hoffen. Please enlighten me, damit ich das weiterkommunizieren kann. --lynX
Achtung
Die Rechnung hier ist ohne den Wirt gemacht. Meines Erachtens sind alle diese Spenden A) unzulässig, und erfüllen möglicherweise B) auch den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Ich kann daher nur empfehlen das Verfahren nicht anzuwenden... Näheres schreibe ich in den Spendenleitfaden sobald ich die Zeit dazu finde. --Anthem 22:59, 25. Aug. 2009 (CEST)