Diskussion:PG Ständige Mitgliederversammlung/SMVcon3 Antrag

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Mitmachpartei!

Danke für Euer Feedback.

Bitte neue Beiträge mit === Stichwort === unten dran hängen und den Beitrag mit ~~~~ signieren, damit wir leichter rückfragen können, wenn was unklar ist. Vielen Dank!

Feedback und Vorschläge zum Antragstext

BEO, Trollbarkeit durch geheime Abstimmung

Wir haben den BEO verabschiedet. Erachtet ihr es nicht als Sinnvoll eure Kraft dort rein zu stecken? Alle Probleme, welche bisher die Annahme der SMV verhindert haben sind nach wie vor da. Der Antrag auf geheime Abstimmungen kann die gesammte SMV für 1/2 Jahr lahmlegen. Damit ist die SMV de facto komplett trollbar. Wie genau die Zuordnung von Pseudonym zu Klarnamen und damit die Überprüfbarkeit erfolgen soll ist nicht definiert. Tbe

Katze im Sack

Auch bei diesem Antrag gibt es wieder das Problem, dass man die Katze im Sack kauft. Denn zuerst wird ja das Modul 0 abgestimmt. Bei dieser Abstimmung stimmt man wieder darüber ab, ob man eine SVM haben möchte, während sich das wie erst bei den Abstimmungen über die folgenden Module entscheidet. Wenn ich also z.B. eine SMV nur ohne Kettendelegation möchte, bleibt mir nur, auch gegen das Modul 0 zu stimmen. Dieses Problem lässt sich nur lösen, indem man in einem umfassenden Antrag alle entscheidenden Fragen beantwortet. Falls die Möglichkeit gegeben werden soll, die einzelnen Parameter getrennt zu bestimmen, müssen entweder mehrere umfassende Anträge gestellt werden oder die gewünschten Parameter müssen vorher bestimmt werden. In ersterem Fall bräuchten wir endlich ein geeignetes Wahlverfahren für geheime Abstimmungen über konkurrierende Anträge. Approval Voting ist dafür offensichtlich ungeeignet. Am sinnvollsten und praktikabelsten erscheint mir eine Bewertungswahl. In zweiterem Fall müssten die Parameter entweder noch vor dem Parteitag bestimmt werden oder ein Verfahren zur Änderung eingereichter Anträge eingeführt werden, wie es bei anderen Parteien üblich ist. cmrcx

Wer implementiert das?

Bei all den möglichen und unmöglichen Kombinationen, die theoretisch bei den Abstimmungen herauskommen können, fragt sich natürlich, wer das dann implementieren wird. Die Entwickler von Liquid Feedback werden das ja sicher nicht machen. Falls sich Leute finden lassen sollten, die dazu in Lage wären, fragt sich auch, ob sie immer noch dazu bereit sind, wenn sie Entscheidungen umsetzen sollen, die sie womöglich für absolut unsinnig halten oder die ihrer Meinung nach gar nicht funktionieren können. Sollte der Antrag also beschossen werden, wird wahrscheinlich niemand ihn umsetzen. cmrcx

Übernahme von §3.2 von liquidlabs

Die Formulierung des §3.2 erscheint mir sehr gut gelungen und ich würde mir wünschen, dass wir davon so viel wie möglich in die module übernehmen moonopool

Dokumentation verwendeter Stimmrechtsübertragungen

Auf der Mailingliste schieb ein Teilnehmer: "DU HAST FUER X, Y, Z abgestimmt und unterstuetzt damit diese Antraege persoenlich und vollumfaenglich. In Wahrheit hat derjenige abgestimmt an den die eigene Stimme delegiert wurde) Ohne so ein Feature ist Delegation vollkommen wertlos!" Ich schlage vor, ein solches Feature verbindlich in die Module 5,6, und 7 einzubauen. Formulierungsvorschlag: "Die Verwendung eines Übertragenen Stimmrechts wird den Übertragenden in Textform mitgeteilt." moonopool

Andere Betrachtungen

Rückschritt gegenüber Basisentscheid

Alleine einen erneuten SMV Antrag zu stellen, zeugt von einem "mit dem Kopf durch die Wand" und "Abstimmen bis das Ergebnis passt" Ansatz. Der bereits beschlossene Basisentscheid ist

  • ein Kompromiss zwischen SMV-Fans und und Kritikern, der sowohl online-Abstimmung als auch Datenschutz und Sicherheit bietet;
  • reizt bereits den durch das Parteiengesetz gegebenen Gestaltungsraum weitestgehend aus;
  • trifft sogar sehr gut die Wünsche der Mitglieder in den bisherigen grossen Umfragen zum Thema.

Obwohl am nächsten BPT kaum Zeit für Anträge bleibt und das Europawahlprogramm beschlossen werden soll, soll mit diesem Antrag wieder die schmerzhafte und spaltende Debatte aus Neumarkt wiederholt werden. Und das, obwohl es keinen Zeitdruck gibt (z.B. sind Empfehlungen an Mandatsträger genauso mit dem Basisentscheid möglich), und die Umsetzung selbst laut SMV-Fans mindestens 1 Jahr dauern würde. Stattdessen wäre die Energie besser darin aufgehoben, zu helfen das Beteiligungsinstrument Basisentscheid umzusetzen und zu verbessern. Aber offenbar gilt "Beteiligung ja, aber nur wenn es 100% meinen Vorstellungen entspricht" :(

Der BPT, also das Organ, das über die Anträge entscheidet, beantwortete bereits die Fragen zu Parametern der Mitbestimmung wie folgt (ab 2013-05-12 09:38:19, 9 Meinungsbilder, thematisch sortiert):

  1. Soll die SMV nach Prinzip des LD funktionieren. Leicht positiv.
  2. Soll die Möglichkeit von Delegation geschaffen werden? Absolut gemischt. Wir können keine Mehrheit erkennen.
  3. Sollen die Beschlussfassungen regelmäßig (Ja) oder ständig (Nein) stattfinden? Regelmäßig ist "Ja", ständig ist "Nein". Überwiegend grün, alse regelmäißg.
  4. Sollen die SMV ein mit dem BPT gleichgestelltes Organ sein? Leicht positiv.
  5. Sollen die Abstimmungen online erfolgen? Das ist sehr positiv.
  6. Sollen Abstimmungen der SMV geheim sein. Sehr gemicht, leicht positiv.
  7. Sollen von der SMV Beschlüsse zum Wahl... Wow, moment. Erst konzentrieren. ... wahl und grundsatzprogramm getroffen wmerden. Positiv.
  8. Sollen von der SMV Beschlüsse über die Satzung getroffen werden. Leichte tendenz zu nein.
  9. Sollen Personenwahlen durch SMV möglich sein. Überwiegend nein.

In der LD-Umfrage vom Bundesvorstand ergab sich:

  • laufende Abstimungen 32,6%, (un)regelmässige 67,4%
  • Online verbindlich 79,7%
  • Urnenabstimmung 82,8%
  • Briefabstimmung 56,1%
  • Online Meinungsbilder 91,7%
  • verbindliche online Beschlüsse zu: Stellungsnahmen 54,5%, Positionspapier 53,1%, Programm 48,0%, Pressemitteilung 36,5%, Satzung 32,1%, Verschmelzung 13,5%, Auflösung 12,3%

Was lernen wir daraus? Achtung: für eine Satzungsänderung ist eine 2/3 Mehrheit notwendig!

Delegation
keine Mehrheit, wobei LD leicht positiv ist - was auch immer man unter Liquid democracy versteht (umfasst auch Beschlussempfehlungen). Der Basisentscheid (und Gesetz, Ossege 2012) lässt keine Stimmrechtsübertragung zu, einer der Kernforderungen (direkt oder indirekt) einer SMV sind aber genau das. Die Gründe, warum delegated voting schwerwiegende Nachteile hat und die Ziele viel besser durch Beschlussempfehlungen erreicht werden können, habe ich an anderer Stelle schon ausgeführt.
Abstimmungshäufigkeit/zeiträume
ständig/laufend nicht einmal 1/3, klare Mehrheit für (un)regelmässig. Die SMV hat ständig schon im Namen und impliziert genau das, was im übrigen auch gesetzwidrig wäre (Einberufung, Tagungshäufigkeit) wäre. Der Basisentscheid gibt "zumutbar" vor und konkretisiert dies in der Entscheidsordnung durch Stichtage für gebündelte Abstimmungen (synchron) mit mindestens 4 Wochen Abstand (regel- oder unregelmässig) und 2 Wochen Abstimmungsdauer. Am Ende kann man die Ergebnisse wunderbar gebündelt an die Presse weitergeben.
online/offline Abstimmung
sowohl Basisentscheid als auch SMV sollen online Abstimmungen ermöglichen. Während die SMV aber die Möglichkeit für geheime Abstimmung explizit ausschliesst (kann auch nicht per GO überschrieben werden) und bestenfalls auf den nächsten BPT vertragen soll (was dann immer geschehen wird), kann man beim Basisentscheid bei Bedarf kontroverse Abstimmungen auf offline per Urne und Brief durchführen. Dabei ist Urne klar favorisiert (wie in der Umfrage) und Briefabstimmung nur als Ausnahme vorgesehen.
geheim/Datenschutz
Einer Mehrheit sind geheime Abstimmungen wichtig. Beim Basisentscheid sind Abstimmungen entweder online pseudonym (für andere nicht ohne Einverständnis zuordenbar, aber für die Verantwortlichen für 1 Woche) und nachweisbar (Beleg), oder offline geheim (für alle). Bei einer SMV hingegen wird (insbesondere wegen Delegationen und mangelndem Sicherheitskonzept) eine prinzipielle Zuordenbarkeit jeder Stimme und Offenlegung jeder Identität für jedes Mitglied gefordert, die dennoch nicht vor Manipulation schützt. Dies widerspricht eindeutig dem BDSG und wäre nichtig. Es ist ein Ammenmärchen, dass durch Klarnamen Manipulation von Online-Abstimmungen verhindert wäre, da der Hauptangriffspunkt - die Manipulation der Stimmen - weiter besteht. Selbst bei der einmaligen Verifizierung für den Basisentscheid muss nicht seinen Personalausweis mit allen Daten vorzeigen, wie das bei der Bundeskiste geplant wird. Die Identität bleibt weiterhin nur der Verwaltung bekannt und geschützt. Auch die Zuordnung von Stimme zum Einmal-Pseudonym ist nur dem Mitglied und den Verantwortlichen bekannt, wobei sie nach Ende der Anfechtungsfrist gelöscht wird. Damit kann z.B. das Schiedsgericht Manipulationen aufdecken ohne dass es eine öffentliche "Gesinnungsdatenbank" gäbe. Da beim Basisentscheid geheime Abstimmungen offline erfolgen, und dies anders als online nicht kontrovers ist, können damit auch Personenwahlen stattfinden.
Mitgliederversammlung
Ob eine Urabstimmung wie der Basisentscheid/SMV vollkommen mit dem BPT gleichgestellt sein kann, müssen Gerichte entscheiden. Jedenfalls ist dies beim Basisentscheid für alles, was nicht der Parteitagsvorbehalt abgedeckt, der Fall und damit für andere Organe verbindlich. Anders als eine SMV wird nicht in der Satzung behauptet, die Urabstimmung wäre eine Form des Bundesparteitags - rechtlicher Unfug, der die SMV schon von vorneherein nichtig macht. Und eine SMV ist definitiv nicht das, was in der Literatur (Robbe 2011, Ossege 2012) unter strengen Bedingungen als Online-Parteitag gilt. Das träfe allenfalls auf einen dezentralen Parteitag zu.
Sachverhalte
Stellungnahmen, Positionspapiere und Pressemitteilungen (Unterschiede?) kann ohnehin der BPT oder ein gleichgestelltes Verfahren wie der Basisentscheid für den Bundesvorstand verbindlich beschliessen. Beim Programm, das teils nur knapp eine Mehrheit erreicht, wird mit dem SÄA004 die Möglichkeit geschaffen, Programmänderungen per Basisentscheid "verbindlich" zu beschliessen, auch wenn dies de facto bereits möglich ist (Verbindlichkeit entsteht durch demokratische Legitimation und nur nachrangig durch irgendwelche verstaubte Paragraphen). Zusätzlich wird damit die Möglichkeit geschaffen, gerichtlich prüfen zu lassen, ob dies überhaupt mit einem Urabstimmungsverfahren (Basisentscheid und auch SMV) gesetzkonform geht oder gar das Parteiengesetz verfassungwidrig ist. Satzungsänderungen sind jedenfalls beim Basisentscheid ausgeschlossen. Auflösung und Verschmelzung muss ohnehin in einer Urabstimmung bestätigt werden, die der Basisentscheid darstellt.

Fazit: der Basisentscheid bietet bereits das was die Mitglieder mehrheitlich wollen, und zwar gesetzeskonform und dazu noch Möglichkeiten, die eine SMV nicht liefert (offline Abstimmung). Eine SMV wäre nicht nur gesetzeswidrig, sondern entspricht auch nicht den Wünschen der Mehrheit. Unter all diesen Umständen ist es für mich schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum wieder eine solcher SMV Antrag eingereicht werden soll. Jedenfalls nicht aus sachlichen Gründen. Thomas