Diskussion:Delmenhorst/Satzung
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Version vom 26. Februar 2010, 12:07 Uhr von Didiman (Diskussion | Beiträge)
§8 - ich würde gerne die Offenlegung der Einkünfte auf EInkünfte aus den beschriebenen Ämtern beschränken. Andreas 25.02.2010 17:30 Uhr
+ Argument: Wäre ich auch dafür. Da es denk ich für die Offenlegung der Einkünfte keine rechtliche Grundlage gibt. Einkünfte aus Parteiämtern könnten auch durch Satzungen übergeordneter Verbände generell öffentlich gemacht werden.
§8 - ich habe den Absatz so ergänzt, das der o.a. Wille deutlich wird. Andreas 26.02.2010 12:10