Diskussion:Bundesschiedsgerichtsordnung

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Grundlage

Die Richter fällen ihre Entscheidung nach besten Wissen und Gewissen auf Grundlage des Piratenkodexes,
der Satzungen und gesetzlicher Vorgaben.

Grund der Ergänzung: Neben den juristischen Bestimmungen, solte auch das moralische Wertefundament nicht unerwähnt bleiben. Auch praktisch: Es können nahezu unmöglichen alle denkbaren Verstösse gegen die Interessen der Piraten in einer Liste zusammen fassen. Wir sollten unseren gewählten Richtern m.E. soweit vertrauen, daß sie im Einzelfall nach Ermessen entscheiden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. -- inkorrupt 13:33, 15. Mär 2007 (UTC)

Das ist schwierig, da der Kodex (zumindest bisher) kein fixiertes, von allen (zumindest durch Mehrheitsbeschluss) anerkanntes Dokument ist. Damit er aber Grundlage einer richterlichen Entscheidung sein kann, sollte er es. Wie Du es andeutest, kann man den Richtern da einen gewissen Spielraum gewähren und den (unbeschlossenen) Kodex (und ähnliche Ausdrücke eines gewünschten oder gebilligten "Lebenswandels") quasi als "piratisches Wertefundament" verstehen. Ich möchte jedoch darauf beharren, dass der Satzung, dem Programm (das fehlt sowieso, fällt mir gerade auf) und den Gesetzen (auch sprachlich) Vorrang gewährt wird. Man könnte eine Formulierung hinzusetzen wie "Die grundlegende Haltung eines Piraten gegenüber der Welt, sein moralisches Wertefundament, wie es im Piratenkodex oder ähnlichen Dokumenten zum Ausdruck kommt und ständiger Konsensfindung unterworfen ist, geht mit in die Überlegungen der Richter ein." Was hälst Du davon?--Pdg 16:08, 15. Mär 2007 (UTC)

Anklage

Ist es sinnvoll die Funktion eines Anklägers (vgl. Staatsanwalt) einzuführen? --inkorrupt 20:22, 11. Mär 2007 (UTC)

  • Ja. Das Schiedsgericht wird nur auf Aufruf aktiv. Es gibt zwei Streitparteien. Wenn der Kläger denkt er kann seine Sache nicht so gut vertreten, kann er einen "Ankläger" ernennen. Dieser vertritt ihn. Die Regelung ist vor allem sinnvoll, wenn ein Pirat geschädigt ist, es aber im Sinne von allen ist, das die Klage geführt wird und der Pirat die Klage ohne Unterstützung nicht führen würde.H0sch1

Verteidigung

Ist es sinnvoll die Funktion eines Verteidigers (vgl. Rechtsanwalt/-beistand)) einzuführen? -- inkorrupt 20:22, 11. Mär 2007 (UTC)

  1. Ja. Selbe Argumentation wie oben. Man bennent eine Person seines Vertrauens die in eigenen Augen kompetenter ist als man selbst. Wobei sich das Vertreten in beiden Punken (also auch Punkt oben) auf recht wenige Punkte beziehen wird, da das Gericht sobald es angerufen ist, nicht mehr viel Formales von den Streitparteien verlangt.H0sch1

Sammelklage

die Ordnung spricht nur von fällen wo sich einzelne Piraten gegen Ordnungsmaßnamen beschweren. Was ist mit dem Fall, dass 2 oder mehr Piraten von einer vergleichbaren/identischen Ordnungsmaßname betroffen sind? müssen diese dann einzeln das Gericht anrufen, oder sind gemeinsame Klagen möglich (-> Sammelklage)
-- Amon 10:05, 27. Feb 2007 (UTC)
  • Tja daran haben wir nicht gedacht. Danke. H0sch1
  • Wie könnte eine Sammelklage formal aussehen? Müssen die Einzelnen vorher eine Vereinbarung treffen, wer überhaupt alles gemeinsam klagt? Kann einem laufenden Verfahren beigetreten werden? Wie sieht es mit dem Recht aus, einen Vertreter zu bestimmen, wie mit dem Recht auf Widerruf? Was geschieht, wenn das Gericht feststellt, dass doch nicht alle Kläger gleichermassen betroffen sind? Kann ein Verfahren getrennt werden (in wieviele Teile, auf welcher Grundlage)? Ist eine Trennung widerspruchslos hinzunehmen? Ist für alle Teile das Verfahren neu aufzulegen? Dies sind nur die ersten spontanen Fragen, die mir zum Komplex "Sammelklage" einfallen. An den ordentlichen deutschen Gerichten ist eine solche übrigens nicht zugelassen (vgl. wikipedia)--Pdg 13:30, 15. Mär 2007 (UTC)

Voraussetzungen und Machbarkeit

Mir ist nicht klar, wer überhaupt als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt in Frage kommt. Ich denke nicht, dass man einfach mal Bescheid sagt, dass man Bock auf den Job hätte. Welche Voraussetzungen werden erwartet? Hinzu kommt, dass es 5 Richter (+2 Ersatz) sein sollen. Sind das nicht ein bisschen viele, bei so einer kleinen Partei? Das Protokoll soll im Wortlaut verfasst werden. Wie soll das gelöst werden? Ist eine Sprachaufzeichnung vorgesehen oder wird es Protokollanten geben, die dazu in der Lage sind? Ich bezweifle, dass es genügend Piraten gibt, die Steno können. Wird es möglich sein, Verhandlungen durchzuführen, ohne persönliche Anwesenheit? Ich denke da an Fälle, wo die Betroffenen z.B. aus Bayern und Schleswig-Holstein kommen. Wenn dann wirklich mal ein Schiedsgericht erforderlich ist, könnte persönliche Anwesenheit schon ein Problem werden. --Jasocul 13:25, 12. Mär 2007 (UTC)

  1. Befähigung: es ist uns völlig selbstüberlassen, ob wir bestimmte regelungen einführen, die den zugang zum richteramt "künstlich" beschränken. manche partei verlangt zb. die befähigung zum richteramt. möglich wären auch altersbeschränkungen, dauer der mitgliedschaft oä. allerdings halte ich das nicht für notwendig. ziel sollte es doch sein, piraten zu wählen, denen wir bestimmte kompetenzen unabhängig von formalen kriterien zusprechen: verantwortungsbewußtsein, rationalität, teamarbeit, verständnis der satzung und SGO, klare und präzise sprache etc. die kandidaten werden sich wohl dessen bewußt sein, was für einen job sie übernehmen müssen bzw werden in ihrer kandidatur daraufhin geprüft/befragt. letztlich liegt es ja an uns allen, wen wir für dieses amt geeignet halten.--Pdg 16:56, 12. Mär 2007 (UTC)
Die Voraussetzungen zur Befähigung sollte aber zumindest im groben Rahmen festgelegt sein. Bisher gibt es dazu ja noch keine klaren Aussagen. Soviele Juristen, dass wir es wie in Deinem Link machen, haben wir wohl nicht. Gibt es denn schon weitere Bewerber für die übrigen Posten? Wenn nicht, sollte man geeignete Piraten ansprechen, damit Du dann auch gleich entsprechende Unterstützung hast.--Jasocul 17:47, 12. Mär 2007 (UTC)
Wie würdest Du den Rahmen denn feststecken wollen? Die von mir aufgezählten Fähigkeiten sind kaum messbar, wie kann daraus ein formelles Kriterium werden? Wer entscheidet, ob jemand ein Kriterium erfüllt?(Abgesehen von der Wahl, die man als Bestätigung hierfür annehmen kann, zur Kandidatenauswahl aber nicht mehr beitragen kann.^^) Oder würde Dir eine einfach Liste und eine "sollte"-Formulierung reichen? Dies ist dann mehr ein Hinweis an potentielle Kandidaten, um die Anforderungen einschätzen zu können, als ein echtes Kriterium (und auch hier fehlt ja die Überprüfbarkeit). Ich tue mich schwer damit, angemessene und überprüfbare Kriterien zu finden, die nicht mehr als eine Hoffnung auf fähige Richter ausdrücken.--Pdg 01:22, 13. Mär 2007 (UTC)
Ich gehe jetzt mal von mir aus. Die Idee sowas zu machen, würde mich evtl. reizen. Meine Erfahrung zeigt mir aber, dass es besser ist, wenn man ungefähr weiß, was auf einen zukommt (ich habe mich auch schon mal falsch entschieden). Eine Liste, welche Eigenschaften von Vorteil sind, ist da sicher hilfreich, aber nicht ausreichend. MMn wissen wohl die wenigsten, was dieses Amt an Anforderungen stellt. Die Wahl ist daher wohl eine Formsache, da kaum einer die Qualifikation beurteilen kann. Das ist da wohl mehr eine Vertrauenswahl. Sehr praktisch könnte es auch sein, wenn man Jemanden hätte, der bei sowas schon praktische Erfahrung gesammelt hat. Ein kurzer Bericht aus der Praxis zeigt schnell, ob man sich einer solchen Aufgabe gewachsen fühlt. Dieser "Jemand" wohl auch am ehesten in der Lage festzustellen, wer für ein Schiedsgericht geeignet sein kann. Fazit: Eine Liste mit vorteilhaften Eigenschaften und Jemand, der "Empfehlungen" aussprechen kann. Mit der Liste wären auch die Wähler in der Lage, die Kandidaten in ihrer Eignung etwas besser einzuschätzen. Obwohl ich von dem Posten zu wenig Ahnung habe, mache ich doch mal Vorschläge für die Liste: Gesunder Menschenverstand, Gerechtigkeitssinn, Grundlegende Kenntnisse von/über Gesetzen, Sicherheit in formeller Vorgehensweise, keine Vorstrafen --Jasocul 07:31, 13. Mär 2007 (UTC)
  1. Anzahl: 5 (+2) halte ich für angemessen groß, eine verkleinerung auf 3 (+1) ist auch denkbar. dies allerdings eher, weil wir zu wenig leute haben. das bundesschiedsgericht als "oberster wächter der satzung" sollte perspektivisch schon 5 richter haben. eine regelung, die LV können per beschluss des lv-parteitags die 5+2-regel durch eine 3+1 regel ersetzen, könnte man einführen, um den aktuellen verhältnissen besser zu entsprechen. aber auch hier sollte ab einer gewissen größe ein 5+2-gericht bevorzugt werden, imho.--Pdg 16:56, 12. Mär 2007 (UTC)
Hier stimme ich Dir voll zu. Wobei ich noch vorschlage, dass auf Landesebene darauf verzichtet werden kann, wenn die "Bundesrichter" als Ersatz fungieren dürfen. Gerade einige Landesverbände haben ja schon Probleme überhaupt eine Vorstand auf die Reihe zu bekommen. Ein Schiedsgericht dazu, könnte personell eng werden.--Jasocul 17:47, 12. Mär 2007 (UTC)
Dann allerdings gibt es das Problem, dass der Richter bei einer möglichen Berufung ausfällt bzw befangen ist (da er ja bereits am Verfahren der ersten Instanz teilgenommen hat). Und wenn sich die LV-Richter gegenseitig vertreten dürfen, würde den Piraten der direkte Einfluss über die Richter ihres LV (teilweise zumindest) genommen. Dann ist es doch besser, sich noch eine weitere Person zu suchen, die als Ersatzrichter im Falle des Falles fungieren kann. (Nebenbei: Wenn ein LV personell nicht stark genug ist, um einen Vorstand und ein SG zu besetzen - ca. 10 Personen - dann sollte er erst garnicht gegründet sein, imho.)--Pdg 01:22, 13. Mär 2007 (UTC)
  1. Protokolle und Anwesenheit: es ist bis auf weiteres illusorisch anzunehmen, das gericht könnte "vor ort" tagen (selbst in einem LV wie bayern wird das zum problem). daher ist es aber von unbedingter notwendigkeit, "zeugenaussagen" oä, schon aus gründen der verlässlichkeit, wörtlich zu dokumentieren. wie dies im einzelnen gelöst wird (sprachaufzeichnung, textchat, email oder ein anderes verfahren), bleibt hierbei der verfahrensführung und somit dem gericht selbst überlassen. dies schafft in der ausführung die nötige flexibilität, die die arbeit des gerichts bei gleichzeitiger transparenz und verlässlichkeit sicherstellen soll. in der tat ist dies ein eher heikler punkt. das vertrauen, dass man hierbei den personen hinter den ämtern zumisst soll eine einschnürende und möglicherweise kontraproduktive überregulierung ersetzen. hast du vielleicht einen vorschlag, es besser, einfacher oder konkreter zu regeln?--Pdg 16:56, 12. Mär 2007 (UTC)
Eine bessere Idee habe ich im moment nicht. Ich werde aber ernsthaft darüber nachdenken.--Jasocul 17:47, 12. Mär 2007 (UTC)

des Kodexes der Piraten

habe diese Formulierung herausgenommen, siehe letzte änderung. Was soll dieser Kodex sein und gibt es ihn schon? Ich möchte gerne, das das Gericht etwas handfestes hat zum entscheiden. Dafür muss die entscheidungsgrundlage von allen piraten verabschiedet werden. Ich erinnere mich nicht so einem kodex zugestimmt zu haben. ~~

hier geht's zum Kodex --Jamasi 17:01, 15. Mär 2007 (UTC)