Diskussion:Bundesschiedsgerichtsordnung
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Anklage
Ist es sinnvoll die Funktion eines Anklägers (vgl. Staatsanwalt) einzuführen? --inkorrupt 20:22, 11. Mär 2007 (UTC)
- Ja. Das Schiedsgericht wird nur auf Aufruf aktiv. Es gibt zwei Streitparteien. Wenn der Kläger denkt er kann seine Sache nicht so gut vertreten, kann er einen "Ankläger" ernennen. Dieser vertritt ihn. Die Regelung ist vor allem sinnvoll, wenn ein Pirat geschädigt ist, es aber im Sinne von allen ist, das die Klage geführt wird und der Pirat die Klage ohne Unterstützung nicht führen würde.H0sch1
Verteidigung
Ist es sinnvoll die Funktion eines Verteidigers (vgl. Rechtsanwalt/-beistand)) einzuführen? -- inkorrupt 20:22, 11. Mär 2007 (UTC)
- Ja. Selbe Argumentation wie oben. Man bennent eine Person seines Vertrauens die in eigenen Augen kompetenter ist als man selbst. Wobei sich das Vertreten in beiden Punken (also auch Punkt oben) auf recht wenige Punkte beziehen wird, da das Gericht sobald es angerufen ist, nicht mehr viel Formales von den Streitparteien verlangt.H0sch1
Sammelklage
- die Ordnung spricht nur von fällen wo sich einzelne Piraten gegen Ordnungsmaßnamen beschweren. Was ist mit dem Fall, dass 2 oder mehr Piraten von einer vergleichbaren/identischen Ordnungsmaßname betroffen sind? müssen diese dann einzeln das Gericht anrufen, oder sind gemeinsame Klagen möglich (-> Sammelklage)
- -- Amon 10:05, 27. Feb 2007 (UTC)
- Tja daran haben wir nicht gedacht. Danke. H0sch1
Voraussetzungen und Machbarkeit
Mir ist nicht klar, wer überhaupt als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt in Frage kommt. Ich denke nicht, dass man einfach mal Bescheid sagt, dass man Bock auf den Job hätte. Welche Voraussetzungen werden erwartet? Hinzu kommt, dass es 5 Richter (+2 Ersatz) sein sollen. Sind das nicht ein bisschen viele, bei so einer kleinen Partei? Das Protokoll soll im Wortlaut verfasst werden. Wie soll das gelöst werden? Ist eine Sprachaufzeichnung vorgesehen oder wird es Protokollanten geben, die dazu in der Lage sind? Ich bezweifle, dass es genügend Piraten gibt, die Steno können. Wird es möglich sein, Verhandlungen durchzuführen, ohne persönliche Anwesenheit? Ich denke da an Fälle, wo die Betroffenen z.B. aus Bayern und Schleswig-Holstein kommen. Wenn dann wirklich mal ein Schiedsgericht erforderlich ist, könnte persönliche Anwesenheit schon ein Problem werden. --Jasocul 13:25, 12. Mär 2007 (UTC)
- Befähigung: es ist uns völlig selbstüberlassen, ob wir bestimmte regelungen einführen, die den zugang zum richteramt "künstlich" beschränken. manche partei verlangt zb. die befähigung zum richteramt. möglich wären auch altersbeschränkungen, dauer der mitgliedschaft oä. allerdings halte ich das nicht für notwendig. ziel sollte es doch sein, piraten zu wählen, denen wir bestimmte kompetenzen unabhängig von formalen kriterien zusprechen: verantwortungsbewußtsein, rationalität, teamarbeit, verständnis der satzung und SGO, klare und präzise sprache etc. die kandidaten werden sich wohl dessen bewußt sein, was für einen job sie übernehmen müssen bzw werden in ihrer kandidatur daraufhin geprüft/befragt. letztlich liegt es ja an uns allen, wen wir für dieses amt geeignet halten.--Pdg 16:56, 12. Mär 2007 (UTC)
- Die Voraussetzungen zur Befähigung sollte aber zumindest im groben Rahmen festgelegt sein. Bisher gibt es dazu ja noch keine klaren Aussagen. Soviele Juristen, dass wir es wie in Deinem Link machen, haben wir wohl nicht. Gibt es denn schon weitere Bewerber für die übrigen Posten? Wenn nicht, sollte man geeignete Piraten ansprechen, damit Du dann auch gleich entsprechende Unterstützung hast.--Jasocul 17:47, 12. Mär 2007 (UTC)
- Anzahl: 5 (+2) halte ich für angemessen groß, eine verkleinerung auf 3 (+1) ist auch denkbar. dies allerdings eher, weil wir zu wenig leute haben. das bundesschiedsgericht als "oberster wächter der satzung" sollte perspektivisch schon 5 richter haben. eine regelung, die LV können per beschluss des lv-parteitags die 5+2-regel durch eine 3+1 regel ersetzen, könnte man einführen, um den aktuellen verhältnissen besser zu entsprechen. aber auch hier sollte ab einer gewissen größe ein 5+2-gericht bevorzugt werden, imho.--Pdg 16:56, 12. Mär 2007 (UTC)
- Hier stimme ich Dir voll zu. Wobei ich noch vorschlage, dass auf Landesebene darauf verzichtet werden kann, wenn die "Bundesrichter" als Ersatz fungieren dürfen. Gerade einige Landesverbände haben ja schon Probleme überhaupt eine Vorstand auf die Reihe zu bekommen. Ein Schiedsgericht dazu, könnter personell eng werden.--Jasocul 17:47, 12. Mär 2007 (UTC)
- Protokolle und Anwesenheit: es ist bis auf weiteres illusorisch anzunehmen, das gericht könnte "vor ort" tagen (selbst in einem LV wie bayern wird das zum problem). daher ist es aber von unbedingter notwendigkeit, "zeugenaussagen" oä, schon aus gründen der verlässlichkeit, wörtlich zu dokumentieren. wie dies im einzelnen gelöst wird (sprachaufzeichnung, textchat, email oder ein anderes verfahren), bleibt hierbei der verfahrensführung und somit dem gericht selbst überlassen. dies schafft in der ausführung die nötige flexibilität, die die arbeit des gerichts bei gleichzeitiger transparenz und verlässlichkeit sicherstellen soll. in der tat ist dies ein eher heikler punkt. das vertrauen, dass man hierbei den personen hinter den ämtern zumisst soll eine einschnürende und möglicherweise kontraproduktive überregulierung ersetzen. hast du vielleicht einen vorschlag, es besser, einfacher oder konkreter zu regeln?--Pdg 16:56, 12. Mär 2007 (UTC)
- Eine bessere Idee habe ich im moment nicht. Ich werde aber ernsthaft darüber nachdenken.--Jasocul 17:47, 12. Mär 2007 (UTC)