Diskussion:Bundesschiedsgerichtsordnung

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Anklage

Ist es sinnvoll die Funktion eines Anklägers (vgl. Staatsanwalt) einzuführen? --inkorrupt 20:22, 11. Mär 2007 (UTC)

  • Ja. Das Schiedsgericht wird nur auf Aufruf aktiv. Es gibt zwei Streitparteien. Wenn der Kläger denkt er kann seine Sache nicht so gut vertreten, kann er einen "Ankläger" ernennen. Dieser vertritt ihn. Die Regelung ist vor allem sinnvoll, wenn ein Pirat geschädigt ist, es aber im Sinne von allen ist, das die Klage geführt wird und der Pirat die Klage ohne Unterstützung nicht führen würde.H0sch1

Verteidigung

Ist es sinnvoll die Funktion eines Verteidigers (vgl. Rechtsanwalt/-beistand)) einzuführen? -- inkorrupt 20:22, 11. Mär 2007 (UTC)

  1. Ja. Selbe Argumentation wie oben. Man bennent eine Person seines Vertrauens die in eigenen Augen kompetenter ist als man selbst. Wobei sich das Vertreten in beiden Punken (also auch Punkt oben) auf recht wenige Punkte beziehen wird, da das Gericht sobald es angerufen ist, nicht mehr viel Formales von den Streitparteien verlangt.H0sch1

Sammelklage

die Ordnung spricht nur von fällen wo sich einzelne Piraten gegen Ordnungsmaßnamen beschweren. Was ist mit dem Fall, dass 2 oder mehr Piraten von einer vergleichbaren/identischen Ordnungsmaßname betroffen sind? müssen diese dann einzeln das Gericht anrufen, oder sind gemeinsame Klagen möglich (-> Sammelklage)
-- Amon 10:05, 27. Feb 2007 (UTC)
  • Tja daran haben wir nicht gedacht. Danke. H0sch1

Voraussetzungen und Machbarkeit

Mir ist nicht klar, wer überhaupt als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt in Frage kommt. Ich denke nicht, dass man einfach mal Bescheid sagt, dass man Bock auf den Job hätte. Welche Voraussetzungen werden erwartet? Hinzu kommt, dass es 5 Richter (+2 Ersatz) sein sollen. Sind das nicht ein bisschen viele, bei so einer kleinen Partei? Das Protokoll soll im Wortlaut verfasst werden. Wie soll das gelöst werden? Ist eine Sprachaufzeichnung vorgesehen oder wird es Protokollanten geben, die dazu in der Lage sind? Ich bezweifle, dass es genügend Piraten gibt, die Steno können. Wird es möglich sein, Verhandlungen durchzuführen, ohne persönliche Anwesenheit? Ich denke da an Fälle, wo die Betroffenen z.B. aus Bayern und Schleswig-Holstein kommen. Wenn dann wirklich mal ein Schiedsgericht erforderlich ist, könnte persönliche Anwesenheit schon ein Problem werden. --Jasocul 13:25, 12. Mär 2007 (UTC)