Diskussion:Bundesschiedsgerichtsordnung
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Version vom 27. Februar 2007, 11:05 Uhr von Anonymous (Diskussion)
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- die Ordnung spricht nur von fällen wo sich einzelne Piraten gegen Ordnungsmaßnamen beschweren. Was ist mit dem Fall, dass 2 oder mehr Piraten von einer vergleichbaren/identischen Ordnungsmaßname betroffen sind? müssen diese dann einzeln das Gericht anrufen, oder sind gemeinsame Klagen möglich (-> Sammelklage)
- -- Amon 10:05, 27. Feb 2007 (UTC)