Diskussion:Bundesschiedsgerichtsordnung

Aus Piratenwiki
Version vom 29. Januar 2007, 12:09 Uhr von Pdg (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

§ 1 Einrichtung und Besetzung

  • (1) bund und lv verlangt das partg, niederen es zu ermöglichen sollte kein problem sein, wenn sie es denn wollen.
  • (2) 5 ist ne schöne ungerade zahl und viele höhere gerichte der BRD haben ebenfalls 5 richter. 2 ersatzleute scheinen mir nötig, siehe: Befangenheit bzw Verhinderung. rechenschaft ist transparenz.
  • (3) eine leitung ist immer gut, wenn die fünf es unter sich ausmachen, noch besser.
  • (4) Rangfolge soll klarstellen, wer nachrutscht und dort unklarheiten vermeiden (läßt sich ja einfach durch die stimmenanzahl festmachen).
  • nach partg darf keiner aus dem vorstand richter werden (somit auch kein ersatzrichter)--Pdg 11:09, 29. Jan 2007 (UTC)

§ 2 Anrufung und Berufung

  • (1) aktiv nur bei anrufung ist der übliche weg der rechtsprechung und vermeidet aktionismus. berechtigung sollte klar sein. zuständigkeit soll so aussehen (bitte formulierung verbessern, mir fällt nichts ein): pirat vs. lv > lv-sg (schiedsgericht), pirat vs. bv > bv-sg, kreis vs. lv > lv-sg, lv vs. lv > bv-sg (weil, welches lv wäre zuständig?)
  • (2) berufungsmöglichkeit wird vom partg gefordert, 14 tage scheint mir eine akzeptable frist zu sein. formale fehler sollten klar sein, fehlgewichtung schafft möglichkeit zur korrektur, neues material kann entscheidend sein. trennung von berufungsprüfung und neuer verhandlung, um nicht immer zweifach verhandeln zu müssen. wenn kein fehler gemacht worden ist, wird das urteil akzeptiert, sonst hat vlt das bv-sg ständig mit "pirat vs. ortsverein"-streitigkeiten zu tun.
  • frage: ist es rechtens, den rechtsweg so zu beenden? --Pdg 11:09, 29. Jan 2007 (UTC)

§ 3 Verfahren

  • (1) nen anwalt sollte jeder kriegen.
  • (4) schriftlich ist forderung des partg, minderheitspositionen zuzulassen schadet nicht. --Pdg 11:09, 29. Jan 2007 (UTC)

§ 4 Befangenheit und Verhinderung

  • (1) antrag auf ablöse wegen befangenheit fordert das partg. selbsteinschätzung des sg und jedes einzelnen richters finde ich positiv.
  • (2) auch ein richter hat ein leben ausserhalb der partei. dies sollte geregelt sein. --Pdg 11:09, 29. Jan 2007 (UTC)

§ 5 Dokumentation und Öffentlichkeit

  • (1) dokumentieren und veröffentlichen: transparenz.
  • (2) schutz des einzelnen wo gewünscht: informationelle selbstbestimmung bei gleichzeiter garantie der arbeit --Pdg 11:09, 29. Jan 2007 (UTC)