Diskussion:Bundesparteitag 2010.1/Satzungsänderungsanträge
Inhaltsverzeichnis
Diskussion über SÄA
SÄA1 – Mindestalter
inhaltlich volle Zustimmmung. Verwaltungstechnisch weiss ich nicht genau: schon mit 16 sind Mitglieder nur beschränkt geschäftsfähig, von daher sehe ich kein Unterschied zwischen 14 und 16. Aber kann jemand von den Rechtsexperten hier auskunft geben ob Verwaltungstechnisch das neue Probleme mit sich bringt (Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf Antragsformularen etc). --Bernd 'eckes' Eckenfels 17:56, 8. Jan. 2010 (CET)
Oh ja, wählen wir 14 jährige in unsere Gremien. Die, die teilweise noch nicht überschauen können, was wir da eigentlich tun. ich weiß, klingt platt, aber ich glaube, was ich sagen will, kommt durch. Keine Zustimmung --Tomate 21:04, 9. Jan. 2010 (CET)
- Wenn der 14-jährige reif genug ist, wieso nicht? Sorry, aber was du hier schreibst klingt einfach nur voreingenommen. Außerdem denke ich nicht, dass unreife "Kinder" in irgendwelche Gremien gewählt werden und wenn er die Reife hat, was widerspricht der Wahl? Ven 23:27, 15. Jan. 2010 (CET)
- ein Absenken des Mindestalters für Parteimitgliedschaft muss nicht unbedingt ein Absenken des Mindestalters für Wählbarkeit bedeuten - also ergibt sich hier kein Problem -- Piratenstatistiken 23:11, 10. Jan. 2010 (CET)
- Meinst du Wählbarkeit für Parteiämter? Ist diese irgendwo reguliert? --eckes
- bei der Linken und SPD ist es schon bei 14 Jahren, die Grünen haben es ganz abgeschafft - „Denn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind keine halben Menschen. Sie haben ein Recht, sich mündig und selbstbestimmt fühlen zu dürfen und sollten nicht von politischer Partizipation ausgeschlossen werden!“ - also ob jetzt 14 oder 16 ist beides willkürlich, warum das Mindestalter nicht gleich auch ganz streichen -- Ron 23:40, 9. Jan. 2010 (CET)
- Auch gut, aber dann eventuell doch 7 Jahre, wegen der Geschäftsfähigkeit? --eckes
- Ich habe 14 Jahre gewählt, da es für mich so ein Alter wiederspiegelt in dem man sich langsam für solch ernste Dinge interessiert und auch in der Schule an das Thema herangeführt wird. Gegen eine komplette Streichung habe ich auch nichts, im Gegenteil! Ich habe eine Mail an die AG Recht geschrieben, wie es zu diesem Thema aussieht. (Antragsteller) Ven 16:06, 10. Jan. 2010 (CET)
- Auch gut, aber dann eventuell doch 7 Jahre, wegen der Geschäftsfähigkeit? --eckes
SÄA2 – Mitgliedsausweis
Ich wäre sogar dafür dies ganz aus der Satzung herauszunehmen. Ich verstehe nicht warum so viele Leute da immer wieder nachtreten wenn das erhebliche Kapazitäten der Partei bindet. --eckes
- ich kann es auch nicht verstehen, was die Leute so toll an einem Ausweis finden - bisher gab es doch keine Möglichkeit wo man ihn brauchen könnte und selbst wenn, muss es deshalb darauf einen Rechtsanspruch geben - ein digitaler Ausweis wie OpdenID oder Information Card wäre viel interessanter und auch das müsste doch nicht in der Satzung verackert werden - also lieber weg mit dem Passus
- Unnötiger Ballast - ersatzlos streichen. Eine Bestätigung der Mitgliedschaft reicht doch aus. HKLS 13:24, 30. Jan. 2010 (CET)
Der Vorschlag Mitgliedsausweise "auf Wunsch" auszugeben bedeutet für die GenSeks einen unnötigen Mehraufwand, da so nicht ein kompletter Datensatz als Datenbasis dient, sondern jeder einzelne Datensatz mit dem Vermerk versehen werden muß, ob der Pirat einen Ausweis will. Da vom LVHH schon ein Kartendrucker angeschafft wurde ist auch die Option den Passus zu streichen unsinnig, da der Drucker schon da ist. (Persönlich fände ich die Nutzung einer Karte mit elektronischem ID-Chip sehr gut, aber da zur Zeit die finanziellen Mittel für solche Sachen fehlen, sowohl für die Karten, als auch für die Lesegeräte und Software und es außerdem einen Vorstandsbeschluß zu den Mitgliedsausweisen gibt, halte ich eine Diskussion zu diesem Thema im Moment nicht für angebracht)--Pilot 02:41, 12. Jan. 2010 (CET)
- nur weil es jetzt einen Drucker gibt, ist das ja noch lange kein Grund - bis heute gibt es keinerlei Verwendung für einen Ausweis, geschweige denn mit einem Chip - völlig egal ob es einen Vorstandsbeschluss gibt, die Mitgliederversammlung steht über dem Verstand, wenn die was anderes entscheidet, ist es völlig egal was der Vorstand sich irgendwann mal ausgedacht hat, ansonsten könnten wir die Abstimmungen gleich bleiben lassen
- Genau, ausserdem spricht ja nichts dagegen Ausweise auszugeben wenn es denn irgendwann mal klappt. Dazu bedarf es keiner Satzungsregelung. --eckes
- Dem kann ich nur beipflichten. Einige machen teilweise einen riesen Aufstand wegen den Ausweisen. Ich brauche so etwas nicht und kann auch nicht verstehen, dass man so scharf da drauf ist. Und nur weil es nicht in der Satzung steht heißt es ja nicht, dass es irgendwann mal einen gibt. --Daresch 15:54, 22. Jan. 2010 (CET)
- Genau, ausserdem spricht ja nichts dagegen Ausweise auszugeben wenn es denn irgendwann mal klappt. Dazu bedarf es keiner Satzungsregelung. --eckes
- nur weil es jetzt einen Drucker gibt, ist das ja noch lange kein Grund - bis heute gibt es keinerlei Verwendung für einen Ausweis, geschweige denn mit einem Chip - völlig egal ob es einen Vorstandsbeschluss gibt, die Mitgliederversammlung steht über dem Verstand, wenn die was anderes entscheidet, ist es völlig egal was der Vorstand sich irgendwann mal ausgedacht hat, ansonsten könnten wir die Abstimmungen gleich bleiben lassen
- Die These, dass der Mitgliedsausweis nicht sicher sein kann, ist irreführend. Kein Dokument der Welt ist fälschungssicher. Wenn gewollt KÖNNTE der Mitgliedsausweis mit speziellen Sicherheitselementen versehen werden (Hologramme, UV-Sicherheitselemente, etc). Das wäre unter relativ geringen Mehrkosten zu bewerkstelligen. Für jemand der einen solchen Ausweis "fälschen" möchte, wäre es allein schon aus finanziellen Erwägungungen unsinnig. Einen solchen "fälschungssicheren" Mitgliedsausweis könnte man aber problemlos herstellen, ob man sollte ist eine andere Frage. Die These zur Begründung ist jedenfalls irreführend. Bitte andere Argumente suchen, wenn man den Antrag begründen möchte ~Dennis Plagge
- Es ist Fakt. Ein Mitgliedsausweis bringt keinen Mehrwert, du brauchst bei Akkreditierung immer die Liste und Perso. Die Ausweise bringen im Moment nur wieder Ärger, wie man an der jetzt neuentfachten Diskussion ja sieht. Eine Streichung aus der Satzung heißt ja nicht das man keine Ausweise verteilt, bzw. den Piraten die gerne einen hätten gibt. Blos sollte man sich bei tausenden von neuen Piraten nicht noch den Klotz ans Bein binden jeden einen Mitgliedsausweis zu garantieren. Ven 23:36, 15. Jan. 2010 (CET)
SÄA3 – Rückgabe des Mitgliedsausweises
Wenn sinnvolerweise nach § 3 Abs. 6 die Austeilung eines Mitgliedsausweis zu streichen ist, entfällt automatisch auch § 5 Abs. 2 Satz 1 (Rückgabe des Ausweises nach Beendigung der Mitgliedschaft). DIe Satzung sollte von diesen DIngen wirklich entrümpelt werden, Stichwort: Ballast über Bord werfen. HKLS 13:28, 30. Jan. 2010 (CET)
SÄA8 – Soziale Gerechtigket und Faschismus
So etwas, wenn es bereits drin steht, aus einer Satzung zu streichen, ist eine klare Aussage - und ich glaube nicht, dass wir uns diese Aussage inhaltlich erlauben können. --Michael Ebner 05. Jan. 2010 15:50 (CET)
- Zustimmung. Ausserdem ist die begründung für "soziale Gerechtigkeit" nicht schlüssig. Der Begrif ist gut verständlich und muss nicht 100% genau definiert werden. Einzig und allein über das "modern" könnte ich zustimmen, aber dafür sehe ich dann auch keinen Anlass. --Bernd 'eckes' Eckenfels 17:41, 8. Jan. 2010 (CET)
- Sehe ich genauso. Wenn man etwas streicht, wird das so verstanden, dass es nicht mehr gilt. Silberpappel 09:44, 22. Jan. 2010 (CET)
Dieser Passus sollte unmissverständlich erhalten bleiben. Was viele als selbstverständlich betrachten, scheint manchen überhaupt nicht selbstverständlich zu sein. --Phil Anthrop 21:54, 16. Jan. 2010 (CET)
- Der Passus muss drinbleiben! Ihn abzuschaffen wäre ein falsches Signal. HKLS 12:24, 30. Jan. 2010 (CET)
Der Abschnitt über den Faschismus, Totalitarismus usw. ist beizubehalten. Selbst wenn das mit dem "selbstverständlich" tatsächlich so wäre müsste man das aus juristischer Sicht beibehalten. (Nur) Aus diesem Passus lassen sich schlüssig und schnell z.B. Parteiausschlussverfahren ableiten. Vor Gericht kann man später zwar argumentieren das dies ja für Parteien "selbstverständlich" sei, aber so richtig eindeutig überzeugend ist das nicht (sondern angreifbar). Grüße Aloa5 10:49, 22. Jan. 2010 (CET)
ich rufe auf, diesen antrag NICHT zu unterstützen! gerade der passus der ablehnung totalitärer, diktatorischer und (insbesondere) faschistischer bestrebungen JEDER ART ist unbedingt beizubehalten! zora
Ich finde der Vorschlag geht noch nicht weit genug. Man muss den Gedanken konsequent zu Ende denken. Warum auf halben Weg stehen bleiben? Wir sollten auch noch aus der Satzung streichen, dass wir eine demokratische Partei sind. Das dürfte doch noch viel klarer sein, oder? Alles überflüssig. Und dann sollten wir uns um einen tatkräftigen Kaptain kümmern, der hier mal für "klar Schiff" sorgt. Ein Kaptain ist doch viel piratiger als ein langweiliger Vorstand. Auf ein Schiff gehört schließlich ein Kaptain. Ich bin doch hier auf einem Schiff? Oder bin ich hier auf einer Farm? /facepalm/ siehe "Veränderung der sieben Gebote" Farm der Tiere Teiler Doehrden 12:54, 22. Jan. 2010 (CET)
Diese klare Abgrenzung gegenüber Feinden der fdGO streichen zu wollen, ist m.E. klar parteischädigend.
Selbst wenn der Absatz eine Tautologie darstellte, er hätte noch immer seinen Zweck. Der Satz stellt das "selbstverständliche", also nur implizit oder hergeleitete, explizit, unmisverständlich und ohne Herumargumentieren dar.
dieses entfernen zu wollen, ohne dass es eine zwingenden Grund gibt, lässt nur einen Schluss auf en Antragsteller zu - und die Konsequenz aus diesem Schluss habe ich im ersten Satz dargestellt.Hase 15:51, 22. Jan. 2010 (CET)
Auch die Würde des Menschens ist selbstverständlich und trotzdem steht sie an erster Stelle in der Verfassung. Dass etwas "selbstverständlich" ist, ist für mich kein Argument. Dass wir für soziale Gerechtigkeit stehen ergibt sich für mich aus dem Grundgesetz. Auch das Grundgesetz bietet hier "Worthülsen" an. Einziger Kritikpunkt den ich vielleicht anerkennen könnte (aber trotzdem nicht tue) ist die Streichung einer "modernen" freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Weil was modern ist weil wirklich keiner und jeder nur für sich selbst. Aber es bringt zum Ausdruck, dass wir neuen Ideen über aufgeschlossen sind und neue Möglichkeiten, die sich aus der Informationstechnik ergeben auch nutzen. Und zwar zum Wohle der Freiheitsrechte und der Demokratie. Soweit mein Take zu diesen SÄA --Trias 05:28, 23. Jan. 2010 (CET)
SÄA9 - Firmenspenden
Ich denke, dass wir auf Firmenspenden angewiesen sind! Ansonsten wäre es nicht möglich, dass piratige Firmen z.B. das Internet für nen BPT Sponsern ö.ä.! --Silvan Stein 07.01.2010 21:09 (CET)
- Ja, Anti-Korruption müssen wir mit anderen Massnahmen durchsetzen. Kleinspenden von Parteinahen Gewerbetreibenden oder Unternehmensführern können wir nicht ablehnen. Eine Zusammenarbeit mit Transaparence International oder LobbyControl sollte für Piraten selbstverständlich sein (und vom BuVo schon angedacht). --Bernd 'eckes' Eckenfels 17:49, 8. Jan. 2010 (CET)
- Es geht ja nicht nur um Korruption. Schon wenn eine Entscheidung den Anschein hat, gekauft worden zu sein, verliert man seine Glaubwürdigkeit. Das muss die FDP ja gerade ziemlich schmerzhaft erfahren. Und Glaubwürdigkeit kann man sich nicht mehr zurückkaufen, egal wie viele Firmenspenden man eingesammelt hat. --Apflux 12:27, 3. Feb. 2010 (CET)
- Bei "piratigen Firmen" kann auch der Inhaber direkt spenden, das ist für beide Seiten lukrativer. --Michael Ebner 16:59, 9. Jan. 2010
- Das "lukrativer" kommt wohl auch ganz auf den Betrag (Frei und Höchstgrenzen) an. Abgesehen davon kann ich mir durchaus vorstellen dass die Webshops die Piratenartikel verkaufen und 1Eur an die Partei abführen das nicht über die Gewinnausschüttung an den Geschäftsführer machen wollen und können. --eckes
Der Begriff Firma ist juristisch anders definiert, als er umgangssprachlich verwendet wird (HGB § 17 "Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt."). Wir sollten statt Firmenspenden die Spenden von juristischen Personen ablehnen. Das wäre nicht nur sauber formuliert, sondern würde en passant auch ermöglichen, dass der gewöhnliche Kleingewerbetreibende, dessen Spende uns sicher in kein Abhängigkeitsverhältnis bringt, weiter Spenden kann. Hat jemand sein Unternehmen als AG oder GmbH organisiert, dann kann er ja immer noch als natürliche Person spenden - das wäre für beide Seiten auch finanziell interessanter (steuerliche Absetzbarkeit beim Spender, staatliche Mittel bei der Partei). Prinzipiell befürworte ich das jedoch stark - Firmenspenden für Parteien sind wie Drogen: Hat man mal damit richtig angefangen, kommt man nie mehr davon los. Wir sollten das gleich von Anfang an ausschließen. --Michael Ebner 16:55, 9. Jan. 2010
- Aber wenn wir Spenden von juristischen Personen ablehnen würde das bedeuten, dass uns eine GmbH z. B. auch keine Geräte wie Beamer oder so für Veranstaltungen als Spende kostenlos zur Verfügung stellt. Die können ja Firmeneigentum nicht mal eben als Privatentnahme rausholen, uns leihen und wieder an die Firma übertragen, oder wie soll ich mir das vorstellen? --Steffi 18:38, 9. Jan. 2010 (CET)
- wenn die GmbH keine Spendenbescheinigungen haben möchte, wäre es egal, da kein Geld geflossen ist, ansonsten müsste der Inhaber privat die Leihgebühr spenden und man trägt das Geld wieder ins Geschäft - da sieht man aber auch wie unsinnig diese Einschränkung sein kann, man brauch ja immer nur eine natürliche Person, die dem Unternehmen wohlgesonnen ist - Lobbyismus und Klüngelei würde es nicht verhindern, aber der Versuch an sich würde sich schon gut machen
- Aber genau solche Tricks geben ja dann die beste Steilvorlage, um negative Kritik einzusammeln. So nach dem Motto "nach außen offiziell gut dastehn und hintenrum dann intransparent durch Tricks das gleiche machen", dann doch lieber die Spenden offiziell von Firmen zulassen und entsprechend transparent machen. --Steffi 22:39, 9. Jan. 2010 (CET)
- wenn die GmbH keine Spendenbescheinigungen haben möchte, wäre es egal, da kein Geld geflossen ist, ansonsten müsste der Inhaber privat die Leihgebühr spenden und man trägt das Geld wieder ins Geschäft - da sieht man aber auch wie unsinnig diese Einschränkung sein kann, man brauch ja immer nur eine natürliche Person, die dem Unternehmen wohlgesonnen ist - Lobbyismus und Klüngelei würde es nicht verhindern, aber der Versuch an sich würde sich schon gut machen
- Aber wenn wir Spenden von juristischen Personen ablehnen würde das bedeuten, dass uns eine GmbH z. B. auch keine Geräte wie Beamer oder so für Veranstaltungen als Spende kostenlos zur Verfügung stellt. Die können ja Firmeneigentum nicht mal eben als Privatentnahme rausholen, uns leihen und wieder an die Firma übertragen, oder wie soll ich mir das vorstellen? --Steffi 18:38, 9. Jan. 2010 (CET)
- In Hamburg sind in 2009 vier Spenden von juristischen Personen eingegangen. Die kleinste Spende war 5 Euro. Soll ich die jetzt zurückschicken ? Aus Arbeitserleichterungsgründen sollte man da also eine Betragsgrenze einbauen, wenn der Inhalt wichtig ist. Schwan 13:29, 12. Jan. 2010 (CET)
Der Begriff "juristische Person" ist vielleicht auch nicht ideal, weil so würden auch Spenden von Vereinen wie die JuPis ausgeschlossen, oder?
Wohin solche Spenden führen, sieht man hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,672303,00.html Ein kleines Dankeschön an die tolle Regierungsarbeit der FDP ;o). NHense 14:29, 16. Jan. 2010
Aus der aktuellen Pressemeldung Kraftwerk Datteln stoppen! – Piratenpartei setzt sich für die Förderung einheimischer und regenerierbarer Primärenergieträger ein:
Hanns-Jörg Rohwedder – er kandidiert bei der Landtagswahl ebenfalls für die Piratenpartei – verweist auf die über 700.000 Euro, die E.ON in den letzten Jahren an CDU, SPD und FDP gespendet hat: »Wir Verbraucher sind gezwungen, dieses Übel mitzubezahlen. Man schaue nur auf die Energierechnung, um zu erkennen, wer für diese Parteispenden letztlich aufkommt. Die Gesetzesänderung muss zurückgenommen und der Rechtsfriede wiederhergestellt werden.«
Schönes Argument, wie ich finde. Man stelle sich vor, die Piratenpartei hätte auch Geld von E.ON bekommen (egal ob 1000 Euro oder 100.000 Euro). Da könnten wir uns wahrscheinlich nicht mehr so weit aus dem Fenster lehnen und würden, so wie die SPD, lieber schön die Klappe halten... Glaubwürdigkeit ist alles. --Apflux 12:15, 3. Feb. 2010 (CET)
Könnten wir den Antrag nicht so umformulieren, dass wir keine Spenden von juristischen Personen über einem bestimmten Betrag, zum Beispiel 1000 Euro, annehmen? Jonas M. 17:24, 21. Jan. 2010 (CET)
- Diese Richtung halte ich auch für sinnvoller, da wir nicht komplett auf Spenden von Firmen verzichten können.-- Protter 21:18, 24. Jan. 2010 (CET)
- Warum können wir nicht? Bist du ernsthaft der Meinung, dass man mit ein paar Tausend Euro (die man vielleicht in Werbung und PR investiert) mehr Stimmen gewinnt als mit Integrität und Glaubwürdigkeit? --Apflux 12:19, 3. Feb. 2010 (CET)
Das Thema wird in den Landesverbänden derzeit auch diskutiert, es sind in Bayern und Berlin Anträge in der Diskussion. Die Problem ist komplex, es gibt viele verschiedene Argumente, Probleme und interessante Vorteile:
Siehe
- Entwurf Berlin: Benutzer:Pavel/AntragSpendenBegrenzung
- Diskussion Berlin: BE:LiquidFeedback_Themendiskussion/138
- Entwurf/Diskussion Bayern: Antragsfabrik_Bayern/Finanzordnung_Parteispenden_II
--Pavel 21:19, 21. Jan. 2010 (CET)
Ich halte nichts davon, Geld zu klassifizieren in solches, das wir haben wollen, und solches, das wir nicht wollen.
Gegenleistungen für Spenden sind ausgeschlossen, dieses Prinzip zu verteidigen bedarf es m.E. nicht einer Ablehnung einer Spende.
Wichtiger ist, dass Piraten nicht käuflich sind. Wenn man einfach die Spenden ablehnt, kann man das nie rausfinden: die Piraten in verantwortlichen Positionen könnten immer noch im Inneren korrupt sein, würden aber von der äusseren Satzungshülle aufrecht gehalten.
Dann doch lieber offen käuflich wie gewisse andere politische Kräfte, nicht wahr? Hase 16:00, 22. Jan. 2010 (CET)
Ich lehne ein Verbot ab und halte auch eine Begrenzung für sinnlos. Durch Basisdemokratie muss sichergestellt werden, dass Firmenspenden unsere Position nicht beeinflussen können. Sobald das gegeben ist, können Firmen spenden soviel sie wollen - die Entscheider (alle Parteimitglieder) werden sich davon ja wohl kaum beeinflussen lassen. Mit einem Verbot würden wir viele sehr sinnvolle Sachen unmöglich machen. Piratenshops könnten vielleicht nichtmal mehr 10% des T-Shirt-Preises spenden! Mit einer Beschränkung würde folgendes nicht ganz unrealistisches Szenario verhindert: Irgendwer schreibt Open-Source-Software, Firma verkauft sie weltweit als eigene (ohne GPL-Kennzeichnng), der Programmierer bietet ihr an, dass sie die Anwaltskosten übernimmt, künftig die GPL einhält und $viel an die Piratenpartei spendet, weil er zeigen will, dass er nicht auf persönlichen Profit aus ist. --Jan
Unabhängig von dieser Diskussion - aber damit zusammenhängend - sollte geregelt werden, dass Spenden (Sachspenden wie auch Geldspenden) ab - beispielsweise - 1000 Euro zwingend veröffentlicht werden sollten, und zwar Geber wie Nehmer (z.B. bei Sachspenden oder zweckgebundenen Spenden). Unter Nehmer verstehe ich hier jetzt Kreis-, Landes- oder Bundesverband oder andere Parteigliederungen. Vielleicht sollte die Satzung § 7 um so einen Punkt ergänzt werden. Bevor ich einen Antrag stelle, würder ich gerne dazu Meinungen hören, auch zu Höhe des Betrages. HKLS 12:47, 30. Jan. 2010 (CET)
SÄA10 - Antrag 10 (Gliederung)
Zustimmung, allerdings halte ich das "zuständig" für zweideutig, was hier ausgedrückt werden soll ist ja die entsprechende Gliederung. Also so was wie "entsprechenden Gliederung" finde ich besser. Oder den kompletten Satz verlängern, da ist sowieso noch ganz klar um was es geht "Stimmberechtigt in Versammlungen ausgetragen durch eine Parteigliederung sind nur Piraten die Mitglieder der Gliederung sind, und nicht mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind. Wahlberechtigt in Aufstellungsversammlungen sind Piraten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere Wohnort) und nicht mit dem Mitgliedsbeiträgen in Verzug sind." oder so was? --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:07, 8. Jan. 2010 (CET)
Bedenken: Im Rahmen der Föderalismusdiskussion und -umsetzung zersplittert die Bundesrepublik in immer kleinere Einheiten. Strukturen - und damit letztlich auch Srukturen und Funktionen innerhalb der Partei - würden nicht mehr erkennbar und mehr und mehr verwischen. Vorschlag zur Ergänzung: "Orts- Kreis und Bezirksverbände können sich zu größeren Einheiten zusammenschließen." HKLS 18:41, 24. Jan. 2010 (CET)
- Ja, aber das sollte in einem eigenen SÄA beantragt werden. --Bernd 'eckes' Eckenfels 18:46, 24. Jan. 2010 (CET)
- Das kann ich gerne machen bzw. wäre zu überlegen, dazu möchte ich aber erst Meinungen hören. HKLS 12:49, 30. Jan. 2010 (CET)
SÄA11 - Anteil für PPI
Momentan ist die Formulierung zumindest missverstaendlich - sollte der Beitrag extra zu den 40% hinzukommen, wird sogar mehr verteilt, als es gibt, da in den naechsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden.
- Ja, aber "5% von etwas" ist auch nicht eindeutig. Besser "35% erhält der Bund und 5% PPI (das durch den Bund überwiesen wird)". Oder wir entfernen die Durchführungsregel ganz. --Bernd 'eckes' Eckenfels 13:13, 28. Jan. 2010 (CET)
- Deshalb steht da ja "5% davon", wobei sich "davon" auf den vorherig genannten Anteil bezieht ;)
- Aber wenn es dir mehr zusagt, aender ich es auch ab - Hauptsache, es werden keine 105% mehr verteilt. --Yuri 19:44, 28. Jan. 2010 (CET)