Diskussion:Beitragsminderung
Version vom 26. Juni 2007, 12:22 Uhr von Dwt (Diskussion | Beiträge) (→Änderungsvorschlag: keine minderung für bedürftige. Für alle oder nicht.)
bitte eher konkretisieren
Der Umfang der Minderung liegt im Ermessen der die Minderung bewilligenden Personen.
das ist sehr schwammig, intransparent und willkürlich. ich plädiere daher für eine Festschreibung der Ermäßigung. Beispielsweise:
Der geminderte Beitrag beläuft sich nach Vorlage eines geeigneten Bedüftigkeits-Nachweises auf € 10,00 pro Jahr. Ein Prozentsatz den Einkommens muss nicht gezahlt werden.
Alternativ:
Der Beitrag kann nach Vorlage eines geeigneten Bedüftigkeits- Nachweises in monatlichen Raten à € 1,65 gezahlt werden.
-- Amon 11:50, 26. Jun 2007 (CEST)
Änderungsvorschlag
"Eine gewährte Beitragsminderung gilt immer nur für ein Jahr und kann dann jederzeit erneut beantragt werden.
Sollte der Anlass der Beitragsminderung entfallen, so ist die zuständige Geschäftsstelle vom Begünstigten möglichst umgehend zu informieren."
Es wäre dann zu klären, ob die Gewährung des Minderbeitrags für das Jahr weiterhin gültig ist oder ob die Differenz anteilig nachgezahlt werden muss. Vermutlich lohnt sich der Aufwand aber nicht.--Jasocul 12:02, 26. Jun 2007 (CEST)
- Würde auch sagen, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Dafür sind die Beiträge zu gering. --Nightfreak 12:09, 26. Jun 2007 (CEST)
- 20€ im Jahr? Die die es wirklich nötig haben trauen sich das doch auf keinen Fall sowas zu sagen. Ich bin daher dafür entweder den Beitrag für alle zu mindern - dann sind wir die Bürokratie los, oder aber die Beitragshöhe einfach anders zu formulieren: "Mitgliedsbeitrag ist 5 € pro Quartal. Zahlbar in ein-Jahres-beträgen." Ich kann mir nicht vorstellen das irgenwer damit ein Problem hat. Egal wie wenig Geld er in der Kasse hat. --Dwt 13:22, 26. Jun 2007 (CEST)