Diskussion:Beitragsminderung
bitte eher konkretisieren
Der Umfang der Minderung liegt im Ermessen der die Minderung bewilligenden Personen.
das ist sehr schwammig, intransparent und willkürlich. ich plädiere daher für eine Festschreibung der Ermäßigung. Beispielsweise:
Der geminderte Beitrag beläuft sich nach Vorlage eines geeigneten Bedüftigkeits-Nachweises auf € 10,00 pro Jahr. Ein Prozentsatz den Einkommens muss nicht gezahlt werden.
Alternativ:
Der Beitrag kann nach Vorlage eines geeigneten Bedüftigkeits- Nachweises in monatlichen Raten à € 1,65 gezahlt werden.
-- Amon 11:50, 26. Jun 2007 (CEST)