Diskussion:AG parteinahe Stiftung/Satzungsentwurf
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Zum Punkt "Mitglieder"
In fast allen Satzungen wird die Mitgliederzahl begrenzt. Das halte ich für schlecht, da hier eine Selsktion durchgeführt wird, ausserdem sehe ich keinen Grund dafür.
Mein Vorschlag: Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme und gegen den Ausschluss kann Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.