Diskussion:AG Waffenrecht
freier Waffenbesitz
Vorschlag:
Freie Bürger haben das Recht auf freien Waffenbesitz. Nur so kann die Souveränität eben des Souveräns sichergestellt sein. Alle Gewalt geht vom Volke aus, und nicht etwa von der Bundeswehr im Innern oder von der Prügelpolizei.
Den exzessiven Übergriffen von Polizisten etwa auf der Demo FSA können nur wehrhafte Bürger problemadäquat begegnen, da den neoliberalen Innenpolitikern jede Einsichtsfähigkeit abgeht (Rech, BaWü).
Vorbild für ein piratisches deutsches Waffenrecht sind die USA, bevor es den den Bann von Automatikwaffen gab. Während dieser Zeit erlebte die USA eine Hochblüte von Sicherheit, ähnlich der Europas, seit es seit 1945 durch Nuklearwaffen geschützt ist.
Piraten fordern einen Verfassungszusatz nach dem Vorbild der USA: Bürger und wohlgeformte piratische Milizen haben das Recht, Waffen zu tragen. Dies dient dem Zweck, einer Zentralregierung, die zu einer Tyrannei mutiert ist, wirkungsvoll entgegenzutreten.
Zu den zugelassenen Waffen zählen u.a. Feuerwaffen bis Kaliber 20mm und Schwarzpulverkanonen (bis 20-pfünder) sowie alle anderen historischen Piratenbewaffnungen (Replika).
Weitere Regelungen ähnlich denen in Finnland.
Das Recht auf freien Waffenbesitz wird mit der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes ausgestattet.
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Nee, so auf keinen Fall, das in den USA ist Irrsinn und bei uns ist es Gängelung. Sinnvolle Regeln um Waffen nur Leuten mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit zugänglich zu machen, aber weder Schusswaffen für jedermann im Supermarkt, noch ständige Überwachung von Sportschützen. TheBug 00:12, 19. Mär. 2011 (CET)
- don't feed the trolls ;-) Oder war die Einleitung wirklich ein ernstzunehmender Diskussionsbeitrag? In der öffentlichen Diskussion dürften zumindest solche Forderungen und Formulierungen kaum positives Feedback erzeugen, und auch meiner Meinung nach handelt es sich wohl eher um einen nicht hilfreichen, vermutlich eher witzig gemeinten (und zudem unsignierten) Beitrag von Mai77, der nach dem 11.10.2010 keine weiteren Beiträge mehr geleistet hat.
Piraten-Axel 21:57, 10. Okt. 2011 (CEST)
- Nationale Waffenrechte müssen völkerrechtlich eine Balance zwischen den beiden Völkerrechten schaffen: Die Sorgfaltspflicht des Staates, den Missbrauch mit Schusswaffen zu minimieren, sowie das Prinzip der Selbstverteidigung, welches eine herausragende Stellung in den internationalen Menschenrechten einnimmt. Hinzu kommt noch das Recht auf Souveränität Question of Sovereignty by Dave Kopel, das u.a. durch das Widerstandsrecht im GG 20 Abs. 4 beschrieben wird.
- Im Gegensatz zu Nordirland (häusliche Eigensicherung mit Langwaffen), Österreich (Selbstverteidigung als Bedürfnis für den Erweb von Kurzwaffen) und Tschechien (erlaubtes Tragen von Kurzwaffen in der Öffentlichkeit zum Zweck der Selbstverteidigung), ist in Deutschland das Bedürfnis zur Selbstverteidigung bisher verboten.
- Dies hat nichts mit Minimierung der Gefahr für die innere/öffentliche Sicherheit zu tun. Ansonsten lägen Österreich und Tschechien nicht im Global-Peace-Index und bei den Mord-/Gewaltdeliktraten weit vor Deutschland.
- Die USA haben ein föderales Bundesrecht und zig staatliche Rechte mit Reglementierungen. Daher ist ein genereller Vergleich eigentlich nicht zulässig. Auffallend ist nur, dass in den letzten 10 Jahren die Mord-/Gewaltdeliktrate ständig sinkt, während sowohl der zivile Waffenbesitz zunimmt als auch das Recht, Waffen verdeckt zu tragen (50 von 52 Staaten haben dieses Recht aktuell verabschiedet). Rückblick auf 10 Jahre Waffetrageerlaubnis in Detroit, Kriminalitätsrate des FBI, Evaluation des CDC --Cathy 21:13, 12. Okt. 2011 (CEST)
Ich befürworte die AG Waffenrecht! Dabei ist es wichtig das Schützenvereine weiterhin uneingeschränkt ihr Hobby ausüben können und trotzdem keiner an Schulen mit einer Waffe rumrennt.
Gruss
Lars
Die Kommission braucht eure Unterstützung!
Hallo lieber AG-Mitglieder und Interessenten,
aktuell befasst sich die Kommission mit der Erfassung der vorhandenen Arbeitsgemeinschaften auf Bundesebene. Dafür sind wir jedoch auch auf eure Unterstützung und die Zusendung einiger Informationen zu eurer AG angewiesen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn ihr euch ein paar Minuten Zeit nehmt, unser Anschreiben lest und den Fragebogen beantwortet. Wir sind auf eure Unterstützung angewiesen! Durch eine verständliche und unkomplizierte Übersicht der AGs profitieren wir alle - nämlich durch neue motivierte AG-Mitglieder! Wenn ihr Rückfragen habt, scheut euch nicht uns direkt anzusprechen.
Es dankt euch herzlich die Kommission,
stellvertretend --RicoB CB 12:50, 13. Mär. 2010 (CET)
(für Rückfragen stehe ich auf meiner Benutzer-Diskussionsseite zur Verfügung)
Ein Satzungsänderungsantrag der Koordinatorenkonferenz!
Hallo lieber AG-Mitglieder und Interessenten,
die Koordinatorenkonferenz erarbeitet momentan einen Satzungsänderungsantrag zur Verankerung der Arbeitsgemeinschaften in der Satzung der Piratenpartei Deutschland in einer praktikablen Weise. Die Arbeitsgemeinschaften sind zurzeit keine Parteiausschüsse im Sinne des § 12 PartG, daher erachten wir dies als notwendig.
In unserer Arbeit der vergangenen Wochen haben wir einen Vorschlag für einen solchen Satzungsänderungsantrag ausgearbeitet. Dieser ist unter Koordinatorenkonferenz/Satzungsänderungsantrag zu finden. Es handelt sich dabei um "Entwurf 4"; die anderen Entwürfe wurden von uns verworfen. Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr auf der Diskussionsseite Kommentare und Anmerkungen zu diesem Entwurf einbringt. Außerdem möchten wir euch gerne zu unserer nächsten Sitzung, am 19.03.2010 um 21:00 Uhr, einladen. Alle notwendigen Informationen, wie zum Beispiel die Zugangsdaten, findet ihr unter Koordinatorenkonferenz#Arbeitsmittel. Diese Einladung richtet sich ausdrücklich an alle Interessierten und nicht nur an AG-Koordinatoren! Wenn ihr Rückfragen habt, scheut euch nicht, uns direkt anzusprechen.
Es dankt euch herzlich die Koordinatorenkonferenz,
stellvertretend --RicoB CB 12:50, 13. Mär. 2010 (CET)
(für Rückfragen stehe ich auf meiner Benutzer-Diskussionsseite zur Verfügung)