Diskussion:AG Männer/Arbeitsbereich

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Vorschlag für Erweiterung unter 21. "Sorgerecht" Bei HartzIV-Empfängern müssen die Umgangskosten erstattet werden. Durch den Umgang mit einem Kind, selbst wenn es nur zur temporären Bedarfsgemeinschaft mit dem betreffenden HartzIV gehört, entstehen Kosten für den Umgangsberechtigten.

  • Wie sollte die Regelung im Bezug auf Umgangskkosten & HartzIV aussehen?
  • Wohnraumgröße bei Umgangsberechtigten HartzIV-Empfängern.
  • Bei größerer Entfernung zwischen nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil und aufenthaltsbestimmungsberechtigtem Elternteil muss dem Sorge- aber nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil die Möglichkeit gegeben werden sein Kind zu sehen bzw. sein Sorgerecht wahrzunehmen. -> Bezug HartzIV?
  • Unterhalt im Bezug auf Umgangszeit - Unterhalt der für Zeit die das Kind beim Unterhaltsleistenden ist muss anteilig dem Unterhaltsleistenden zustehen.

Dank

  • vielen Dank für die Arbeit. Viele dieser Punkte haben mich auch immer aufgeregt. --Josias 14:51, 26. Sep. 2009 (CEST)

Zum Thema "Arbeitsunfälle", Punkt 1

Bei der angeführten Statistik handelt es sich um ein Konglomerat aus einer Statistik des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Daher kann daraus nur geschlossen werden, dass die Zahl der verunfallten Männer in gewerblichen Berufen höher ist, als die Zahl der verunfallen Frauen in gewerblichen Berufen. Es fehlt eine Aussage darüber, wie es sich z.B. insgesamt in allen Berufsfeldern (inkl. Haushalt) verhält. --Piratenweib

Zum Thema "Männergesundheit", Punkt 2

Generell finde ich diese Iniative positiv. Für den Eingangssatz fehlt noch eine Statistik/Studie, die die angeführten Zahlen belegt. --Piratenweib

Zum Thema "Wohnungslose", Punkt 3

Es fehlt eine Statistik/Studie dazu, wie die Hilfsangebote sich zwischen Männern/Frauen aufteilen. Die angeführte Statistik sagt lediglich etwas über die Zahl der Wohnungslosen aus. Bitte ergänzen. Wenn sich die Ungleichheit belegen lässt, stimme ich diesem Punkt auf jeden Fall zu. --Piratenweib

Zum Thema "Gewalt gegen Männer", Punkt 4

Hier mal ein bisschen Input für die Faktenseite: [1]. Studie zum Thema "Gewalt gegen Männer". Die Statistik zur Zahl der Opfer nach Geschlecht sollte differenzierter betrachtet werden, insbesondere was die Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung angeht (91% Frauen, 9% Männer). Bei Mord und Straftaten gegen die persönliche Freiheit ist das Verhältnis nahezu ausgeglichen. Bei Raub und Körperverletzung sind es 65-70% Männer, 30-35% Frauen. Die Zahl "2/3 der Opfer sind Männer" gilt also nur für die beiden letztgenannten Straftatsbestände. --Piratenweib

Zum Thema "Rehabilitation", Punkt 5

Es ist nicht korrekt, dass der SGB §44 Abs. 1.3, die Finanzierung von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von Männern ausschließt. Er formuliert lediglich, dass solche Leistungen für Frauen/Mädchen ebenfalls eingeschlossen sind. Falls es anderweitige Belege (außer dem Paragraphen) gibt: bitte noch ergänzen. --Piratenweib

Zum Thema "Häusliche Gewalt", Punkt 6

Das ist eine sehr interessante Studie, die vielfältige Auslegungen in jedwede Richtung zulässt. Woher stammen die Daten zu Frauenhäusern/-betten? Bitte belegen. --Piratenweib

Zum Thema "Wehrpflicht", Punkt 7

Full ACK. Wobei mir persönliche eine Berufsarmee statt Wehrpflicht lieber wäre. --Piratenweib

Zum Thema "Armee", Punkt 8

Bitte hier noch ein paar Belege/Statistiken anfügen. Dies liest sich wie eine Behauptung. --Piratenweib

Zum Thema "Bonus für Frauen, Malus für Männer vor Gericht", Punkt 9

Hier eine Arbeit [2] zu diesem Thema. Rentner werden vor Gericht milde behandelt: [3] --Piratenweib

Zum Thema "Vortäuschen sexueller Gewalt", Punkt 10

Vorsicht: Die in der genannten Studie angeführten Zahlen beziehen sich auf Schätzungen von Sachbearbeitern! Es handelt sich nicht um empirisch ermittelte beweiskräftige Daten. --Piratenweib

Zum Thema "Rentenversicherung", Punkt 11

Das gesamte Rentensystem bedarf der Überarbeitung. Der Generationenvertrag hat meiner Meinung nach auf Grund der demografischen Entwicklung längst ausgedient. Es ist jedoch nicht so, dass jedem Rentenbeitragszahler ein (oder mehrere) Rentenempfänger persönlich zugeordnet wird. Insofern wird man vermutlich immer beliebige Rentenempfänger unterstützen, mit denen man nicht persönlich bekannt/verwandt ist. Insofern macht diese Argumentation keinen Sinn. Prinzipieller Unterschied gesetzliche Rente (die Jungen zahlen für die Alten) und Riesterrente (ICH zahle für MEINE zusätzliche Rente). --Piratenweib

Zum Thema "Riesterförderung", Punkt 12

Wie kann die gleichmäßige Aufteilung auf Mutter & Vater realistisch umgesetzt werden, wenn evtl. der Vater nicht bekannt ist? Die Mutter ist meist zu 100% ermittelbar, so dass die Zuordnung dort einfacher bzw. unkomplizierter ist. Dass für die Übertragung oder Splittung zwingend die Zustimmung der Mutter nötig ist, oder ob das nicht auf Grund anderer Tatsachen (z.B. der Vater zieht das Kind auf) festzulegen ist, ist sicherlich diskutierbar. --Piratenweib

Zum Thema "Renteneintrittsalter", Punkt 13

Das Renteneintrittsalter bemisst sich nicht nur an der voraussichtlichen Lebenserwartung eines Menschen, sondern hauptsächlich an der Dauer der Lebensarbeitszeit. D.h. um Gleichberechtigung zu erreichen müsste hier die Zeitspanne gemessen werden, die z.B. ab Ende der Ausbildung läuft. Dann sollten Frauen und Männer z.B. mindestens 25 Jahre rentenversichert arbeiten, um einen eigenständigen Rentenversicherungsanspruch zu haben. Wobei hier noch die Frage zu klären wäre, wie es sich mit Kindererziehungszeiten verhält (und zwar für Frauen und Männer!). Alternativ könnte sich ein frühere Renteneintritt von Männern für Frauen als außerordentlich nützlich erweisen. Die "alte Herren"-Fraktion (bzw. das "Old-boys-Netzwerk") würde verschwinden und somit viele Arbeitsplätze in hohen Positionen und Funktinen für Frauen freimachen - nicht zuletzt in der Politik. --Piratenweib