Diskussion:AG Familie/Protokolle/Gründungsprotokoll AG Familie
„Nichteheliche“ Kinder und ihre Väter bessergestellt
EMRG kippt § 1626a BGB in seiner jetzigen Form
Am 3. Dezember 2009 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG, Cour des droites de l'homme) in Straßburg/Strasbourg einem unverheirateten Vater Recht, dass er nicht prinzipiell vom Sorgerecht für seine mittlerweile 14-jährige Tochter ausgeschlossen werden darf. Bisher hatte § 1626a BGB für "nichteheliche" Kinder Müttern die Entscheidung überlassen, den Vater in die Personensorge für den Nachwuchs einzubeziehen oder auszuschließen.
Dies verletze das Grundrecht auf Familienleben nach Art. 8 EMRK, so der EGMR in seiner Urteilsbegründung.
Die Reaktionen auf das Urteil sind überwiegend positiv, doch lassen sich einzelne ganz verschiedene Lesarten erkennen. Kritik beim Deutschen Juristinnenbund, Jubel beim Väteraufbruch für Kinder, teils große Zurückhaltung und ein Bevorzugen eines möglichen Klageweges der betroffenen Väter in der Politik:
- Wikinews: „Väterrecht und Kindeswohl (...)“
- ARD-Tagesschau zum Straßburger Urteil
- Deutscher Juristinnenbund e. V.: Einschätzung
- Väteraufbruch für Kinder e. V.: Publikationen, u. a. seit dem 3.12.
--Kater81SI 21:34, 9. Dez. 2009 (CET)