Diskussion:AG Außenpolitik/AP-Leitseite-GASP

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Entwurf Grundsatzantrag für eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union aus Sicht der Piratenpartei Deutschland als Antrag zum BPT 2012.2

Autor: Kowalski (Ralf) Mitglied der AG Außen- und Sicherheitspolitik Piratenpartei Deutschland, LV Brandenburg

„Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.“ Mark Aurel, römischer Kaiser


Ziel und Ablauf dieses Beitrags:Diskussion innerhalb der AG-Außenpolitik mit Einarbeitung von Korrekturen, Beschluß einer mehrheitsfähigen Fassung in einer AG-Sitzung, Weiterleitung als Antrag an einen bevorstehenden BPT zur Einfügung in das außenpol. Wahl- und Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.

Antragsentwurf: Der BPT 2012.2 beschließt folgenden Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms:

Antragsname: " Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union entwickeln und umsetzen" (Hier steht die Begründung unter Punkt 1-3, der Antrag unter Punkt 4)

1. Präambel

Wozu brauchen wir als Piratenpartei Grundsätze für Sicherheit und Verteidigung in der EU ? Wir wollen doch eine Welt ohne Waffen, ohne Rüstung, ohne Kriege, ohne Militäreinsätze, mit weltweiter Demokratisierung und piratiger Denke global. Doch helfen Visionen von einer Welt von morgen uns heute in der politischen Verantwortung am Anfang des Weges der Umsetzung unserer Grundsätze ? Unsere außenpolitischen internationalen Grundsätze können nur langfristig umgesetzt werden. Dazu müssen wir nicht nur im Inland, in der EU, sondern global demokratisch Mehrheiten erstreiten. Aber auf dem Weg dahin sollten wir außenpolitische Realpolitik gestalten auf Basis unserer Grundsätze. Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Ein Anfang ist gemacht. Die EU-Staaten führen keine Kriege gegeneinander. Das mutet uns wie eine Binsenweisheit an. Doch ein Blick in die Geschichte Europas belehrt uns eines besseren. Frieden ist nicht selbstverständlich, auch nicht in Europa. Eine nationalstaatlich organisierte Welt verwandelt sich nicht auf absehbare Zeit in eine Welt ohne Grenzen und ohne Verteilungskonflikte. Darum gilt es Instrumente zu organisieren, um in Europa und darüber hinaus Frieden zu sichern und Konflikten zu begegnen. Die Globalisierung wirkt nicht nur integrierend, es werden auch Gegenkräfte mobilisiert die auf Abgrenzung vs. Identitätsbewahrung setzen. Die Erfahrung des Balkankonfliktes der 90er zeigt, dass ein durch Bürgerkrieg zerfallender Staat nur durch massive Intervention befriedet werden konnte. Bis heute muß der Frieden militärisch gesichert werden. Dafür braucht es handlungsfähige Strukturen.

Ursachen für Bedrohungen des Friedens heute (unvollständige Aufzählung): - Konflikte um knappere Ressourcen (z. B. Erdöl, Erdgas, seltende Erden u.a.) und wegen Zunahme globaler Konkurrenzen. - Handelskonflikte, z. B. wegen Exportsubventionen, Zölle. - Klimawandel, Umweltkonflikte, einseitiges Bevölkerungswachstum, Demografiewandel und damit verbundene Wanderungsbewegungen - Instabiles Weltfinanzsystem - Kulturelle Unterschiede und Wertedifferenzen - Globaler Waffenhandel, Nanotechnologie als Grundlage neuer Waffen, Terrorismus - Ungelöste Grenzkonflikte (Pakistan-Indien, China-Indien, Korea, Südostasien-Spratlyinseln, Kaukasus-Staaten, Balkan) - Minderheitenschutz mangelhaft (Rußland, China, Indien) - Wachsende Verteilungs- und Chancenungerechtigkeit und soziale Konflikte - Scheiternde Staaten (Somalia, Afghanistan, Haiti, Mali, Kongo, Westafrika) - Instabile Staaten mit Massenvernichtungswaffen (Pakistan, Nordkorea) - Wettrüsten in Asien-Pazifik-Raum (China, Indien, Rußland, USA) - Latente Bürgerkriegssituationen (Syrien, Libanon, Irak, Sudan, Eritrea, Mexiko, Kolumbien, Nigeria, Westsahara) - Nahostkonflikt, Iran, Kurden ohne Staat - Cyberwars - Nichtstaatliche Gewaltakteure (organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität u. a.)

Welche Bedrohungen sieht die EU selbst und welche Strategie hat sie entwickelt:

http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/42923/grafik-esvp-strategie

Viele Piraten stehen der NATO kritisch gegenüber. Doch wer die NATO zurückbauen will sollte andere Lösungen anbieten. Eine EU ohne Sicherheitsbündnis ist ein Rückfall in eine Welt vor 1914 in Europa der alten Sicherheitsdilemmata. Das kann niemand ernsthaft wollen. In der NATO geht ohne die USA nichts. Doch die USA selbst hat signalisiert sich international neu auszurichten und Europa zu mehr internationaler Verantwortung aufgefordert. Die USA werden militärische Kapazitäten aus Europa abziehen. Das findet unsere Unterstützung. Doch haben die USA zu Recht auf die sicherheitspol. Hausaufgaben der EU verwiesen:

http://www.swp-berlin.org/de/publikationen/kurz-gesagt/nato-die-usa-und-ihre-27-europaeischen-zwerge.html

Innerhalb der EU und auch innerhalb der Piraten gibt es die Idee einer gemeinsamen europäischen Armee. Kann das eine Lösung sein ? Zunächst soll hier die Geschichte beleuchtet werden. Dann wird der Ist-Stand dargestellt und weitere Lösungsansätze aufgezeigt werden. Hier ein Überblick:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Sicherheits-_und_Verteidigungspolitik

2. Die Geschichte der GASP

Der EU-Vertrag von Lissabon hat die alte Idee einer gemeinsamen EU-Verteidigungspolitik aufgegriffen. Dies war bereits im Vertrag von Maastricht 1988 angelegt, als Teil einer politischen Union. Schon in den 1950er Jahren gab es den gescheiterten Versuch, eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu gründen. Zumindest wurde 1954 als Grundstock die Westeuropäische Union (WEU) gegründet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Westeurop%C3%A4ische_Union

Die WEU ist der Vorläufer der GASP. Eine wichtige Etappe von WEU hin zur GASP war die Definierung der sogenannten Petersberger Aufgaben vom Ministerrat der Westeuropäischen Union im Juni 1992. Hierzu gehören humanitäre und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Maßnahmen, Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung und Friedenswiederherstellung. Bis heute gibt es über 20 eigene Einsätze:

http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/42927/grafik-esvp-missionen

Die Petersberger Aufgaben wurden 1997 im Vertrag von Amsterdam in den EU-Vertrag übernommen, und es wurde eine Integration der WEU in die Europäische Union geplant. Auf dem französisch-britischen Gipfel in St. Malo 1998 nahm die Idee einer Erweiterung der im Vertrag von Maastricht eingeführten GASP um die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) dann konkrete Formen an. Später wurde dann aus ESVP die GSVP. Diese Weiterentwicklung der zweiten Säule der Union wurde mit dem Vertrag von Nizza vom Dezember 2000 formal akzeptiert. Wichtiger Auslöser für diesen Schritt war die europäische Handlungsunfähigkeit angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien und insbesondere im Kosovo-Konflikt. Die GSVP hat heute gewissermaßen die Westeuropäische Union (WEU) abgelöst. Sie steht nicht in Konkurrenz zur NATO und soll auch kein Ersatz für die NATO sein. Vorrangiges Ziel der GSVP ist es, die autonome Handlungsfähigkeit der EU auch auf sicherheits- und verteidigungspolitischem Gebiet auszuweiten und damit eine größere Effizienz auf der internationalen Ebene zu erzielen. Die GSVP ist keineswegs ausschließlich als militärisches Instrument zu verstehen, sondern beinhaltet auch zivile Mittel zur Konfliktprävention und Krisenbewältigung. Dennoch ist die Fähigkeit der EU, auch militärisch schnell auf Krisen reagieren zu können, ein zentraler Aspekt und wird ebenfalls in der Headline Goal 2010 erwähnt. Seit der Tagung des Europäischen Rats in Helsinki im Dezember 1999 arbeitet die EU an dem Aufbau einer Europäischen Eingreiftruppe, welche ab 2003 für Einsätze im Rahmen der Petersberger Aufgaben bereitstehen sollte. Geplant war, innerhalb von 60 Tagen bis zu 60 000 Streitkräfte einsetzen zu können und diese Kräfte für mindestens ein Jahr im Einsatz zu halten. In der Praxis ist diese Eingreiftruppe jedoch noch nicht in dieser Form einsatzbereit. Nachdem absehbar war, dass die Eingreiftruppen nicht bis 2003 einsatzbereit sein würden, wurde zunächst verstärkt an der Idee einer EU-Battlegroup gearbeitet. Das Prinzip der Battlegroups ist das einer schnellen Einsatztruppe. Battlegroups sind innerhalb von ca. 10 Tagen einsatzbereit, sind mindestens 30 Tage autark und ihr Mandat kann auf maximal 120 Tage ausgedehnt werden. Am 1. Januar 2007 erreichten die EU-Battlegroups volle Einsatzfähigkeit. Im Vertrag von Lissabon ist eine weitere Stärkung der GSVP vorgesehen. Welche Struktur hat die GSVP bisher:

http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/42920/grafik-gasp-strukturen

Hauptziele sind die Starkung der Fähigkeiten der EU-Staaten zur GASP/GSVP. Mit den Instrumenten der „Ständigen Strukurierten Zusammenarbeit (SSZ)“ und der „Europäischen Verteidigungsagentur (EDA)“ will die EU dieses Vorhaben erreichen.

3. Die GSVP heute in 2012

Rechtliche Grundlage der neuen GSVP sind Artikel 42-46 EUV von Lissabonn.Neu ist hier ausschließlich die Formulierung des Einsatzgebietes nur außerhalb der EU. Politisch bestimmen allein der Europäische Rat und die Mitgliedsstaaten über die GSVP- Das EU-Parlament bleibt außen vor. Es hat bisher zur GSVP nur Anhörungsrechte. Das hängt auch mit der Finanzierung der GSVP zusammen. Die militärischen Einsätze werden direkt durch die EU-Staaten finanziert. Sie besitzen bei der GSVP auch ein Vetorecht. Nur die zivilen Einsätze werden aus dem EU-Haushalt finanziert, hier bestimmt das EU-Parlament mit. Die GSVP, wie auch die GASP insgesamt, liegt außerhalb der Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs, eine juristische Prüfung auf dieser Ebene fehlt bisher. Immerhin hat das EU-Parlament inzwischen zur GSVP einen Unterausschuß gebildet. Seit 2003 hat die EU 7 eigenständige militärische Einsätze außerhalb der EU durchgeführt bzw. führt sie noch durch, z. B. die EUTM Somalia-Mission mit Beschluß von 2010, hier werden neue somalische Streitkräfte ausgebildet. Es existieren bereits funktionierende Basisstrukturen die die o. g. Missionen realisieren. Die Umsetzung der EU-Beschlüsse zur GSVP führte zu Eingliederung dieser in den EAD (Europäischer Auswärtiger Dienst) mit seiner Hohen Vertreterin an der Spitze. Diese hat bei der GSVP ein Initiativrecht. Das EU-Parlament (EP) hat durch das Recht die Berufung der Hohen Vertreterin bestätigen oder ablehnen zu können zumindest indirekt etwas Einfluß auf die GSVP gewonnen. Die Vertreterin muß nach dem EUV das EP zur GASP/GSVP anhören und „seine Auffassungen berücksichtigen“. Das EP hat aber bisher keine weiteren eigenen Kompetenzen zur GSVP.

Es gibt eine EU-Beistands-und Solidaritätsklausel. Neben der EDA und der SSZ existieren foplgende Instrumente: Weiterhin gibt es ein Politisches sicherheitspol. Komitee (PSK). Es existiert für militärische Operationen die „Direktion Krisenbewältigung und Planung“ (CMPD), der EU-Militärstab und für zivile Einsätze ein Stab (CPCC).

Die tiefe Staatsschuldenkrise der EU-Staaten, insbesondere der EURO-Zone, hat erhebliche Auswirkungen auch auf die GSVP. Deren Fähigkeiten sind massiv eingeschränkt. Einzelne EU-Staaten, auch die größeren, sind allein kaum noch handlungsfähig zu krisenbewältigenden Einsätzen. Die bestehenden Mandate auf dem Balkan, im Mittelmeer, vor Somalias Küste etc. zeigen endliche Kapazitäten auf. Der Lissabonner Vertrag sieht eine gemeinsame EU-Verteidigungspolitik vor. Die ständige Anmahnung einer weiteren Vertiefung der Integration muß auch die GSVP umfassen. Dies muß zielgerichtet und effektiv aufgebaut werden. Die Alternative wäre die Fortsetzung des Ist-Zustandes, überwiegend in nationalen Armeen mit wenigen supranationalen Einheiten. Zunächst bedarf es aber einer Strategieanpassung. Diese kann nur am Ende eines sicherheitspolitischen Dialogs innerhalb der EU-Staaten stehen. Es müssen Fragen beantwortet werden. Welche Aufgaben will die EU innerhalb der NATO zukünftig übernehmen ? Spricht die EU in der NATO mit einer Stimme ? Welche Aufgaben soll die GSVP der EU ohne die NATO übernehmen ? Welche Fähigkeiten werden für die GSVP und die NATO bereitstehen ? Soll schrittweise eine europäische Armee geschaffen werden ?

http://www.euractiv.de/globales-europa/artikel/rainer-wieland-fr-echte-europaische-armee-006384?newsletter

Sollen die gemeinsamen militärischen und zivilen Kapazitäten der GSVP dem EU-Parlament unterstellt werden ? Das wäre wünschenswert. GSVP-Richtlinien sollten durch das EU-Parlament erarbeitet, ständig überprüft und angewendet werden. Anschließend sollte ein zivil-militärisches Oberkommando auf EU-Ebene etabliert werden, das dem EU-Parlament unterstellt wird. Weiterhin wird eine interparlamentarische Kommission aus EU- und Nationalparlamentarien gebildet. Diese wird das EU-Parlament beraten und den Nationalen Parlamenten berichten. Schon laufende Prozesse wie Pooling und Sharing sollten fortgeführt und ausgebaut werden. Somit muß nicht jeder EU-Staat alle Waffengattungen vorhalten. Arbeitsteilig kann, wie z. B. das Air Policing im Baltikum mit der Überwachung des Luftraums, sich gegenseitig geholfen werden. Es bedarf eines GSVP-Konzeptes zur Umsetzung dieser Spezialisierung. Das gleiche gilt bei Beschaffung von Ausrüstung. Nationale Armeen müssen zugunsten von GSVP-Fähigkeiten zurückgebaut werden.

4. Zusammenfassung unserer Forderungen für eine GSVP der EU/Antragstext

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Umsetzung folgender Punkte:

- EU-Kriseneinsätze bedürfen zunächst eines UN-Beschlußes. Keine EU-Militäreinsätze ohne vorherigen UN-Beschluß ! - Eine Beteiligung der EU an einem solchen Einsatz sollte nur durch das EU-Parlament beschlossen werden. - Wir sprechen uns als Piraten nur für militärische EU-Kriseneinsätze zur Erhaltung des Friedens und/oder zur Beendigung eines Krieges aus. Davon ausgenommen sind Ausbildungseinsätze zur Stabilisierung bzw. Neuaufbau demokratischer Strukturen, die auch militärische einschließen können. - Wir lehnen Alleingänge einzelner EU-Staaten bei der GSVP und bei internationalen Einsätzen ab. - Die EU entwickelt für die GSVP eine überarbeitete Strategie, schafft eigene EU-Kapazitäten und Beschaffungsstrukturen, wirkt im Innern arbeitsteilig, d. h. die EU-Staaten schichten ihre Sicherheits- und Verteidigungsbudgets auf die GSVP um und vereinigen ihre Militärstrukturen. - Die EU klärt ihr Verhältnis zur NATO - Rückbau der nationalen Armeen zugunsten von GSVP-Krisenreaktionskräften. - Internationale Einsätze langfristig nur durch EU-Kräfte - Bildung einer interparlamentarischen Kommission für die GSVP - Kontrolle der GSVP durch das EP, Beschlußvorbehalt des EP für GSVP-Einsätze - Bildung eines richtigen EP-GSVP-Ausschußes Ende des Antragsentwurfes von Kowalski.