Diskussion:AG Anti-Mobbing-Gesetz
Hi Elisabeth, ist die Formatierung so besser? Grüße -- Wiskyhotel 10:26, 12. Apr. 2012 (CEST)
Hallo Wiskyhotel, wir werden sicher noch oft Deine Hilfe als Hauptansprechperson für Wiki- Fragen und Gestaltungsfragen brauchen, wir sind erst dabei zu lernen die Takelage zu bedienen, Grüße und Dank für den prompten Kontakt, Grüße TheHutt 07:50, 19. Apr. 2012 (CEST)
Hallo R2Dine: ich habe nun den gesamten Text eingefügt, und trotzdem Ihren Teil "Inhaltsverzeichnis", etc. drin gelassen. Auch wenn das doppelt gemoppelt ist, wollte ich das als Vorlage für Sie wegen der Steuerzeichen drin lassen.
Inhaltlich habe ich von Herrn Lanuschny hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz sehr wichtige Hinweise erhalten: Am wichtigsten: Es gibt durchaus deutsche Strafgesetze mit Beweislastumkehr. Beispiele hier sind das Geldwäschegesetz und Verstöße bei der Einkommenssteuer. In beiden Fällen muss man als Verdächtigter seine Unschuld beweisen. Da ist ein Schlichterverfahren im AMobG noch vergleichsweise moderat. Wir sollten das hier diskutieren wo überall das Strafrecht eingearbeitet werden kann. Straftatbestände haben doch sicherlich die größtmögliche abschreckende Wirkung. Und wie Herr Lanuschny sagt, hat man es nach einem Strafverfahren viel leichter bei den anschliessenden Zivilrechts- also z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeldklagen.
Herr Lanuschny betont vor allem, dass keine Antrags-Delikte wegen der 3 Monats Frist enthalten sein sollten, da die Opfer i.d.R. so traumatisiert sind, dass die 3-Monatsfrist für das Zusammenstellen eines Strafantrages bei weitem nicht ausreicht. Außerdem sagt er, dass er darauf setzt, dass gerade bei aktiv werden der Staatsanwaltschaft im Rahmen von Offizialdelikten diejenigen Mitarbeiter, die aus Angst selbst zum Mobbingopfer zu werden schweigen, bei Befragung durch Kripobeamten einem höheren Druck zur wahrheitsgemäßen Aussage stehen. Das wären dann Beweise ersten Ranges, oder nicht? Ich möchte noch hinzufügen, dass bei einem Offizialdelikt das Opfer nicht sich den ganzen i.d.R. perfiderweise eingesetzten Gegenklagen wegen Ehrverletzungsdelikten (also für andere Interessenten: z.B. Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede), falscher Verdächtigung, zivilrechtliches "Totklagen" mit Schadensersatzforderungen der Täter und uva. mehr aussetzt. Schließlich leitet ja bei einem Offizialdelikt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, nicht das Opfer, oder nicht? Weiterhin berichtet die Presse erfahrungsgemäß auch erst, wenn Sie die Absicherung staatsanwaltlicher Ermittlungen zum Schutz vor den gleichen sonst möglichen Gegenklagen hat. Ich bin kein Jurist, und kann nicht abschätzen ab wann eine Strafanzeige statt Strafantrag ein Offizialdelikt darstellt. Ich bitte darum, mit der Zeit dazu mir Ihre Gedanken dazu mitzuteilen. TheHutt 08:21, 22. Apr. 2012 (CEST)
P.S. sehr bald werde ich das doppelt gemoppelte rausstreichen müssen, da durch mein unkonventionelles Einkopieren des ganzen Gesetzestextes bald die Obergrenze von 32 Kbyte pro Seite erreicht ist, dann könnten manche User das evtl. nicht mehr sehen. TheHutt 08:36, 22. Apr. 2012 (CEST) TheHutt 08:42, 22. Apr. 2012 (CEST)
Hallo, TheHutt, war so frei und habe die Wiki-Seite aktualisiert. "Doppelt gemoppelt" ist weg, dafür ist eine Vorbemerkung dazu gekommen, außerdem die Einführung überarbeitet. Die Einwände von Herrn Lanuschny werde ich in jedem Fall prüfen. Das hört sich doch alles sehr interessant an. Übrigens spitzenmäßig, daß Sie es wohl geschafft haben, den gesamten Gesetzestext hochzuladen *Daumen hoch*. R2Dine 12:51, 22. Apr. 2012 (CEST)
Das sieht ja langsam echt professionell aus. Zwei Bemerkungen: Fanden Sie meine Hinzufügung neuer Mitglieder unter Willkommen nicht gut, oder haben wir, da wir beide gleichzeitig an der Seite gestern gearbeitet uns gegenseitig überschrieben? Ich fände Ihre Kurzdefinition von Mobbing so wie Sie war, bevor Sie das ausführlicher auf Wikipedia verlinkt doch für die Erstdurchsicht eines Interessenten zusätzlich wichtig. Dies damit Neue überhaupt motiviert werden erst den Wikipedia-Link anzuklicken. Ich hätte die alten Sätze insgesamt noch dazu extern gespeichert. Keine Kritik, und löschen Sie was Sie wollen, ich kommentiere dann, falls mir was abgeht. TheHutt 06:57, 23. Apr. 2012 (CEST)
Mit "Kurzdefinition" meinen Sie wohl § 4 des Gesetzentwurfs ("Begriffsbestimmungen"). Der ist in der hochgeladenen Langfassung des Gesetzes jetzt nicht mehr so prominent auf der Seite platziert und nach unten gerutscht. Ich könnte aber die Spalte "Was ist Mobbing" entsprechend ergänzen. Zu neuen Mitgliedern: Hier in der AG wüßte ich gerne, mit wem ich es zu tun habe, spätestens dann, wenn jemand etwas auf die Wiki-Seite einstellen will. Sich zu identifizieren, finde ich auch gegenüber externen Lesern der Seite wichtig. Anonyme Beiträge schätze ich gar nicht, weil man die Seriosität und auch die Authentizität der Beiträge nicht beurteilen kann. Es war mir übrigens nicht klar, daß Sie die neuen Mitglieder eingefügt hatten. Ich hatte eher an eine sonntägliche "Spaßaktion" von außen gedacht und die Einträge gelöscht. Jetzt, da ich den Hintergrund kenne, muß ich sagen, wer anonym bleiben will, braucht kein "Empfangsprotokoll". Ich wiederhole noch einmal, das Wiki ist nicht FB ist. Ich finde es wichtig, das auch gegenüber neuen Mitgliedern zu betonen (Klasse statt Masse).R2Dine 08:00, 23. Apr. 2012 (CEST) Das besprechen wir mal besser per Telefonat, LG TheHutt 09:47, 23. Apr. 2012 (CEST)
Ich habe mal eine Frage: Warum ist das Gesetzt so sehr auf Arbeitsverhältnisse zugeschnitten? Kennzeichen von Gruppen, in denen Mobbing geschieht ist mmn die wechselseitige Abhängigkeit und nicht die Hirarchie. In einem Verein besteht z.B. Abhängigkeit durch die sozialen Bindungen, auch ohne finanzielle Abhängigkeit. Darum ist Mobbing in Vereinen, Kirchen, Interessengemeinschaften sehr häufig. Dort kann jemand auchz nicht einfach abhauen, weil er dadurch seine Peergroup verliert. Viele Menschen sind in der Lage Mobbing so fein zu dosieren, dass die Verletztung nicht von finanzieller Abhängkeit abhängt. Gerade unter Menschen, denen Geld nicht so viel bedeutet, sondern bei denen altruistische Motive im Fordergrund stehen werden oft gemobbt. Darum finde ich die Einschränkung auf fordergründige Arten von Abhängigkeit (finanziell, Pflege...) unverständlich. zwei2Rabenzwei2Raben 10:03, 26. Apr. 2012 (CEST)
Hallo, zwei2 Raben, erstmal willkommen hier in der AG.
Daß sich das Gesetz nur auf Beschäftigungsverhältnisse bezieht, hat zunächst "historische" Gründe. Denn diese AG ist aus einer Initiative gegen Burn out und Mobbing hervorgegangen, in der sich ganz überwiegend Leute zusammengefunden hatten, die Mobbing und seine Folgen am Arbeitsplatz erlebt haben. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Beschäftigten ist ja evident. Deshalb stellt es einen besonders groben Mißbrauch dieser Abhängigkeit dar, wenn gerade Beschäftigte gemobbt werden und dadurch nicht nur ihre Gesundheit, sondern unter Umständen auch ihre Existenzgrundlage verlieren (Verlust der Arbeitsfähigkeit/Frühverrentung). Damit tritt durch Mobbing am Arbeitsplatz auch ein großer volkswirtschaftlicher Schaden ein (Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Belastung der Sozialkassen), und es sind über persönliche Belange der Betroffenen hinaus auch "öffentliche Belange" berührt.R2Dine 10:34, 26. Apr. 2012 (CEST)
ich habe gerade den Fall angenommen, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann, in einem Verein, dessen Satzung wegen einem Formfehler gerade außer Kraft ist, (die SalvatorischenKlausel wurde vergessen, darum ist die GANZE Satzung außer Kraft), gemobbt wird. Er verliert darum in seinem Hauptjob seine Arbeitsfähigkeit, nicht aber bei der Feuerwehr. zweiter Fall: einen Schrebergärtner, von dem bestimmte Leute der Meinung sind, dass er NICHT im Sinne des Gemeinwohls tätig ist, weil er einer ökologischehn Vorstellung folgt, die die anderen nicht teilen. Wäre jetzt die Gültigkeit davon abhängig, ob der Richter seine Ökologie nachvollziehen kann? Dritter Fall: Ausländerwohnheim! Bitte, das ist nicht spitzfindig, solche Gesetze werden doch gerade für Ausnahmen gemacht. §2(4)7 werden nämlich die sonstigen Personen auf das betriebliche Org. beschränkt. Warum ist für die, welche nicht aus Erwerbsgründen in der Peergroup sind, diese "Sonstigen" nicht erforderlich? Ich könnte anders formulieren: muss nicht der Sachverhalt so formuliert werden, dass im Zweifelsfall die Peronengruppe egal wird. Wenn der Sachverhalt eindeutig gegeben ist, darf die Gültigkeit des Gesetzes nicht von der Personengruppe abhängig sein, oder? zwei2Raben 12:36, 26. Apr. 2012 (CEST)
Reicht es nicht, dass die Sache hierzulande stattfindet? warum wird überhaupt versucht die Personengruppe möglichst exakt zu umreißen? Was leistet das? zwei2Raben 13:10, 26. Apr. 2012 (CEST)
Gesetze müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und regeln, für wen sie gelten sollen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen. Welche Lebenssachverhalte in welcher Art und Weise gesetzlich geregelt werden, ist dabei eine politische Entscheidung (siehe der aktuelle Streit um das Betreuungsgeld). Diese AG hat aus den dargelegten Gründen zum Ziel, gerade Beschäftigte vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Deshalb definiert die Vorlage so ausführlich, wer "Beschäftigter" und vor allem, was "Mobbing" im Sinne des Gesetzes sein soll. Ohne eine gesetzliche Definition wäre das nämlich nicht verbindlich und deshalb im Streitfall nicht zu entscheiden. Es soll ja gerade nicht jeder einzelne Richter nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, ob ein Fall von Mobbing am Arbeitsplatz vorliegt, sondern das Gesetz sagt ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen der Richter davon auszugehen und z. B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld zuzuerkennen hat. Das gilt erst recht für die Strafvorschrift ganz am Schluß. Ohne "Mobbing" zu definieren und ausdrücklich unter Strafe zu stellen, kann deswegen auch niemand verurteilt werden. Das alles heißt natürlich nicht, daß es nicht ebenso verwerflich ist, in anderen Lebensbereichen Konflikte mit unfairen Mitteln auszutragen, nur sehen wir unser Mandat eben gerade im Beschäftigtenschutz. R2Dine 18:33, 26. Apr. 2012 (CEST)
Hallo zwei2Raben, freut mich sehr Dich hier in der AG begrüßen zu können. Ich finde Deine Argumente wichtig und stichhaltig. Es wird in diesem Land gemobbt was das Zeug hält, und nicht nur am Arbeitsplatz. Wahrscheinlich kennen die meisten Beispiele aus Ihrem eigenem Umfeld. Meine Kusine wurde aus mehreren Kirchenchören rausgemobbt, und der Verdacht liegt nah, das es wegen Ihrer Behinderung war. Übrigens schreibt die französiche anti-mobbing Gesetzgebung wesentlich höhere Schmerzensgeld Sätze für Mobbing in der Partnerschaft vor, so in etwa: harcelement morale contre la concubine. Aber nach einigen Diskussionen mit R2Dine, unserer Rechtsexpertin, lerne ich als nicht-Jurist langsam wie schwer es sein kann, den gesunden Menschenverstand in das deutsche Rechtssystem abzubilden, gerade beim Thema Mobbing. Dafür bin ich R2Dine sehr dankbar. Man muss das ganze Vorhaben fachgerecht angehen, wenn man Aussicht auf Erfolg haben und ernst genommen werden will. Auch zeigen die Einschätzungen von R2Dine auf, wo man in der Praxis auf Widerstand treffen wird, und auf welche Fragen von nicht gewogenen Experten man vorbereitet sein muss. Das heißt für mich nicht, dass wir deswegen unsere Gedanken und Anliegen hier nicht vortragen sollen. Im Gegenteil, wir können hier lernen, diese auch mit Hilfe von R2Dine so zu formulieren, dass sie auch im Sturm des zu erwartenden Widerstandes wirksam einschlagen. Im übrigen, Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben. Wenn es erst einmal eine Anti-Mobbing-Gesetzgebung hinsichtlich des Arbeitsplatzes gibt, mit aller medialer Begleitung, wird, so hoffe ich, in der Rechtssprechung mit der Zeit eine Ausweitung der Definition der Anwendungsbereiche oder der Beschluss von Ergänzungsgesetzen möglich sein. Aber erst muss wohl das Gesetz die Bresche schlagen. TheHutt 10:53, 27. Apr. 2012 (CEST)
Aha, scheine angekommen zu sein! (nicht signierter Beitrag von Jürgen Lanuschny (Diskussion | Beiträge) Uhrzeit, Datum des unsignierten Beitrags)
Jo, und willkommem!. Am besten Du signierst am Ende Deines Beitrages mit vier mal das Zeichen Tilde (das liegende Kringel), geht durch Halten der Taste "AltGR" und gleichzeitig 2mal Drücken auf die Taste mit dem "+" Zeichen auf der Computertastatur. Dann weiß man dass der Text wirklich von Dir ist und das sieht bei mir dann so aus: TheHutt 12:06, 27. Apr. 2012 (CEST)
Danke, TheHutt. In der Tat liegt mir ein erfolgreiches Anti-Mobbing-Gesetz sehr am Herzen, sonst wäre ich hier ja gar nicht aktiv. Ich finde auch eine angeregte Diskussion sehr wichtig und gerade auch Beiträge von Betroffenen-Seite, um das Gesetz nach Möglichkeit von vornherein so zu formulieren, daß es in der Praxis den Interessen der Opfer auch gerecht wird.
Die Juristerei ist traditionell "Herrschaftswissen" und auch "Herrschaftssprache" und scheint manchmal nur entfernt mit "gesundem Menschenverstand" zu tun zu haben. Deshalb wird sich mancher Vorschlag vielleicht nicht 1:1 im Gesetz umsetzen lassen, aber es gibt dann eventuell eine andere Möglichkeit, bestimmte Dinge zu regeln oder es läßt sich sonstwie eine Alternative finden. Jedenfalls bin ich immer zur Diskussion bereit und versuche, alle Einwände und Ideen möglichst konstruktiv umzusetzen.
Übrigens gibt es gerade für den Schutz vor Gewalt im Privatbereich, insbesondere in Beziehungen seit einiger Zeit das sog. Gewaltschutzgesetz. Danach kann z. B. ein gewalttätiger Partner der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden, anstatt daß sich Frau und Kinder ins Frauenhaus flüchten müssen. Auch Stalking ist ja seit einigen Jahren strafbar. Das nur als Anmerkung, daß in Deutschland nicht überall das Faustrecht herrscht. :-) R2Dine 19:38, 27. Apr. 2012 (CEST)
Hallo zwei2Raben, freut mich, dass wir uns hier wieder treffen. Ich gebe Dir recht, wie wollen wir der Mutter, deren Kind sich suizidiert hat weil es von Mitschülern im Netz gemobbt wurde, erklären, dass diese Mobber straffrei ausgehen – wenn sie durch ihre Handlungen keine bestehenden Rechtsnormen verletzt haben-, aber die Arbeitskollegin oder der Arbeitgeber bei gleichen Handlungen im Arbeitsbereich dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Gleiche Handlung, gleicher „Erfolg“ und der eine hat „legal“ den Tod eines Menschen verursacht während der andere dafür bestraft wird. Geht auch meiner Ansicht nach gar nicht. Der wirtschaftliche Schaden tritt übrigens genauso bei Mobbing im ehrenamtlichen, Vereins- oder Privatbereich ein, wie auch am Arbeitsplatz. Dass nur wirtschaftlicher Schaden im Arbeitsbereich ein tritt ist eine Milchmädchenrechnung. Auch diese „anderen“ Mobbingopfer werden sehr krank, können nicht mehr arbeiten und fallen den Sozial- und Krankenversicherungen genau so zur Last wie die aus dem Arbeitsbereich.
Ich würde im § 1 Mobbing definieren, ohne den Anlass oder die Örtlichkeit zu erwähnen. Als Definition könnte man die des Bundesarbeitsgerichts heranziehen und vielleicht noch mit Leihmann´s Definition etwas ausführlicher „ausmahlen“. Es soll sich schließlich um einen Strafparagrafen handeln und keine zivilrechtliche Definition. Sie muss m. E. gar keine konkreten Handlungen enthalten, also keine konkreten Tatbestandsmerkmale beschreiben. Das wird, wie auch z. B. bei §§ wie der üblen Nachrede oder der Beleidigung im Laufe der Zeit durch Strafgerichte genauer definiert. Da es sich um einen Strafparagrafen handelt, ist auch die Beweislastumkehr nicht notwendig. Die wurde bisher immer wieder von Gerichten im Arbeits-, Zivil- oder Verwaltungsprozess angeführt. Bei einem Straftatbestand ermittelt die Strafverfolgungsbehörde und wie bei anderen Delikten, obliegt es ihnen, eine Beweisführung herbei zu schaffen. Die Mittel dazu stehen bereits in der StPO und den Polizeigesetzen mit all ihren DVO´s und VWV´s. Allen Vorschriften voran der § 163 StPO, der Strafverfolgungszwang der Ermittlungsbehörden. Wenn die schlampen, gibt es viele Mittel und Wege, sie zu objektiven und umfassenden Ermittlungen zu zwingen. Ich habe das 2010 selbst durchgezogen (nicht bei Mobbing aber in einem vergleichbaren Fall) und nach mehrmaligen Beschwerden bei der GenStA in Karlsruhe der StA Karlsruhe „Beine gemacht“. Der große Unterschied zwischen „privatem“ und arbeitsrechtlichem Mobbing liegt m. E. in der Haftungsfrage und den Auflagen und Pflichten der betroffenen Parteien. Ich bin der Meinung, das das Haftungsrecht bei privatem Mobbing schon ausreichend im BGB etc. geregelt ist, wie auch bei KV – Delikten, der Beleidigung und und und. Hier geht es nämlich um die unmittelbare Haftung. Im Arbeitsverhältnis geht es aber primär um die mittelbare Haftung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn. Das finde ich, ist in dem Entwurf sehr gut ausgeführt und muss auch drin bleiben.
UND ich kann euch nur nochmals um eins bitten, lasst die „Verfolgung nur auf Antrag“ raus. Nur weil es sich bei den bisher schon immer wieder verletzten Straftatbeständen fast ausschließlich um Antragsdelikte handelt, haben wir nur Arbeits-, Verwaltungs- und Zivilverfahren. Kaum ein Mobbingopfer kann die Antragsfrist von 3 Monaten einhalten und wenn, werden die Anzeigen von den Staatsanwaltschaften auf den Privatklageweg verwiesen. Das muss ein Ende haben, sonst wird nur wieder ein zahnloser Tiger geschaffen, der in der Praxis soviel bringt, wie die bereits bestehenden Rechtsnormen, die keine praktische Strafverfolgung zulassen. ~~
Danke Jürgen für diesen Beitrag, den ich nicht in der juristischen Fülle oder Präzisierung weiter oben in die Diskussion einführen konnte. Das wird sicher nach und nach hier diskutiert werden. NB: um einen Beitrag zu signieren braucht man 4 Tilden, also noch 2 dazu und dann ist es perfekt. An dem Tag als ich die Anweisung schrieb wollte meine Computertastatur für jede Tilde 2mal gedrückt werden, daher die verwirrende Anweisung oben. LG Elias TheHutt 15:19, 29. Apr. 2012 (CEST)
Nur mal eben auf die Schnelle, um zu zeigen, daß ich hier auch noch dabei bin. Die Problematik der Antragsdelikte steht bereits auf der Agenda. Allerdings möchte ich Anregungen sorgfältig prüfen und wirklich tragfähige Alternativen erarbeiten, und das dauert ein bißchen. Mobbing allgemein unter Strafe zu stellen, ist eine Erwägung, würde allerdings den Rahmen der Vorlage sprengen. Da wäre es besser, eine Vorschrift außerhalb unseres Anti-Mobbing-Gesetzes zu entwickeln. R2Dine 21:57, 29. Apr. 2012 (CEST)
Ich habe nach wie vor das Problem, dass bestimmte Gruppen nicht im Gesetz erscheinen. Zumindest würde ich Mitglieder von GbR und alle Vereinsmitglieder in das Gesetz einschließen wollen. Ich bin nicht in der PP, weil ich die Interessen von irgendwelchen ausgewählten Menschen vertreten will, sondern weil ich die elende Klientelpolitik satt habe. Wenn die Piraten ein Gesetzt vertritt muss klar sein, dass die Bevölkerung nicht in irgendwelche Interessenuntergruppen aufgeteilt wird. Ein Gesetz um Mobbing zu minimieren, ein Gesetz für Mobbingopfer - und nicht eines um manches ausgewählte Mobbing zu bekämpfen und bei genau bestimmtem Mobbing das Verfahren genau zu klären, sonst wird das eine Durchführungsbestimmung oder eine Mobbingverwaltungsverordnung. Aber eine Gesetzt, dass vorgibt GEGEN Mobbing zu sein muss sich an etwas höheren Maßstäben messen lassen. zwei2Raben 10:18, 8. Mai 2012 (CEST)
Hallo, zwei2Raben, von Klientelpolitik kann bei unserer Vorlage wohl kaum die Rede sein, da sie sehr bewußt alle erdenklichen Formen von Beschäftigung bzw. Beschäftigten erfaßt. Das sind rund 40 Mio. Menschen, immerhin die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung. Außerdem bin ich nicht in der Piratenpartei, um irgendwelche plakativen "Wohlfühlforderungen" aufzustellen, sondern um konkrete und vor allem realistische Politik zu machen. Ich empfinde Deine Kritik als ungerecht und auch als nicht nachvollziehbar. Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum Du gerade Mitglieder von GbR und Vereinen erwähnst. Wenn Du magst, dann entwirf doch mal eine Vorschrift, die Deinen Vorstellungen entspricht. R2Dine 11:09, 8. Mai 2012 (CEST)
Hallo liebe R2Dine, ich wollte Dich wirklich nicht kränken. Ich weis, dass in Deinem Entwurf eine Menge Arbeit steckt. Vieles finde ich sehr gut nachvollziehbar und Du solltest das, was ich geschrieben habe, nicht als Verriss verstehen. Mir ist schon klar, dass Mobbing am Arbeitsplatz einen speziellen praktischen Umgang erfordert. Diesem Umgang wird das Gesetz sehr gut gerecht, das will ich wirklich nicht schmälern. Du hast an fast alles gedacht und darum ist diese Arbeit zunächst sehr zu loben. @-v->-- (Rose:-) Ich stelle auch keine Wohlfühlforderung auf. Meine Position ist diese: Weniger, fairere, einfachere Gesetze und nicht immer mehr Nieschen. Praktisch bedeutet das aber, dass ich für Allgemeingültigkeit eintrete und für eine Präambel vor Durchführungswüste. Die Härtefälle müssen dann als solche unabhängig behandet werden, (geignete Komitees...usw). Wenn klar ist, dass Mobbing schädigt, egal von wem und gegen wen, dann gehört Mobbing behandelt wie Körperverletzung. Dabei ist es auch egal, wer wen verletzt. Wenn der Tatbestand feststeht, dann ist das Verfahren nur begrenzt von den Personen abhängig. Wen wir hier ein Gesetz gegen Körperverletzung auf den Weg bringen wollten, dann müssten wir es auch zunächst auf alle KV beziehen, und wir müssten auf die zahlreichen Einzelbestimmungen auf irgeneine Weise eingehen und versuchen, diese unter einen Hut zu bringen. Erst im zweiten Schritt könnten wir die Durchführung, bezogen auf verschiedene Spezialsituationen regeln (sonst würden wir die Sache komplizierter statt einfacher machen). Der Schaden durch Mobbing in D ist enorm und übersteigt wegen der Verbreitung die volkswirtschaftlichen Schäden durch vorsätzliche Körperverletztung bei weitem. Bis jetzt sind alle gesetzlichen Maßnahmen gegen Mobbing auf soundsoviel gesetzliche Einzelmaßnahmen aufgeteilt. Das vorliegende Gesetz ist bei aller Qualität auf eine bestimmte (wenn auch große) Gruppe spezialisiert. Darum solltest Du das nicht einfach abtun, wenn ich der Meinung bin, dass das Klientelpolitik ist. Ich will Dich damit nicht persönlich treffen. Das Gesetz ist additiv angelegt, das ist aber, wegen der Zersteuung auf verschiedene Gesetze und der Verbreitung des Problems nicht wünschenswert. Das muss ich sagen dürfen, liebe R2Dine. Es kann ja trotzdem sinnvoll sein, es so zu machen, aber Du musst zugeben, dass der Name des Gesetzes Allgemeingültigkeit suggeriert. Wenn wir ein Gesetz gegen Mobbing auf den Weg bringen wollen, dass seinen Namen verdient, gehört das Thema zunächst unabhängig von der Personengruppe verhandelt. Im zweiten Teil muss dann der UMGANG mit Mobbing geregelt werden. Dort gehören Gültigkeitsbereiche unterschieden. Darum solltest Du das nicht als ungerecht empfinden. Ich wollte auch nicht ungerecht gegenüber Deiner Arbeit sein. Das musst Du mir bitte glauben. Aber wollen wir demnächst ein Gesetz zum Umgang mit Mobbingopfern in GbR schreiben? und dann eines in Vereinen? Das kann doch nicht unser Ziel sein. Mir ist schon klar, dass Gesetze in D meistens additiv geschrieben werden. Aber daher kommt doch die Gesetzesflut und am Ende wird alles nur noch von Spezialisten verstanden. Damit Du das richtig verstehst, ich sperre mich nicht gegen solche Durchführungsgesetze, ich werde mich auch nicht destuktiv verhalten. Aber wenn ich in so einer AG mitmache, muss ich an irgendeiner Stelle meine wahre Meinung äußern dürfen. Ich bin z.Zt. gravierend arbeitsüberlastet, darum sehe es mir bitte nach, wenn ich das Problem vor der Lösung thematisiert habe. Ich bin auch bereit dazu einen praktischen Vorschlag zu machen, aber erst wenn alle Abiture geschrieben sind. 100 @-v->--... zwei2Raben 13:36, 8. Mai 2012 (CEST)