Diskussion:2011-03-31 - Vorstandssitzung/Anträge
Antrag von Markus Gerstel - Gegenmeinung
Der BSG, einschließlich wurde vom BPT in Bingen gewählt. Wenn der BuVo dem Antrag zustimmt, dann würde er sich über den BPT hinwegsetzen, was nicht zulässig ist. Wenn der BuVo einfach per Beschluss einen gewählten Amtsträger aus dem Amt entfernen kann, dann sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Wenn so ein Fall eintritt, dann müsste die vorzeitige Abwahl eines Schiedsrichters durch eine Mitgliederbefragung herbeigeführt werden. Alternativ kann ein Antrag auf Abwahl auch auf einem bevorstehenden BPT gestellt werden oder ein BPT zu diesem Zweck einberufen werden.
Im konkreten Fall ist dies nicht erforderlich, da Hartmut Semkens Amtszeit ohnehin bald abläuft.
In dringenden Fällen (z.B. Wiederholungsgefahr) sollte beim BSG ein Antrag auf Aussetzung der Mitgliedschaft von Hartmut im BSG gestellt werden. Darüber müsste das BSG dann ohne Hartmut (Befangenheit) entscheiden. Dies kann aber nur eine Einstweilige Anordnung sein, die dann bis zu einem BPT/einer Mitgliederbefragung gilt. --Stefan999 02:08, 29. Mär. 2011 (CEST)
- Es gibt weder eine Abwahl durch Mitgliederbefragung, noch einen Antrag auf Abwahl eines Schiedsrichters auf einem BPT. Dafür müsste jeweils die Satzung geändert werden. Es gibt keinen Antrag auf Aussetzung der Mitgliedschaft beim BSG. Das BSG hat hierfür keine Entscheidungsgrundlage. Dafür müsste ebenfalls die Satzung geändert werden. Die Satzung erlaubt bereits jetzt Ordnungsmaßnahmen. Ebenfalls erlaubt die Satzung dass Hartmut Semken gegen eine Entscheidung klagen kann. Die verbleibende oder nicht verbleibende Amtszeit ist nicht relevant, da der Antrag sich nicht auf eine Amtsenthebung beschränkt. Anthem 02:24, 29. Mär. 2011 (CEST)