Diskussion:2011-03-31 - Vorstandssitzung/Anträge
Antrag von Markus Gerstel - Gegenmeinung
Der BSG, einschließlich wurde vom BPT in Bingen gewählt. Wenn der BuVo dem Antrag zustimmt, dann würde er sich über den BPT hinwegsetzen, was nicht zulässig ist. Wenn der BuVo einfach per Beschluss einen gewählten Amtsträger aus dem Amt entfernen kann, dann sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Wenn so ein Fall eintritt, dann müsste die vorzeitige Abwahl eines Schiedsrichters durch eine Mitgliederbefragung herbeigeführt werden. Alternativ kann ein Antrag auf Abwahl auch auf einem bevorstehenden BPT gestellt werden oder ein BPT zu diesem Zweck einberufen werden.
Im konkreten Fall ist dies nicht erforderlich, da Hartmut Semkens Amtszeit ohnehin bald abläuft.
In dringenden Fällen (z.B. Wiederholungsgefahr) sollte beim BSG ein Antrag auf Aussetzung der Mitgliedschaft von Hartmut im BSG gestellt werden. Darüber müsste das BSG dann ohne Hartmut (Befangenheit) enmtscheiden. Dies kann aber nur eine Einstweilige Anordnung sein, die dann bis zu einem BPT/einer Mitgliederbefragung gilt.