Diskussion:2010-11-04 - Vorstandssitzung/Anträge

Aus Piratenwiki
Version vom 25. Oktober 2010, 17:48 Uhr von Sleeksorrow (Diskussion | Beiträge) (Auslegung der BuVor Geschäftsordnung)
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Auslegung der BuVor Geschäftsordnung

Ich möchte hier mal zur Diskussion stellen, wie die Richtlinien zum Stellen eines Antrages auszulegen sind.

Geschäftsordnung_des_Bundesvorstandes#Art.3_Antragsrecht Die Person, die unter dem Wiki Account Benutzer:Niemand hier gerade wiederholt Trollanträge stellt, kann allerhöchstens in den letzten Punkt fallen, der da heißt:

Anträge an den Bundesvorstand können gestellt werden von [...]

  • einer Gruppe von mindestens 15 Piraten.

Meine Frage ist: Ist das so gedacht, daß hier jeder einfach jeden Blödsinn einkippen kann in der Hoffnung, daß sich 14 weitere dazugesellen als Unterstützer und damit der Antrag legitim wird, oder ist es nicht eher so gedacht, daß der Antragsteller bereits auf anderem Wege die 14 eiteren Unterstützer finden muß, um dann erst den Antrag stellen zu dürfen?

Ich lese die GO des BuVo ziemlich eindeutig so wie im zweiten Punkt geschildert. Bis die Unterstützer da sind, ist es keine Gruppe von 15 Piraten und damit darf der Antrag noch garnicht gestellt werden und kann legitim gelöscht werden, solange, bis wir hier einen Editwar haben und ein Admin die Seite sperrt. Was mir eindeutig lieber ist als das, was wir jetzt haben.

Sleeksorrow 18:48, 25. Okt. 2010 (CEST)