Dezentrale Wahlurne/GOEntwürfe
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Version vom 18. März 2010, 21:04 Uhr von Wobble (Diskussion | Beiträge) (→Wahl/Abstimmung per Wahlurne)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Vorstands- und Schiedsgerichtwahlen
Anmerkungen
Diese Wahlen müssen geheim sein! (Parteiengesetz) Somit ist keine elektronische Wahl möglich.
Variante 1
- Kandidaten werden per Wahlurne gewählt.
Variante 2
- Kandidaten können nicht im vorhinein gewählt werden.
== andere Personenwahlen (Kassenprüfer etc.)
Anmerkungen
Hier müssen Wahlen nur dann geheim sein, wenn ein Pirat es fordert. Somit gelten hier eigentlich die gleichen Konsequenzen wie zu Vorstands- und Schiedsgerichtswahlen.
Abstimmungen zu Dokumenten (Satzung, Parteiprogramm, etc.)
Anmerkungen
Hier müssen Abstimmungen nur geheim sein, wenn eine Mehrheit dafür stimmt.
Variante 1
- Es wird per Wahlurne abgestimmt.
Variante 2
- Es wird per Online-System abgestimmt.
Variante 3
- Es kann nicht im vorhinein abgestimmt werden.
Definitionen
Wahl/Abstimmung per Wahlurne
Variante 1
- Für jede Abstimmung gibt es einen neuen Wahlzettel
Variante 2
- Es gibt einen Wahlzettel für alle Abstimmungen (SÄ,PÄ,etc.)
- Es gibt einen Wahlzettel für alle Wahlen (Vorstand, Schiedgericht, etc.)
Variante 3
- Es gibt nur einen Wahlzettel für alles zusammen
zusätzliche Regelungen
Wenn nur per Wahlurne abgestimmt wird (es also keinen direktes Treffen parallel gibt)
Falls mehr als 50% aller Stimmzettel ungültig sind, so wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung in Form eines direkten Treffens realisiert, bei dem jeder Pirat stimmberechtigt ist. Das Abstimmergebnis wird als ungültig erklärt und muss bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung neu abgestimmt werden.
- Abhängig welche Variante umgesetzt wird, kann man regeln, dass nicht die komplette Abstimmung wiederholt wird, sondern nur die Bestandteile, wo es so viele ungültige Stimmzettel gab.
Wahl/Abstimmung per Online-System
TODO