Datenschutzerklärung für Unterstützerunterschriften

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Piratenpartei Deutschland

Datenschutzerklärung zu Unterstützerunterschriften für die Wahlzulassung

Beschlossen durch den Vorstand am 2008-09-04

  1. Die Piratenpartei sammelt zum Zwecke der Zulassung zu Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland Unterstützerunterschriften. Zu diesem Zweck muss der Unterstützer persönliche Daten in das vom zuständigen Wahlleiter dafür ausgegebene Formular eintragen.
  2. Die Piratenpartei nutzt die angegebenen Daten ausschließlich im Verfahren zur Wahlzulassung, eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die zuständigen Behörden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung der Daten erfolgt nicht.
  3. Die Piratenpartei verpflichtet sich alle in ihrem Besitz befindlichen Daten der Unterstützer vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Nicht mehr benötigte ausgefüllte Formulare werden vernichtet.
  4. Verstöße gegen diese Grundsätze werden von der Piratenpartei innerparteilich geahndet und ggf. auch juristisch verfolgt.