Datenschutzerklärung für Unterstützerunterschriften

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Piratenpartei Deutschland

Datenschutzerklärung zu Unterstützerunterschriften für die Wahlzulassung

Beschlossen durch den Vorstand am 2008-XX-XX

  1. Die Piratenpartei sammelt zum Zwecke der Zulassung zu Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland Unterstützerunterschriften. Zu diesem Zweck muss der Unterstützer Teile seiner persönlichen Daten in das entsprechende vom zuständigen Wahlleiter ausgegebene Formular eintragen.
  2. Die Piratenpartei nutzt die angegebenen Daten ausschließlich im Verfahren zur Wahlzulassung, eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die zuständigen Behörden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung der Daten durch die Piratenpartei erfolgt nicht.
  3. Die Daten werden ausschließlich auf dem vom Unterstützer ausgefüllten Unterstützerformular erfasst. Eine Vervielfältigung oder Digitalisierung durch die Piratenpartei findet nicht statt.
  4. Die Piratenpartei verpflichtet sich alle in ihrem Besitz befindlichen Daten der Unterstützer vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Nicht mehr benötigte ausgefüllte Formulare werden vernichtet.
  5. Beschwerden über Verstöße gegen diese Erklärung werden vom Bundesvorstand oder den Vorständen der entsprechenden Landesverbände entgegengenommen und sowohl innerparteilich geahndet als auch ggf. juristisch verfolgt.

modifizierte Version

  1. Die Piratenpartei sammelt zum Zwecke der Zulassung zu Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland Unterstützerunterschriften. Zu diesem Zweck muss der Unterstützer persönliche Daten in das vom zuständigen Wahlleiter dafür ausgegebene Formular eintragen.
  2. Die Piratenpartei nutzt die angegebenen Daten ausschließlich im Verfahren zur Wahlzulassung, eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die zuständigen Behörden (Meldeämter). Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung der Daten erfolgt nicht. Insbesondere werden die Daten bei der Piratenpartei nicht gespeichert, sondern nach Erfüllung ihres Zweckes gelöscht bzw. vernichtet.
  3. Die Piratenpartei verpflichtet sich alle in ihrem Besitz befindlichen Daten der Unterstützer vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Nicht mehr benötigte ausgefüllte Formulare werden vernichtet.
  4. Verstöße gegen diese Grundsätze werden von der Piratenpartei innerparteilich geahndet und ggf. auch juristisch verfolgt.

modifizierte Version 2

  1. Die Piratenpartei sammelt zum Zwecke der Zulassung zu Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland Unterstützerunterschriften. Zu diesem Zweck muss der Unterstützer persönliche Daten in das vom zuständigen Wahlleiter dafür ausgegebene Formular eintragen.
  2. Die Piratenpartei nutzt die angegebenen Daten ausschließlich im Verfahren zur Wahlzulassung, eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die zuständigen Behörden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Verwendung der Daten erfolgt nicht.
  3. Die Piratenpartei verpflichtet sich alle in ihrem Besitz befindlichen Daten der Unterstützer vor Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen. Nicht mehr benötigte ausgefüllte Formulare werden vernichtet.
  4. Verstöße gegen diese Grundsätze werden von der Piratenpartei innerparteilich geahndet und ggf. auch juristisch verfolgt.