Bundesschiedsgericht/Geschäftsordnung
Aus Piratenwiki
Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
Kommunikation
- Das Bundesschiedsgericht verkehrt vorrangig via EMail, jeder Antrag wird vom zuständigen Richter im Eingang bestätigt.
- Urteile und Beschlüsse werden mit einem für die jeweilige Amtsperiode gültigen GnuPG oder PGP-Key des Bundesschiedsgerichtes unterzeichnet. Der Key ist von mindestens zwei Richtern zu signieren.
- Anträge werden mit einer Verfahrenserklärung beantwortet
- Verfahrenseröffnungen werden mit einer Verfahrensbelehrung beantwortet
- Einladungen zu telefonischen Anhörungen werden mit einer Belehrung begleitet.
Aktenzeichen und Verfahren
- Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur "Protokoll_yyyy-mm-dd"
- Die Anträge und Verfahren haben die Nomenklatur "BSG_yyyy-mm-dd" bzw. wenn mehrere Anträge eingegangen sind: "BSG_yyyy-mm-dd-ldfnr". Gezählt wird ab Eingang des Antrags per Email an die Schiedsgerichts-Mailingliste.
- Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens enthält das Aktenzeichen (im Betreff).
- Die Richter bestimmen zu Beginn eines Verfahrens einen Berichterstatter, der ff. Aufgabe hat:
- Kommunikation mit den Prozessbeteiligten
- Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens im BSG-Wiki
- Erarbeitung Kurzzusammenfassung des Antrags und sammelt mögl. Hinweise
- Es wird angestrebt Verfahren möglichst innerhalb von 3 Monaten abzuschliessen
- Urteile werden innerhalb einer Woche den Klagebeteiligten (elektronisch, signiert) bekanntgemacht, bei öffentlichen Verfahren wird das Urteil binnen zwei Wochen ins Wiki der Piratenpartei (mit elektronischer Signatur) eingestellt.
Sitzungen
- Zu Sitzungen wird mit einer Frist von 5 Tagen eingeladen. Einladung per Protokollnotiz ist auch möglich. In dringenden Fällen kann die Frist kürzer sein, wenn alle Richter der Sitzung zustimmen.
- Die anwesenden Richter verpflichten sich einstimmig bei unentschuldigtem Zuspätkommen ab einer Verspätung von 15min eine Flasche Rum zu spendieren.
- Die anwesenden Richter sind sich einig, daß regelmäßige Sitzungstermine von Vorteil sind.
- Ist ein Richter zweimalig unentschuldigt nicht zur Sitzung anwesend, wird vom Vorsitzenden oder den verbleibenden Richtern der Rücktritt nachgefragt und die generelle Arbeitsfähigkeit des BSG überprüft.
- Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll via Piratepad erstellt, welches direkt im Anschluss ins Wiki übertragen wird.
- Verfahren verlinken dort auf Protokolle in chronologischer Reihenfolge, aktuelle zuerst
- Protokolle der BSG-Sitzung finden sich im BSG-Wiki und werden während der Telkos erstellt
- Eine Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Richter anwesend sind, an einem Schiedsgerichtsverfahren wirken mindestens drei berechtigte Richter mit.
Umgang mit Anfragen an das BSG zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen
- Grundsätzlich ist es *nicht* Aufgabe der SGs
- ABER, es existiert ein Auftrag des Bundesparteitages, einen Satzungskommentar zu erstellen
- die Richter halten die komplette Erstellung eines Kommentars für
- nicht leistbar, da nicht alle Eventualitäten bekannt und
- der Aufwand nicht zu rechtfertigen ist
- Es wird vorgeschlagen, aus den bereits erfolgten Urteilen eine Übersicht zu erstellen, welche Paragraphen strittig sind und diese zu veröffentlichen mit Verweis auf das jeweilige Urteil, wo diese geregelt sind.