Bundesschiedsgericht/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung

Kommunikation

Aktenzeichen und Verfahren

  • Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur "Protokoll_yyyy-mm-dd"
  • Die Anträge und Verfahren haben die Nomenklatur "BSG_yyyy-mm-dd" bzw. wenn mehrere Anträge eingegangen sind: "BSG_yyyy-mm-dd-ldfnr". Gezählt wird ab Eingang des Antrags per Email an die Schiedsgerichts-Mailingliste.
  • Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens enthält das Aktenzeichen (im Betreff).
  • Die Richter bestimmen zu Beginn eines Verfahrens einen Berichterstatter, der ff. Aufgabe hat:
  • Kommunikation mit den Prozessbeteiligten
  • Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens im BSG-Wiki
  • Erarbeitung Kurzzusammenfassung des Antrags und sammelt mögl. Hinweise
  • Es wird angestrebt Verfahren möglichst innerhalb von 3 Monaten abzuschliessen
  • Urteile werden innerhalb einer Woche den Klagebeteiligten (elektronisch, signiert) bekanntgemacht, bei öffentlichen Verfahren wird das Urteil binnen zwei Wochen ins Wiki der Piratenpartei (mit elektronischer Signatur) eingestellt.

Sitzungen

  • Zu Sitzungen wird mit einer Frist von 5 Tagen eingeladen https://bsg-wiki.piratenpartei.de/wiki/Vorlagen#Einladung_Telko_Bundesschiedsgericht
  • Die anwesenden Richter verpflichten sich einstimmig bei unentschuldigtem Zuspätkommen ab einer Verspätung von 15min eine Flasche Rum zu spendieren.
  • Die anwesenden Richter sind sich einig, daß regelmäßige Sitzungstermine von Vorteil sind.
  • Ist ein Richter zweimalig unentschuldigt nicht zur Sitzung anwesend, wird vom Vorsitzenden oder den verbleibenden Richtern der Rücktritt nachgefragt und die generelle Arbeitsfähigkeit des BSG überprüft.
  • Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll via Piratepad erstellt, welches direkt im Anschluss ins Wiki übertragen wird.
  • Verfahren verlinken dort auf Protokolle in chronologischer Reihenfolge, aktuelle zuerst
  • Protokolle der BSG-Sitzung finden sich im BSG-Wiki unter https://bsg-wiki.piratenpartei.de/wiki/Protokolle und werden während der Telkos erstellt
  • Eine Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Richter anwesend sind, an einem Schiedsgerichtsverfahren wirken mindestens drei berechtigte Richter mit.


Umgang mit Anfragen an das BSG zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen

  • Grundsätzlich ist es *nicht* Aufgabe der SGs
  • ABER, es existiert ein Auftrag des Bundesparteitages, einen Satzungskommentar zu erstellen
  • die Richter halten die komplette Erstellung eines Kommentars für
  • nicht leistbar, da nicht alle Eventualitäten bekannt und
  • der Aufwand nicht zu rechtfertigen ist
  • Es wird vorgeschlagen, aus den bereits erfolgten Urteilen eine Übersicht zu erstellen, welche Paragraphen strittig sind und diese zu veröffentlichen mit Verweis auf das jeweilige Urteil, wo diese geregelt sind.