Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 009

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Leugnung von Völkermord nicht unter Strafe stellen

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm für den Bereich Innenpolitik an geeigneter Stelle) neu einzufügen.

Sei die öffentlich geäußerte Leugnung eines Völkermords auch falsch, verquert und unverständlich, so sollte sie doch immer straffrei bleiben. Eine geschichtliche Tatsache bedarf keines gesetzlichen Schutzes; eine falsche Tatsachenbehauptung verdient keine rechtliche Restriktion.


Antragsbegründung

Piraten setzen sich gegen Rassismus, Faschismus und Gewalt ein. Kein Fußbreit den Nazis! Das Bekenntnis von Neumünster war richtig und wichtig.

Piraten empfinden die Verantwortung der Deutschen für ein nationalsozialistisches Regime und den Holocaust, auch wenn sie persönlich keine Schuld tragen. Forderungen von Einzelnen einen "Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen" können wir nicht nachvollziehen.

Bedenklicherweise prägten über Jahrzehnte ehemalige Mitglieder der NSDAP zahlreich die Politik der Bundesrepublik. Ja, es könnte öfters darüber berichtet werden, die Aufarbeitung der Geschichte fand hier nur unzureichend statt, die Folgen sind spürbar.

Mit dem Wegfall der Strafbarkeit der grösst-denkbaren Lüge könnte man rassistische Propaganda endlich schlüssig entzaubern.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem würde die Holocaust-Leugnung "nicht unter Strafe stellen".

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, ist "kein Anhänger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung".

Das Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes sei "einer freien Gesellschaft nicht würdig", sagte Eberhard Jäckel, einer der Initiatoren des Holocaust-Mahnmals in Berlin.

Nach einem Entscheid des spanischen Verfassungsgerichts ist die Leugnung des Holocaust seit 2007 dort nicht mehr strafbar, da sie unter unter die Meinungsfreiheit fällt. Die Nicht-Strafbarkeit gilt ebenso in Skandinavien, Italien, Griechenland und den USA. Die Niederlande wollen eine Völkermord-Leugnung nicht bestrafen.

"(Claudia) Roth gibt zu, dass ein strafrechtliches Verbot kein effektiver Weg ist faschistische Ideologien zu beseitigen: “Man kann Gedanken nicht verbieten. Stattdessen muss man sie auf demokratische Weise konfrontieren.”" Debatte zur Meinungsfreiheit - Projekt der University of Oxford

"Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 erklärt, dass die in Deutschland grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit für die Holocaustleugnung nicht gelten kann: weil das eine erwiesen unwahre Tatsache sei. Dass sich damit auch die französische Entscheidung, in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit, rechtfertigen lässt, zeigt, wie sehr das deutsche Holocaustleugnungsverbot eine vergleichbare Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt." Tagesspiegel 25.01.2012

Die Jüdische Allgemeine gibt zu bedenken: "Unklar aber bleibt – sowohl verfassungsrechtlich als auch im Hinblick auf die Grundwerte einer freiheitlichen Demokratie –, ob man tatsächlich einzelne Meinungen oder bestimmte Äußerungen unter Strafe stellen sollte. Die Meinungsfreiheit steht nicht ohne Grund weit oben auf der Liste der Grundrechte."


Datum der letzten Änderung

02.05.2012


Anregungen

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Diskussion

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Meinungsfreiheit und unabhängige freie wissenschaftliche Arbeit. Man stelle sich die Frage: Wem nützt es, derartiges zu verbieten? Wenn das Volk sich direkt selbst regiert (jenseits von kommunistischer Gleichmacherei) brauchen wir diese Frage nicht mehr zu stellen.

Unterstützung / Ablehnung

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