Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 017
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Version vom 30. März 2012, 11:34 Uhr von DaK1lla (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat BPT |bundesparteitag=2012.1 |antragsart=Satzungsänderung |titel=Anhebung Mitgliedsbeitrag |autor=DaK1lla |text=Es wird beantragt in der Bundess…“)
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Anhebung Mitgliedsbeitrag Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt B § 5 Abs. 1 zu ändern. Aktuelle Fassung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Neue Fassung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Antragsbegründung
Wir brauchen Geld! 60 Euro für eine Mitgliedschaft in einer Partei ist nicht viel, würde uns aber viel mehr finanziellen Spielraum für Wahlen und Parteitage einräumen. Vor allem würde es uns auch doppelt helfen durch die Parteienfinanzierung, da so sehr schnell die Deckelung angehoben wird. BTW: der verminderte Beitragssatz ist ja immer noch da...
Datum der letzten Änderung
30.03.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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