Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 007

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen - sie sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert.


Antragsbegründung

Pornografie und Obszoenitaeten sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert. Nutzung der Pornografie und anderen Pornodiensten oder anderen Obszoenitaeten, auch in der Musik und Literatur, (wo Worter "fuck" oder aehnliche 4 Buchstaben Worte sind), obwohl legal, duerfen nicht per Gesetz einklagbar sein. Dies ist hoechst sittenwidrig. Siehe Prostituzion.


Datum der letzten Änderung

21.03.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Rechtschreibung vor Eintrag im Antragsbuch "überarbeiten" ;)
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra-Argument: Grenzen und Kulturbewertung

  • Das würde uns auf direktem Weg in eine Beurteilung führen, was schützenswert ist und was nicht - nicht über die Schöpfungshöhe, sondern über die Bewertung des Inhalts. Das ist ein ganz großes No-Go. (Siehe Stefanie "Elvis Lady Gaga ist schuld!" auf-und-davon Guttenberg) --Dingo 15:06, 8. Mär. 2012 (CET)
    • dein Gegenargument

Contra-Argument: Gehört nicht in die Satzung

  • Das gehört nicht in die Satzung. Außerdem beinhaltet der Antrag, obwohl er so kurz ist, Rechtschreibfehler. Qwertzu 18:14, 12. Mär. 2012 (CET)

Contra-Argument: Zensurförderung

  • Klasse. Pornos saugen ohne Angst vor Einknastung wegen Raubmordkopiererei und dafür bauen wir ein Zensurinstrument in unsere Satzung. "Unpiratig" ist noch das zitierfähigste Wort, das mir dazu einfällt. KatrinaR 18:06, 13. Mär. 2012 (CET)

Contra-Argument: Unbegründet

Der Antrag ist nicht wirklich begründet. 1. Das mglw. was in einem Gesetz steht ist kein Grund. 2. Das Argument, dass etwas sittenwidrig sei, ist auch unspezifisch, weil nicht definiert wurde, was denn mit (Anstand und) Sitte gemeint ist. 3. Die Definition von Pornografie ist ebenfalls kulturkreisabhängig und damit nicht genau spezifiziert.

Die Verwendung von Sprache kann sich zudem wandeln. Einige Worte die heutzutage im Alltag verwendet werden, wären vor einigen Jahrzehnten noch undenkbar. Ebenso galten vor Jahrzehnten selbst das tragen von modernen Kleider als unsittlich. --xwolf 22:58, 21. Mär. 2012 (CET)

Pro/Contra-Argument: ...

1. HipHop fällt damit nicht mehr unter das Urheberrecht. Das darf gefeiert werden. --Mduckwitz 23:04, 21. Mär. 2012 (CET)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. SD - Und danach ins Grundgesetz!
  2. Anthem - Mindestens. Und von da in die EMRK.
  3. Andreas Heimann - Sollte unbedingt an § 1(1) angefügt werden. ;)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Dingo
  2. cmrcx
  3. qwertzu
  4. Wika
  5. --xwolf 22:52, 21. Mär. 2012 (CET)
  6. --Spearmind 20:51, 16. Mär. 2012 (CET)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...