Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 007
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen - sie sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert.
Antragsbegründung
Pornografie und Obszoenitaeten sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert. Nutzung der Pornografie und anderen Pornodiensten oder anderen Obszoenitaeten, auch in der Musik und Literatur, (wo Worter "fuck" oder aehnliche 4 Buchstaben Worte sind), obwohl legal, duerfen nicht per Gesetz einklagbar sein. Dies ist hoechst sittenwidrig. Siehe Prostituzion.
Datum der letzten Änderung
21.03.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Rechtschreibung vor Eintrag im Antragsbuch "überarbeiten" ;)
- ...
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Contra-Argument: Grenzen und Kulturbewertung
- Das würde uns auf direktem Weg in eine Beurteilung führen, was schützenswert ist und was nicht - nicht über die Schöpfungshöhe, sondern über die Bewertung des Inhalts. Das ist ein ganz großes No-Go. (Siehe Stefanie "
ElvisLady Gaga ist schuld!" auf-und-davon Guttenberg) --Dingo 15:06, 8. Mär. 2012 (CET)- dein Gegenargument
Contra-Argument: Gehört nicht in die Satzung
- Das gehört nicht in die Satzung. Außerdem beinhaltet der Antrag, obwohl er so kurz ist, Rechtschreibfehler. Qwertzu 18:14, 12. Mär. 2012 (CET)
Contra-Argument: Zensurförderung
- Klasse. Pornos saugen ohne Angst vor Einknastung wegen Raubmordkopiererei und dafür bauen wir ein Zensurinstrument in unsere Satzung. "Unpiratig" ist noch das zitierfähigste Wort, das mir dazu einfällt. KatrinaR 18:06, 13. Mär. 2012 (CET)
Contra-Argument: Unbegründet
Der Antrag ist nicht wirklich begründet. 1. Das mglw. was in einem Gesetz steht ist kein Grund. 2. Das Argument, dass etwas sittenwidrig sei, ist auch unspezifisch, weil nicht definiert wurde, was denn mit (Anstand und) Sitte gemeint ist. 3. Die Definition von Pornografie ist ebenfalls kulturkreisabhängig und damit nicht genau spezifiziert.
Die Verwendung von Sprache kann sich zudem wandeln. Einige Worte die heutzutage im Alltag verwendet werden, wären vor einigen Jahrzehnten noch undenkbar. Ebenso galten vor Jahrzehnten selbst das tragen von modernen Kleider als unsittlich. --xwolf 22:58, 21. Mär. 2012 (CET)
Pro/Contra-Argument: ...
1. HipHop fällt damit nicht mehr unter das Urheberrecht. Das darf gefeiert werden. --Mduckwitz 23:04, 21. Mär. 2012 (CET)
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- SD - Und danach ins Grundgesetz!
- Anthem - Mindestens. Und von da in die EMRK.
- Andreas Heimann - Sollte unbedingt an § 1(1) angefügt werden. ;)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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