Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 032
Inhaltsverzeichnis
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Antragstitel
Niedrigschwellige Schiedsverfahren im Zivilrecht Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl einzufügen:
Antragsbegründung
Schiedsgerichte sind eine Methode, um die Hemmschwelle dafür zu senken, dass ein Bürger sein gutes Recht gegenüber einem Prozessgegner einfordert, der ausreichende Finanzkraft für eine eigene professionelle Rechtsabteilung bzw. für den Einkauf von hochkarätiger juristischer Kompetenz hat. Auf dem in Deutschland vorgesehenen gerichtlichen Rechtsweg ist diese Hemmschwelle allerdings auch für den mündigen, aufgeklärten Bürger sehr hoch, da eine gerichtliche Auseinandersetzung kosten- und zeitintensiv ist und der Bürger meist tatsächlich einem finanziell überlegenen Prozessgegner gegenübersteht.
Datum der letzten Änderung
15.03.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- Das Schiedsverfahren soll offenbar keinen Ausschluss des Rechtsweges mit sich bringen. Der "Gewinn" ist also ein noch längerer Weg zur Rechtsdurchsetzung, wenn dahinter die Instanzenzüge kommen. Letztlich stellt sich das Schiedsverfahren also als weitere Instanz dar.
- Im Übrigen gibt es diese Stellen nach § 15a EGZPO in einigen Bundesländern bereits. Die mir bekannten Ansichten dazu von Praktikern gehen eher Richtung Nullwert. Hingegen wird die weitergehende Mediation im Zivilprozess bereits auf Bundesebene gefördert (und ist zu Recht weiterhin umstritten).
- Völlig unklar ist, warum der Staat dann für die Gerichtskosten aufkommen soll. Die Argumentation ist krude und würde auch im bestehenden System immer zur Kostenfreiheit der Parteien führen, denn einer verliert immer (jedenfalls kostentechnisch) und die Gerichte sind vom Staat eingesetzt. Es kann nicht angehen, dass alle immer von allen Risiken freigestellt werden wolle. Wer sein Recht verletzt sieht, muss auch das Risiko tragen, dass es tatsächlich nicht verletzt ist. Die Kosten des Zugangs zum Rechtssystem sind im Übrigen in Deutschland ziemlich niedrig, wenn man sich z.B. die gerne als Paradebeispiel herangezogenen USA anschaut.
- dein Gegenargument
Ich bin dagegen: Die Arbeit des Schiedsgerichtes bezieht sich auf die Satzung der Piratenpartei. Diese Satzung haben wir selber gemacht. Wir wissen, was sie bedeutet. Wir wollen ändern = neue Wege gehen. Da sollten wir doch nicht Entscheidusngen über Satzungsinhalte genau den Organen überlassen, deren Grundlage wir verändern wollen weil wir sie als verkrustet und unbefriedigend in Frage stellen. Wir aollten autonom bleiben, sonst sind wir schon veraltet, bevor wir überhaupt richtig losgelegt haben. Klarmachen zum Ändern Bundstagswahlen 2013! Handelt es sich um strafprozessliche Angelegenheiten wie Diebstahl etc. ist das natürlich eine andere Sache.--Wika 07:39, 13. Mär. 2012 (CET)
- Nanu, der Antrag hat mit der Satzung der Piratenpartei und mit den innerparteilichen Entscheidungsprozessen doch überhaupt nichts zu tun, es geht doch um etwas völlig anderes!? Es geht ums Zivilrecht (nicht Strafrecht) und darum, dass es dem Bürger leichter gemacht werden soll, sein gutes Recht einzufordern. Um das Missverständnis auszuräumen, habe ich jetzt "im Zivilrecht" in den Titel des Antrags eingefügt. KW
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Wika
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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