Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 032

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Niedrigschwellige Schiedsverfahren im Zivilrecht

Antragsteller

KW

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, im Grundsatzprogramm unter dem in Antrag 028 vorgeschlagenen Hauptpunkt einzufügen:

Überschrift: Schiedsverfahren aufwerten durch Übertragung des Prozessrisikos auf den Staat

Nach dem Vorbild anderer Länder wie Australien sind staatliche Schiedsverfahren für einfache zivilrechtliche Streitfälle einzuführen, vor denen ein Bürger als Endkunde sein Recht gegenüber einem Anbieter einfordern kann. Dies betrifft bspw. Gewährleistungsansprüche bei Produkten, Service- und Qualitätsprobleme beim Kundendienst, normale Mietstreitigkeiten, normale Arbeitsstreitigkeiten u.ä.

Entscheidender Punkt ist: Erhält der Bürger im Schiedsverfahren Recht, dann soll das Prozessrisiko bei einer Gegenklage des Anbieters vollständig durch den Staat übernommen werden. Da der Staat also für die von ihm organisierten Schiedsverfahren voll und ganz finanziell einsteht, kann der Bürger somit sein Recht einfordern ohne Furcht vor einem nachfolgenden Gerichtsverfahren gegen einen finanziell überlegenen Prozessgegner.


Antragsbegründung

Schiedsgerichte sind eine Methode, um die Hemmschwelle dafür zu senken, dass ein Bürger sein gutes Recht gegenüber einem Prozessgegner einfordert, der ausreichende Finanzkraft für eine eigene professionelle Rechtsabteilung bzw. für den Einkauf von hochkarätiger juristischer Kompetenz hat. Auf dem in Deutschland vorgesehenen gerichtlichen Rechtsweg ist diese Hemmschwelle allerdings auch für den mündigen, aufgeklärten Bürger sehr hoch, da eine gerichtliche Auseinandersetzung kosten- und zeitintensiv ist und der Bürger meist tatsächlich einem finanziell überlegenen Prozessgegner gegenübersteht.

Damit werden Bürgerrechte de-facto ausgehebelt, denn Anbieter können damit rechnen, dass Bürger ihr gutes Recht nicht einfordern, und entsprechend unfair mit ihnen umgehen. Allseits bekannte Beispiele für unfairen Umgang sind etwa Nichtakzeptanz von Gewährleistungsansprüchen oder das Ignorieren von Widersprüchen und Beschwerden.

Niedrigschwellige Schiedsverfahren können Gerichtsverfahren in Deutschland nicht letztentscheidend ersetzen, da ihre Sprüche nach §19 GG uneingeschränkt gerichtlich überprüft werden können, so dass der Bürger bei einem für ihn positiven Spruch doch wieder mit den oben genannten Problemen und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung konfrontiert ist.

Der Antrag ist darauf angelegt, die Hemmschwelle für den Bürger, sein gutes Recht einzufordern, soweit zu senken, wie es in anderen Ländern durch Schiedsgerichte längst verwirklicht ist. Im Gegensatz zu anderen Ländern kann dies in Deutschland wie gesagt nicht durch Übertragung der letztendlichen Entscheidungsbefugnis erreicht werden. Stattdessen soll die Hemmschwelle dadurch gesenkt werden, dass das Prozessrisiko nach einem für ihn positiven Schiedsspruch nicht beim Bürger selbst hängenbleibt, sondern vom Staat übernommen wird. Für den Bürger ist ein positiver Schiedsspruch damit de-facto letztendlich, denn er wird danach nicht mehr behelligt, egal wie es im Rechtsstreit weitergeht. Da der Staat die Schiedsgerichte ausgestaltet und die Schiedsrichter aussucht und beruft, ist es sicher angemessen, wenn er dann auch das Risiko von fehlerhaften Sprüchen trägt.

Festzuhalten ist, dass hier definitiv kein Neuland betreten wird, denn die Möglichkeit für Bürger, in einfacheren zivilrechtlichen Fällen ein Schiedsgericht anzurufen, hat sich außerhalb Deutschlands längst etabliert und bewährt. Konkretes Vorbild für den Antrag sind die australischen Fair Trading Centres, die ich in meiner Zeit in Australien im Zusammenhang mit einer Mietstreitigkeit kennen- und schätzen gelernt hatte.


Datum der letzten Änderung

13.03.2012


Anregungen

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Diskussion

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Ich bin dagegen: Die Arbeit des Schiedsgerichtes bezieht sich auf die Satzung der Piratenpartei. Diese Satzung haben wir selber gemacht. Wir wissen, was sie bedeutet. Wir wollen ändern = neue Wege gehen. Da sollten wir doch nicht Entscheidusngen über Satzungsinhalte genau den Organen überlassen, deren Grundlage wir verändern wollen weil wir sie als verkrustet und unbefriedigend in Frage stellen. Wir aollten autonom bleiben, sonst sind wir schon veraltet, bevor wir überhaupt richtig losgelegt haben. Klarmachen zum Ändern Bundstagswahlen 2013! Handelt es sich um strafprozessliche Angelegenheiten wie Diebstahl etc. ist das natürlich eine andere Sache.--Wika 07:39, 13. Mär. 2012 (CET)

      • Nanu, der Antrag hat mit der Satzung der Piratenpartei und mit den innerparteilichen Entscheidungsprozessen doch überhaupt nichts zu tun, es geht doch um etwas völlig anderes!? Es geht ums Zivilrecht (nicht Strafrecht) und darum, dass es dem Bürger leichter gemacht werden soll, sein gutes Recht einzufordern. Um das Missverständnis auszuräumen, habe ich jetzt "im Zivilrecht" in den Titel des Antrags eingefügt. KW

Pro/Contra-Argument: ...

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Wika
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  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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